Zum Inhalt springen
0159 01054683

Ratgeber · Allgemein

Versicherung kündigen: Fristen, Laufzeit und Sonderkündigungsrecht

Wann Sie regulär kündigen können, wie lange ein Vertrag laufen darf und wann ein Anlass wie eine Beitragserhöhung oder ein Schaden den Weg früher öffnet — jeweils mit der Rechtsgrundlage. Die Seite ordnet allgemein ein; maßgeblich sind Ihre Versicherungsbedingungen.

, Versicherungsmakler, Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO · Stand:

Kurz gesagt

Wann kann ich meine Versicherung kündigen?

Regulär kündigen Sie eine Versicherung zum Ende der vereinbarten Laufzeit, bei Verträgen mit Verlängerung zum Ende des Versicherungsjahres. Die Frist beträgt ein bis drei Monate (§ 11 Abs. 3 VVG); die Musterbedingungen sehen für Hausrat, Haftpflicht und Wohngebäude drei Monate vor, für Kfz einen Monat. Ein Vertrag verlängert sich jeweils höchstens um ein Jahr und ist bei mehr als drei Jahren Laufzeit zum Ende des dritten Jahres kündbar (§ 11 VVG). Nach einem Schaden oder einer Beitragserhöhung per Anpassungsklausel ohne mehr Schutz gilt meist ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat.

  • Frist: ein bis drei Monate, für beide Seiten gleich (§ 11 Abs. 3 VVG) — es zählt der Zugang beim Versicherer (§ 130 BGB)
  • Automatische Verlängerung: jeweils höchstens um ein Jahr (§ 11 Abs. 1 VVG)
  • Laufzeit über drei Jahre: kündbar zum Ende des dritten und jedes weiteren Jahres, drei Monate Frist (§ 11 Abs. 4 VVG)
  • Beitragserhöhung über eine Anpassungsklausel, Schutz bleibt gleich: ein Monat ab Zugang der Mitteilung (§ 40 VVG), private Krankenversicherung zwei Monate (§ 205 Abs. 4 VVG)
  • Erst den neuen Vertrag annehmen lassen, dann den alten kündigen

Kündigungsrechte im Überblick

Welche Kündigungsrechte habe ich — und welche Frist gilt?

Nach dem Versicherungsvertragsgesetz und den Musterbedingungen von GDV und PKV-Verband. Musterbedingungen sind unverbindlich; maßgeblich sind Ihr Vertrag und der Zugang beim Versicherer.

Welche Kündigungsrechte habe ich — und welche Frist gilt?
AnlassFristWirksamRechtsgrundlage
Ordentliche Kündigungein bis drei Monate vor Ablauf; nach den Musterbedingungen drei Monate bei Hausrat, Wohngebäude und Haftpflicht, ein Monat bei Kfzzum Ende der Laufzeit oder des Versicherungsjahres§ 11 Abs. 1 bis 3 VVG, Teil B B2.1.2, AVB PHV B2-1.2, AKB G.2.1
Vertrag über mehr als drei Jahredrei Monatezum Ende des dritten und jedes weiteren Jahres§ 11 Abs. 4 VVG
Widerruf nach Vertragsschluss14 Tage, bei Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung 30 Tage, ab Zugang von Versicherungsschein, Bedingungen und Belehrung; rechtzeitiges Absenden genügtder Vertrag wird rückabgewickelt; was erstattet wird, regelt § 9 VVG§§ 8, 9, 152, 176 VVG
Beitragserhöhung über eine Anpassungsklausel, Schutz bleibt gleichein Monat ab Zugang der Mitteilungsofort, frühestens zum Termin der Erhöhung§ 40 VVG
Gefahrerhöhung: Der Versicherer verlangt deshalb mehr als 10 Prozent mehr Beitrag oder schließt die höhere Gefahr ausein Monat ab Zugang der Mitteilungsofort, ohne Kündigungsfrist§ 25 Abs. 2 VVG, Teil B B3.2.3.2
Umstand im Antrag nicht angegeben: Der Versicherer ändert den Vertrag, der Beitrag steigt um mehr als 10 Prozent oder der Umstand wird ausgeschlossenein Monat ab Zugang der Mitteilungsofort, ohne Kündigungsfrist§ 19 Abs. 6 VVG
Kfz: neue Typ- oder Regionalklasse, Tarifänderungein Monat ab Zugang der Mitteilungsofort, frühestens zum Termin der ErhöhungAKB G.2.7, J.1 bis J.4
Kfz: Art oder Verwendung des Fahrzeugs ändert sich, der Beitrag steigt um mehr als 10 Prozentein Monat ab Zugang der Mitteilungsofort, ohne KündigungsfristAKB G.2.8, K.5
Kfz: höherer Beitrag durch Rückstufung nach Schaden, Umzug oder geänderte Merkmale wie Fahrleistung, Nutzerkreis oder Abstellortkein Sonderkündigungsrecht wegen des höheren Beitrags — der Schaden selbst berechtigt aber zur Kündigung, siehe die Zeilen zum Schadenordentlich zum AblaufAKB G.2.3, G.2.7, K.1 bis K.3
Hausrat: Versicherungssumme wird an den Preisindex angepasstkein Kündigungsrecht, aber Widerspruch binnen eines Monats ab Zugang der Mitteilungdie Anpassung wird nicht wirksamVHB 2022 A 14.3.3
Wohngebäude: Anpassung an Baupreise und Löhne (gleitender Neuwert)nach den aktuellen Musterbedingungen kein Sonderkündigungsrecht — Schutz und Beitrag steigen gemeinsam; ältere Bedingungen wie die VGB 2010 erlauben einen Widerspruch binnen eines Monatsordentlich zum Ablauf; nach einem Widerspruch bleibt der bisherige Beitrag, der Unterversicherungsverzicht entfälltVGB 2022 A 15, A 16; VGB 2010 A § 12 Nr. 2; § 40 VVG
Private Krankenversicherung: Beitragsanpassungzwei Monate ab Zugang der Mitteilungzum Termin der Erhöhung§ 205 Abs. 4 VVG, MB/KK § 13 Abs. 5
Private Krankenversicherung: höherer Beitrag durch eine Altersstufezwei Monate nach der Änderungzum Zeitpunkt der Änderung§ 205 Abs. 3 VVG, MB/KK § 13 Abs. 4
Private Krankenversicherung: Sie werden gesetzlich versicherungspflichtig oder familienversichertdrei Monate nach Eintritt der Versicherungspflicht; danach zum Ende des Monats, in dem Sie die Pflicht nachweisenrückwirkend zum Eintritt der Pflicht, später zum Monatsende§ 205 Abs. 2 VVG, MB/KK § 13 Abs. 3
Schaden in der Sachversicherung, etwa Hausrat, Gebäude oder Kaskoein Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigungsofort oder später, spätestens zum Ende der Versicherungsperiode§ 92 VVG, Teil B B2.2, AKB G.2.3, G.2.4
Schaden in der HaftpflichtGesetz: ein Monat nach Anerkennung oder unberechtigter Ablehnung, nach Weisung zum Rechtsstreit oder ab Rechtskraft des Urteils; Musterbedingungen der Privathaftpflicht: ein Monat nach Zahlung, unberechtigter Ablehnung oder Klagezustellungsofort oder später, spätestens zum Ende der Versicherungsperiode§ 111 VVG, AVB PHV B2-2, AKB G.2.3
Rechtsschutz: Der Versicherer lehnt zu Unrecht ab, oder zwei gedeckte Versicherungsfälle binnen zwölf Monatenein Monat ab der Ablehnung bzw. ab Bestätigung des zweiten Fallssofort oder später, spätestens zum Ende des VersicherungsjahresARB 2021 Ziff. 6.2
Hausrat: Umzug, der Beitrag steigt durch die Beitragssätze am neuen Ortein Monat ab Zugang der Mitteilung, in Textformeinen Monat nach Zugang der KündigungVHB 2022 A 16.5
Verkauf von Auto oder Hausder Vertrag geht auf den Käufer über; er kann binnen eines Monats nach dem Erwerb kündigen, wusste er nichts von der Versicherung, binnen eines Monats ab Kenntnissofort oder zum Ende der Versicherungsperiode§§ 95 bis 97 VVG, AKB G.2.5, G.2.6, VGB 2022 A 23
Versichertes Risiko fällt endgültig weg, etwa das Auto wird verschrottet — eine bloße Abmeldung genügt nichtkeine Kündigung nötig — dem Versicherer meldenBeitrag bis zu dem Tag, an dem der Versicherer davon erfährt§ 80 Abs. 2 VVG, Teil B B2.1.5, AKB G.8, H.1
Mehrfachversicherung, ohne Ihr Wissen entstandenAufhebung des späteren Vertrags verlangen; das Gesetz nennt keine Fristmit Zugang Ihrer Erklärung§§ 78, 79 VVG, Teil B B4.1.4
Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung mit laufendem Beitragjederzeitzum Ende der laufenden Versicherungsperiode — nach dem GDV-Muster der Rentenversicherung bei Monatszahlung zum Monatsende§§ 165, 168, 169, 176 VVG

VVG und BGB abgerufen am 24.09.2026. GDV-Muster: AKB 2015 (Stand 30.04.2025), Teil B, VHB 2022, VGB 2022 (Stand Juni 2026), AVB PHV (Mai 2020), ARB 2021 (Juni 2025); MB/KK 2009 (Juni 2024). Zu Ihrem Nachteil darf Ihr Vertrag etwa bei Widerruf, Laufzeit, Beitragserhöhung, Lebens- und Krankenversicherung nicht abweichen (§§ 18, 42, 171, 208 VVG).

Ordentlich kündigen

Welche Kündigungsfrist gilt — und ab wann kann ich kündigen?

Welche Kündigungsfrist gilt für Versicherungen?

Zwischen einem und drei Monaten vor dem Ende der Laufzeit oder des Versicherungsjahres — mehr erlaubt das Gesetz nicht, und die Frist muss für Sie und den Versicherer gleich sein (§ 11 Abs. 3 VVG). Die Musterbedingungen des GDV sehen für Hausrat, Wohngebäude und Haftpflicht drei Monate vor (Teil B B2.1.2, AVB PHV B2-1.2), für die Kfz-Versicherung einen Monat (AKB G.2.1). Welche Frist für Sie gilt, steht in Ihren Versicherungsbedingungen.

Was ist die Hauptfälligkeit — und wo finde ich sie?

Die Hauptfälligkeit ist der Tag, an dem Ihr Versicherungsjahr beginnt und der Jahresbeitrag fällig wird; regulär gekündigt wird zum Ablauf des Versicherungsjahres, also zum Tag davor. Sie steht in Ihrem Versicherungsschein. Eine Versicherungsperiode dauert ein Jahr, wenn der Beitrag nicht nach kürzeren Zeitabschnitten bemessen ist (§ 12 VVG). Nach den Musterbedingungen für Hausrat, Wohngebäude und Haftpflicht gilt das auch dann, wenn Sie monatlich zahlen (Teil B B1.2.2, AVB PHV B1-2.2); in der Lebens- und Rentenversicherung richtet sich die Periode nach dem GDV-Muster dagegen nach der Zahlungsweise. Beginnt Ihr Versicherungsjahr am 1. Januar, muss eine Kündigung mit drei Monaten Frist spätestens am 30. September beim Versicherer sein, mit einem Monat Frist — etwa in der Kfz-Versicherung — am 30. November.

Verlängert sich meine Versicherung automatisch?

Ja, wenn Ihr Vertrag eine Verlängerungsklausel hat, wie sie die Musterbedingungen für Jahresverträge vorsehen: Er verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn niemand rechtzeitig kündigt (Teil B B2.1.2, AKB G.1.2). Eine Verlängerung um mehr als ein Jahr auf einmal ist unwirksam (§ 11 Abs. 1 VVG). Die Regel, nach der sich andere Verbraucherverträge nach einer stillschweigenden Verlängerung monatlich kündigen lassen, gilt für Versicherungsverträge ausdrücklich nicht (§ 309 Nr. 9 BGB).

Ab wann habe ich überhaupt ein Kündigungsrecht?

Kündigen können Sie ab Vertragsschluss. Eine ordentliche Kündigung beendet den Vertrag aber frühestens zum Ende der vereinbarten Laufzeit: bei einem Jahresvertrag zum Ende des ersten Versicherungsjahres, bei mehr als drei Jahren Laufzeit zum Ende des dritten Jahres (§ 11 Abs. 4 VVG). In der Kfz- oder Privathaftpflichtversicherung kann das erste Versicherungsjahr kürzer sein, etwa damit die folgenden am 1. Januar beginnen (AKB G.1.2, AVB PHV B1-2.3). Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen mit laufendem Beitrag können Sie jederzeit zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen (§§ 168, 176 VVG), die private Krankenversicherung frühestens zum Ende des ersten Versicherungsjahres oder einer vereinbarten Mindestdauer (§ 205 Abs. 1 VVG). Ein Sonderkündigungsrecht entsteht mit seinem Anlass, auch im ersten Jahr: Die §§ 40, 92 und 111 VVG knüpfen an die Erhöhung oder den Schaden an, nicht an eine Mindestlaufzeit. Kurz nach Abschluss bleibt außerdem der Widerruf.

Wie lange kann ich eine Versicherung widerrufen?

14 Tage, bei Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen 30 Tage (§ 8 Abs. 1, §§ 152, 176 VVG). Die Frist beginnt erst, wenn Sie Versicherungsschein, Bedingungen, die vorgeschriebenen Informationen und eine Widerrufsbelehrung in Textform erhalten haben (§ 8 Abs. 2 VVG). Anders als bei der Kündigung genügt beim Widerruf das rechtzeitige Absenden, eine Begründung ist nicht nötig. Bei Verträgen, die seit dem 19. Juni 2026 geschlossen wurden, erlischt das Recht spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss, bei Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen 24 Monate und 30 Tage — außer, Sie wurden nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt (§ 8 Abs. 4, §§ 152, 176 VVG). Ob ein älterer Vertrag noch widerrufen werden kann, ist eine Rechtsfrage des Einzelfalls. Kein Widerrufsrecht gibt es etwa bei Verträgen mit weniger als einem Monat Laufzeit (§ 8 Abs. 3 VVG).

Kann ich eine online abgeschlossene Versicherung per Klick widerrufen?

Ja, wenn der Vertrag im Fernabsatz über eine Website oder App geschlossen wurde — also ohne persönliches Treffen, nur über Internet, E-Mail oder Telefon. Dann muss der Versicherer eine Widerrufsfunktion anbieten, beschriftet etwa mit „Vertrag widerrufen“, und Ihnen den Eingang unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigen (§ 8 Abs. 1 Satz 3 VVG, § 356a BGB). Die Funktion muss während der Widerrufsfrist ständig verfügbar, hervorgehoben und leicht zugänglich sein. Wer sie vor Fristablauf nutzt, hat rechtzeitig widerrufen (§ 356a Abs. 5 BGB).

Laufzeit

Wie lange darf ein Versicherungsvertrag laufen?

Wie viele Jahre Laufzeit sind bei einer Versicherung erlaubt?

Eine feste Obergrenze nennt das Gesetz nicht — gebunden sind Sie aber höchstens drei Jahre: Ein Vertrag, der für mehr als drei Jahre geschlossen wurde, lässt sich zum Ende des dritten und jedes weiteren Jahres mit drei Monaten Frist kündigen (§ 11 Abs. 4 VVG). Davon darf der Vertrag nicht zu Ihrem Nachteil abweichen (§ 18 VVG) — außer bei Großrisiken, etwa in der Transportversicherung oder bei großen Unternehmen (§ 210 VVG). Für Lebens-, Berufsunfähigkeits- und Krankenversicherungen gelten eigene Regeln, siehe unten.

Kann ich einen Vertrag mit fünf oder zehn Jahren Laufzeit vorzeitig kündigen?

Ja, zum Ende des dritten Jahres und danach zum Ende jedes weiteren Jahres, jeweils mit drei Monaten Frist (§ 11 Abs. 4 VVG). Bei genau drei Jahren Laufzeit kündigen Sie zum Ablauf; verlängert sich der Vertrag danach, dann jeweils um höchstens ein Jahr (§ 11 Abs. 1 VVG). Hat der Versicherer für die lange Laufzeit einen Nachlass gewährt, lesen Sie vorher, was Ihr Vertrag für eine vorzeitige Kündigung dazu regelt.

Darf ich auf mein Kündigungsrecht verzichten?

Nur begrenzt: Bei Verträgen auf unbestimmte Zeit können Sie und der Versicherer einvernehmlich für höchstens zwei Jahre auf die ordentliche Kündigung verzichten (§ 11 Abs. 2 VVG). Ohne einen solchen Verzicht kann jede Seite zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen.

Kann ich eine Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung jederzeit kündigen?

Ja, bei laufenden Beiträgen jederzeit zum Ende der laufenden Versicherungsperiode (§ 168 Abs. 1 VVG, für die Berufsunfähigkeitsversicherung über § 176 VVG) — nach dem GDV-Muster der Rentenversicherung bei monatlicher Zahlung zum Monatsende. Ist die Leistung des Versicherers in jedem Fall fällig, etwa bei einer Kapitallebensversicherung, zahlt er den Rückkaufswert (§ 169 Abs. 1 VVG). Der kann gerade in den ersten Jahren unter den eingezahlten Beiträgen liegen, weil die Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten fünf Vertragsjahre verteilt werden und ein vereinbarter Abzug hinzukommen kann (§ 169 Abs. 3 und 5 VVG) — lassen Sie sich den aktuellen Wert vorher nennen. Eine Rentenversicherung ohne Leistung im Todesfall wird nach dem GDV-Muster bei Kündigung in der Regel beitragsfrei gestellt statt ausgezahlt. Statt zu kündigen, können Sie die Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung verlangen, wenn die vereinbarte Mindestleistung erreicht ist (§ 165 VVG). Nicht kündbar sind zertifizierte Basisrentenverträge mit ausgeschlossener Verwertung und Verträge, deren Verwertung für den Pfändungsschutz unwiderruflich ausgeschlossen wurde (§ 168 Abs. 3 VVG). Eine gekündigte Berufsunfähigkeitsversicherung lässt sich in der Regel nur mit neuen Gesundheitsfragen ersetzen (§ 19 VVG).

Wann kann ich meine private Krankenversicherung kündigen?

Zum Ende jedes Versicherungsjahres mit drei Monaten Frist, frühestens nach einer vereinbarten Mindestdauer — nach den Musterbedingungen bis zu zwei Jahre (§ 205 Abs. 1 VVG, MB/KK § 13 Abs. 1). Sie können die Kündigung auf einzelne Personen oder Tarife beschränken (§ 205 Abs. 1 VVG). Für mitversicherte Personen wird sie erst wirksam, wenn diese davon erfahren haben, und sie können den Vertrag selbst fortsetzen (§ 207 Abs. 2 VVG). Der Versicherer kann eine Vollversicherung nicht kündigen, wenn sie Ihre Pflicht zur Versicherung erfüllt (§ 206 Abs. 1 VVG). Ihre Kündigung einer solchen Vollversicherung wird nur wirksam, wenn Sie nachweisen, dass Sie bei einem anderen Versicherer ohne Unterbrechung versichert sind — binnen zwei Monaten nach Ihrer Kündigungserklärung oder, wenn der Kündigungstermin später liegt, bis zu diesem Termin (§ 205 Abs. 6 VVG). Zum neuen Versicherer geht die Alterungsrückstellung nur für den Teil mit, der dem Basistarif entspricht, und nur bei Verträgen, die nach dem 1. Januar 2009 geschlossen wurden (§ 204 Abs. 1 Nr. 2 VVG).

Wie lange läuft eine Kfz-Versicherung?

So lange, wie der Versicherungsschein sagt; ein Jahresvertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr (AKB G.1.1, G.1.2). Kündigen können Sie zum Ablauf des Versicherungsjahres, wenn die Kündigung spätestens einen Monat vorher beim Versicherer ist (AKB G.2.1) — ist das Versicherungsjahr das Kalenderjahr, also bis zum 30. November. Das Kündigungsmuster steht im Ratgeber „Kfz-Versicherung kündigen“.

Kann ich die Wohngebäudeversicherung kündigen, wenn eine Grundschuld eingetragen ist?

Ja, aber nur mit Nachweis, wenn die Bank ihr Grundpfandrecht beim Versicherer angemeldet hat. Dann wirkt Ihre Kündigung für die Feuergefahren — Brand, Blitzschlag, Explosion und die übrigen Gefahren dieser Gruppe — nur, wenn Sie spätestens einen Monat vor Vertragsende nachweisen, dass die Bank zustimmt oder das Grundstück zum letzten zulässigen Kündigungstermin nicht mehr belastet war (§§ 144, 148 VVG, VGB 2022 A 22). Die Zustimmung darf nicht ohne ausreichenden Grund verweigert werden. Für die Kündigung nach einem Schaden oder durch den Käufer gilt das nicht.

Sonderkündigungsrecht

Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht?

Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht bei meiner Versicherung?

Wenn ein Anlass eintritt, für den Gesetz oder Vertrag es vorsehen. Das sind vor allem eine Beitragserhöhung über eine Anpassungsklausel (§ 40 VVG), ein Schadenfall (§§ 92, 111 VVG), eine Beitragserhöhung um mehr als 10 Prozent nach einer Gefahrerhöhung (§ 25 Abs. 2 VVG), für den Käufer der Erwerb einer versicherten Sache (§ 96 Abs. 2 VVG) und in der Hausratversicherung ein Umzug, der den Beitrag erhöht (VHB 2022 A 16.5). Die Fristen sind kurz, meist ein Monat, in der privaten Krankenversicherung zwei oder drei Monate (§ 205 Abs. 2 bis 4 VVG). Sie laufen ab dem jeweiligen Ereignis — etwa dem Zugang der Mitteilung oder dem Abschluss der Schadenverhandlungen —, nicht ab dem Ende des Versicherungsjahres.

Kann ich meine Versicherung nach einem Schaden kündigen?

In der Sach- und Haftpflichtversicherung ja — und der Versicherer auch. In der Sachversicherung, etwa Hausrat, Gebäude oder Kasko, muss Ihre Kündigung spätestens einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen (§ 92 Abs. 2 VVG). In der Haftpflicht gilt ein Monat nach Anerkennung oder unberechtigter Ablehnung des Anspruchs, nach der Weisung des Versicherers, es auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen, oder ab Rechtskraft des Urteils (§ 111 VVG, für die Kfz-Haftpflicht AKB G.2.3). Die Musterbedingungen der Privathaftpflicht knüpfen stattdessen an eine Zahlung, eine unberechtigte Ablehnung oder die Zustellung einer Klage an (AVB PHV B2-2.1). Sie bestimmen, ob Ihre Kündigung sofort oder später wirkt, spätestens zum Ende der Versicherungsperiode; der Versicherer muss einen Monat Frist einhalten (§§ 92, 111 VVG). In der Rechtsschutzversicherung können Sie nach den Musterbedingungen kündigen, wenn der Versicherer den Schutz zu Unrecht ablehnt, beide Seiten außerdem nach zwei gedeckten Versicherungsfällen binnen zwölf Monaten (ARB 2021 Ziff. 6.2). Für die Kranken-, Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung sieht das Gesetz kein Kündigungsrecht nach einem Leistungsfall vor; in anderen Sparten entscheiden die Bedingungen.

Haus oder Auto verkauft oder gekauft — wer kann die Versicherung kündigen?

Der Käufer — als Verkäufer müssen Sie nicht kündigen. Die Versicherung geht mit dem Eigentum auf den Käufer über (§ 95 VVG), beim Haus mit dem Eintrag im Grundbuch (VGB 2022 A 23.1.1); beim Auto nicht die Kfz-Unfall- und Fahrerschutzversicherung, um die Sie sich selbst kümmern (AKB G.7.1). Der Käufer kann sofort oder zum Ende der Versicherungsperiode kündigen. Er hat dafür einen Monat nach dem Erwerb oder, wenn er von der Versicherung nichts wusste, einen Monat ab Kenntnis (§ 96 Abs. 2 VVG); beim Auto gilt es als Kündigung, wenn er es mit eigener Versicherung zulässt (AKB G.2.6). Auch der Versicherer kann dem Käufer mit einem Monat Frist kündigen (§ 96 Abs. 1 VVG). Melden Sie den Verkauf unverzüglich dem Versicherer (§ 97 VVG). Kündigt der Käufer oder der Versicherer, schulden Sie als Verkäufer den Beitrag allein (§ 96 Abs. 3 VVG).

Muss ich kündigen, wenn das Auto verschrottet oder der Haushalt aufgelöst wird?

Nein — fällt das Versicherte endgültig weg, endet der Vertrag ohne Kündigung, etwa wenn das Auto verschrottet oder, in der Hausratversicherung, der Haushalt dauerhaft aufgelöst wird, auch durch den Umzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung (Teil B B2.1.5). Beitrag schulden Sie bis zu dem Tag, an dem der Versicherer davon erfährt (§ 80 Abs. 2 VVG, AKB G.8); melden Sie es deshalb sofort. Ein nur abgemeldetes Auto ist kein Wegfall: Nach den Musterbedingungen geht der Vertrag in eine beitragsfreie Ruheversicherung über und endet erst nach der im Vertrag genannten Frist (AKB H.1.1, H.1.2, H.1.7). Auch ein Umzug in eine neue Wohnung in Deutschland ist kein Wegfall: Der Hausratschutz geht mit (VHB 2022 A 16.1) — bei einem Umzug ins Ausland nach den Musterbedingungen nicht (VHB 2022 A 16.3).

Ich bin doppelt versichert — kann ich einen Vertrag beenden?

Ja, wenn Sie den späteren Vertrag geschlossen haben, ohne von der Doppelung zu wissen: Dann können Sie verlangen, dass er aufgehoben oder die Versicherungssumme herabgesetzt wird (§ 79 Abs. 1 VVG). Nach den Musterbedingungen wirkt das, sobald Ihre Erklärung beim Versicherer eingeht (Teil B B4.1.4). Dasselbe gilt, wenn die Doppelung erst entsteht, weil der Versicherungswert gesunken ist; wurden die Verträge gleichzeitig oder im Einvernehmen der Versicherer geschlossen, können Sie dann nur die anteilige Herabsetzung verlangen (§ 79 Abs. 2 VVG). Eine solche Mehrfachversicherung liegt nur vor, wenn dasselbe Interesse gegen dieselbe Gefahr bei mehreren Versicherern versichert ist und die Entschädigungen zusammen den Schaden übersteigen würden (§ 78 Abs. 1 VVG) — sonst bleibt die ordentliche Kündigung.

Habe ich nach einem Umzug ein Sonderkündigungsrecht?

In der Hausratversicherung ja, wenn der Beitrag wegen der Beitragssätze am neuen Wohnort steigt oder die Selbstbeteiligung erhöht wird: Dann können Sie binnen eines Monats nach Zugang der Mitteilung in Textform kündigen, wirksam einen Monat nach Zugang (VHB 2022 A 16.5). Der Umzug allein beendet den Vertrag nicht. In der Kfz-Versicherung gibt ein Umzug in eine andere Regionalklasse nach den Musterbedingungen kein Sonderkündigungsrecht (AKB K.3, G.2.7).

Wer kündigt die Versicherungen im Todesfall?

In der Regel die Erben: Mit dem Tod geht das Vermögen als Ganzes auf sie über (§ 1922 Abs. 1 BGB), dazu gehören meist auch laufende Verträge, die sie zu den vereinbarten Terminen kündigen können. Manche Verträge enden oder wechseln den Versicherungsnehmer von selbst. In der Hausratversicherung endet der Vertrag nach den Musterbedingungen, sobald der Versicherer von der dauerhaften Auflösung des Haushalts erfährt, spätestens nach der im Vertrag genannten Frist — es sei denn, ein Erbe nutzt die Wohnung weiter (Teil B B2.1.5). In der Privathaftpflicht bleiben Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner und unverheiratete Kinder bis zur nächsten Beitragsfälligkeit versichert; zahlt der Partner den nächsten Beitrag, wird er Versicherungsnehmer (AVB PHV A1-10). Die private Krankenversicherung endet mit dem Tod des Versicherungsnehmers; mitversicherte Personen können sie binnen zwei Monaten fortsetzen, wenn sie einen neuen Versicherungsnehmer benennen (§ 207 Abs. 1 VVG, MB/KK § 15 Abs. 1). In der Rechtsschutzversicherung wird nach den Musterbedingungen Versicherungsnehmer, wer den nächsten Beitrag zahlt; er kann binnen eines Jahres verlangen, dass der Vertrag zum Todestag endet (ARB 2021 Ziff. 6.2). Melden Sie den Todesfall allen Versicherern.

Welche Sonderkündigungsrechte gibt es in der privaten Krankenversicherung?

Vor allem drei. Erstens nach einer Beitragsanpassung: binnen zwei Monaten ab Zugang der Mitteilung (§ 205 Abs. 4 VVG). Zweitens, wenn der Beitrag durch eine Altersstufe steigt: binnen zwei Monaten nach der Änderung (§ 205 Abs. 3 VVG). Drittens, wenn Sie gesetzlich versicherungspflichtig werden oder Anspruch auf Familienversicherung erhalten: binnen drei Monaten rückwirkend zum Eintritt der Pflicht (§ 205 Abs. 2 VVG). Im letzten Fall müssen Sie die Versicherungspflicht binnen zwei Monaten nachweisen, nachdem der Versicherer Sie in Textform dazu aufgefordert hat — sonst ist die Kündigung unwirksam, es sei denn, Sie haben die Verspätung nicht zu vertreten. Sind die drei Monate verstrichen, können Sie noch zum Ende des Monats kündigen, in dem Sie die Versicherungspflicht nachweisen. In den ersten beiden Fällen wirkt die Kündigung einer Vollversicherung, die Ihre Pflicht zur Versicherung erfüllt, nur mit lückenlosem Anschlussvertrag bei einem anderen Versicherer (§ 205 Abs. 6 VVG).

Beitragserhöhung

Mein Beitrag ist gestiegen — darf ich kündigen?

Mein Versicherungsbeitrag wurde erhöht — habe ich ein Kündigungsrecht?

Ja, wenn der Versicherer den Beitrag über eine Anpassungsklausel erhöht, ohne dass sich der Schutz entsprechend ändert: Dann können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen, mit sofortiger Wirkung, frühestens zum Termin der Erhöhung (§ 40 Abs. 1 VVG). Der Versicherer muss Sie in der Mitteilung auf dieses Recht hinweisen, und sie muss spätestens einen Monat vor der Erhöhung bei Ihnen sein. Dasselbe gilt, wenn er über eine Anpassungsklausel den Schutz verringert, ohne den Beitrag zu senken (§ 40 Abs. 2 VVG).

Wann gibt es trotz höherem Beitrag kein Sonderkündigungsrecht?

Wenn der Beitrag nicht über eine Anpassungsklausel des Versicherers steigt, sondern etwa durch Ihren Schadenverlauf oder weil der Schutz mitwächst. Nach den Musterbedingungen gilt das für die Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse, geänderte Merkmale wie Fahrleistung oder Nutzerkreis und den Umzug in der Kfz-Versicherung (AKB K.1 bis K.3), für eine höhere Versicherungsteuer (AVB PHV A(GB)-3.5) und für die jährliche Anpassung der Wohngebäudeversicherung an Baupreise und Löhne (VGB 2022 A 16). Dann bleibt die ordentliche Kündigung. Anders ist es bei einer Gefahrerhöhung: Verlangt der Versicherer deshalb mehr als 10 Prozent mehr Beitrag oder schließt er die höhere Gefahr aus, können Sie binnen eines Monats nach Zugang der Mitteilung ohne Frist kündigen (§ 25 Abs. 2 VVG). In der Kfz-Versicherung gilt das, wenn sich Art oder Verwendung des Fahrzeugs ändert und der Beitrag dadurch um mehr als 10 Prozent steigt (AKB G.2.8, K.5). Und nach dem Schaden, der zur Rückstufung führt, besteht ohnehin ein eigenes Kündigungsrecht (AKB G.2.3).

Zählt in der Kfz-Versicherung eine neue Typklasse oder Regionalklasse?

Ja. Steigt der Beitrag, weil Ihr Auto in eine höhere Typklasse oder Ihr Wohnort in eine höhere Regionalklasse kommt oder weil der Versicherer seinen Tarif ändert, können Sie binnen eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen (AKB G.2.7, J.1 bis J.3). Werden mehrere dieser Änderungen zugleich wirksam, zählt ihre Summe, getrennt für Haftpflicht und Kasko; eine Rückstufung nach einem Schaden rechnet nicht mit (AKB J.4, K.1). Steigt nur einer der Verträge, dürfen Sie nach den Musterbedingungen trotzdem die ganze Kfz-Versicherung des Fahrzeugs kündigen (AKB G.4.2). Die Einzelheiten stehen im Ratgeber zum Kfz-Sonderkündigungsrecht.

Meine Hausrat-Versicherungssumme wurde an den Preisindex angepasst — kann ich kündigen?

Nein — ein Kündigungsrecht sehen die Musterbedingungen dafür nicht vor, wohl aber einen Widerspruch: Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung können Sie der Anpassung in Textform widersprechen, dann wird sie nicht wirksam (VHB 2022 A 14.3.3). Damit kann aber der Unterversicherungsverzicht entfallen, wenn der Betrag je Quadratmeter unter die Vorgabe des Versicherers sinkt (VHB 2022 A 14.4.4) — im Schaden droht dann eine Kürzung. Erhöht der Versicherer dagegen den Beitragssatz über eine eigene Anpassungsklausel — die Musterbedingungen überlassen sie ihm (VHB 2022 A 15) —, gilt das Kündigungsrecht nach § 40 VVG.

Meine Wohngebäudeversicherung wird jedes Jahr teurer — kann ich kündigen?

Nicht wegen der jährlichen Anpassung an Baupreise und Löhne: Nach den aktuellen Musterbedingungen steigen dabei Versicherungsschutz und Beitrag gemeinsam, ein Sonderkündigungsrecht ist dafür nicht vorgesehen (VGB 2022 A 15, A 16). Ältere Bedingungen wie die VGB 2010 erlauben stattdessen einen Widerspruch binnen eines Monats: Dann bleibt der bisherige Beitrag, aber die Versicherungssumme wächst nicht mehr mit, und der Unterversicherungsverzicht entfällt. Erhöht der Versicherer dagegen den Beitragssatz selbst über eine Anpassungsklausel, gilt das Kündigungsrecht nach § 40 VVG — ein Monat ab Zugang der Mitteilung. Was für Sie gilt, steht in Ihren Bedingungen und in der Mitteilung.

Mein PKV-Beitrag steigt — welche Frist gilt?

Zwei Monate ab Zugang der Änderungsmitteilung; die Kündigung wirkt zu dem Tag, an dem die Erhöhung gelten soll (§ 205 Abs. 4 VVG). Vorher lohnt der Blick auf einen Tarifwechsel beim eigenen Versicherer, bei dem die Alterungsrückstellung angerechnet wird (§ 204 VVG). Wege und Reihenfolge stehen im Ratgeber zur PKV-Beitragserhöhung.

Ab wann läuft die Frist nach einer Beitragserhöhung?

Ab Zugang der Mitteilung bei Ihnen — nicht ab dem Datum auf dem Schreiben und nicht ab dem Tag, an dem die Erhöhung wirksam wird (§ 40 Abs. 1 VVG). Heben Sie Umschlag oder E-Mail auf; im Streitfall hilft das beim Nachweis.

Schritt für Schritt

Wie kündige ich eine Versicherung richtig?

  1. Termin und Frist klären

    Im Versicherungsschein stehen Laufzeit und Hauptfälligkeit, in den Bedingungen die Frist. Bei einem Sonderkündigungsrecht zählt der Anlass — etwa der Tag, an dem die Erhöhungsmitteilung bei Ihnen ankam.

  2. Neuen Schutz sichern

    Kündigen Sie erst, wenn der neue Versicherer Ihren Antrag angenommen hat. Bei Haftpflicht, Berufsunfähigkeit, Risikoleben und privater Krankenversicherung kann schon ein Tag ohne Schutz teuer werden, und eine Annahme ist nach neuen Gesundheits- oder Risikofragen nicht sicher.

  3. Kündigung schreiben

    Name, Anschrift, Versicherungsscheinnummer, welcher Vertrag enden soll und zu welchem Termin — bei einer Sonderkündigung auch der Anlass. Der Zusatz „hilfsweise zum nächstmöglichen Termin“ fängt einen zu knapp berechneten Termin auf.

  4. In Textform senden, Zugang belegen

    Bei Verträgen seit dem 1. Oktober 2016 genügt in aller Regel eine E-Mail (§ 309 Nr. 13 BGB). Wirksam wird die Kündigung mit dem Zugang beim Versicherer (§ 130 BGB) — senden Sie mit Puffer und so, dass Sie den Eingang belegen können.

  5. Bestätigung verlangen

    Bitten Sie um eine Bestätigung von Eingang und Vertragsende in Textform. Kommt keine, fragen Sie nach, solange die Frist noch läuft.

Praktisch

Wie muss eine Kündigung aussehen — und wie beweise ich sie?

Muss eine Kündigung schriftlich sein, oder reicht eine E-Mail?

Bei Verträgen, die seit dem 1. Oktober 2016 geschlossen wurden, reicht in aller Regel eine E-Mail: Versicherungsbedingungen dürfen dann keine strengere Form als die Textform verlangen (§ 309 Nr. 13 BGB, Art. 229 § 37 EGBGB). Textform heißt eine lesbare Erklärung mit Ihrem Namen auf einem dauerhaften Datenträger — eine Unterschrift ist nicht nötig (§ 126b BGB). Bei Lebensversicherungen und in der privaten Krankenversicherung erlaubt das Gesetz ausdrücklich, für die Kündigung die Schriftform zu vereinbaren (§ 171 Satz 2, § 208 Satz 2 VVG); die Musterbedingungen des PKV-Verbands verlangen nur Textform (MB/KK § 16). Bei älteren Verträgen lohnt ebenfalls ein Blick in die Bedingungen.

Gibt es für Versicherungen einen Kündigungsbutton?

Eine Pflicht dazu besteht nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht: Der Kündigungsbutton nach § 312k BGB gilt nicht für Verträge über Finanzdienstleistungen, und dazu zählt das Gesetz Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer Versicherung (§ 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Bietet Ihr Versicherer trotzdem eine Kündigung im Kundenportal an, ist das ein zusätzlicher Weg — speichern Sie dann die Bestätigung. Für den Widerruf online geschlossener Verträge gilt dagegen die Widerrufsfunktion (§ 8 Abs. 1 VVG, § 356a BGB).

Was muss in der Kündigung stehen — gibt es eine Vorlage?

Ihr Name und Ihre Anschrift, die Versicherungsscheinnummer, welcher Vertrag enden soll und zu welchem Termin — bei einer Sonderkündigung auch der Anlass. Als Vorlage genügt ein Satz: „Hiermit kündige ich den Vertrag Nr. [Nummer] fristgerecht zum [Datum], hilfsweise zum nächstmöglichen Termin. Bitte bestätigen Sie mir Eingang und Vertragsende in Textform.“ Bei einer Sonderkündigung nennen Sie statt des Termins den Anlass, etwa „wegen der Beitragserhöhung laut Ihrer Mitteilung vom [Datum], zum Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung wirksam werden soll“. Ein ausführliches Muster für die Kfz-Versicherung steht im Ratgeber „Kfz-Versicherung kündigen“.

Wie beweise ich, dass meine Kündigung angekommen ist?

Am einfachsten mit der Eingangsbestätigung des Versicherers. Wirksam wird die Kündigung erst, wenn sie beim Versicherer ankommt (§ 130 BGB) — der Poststempel allein genügt nicht. Beim Brief hilft etwa ein Einwurf-Einschreiben, bei der E-Mail eine Antwort des Versicherers; bleibt die Bestätigung aus, fragen Sie nach, solange die Frist noch läuft.

Soll ich erst kündigen oder erst den neuen Vertrag abschließen?

Erst den neuen Vertrag — und zwar angenommen, nicht nur beantragt. Bei Berufsunfähigkeits-, Risikolebens- und privater Krankenversicherung fragt der neue Versicherer in aller Regel nach Ihrer Gesundheit, und Sie müssen wahrheitsgemäß antworten (§ 19 VVG); eine Annahme ist deshalb nicht sicher. In der Haftpflicht wäre jeder Tag ohne Schutz ein Risiko. In der privaten Krankenversicherung macht das Gesetz die Kündigung einer Pflicht-Vollversicherung sogar davon abhängig, dass Sie den lückenlosen Anschlussvertrag bei einem anderen Versicherer nachweisen (§ 205 Abs. 6 VVG).

Bekomme ich Beitrag zurück, wenn der Vertrag vorzeitig endet?

Ja, anteilig: Endet der Vertrag vor Ablauf der Versicherungsperiode, steht dem Versicherer nur der Beitrag für die Zeit zu, in der Versicherungsschutz bestand (§ 39 Abs. 1 VVG); für die Kfz-Versicherung sagen das die Musterbedingungen ebenso (AKB G.6). Das gilt etwa nach einer Sonderkündigung wegen einer Beitragserhöhung oder eines Schadens. Fällt das Versicherte weg, steht dem Versicherer der Beitrag bis zu dem Tag zu, an dem er davon erfährt (§ 80 Abs. 2 VVG).

Kann ich eine Versicherung rückwirkend kündigen?

In der Regel nein: Eine Kündigung wird erst wirksam, wenn sie beim Versicherer ankommt (§ 130 BGB), und beendet den Vertrag nur für die Zukunft. Rückwirkend lässt das Gesetz sie etwa in der privaten Krankenversicherung zu, wenn Sie gesetzlich versicherungspflichtig werden (§ 205 Abs. 2 VVG).

Kann mir der Versicherer kündigen?

Ja, in bestimmten Fällen: ordentlich zum Ablauf mit derselben Frist wie Sie (§ 11 Abs. 3 VVG), nach einem Schaden in der Sach- und Haftpflichtversicherung mit einem Monat Frist (§§ 92, 111 VVG) und ohne Frist, wenn Sie einen Folgebeitrag auch nach einer in Textform gesetzten Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen nicht zahlen (§ 38 Abs. 1 und 3 VVG). Zahlen Sie binnen eines Monats nach der Kündigung — oder, wenn sie mit der Zahlungsfrist verbunden war, nach deren Ablauf —, wird sie unwirksam (§ 38 Abs. 3 VVG). Eine Krankheitskostenversicherung, die Ihre Pflicht zur Versicherung erfüllt, kann er dagegen nie kündigen (§ 206 Abs. 1 VVG).

Kann ein Makler die Kündigung für mich übernehmen?

Ja, mit Ihrer Vollmacht. Ein Versicherungsmakler wird für den Kunden tätig, ohne von einem Versicherer damit betraut zu sein (§ 59 Abs. 3 VVG); mit Maklervertrag und Vollmacht kann er Kündigungen für Sie erklären und den Beginn des neuen Vertrags auf das Ende des alten abstimmen. Kennt der Versicherer die Vollmacht noch nicht, muss der Makler die Vollmachtsurkunde vorlegen — sonst kann der Versicherer die Kündigung unverzüglich zurückweisen (§ 174 BGB). Ein Honorar zahlen Sie bei maxVers dafür nicht; vergütet werde ich über die Courtage, die im Beitrag eines vermittelten Vertrags enthalten ist.

Prüft maxVers, ob meine Kündigung rechtlich wirksam ist?

Nein. Diese Seite ordnet die Regeln allgemein ein; ob eine Kündigung im Einzelfall wirksam oder eine Beitragsanpassung rechtmäßig ist, ist eine Rechtsfrage — dafür sind Verbraucherzentrale oder Fachanwalt die richtige Adresse. Bei Streit mit dem Versicherer können Sie sich als Verbraucher kostenfrei an den Versicherungsombudsmann wenden, in der privaten Krankenversicherung an den PKV-Ombudsmann. Ich helfe bei Fristen, Unterlagen und der Frage, welcher Vertrag danach zu Ihnen passt.

Quellen

  1. Versicherungsvertragsgesetz (VVG), §§ 8, 9, 11, 12, 18, 19, 25, 38 bis 40, 42, 59, 78 bis 80, 92, 95 bis 98, 111, 144, 148 — Widerruf, Laufzeit, Kündigung, Gefahrerhöhung, Schaden, Veräußerung (öffnet in neuem Tab) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · abgerufen am 24.09.2026
  2. VVG, §§ 152, 165, 168, 169, 171, 176, 194, 204 bis 208, 210 — Lebens-, Berufsunfähigkeits- und Krankenversicherung, Großrisiken (öffnet in neuem Tab) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · abgerufen am 24.09.2026
  3. Bürgerliches Gesetzbuch, §§ 126b, 130, 174, 309, 312, 312c, 312k, 356a, 1922; EGBGB Art. 229 § 37 — Textform, Zugang, Vollmacht, Klauseln, Fernabsatz, Widerrufsfunktion, Erbfall (öffnet in neuem Tab) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · abgerufen am 24.09.2026
  4. Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts vom 3. Februar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 28) — neuer § 8 VVG, in Kraft seit 19. Juni 2026 (öffnet in neuem Tab) Bundesgesetzblatt (recht.bund.de) · Stand: ausgegeben am 05.02.2026
  5. Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015), Musterbedingungen (öffnet in neuem Tab) Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) · Stand 30.04.2025
  6. Gemeinsamer Allgemeiner Teil (Teil B) für die Allgemeine Haftpflicht-, die Sach- und die Technischen Versicherungen, Musterbedingungen (öffnet in neuem Tab) Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) · Stand Juni 2026
  7. Allgemeine Hausrat-Versicherungsbedingungen (VHB 2022, Quadratmetermodell), Musterbedingungen (öffnet in neuem Tab) Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) · Stand Juni 2026
  8. Allgemeine Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB 2022, Wert 1914), Musterbedingungen (öffnet in neuem Tab) Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) · Stand Juni 2026
  9. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Privathaftpflichtversicherung (AVB PHV), Musterbedingungen (öffnet in neuem Tab) Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) · Stand Mai 2020
  10. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2021), Musterbedingungen (öffnet in neuem Tab) Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) · Stand Juni 2025
  11. Allgemeine Bedingungen für die Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung, Musterbedingungen (öffnet in neuem Tab) Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) · Stand 21.07.2025
  12. Musterbedingungen 2009 für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (MB/KK 2009) (öffnet in neuem Tab) Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) · Stand Juni 2024

Soll ich mir Ihre Fristen einmal ansehen?

Ich sehe mir an, wann Ihre Verträge enden, welche Fristen gerade laufen und ob sich ein Wechsel lohnt. Ohne Honorar — vergütet werde ich über die Courtage, die im Beitrag eines vermittelten Vertrags enthalten ist.