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Ratgeber · Kfz

Wildunfall: Was Sie jetzt tun müssen — und wer den Schaden zahlt

Ein Reh auf der Straße, ein Schlag, dann Stille. Was in den Minuten danach zählt, ist nicht schwer — aber es muss in der richtigen Reihenfolge passieren. Und für die Versicherung entscheidet ein Detail: mit welchem Tier Sie zusammengestoßen sind.

, Versicherungsmakler, Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO · Stand:

Kurz gesagt

Was muss ich nach einem Wildunfall tun?

Anhalten, Warnblinker einschalten, Warnweste anziehen und das Warndreieck aufstellen. Dann die Polizei (110) oder den zuständigen Jäger rufen — in Hessen ist das Pflicht, wenn Sie ein Reh, ein Wildschwein oder anderes Schalenwild verletzt oder getötet haben; verletzte Tiere nicht anfassen und kein Tier mitnehmen. Den Schaden am eigenen Auto nach einem Zusammenstoß mit Haarwild zahlt in der Regel die Teil- oder Vollkasko, abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung — die Schadenfreiheitsklasse bleibt davon unberührt.

  • Warndreieck bei schnellem Verkehr in etwa 100 Metern Entfernung (§ 15 StVO)
  • Hessen: Meldepflicht bei Schalenwild an Polizei oder Jagdausübungsberechtigten (§ 3 HJagdG)
  • Wer das Tier mitnimmt, begeht Jagdwilderei (§ 292 StGB)
  • Fotos machen, Wildunfallbescheinigung von Polizei oder Jäger ausstellen lassen
  • Versicherer binnen einer Woche informieren, vor Reparatur oder Verkauf seine Weisung einholen

Direkt nach dem Unfall

Was ist nach einem Wildunfall zu tun — in welcher Reihenfolge?

  1. Anhalten und absichern

    Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen, dann das Warndreieck aufstellen — bei schnellem Verkehr in etwa 100 Metern Entfernung (§ 15 StVO). Danach abseits der Fahrbahn warten.

  2. Verletzte versorgen

    Sind Menschen verletzt, zuerst den Notruf 112 wählen und Erste Hilfe leisten.

  3. Polizei oder Jäger verständigen

    In Hessen muss, wer mit einem Fahrzeug Schalenwild verletzt oder getötet hat — etwa ein Reh, einen Hirsch oder ein Wildschwein —, das unverzüglich dem Jagdausübungsberechtigten oder der nächsten Polizeidienststelle anzeigen (§ 3 HJagdG). Wer das unterlässt, handelt ordnungswidrig. Melden Sie den Unfall auch, wenn das Tier weitergelaufen ist: Es kann verletzt sein, und der Jäger kann es dann suchen. Bleiben Sie vor Ort, bis Polizei oder Jäger da sind.

  4. Verletztem Wild fernbleiben, nichts mitnehmen

    Einem verletzten Tier sollten Sie nicht zu nahe kommen: Es kann sich wehren, und jeder Versuch zu helfen bedeutet für das Tier zusätzlichen Stress. Liegt ein totes Tier auf der Fahrbahn, ziehen Sie es — mit Handschuhen und nur, wenn das gefahrlos geht — an den Rand. Mitnehmen dürfen Sie es nicht: Das Recht, sich Wild anzueignen, hat nur der Jagdausübungsberechtigte, alles andere ist Jagdwilderei (§ 292 StGB).

  5. Beweise sichern

    Fotos von der Unfallstelle, vom Tier und vom Schaden am Auto, auch von Spuren am Fahrzeug. Lassen Sie sich von Polizei oder Jäger eine Wildunfallbescheinigung ausstellen — meist geht das gleich vor Ort, eine Gebühr kann anfallen.

  6. Versicherer informieren, bevor repariert wird

    Melden Sie den Schaden innerhalb einer Woche — so sehen es die Musterbedingungen vor — und holen Sie vor Reparatur, Verkauf oder Verschrottung die Weisung des Versicherers ein.

Die Versicherung

Welche Versicherung zahlt nach einem Wildunfall?

Entscheidend ist, womit Sie zusammengestoßen sind — und ob es überhaupt einen Zusammenstoß gab. Grundlage sind die Musterbedingungen des GDV; Ihr Vertrag kann mehr einschließen.

Welche Versicherung zahlt nach einem Wildunfall?
Was passiert istWer den Schaden zahltFolge für die SF-Klasse
Zusammenstoß mit Haarwild — etwa Reh, Hirsch, Wildschwein, Fuchs, Hase, DachsTeilkasko (in jeder Vollkasko enthalten), abzüglich einer vereinbarten SelbstbeteiligungKeine Rückstufung
Zusammenstoß mit anderen Tieren — etwa Vogel, Hund, Katze, Pferd, RindTeilkasko nur, wenn Ihr Tarif weitere Tierarten oder „Tiere aller Art“ einschließt; sonst die VollkaskoTeilkasko: keine; Vollkasko: Rückstufung
Ausweichen ohne ZusammenstoßTeilkasko unter Umständen als Rettungskosten, wenn Sie das Ausweichen für geboten halten durften (§§ 83, 90 VVG) — bei kleinen Tieren wie einem Hasen verneinen Gerichte das oft. Sonst die VollkaskoVollkasko: Rückstufung
Nur Kfz-Haftpflicht versichertNiemand — den Schaden am eigenen Auto tragen Sie selbst
Schaden bei anderen, etwa wenn Ihr Auto danach ein anderes Fahrzeug trifftIhre Kfz-Haftpflicht zahlt den Geschädigten, soweit Sie haftenHaftpflicht: Rückstufung, wenn sie zahlt

Quellen: GDV-Musterbedingungen AKB 2015 (A.2.2.1.4, A.2.5.8, I.4), Stand 30.04.2025; GDV-Medieninformation vom 29.09.2025; BGH, Urteil vom 18.12.1996, IV ZR 321/95; OLG Saarbrücken, Urteil vom 26.01.2011, 5 U 356/10. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Vertrags.

Schritt 1 von 4

Wie ist Ihr Auto derzeit versichert?

Steht im Versicherungsschein — wenn Sie ihn nicht zur Hand haben, schätzen Sie ruhig.

Jahreszeit

Wann ist das Risiko am größten?

Wildunfälle passieren das ganze Jahr. Nach den Zahlen der Versicherer steigt die Gefahr aber im April und Mai sowie von Oktober bis Dezember deutlich, vor allem in der Dämmerung. Bundesweit registrierten die Kfz-Versicherer für 2024 über 276.000 Wildunfälle mit kaskoversicherten Autos — im Schnitt über 750 am Tag.

Ende Oktober wird die Uhr auf Normalzeit zurückgestellt. Danach fällt der Heimweg vieler Pendler in die Dämmerung — die Zeit, in der Wild häufig die Straße quert. Die Polizei in Osthessen beobachtet Wildunfälle vor allem in den frühen Morgen- und Abendstunden und entlang waldreicher Strecken.

Was hilft: Warnschilder ernst nehmen, an Wald- und Feldrändern langsamer fahren, bei Wild auf der Straße abblenden, hupen und bremsen. Ist ein Zusammenstoß nicht mehr zu vermeiden, rät der GDV zur Vollbremsung mit festgehaltenem Lenkrad statt zum Ausweichen — ein Baum oder der Gegenverkehr ist in der Regel gefährlicher als das Tier.

Nordhessen

Wie häufig sind Wildunfälle in Nordhessen?

Von der Polizei aufgenommene Wildunfälle. Nordhessen hat nach Einschätzung der Polizei mit seiner großen Fläche, vielen Waldgebieten und weitem ländlichem Raum seit jeher viele Wildunfälle; im Schnitt waren es 2025 täglich 13.

Wie häufig sind Wildunfälle in Nordhessen?
Gebiet20242025
Landkreis Kassel1.0801.116
Schwalm-Eder-Kreis1.3271.373
Waldeck-Frankenberg1.3441.446
Werra-Meißner-Kreis668667
Polizeipräsidium Nordhessen gesamt¹4.6434.809
Hersfeld-Rotenburg²627736

¹ Stadt und Landkreis Kassel, Schwalm-Eder, Waldeck-Frankenberg, Werra-Meißner; die Stadt Kassel weist die Polizei nicht gesondert aus. ² Polizeidirektion Hersfeld-Rotenburg im Polizeipräsidium Osthessen, ohne Autobahnen. Quellen: Polizeipräsidium Nordhessen, Verkehrsunfallstatistik 2025; Polizeipräsidium Osthessen, Verkehrsbericht 2025.

Stadt und Land

Spielt der Wohnort für die Teilkasko eine Rolle?

In der Regel ja, über die Regionalklasse. In die Teilkasko-Regionalklassen des GDV fließen unter anderem Wildunfälle ein, außerdem Diebstähle sowie Sturm- und Hagelschäden. 2027 stehen Waldeck-Frankenberg und der Schwalm-Eder-Kreis in Teilkasko-Klasse 9 von 16, die Stadt Kassel in Klasse 4. Maßgeblich ist der Wohnsitz des Halters, nicht der Unfallort.

Häufige Fragen

Wildunfall — was Autofahrer fragen

Muss ich in Hessen nach jedem Wildunfall die Polizei rufen?

Hat Ihr Fahrzeug Schalenwild verletzt oder getötet — etwa Reh, Hirsch, Damwild, Mufflon oder Wildschwein —, müssen Sie den Unfall unverzüglich der Polizei oder dem Jagdausübungsberechtigten melden (§ 3 Abs. 2 HJagdG); sonst droht ein Bußgeld. Das Land Hessen fordert dazu auf, jeden Wildunfall der Polizei zu melden — also auch mit Hase oder Fuchs. Die Polizei verständigt dann den zuständigen Jäger.

Wo bekomme ich in Hessen eine Wildunfallbescheinigung?

Von der Polizei oder dem Jagdausübungsberechtigten, meist direkt am Unfallort. Deshalb sollten Sie dort warten, bis einer von beiden eintrifft. Für die Bescheinigung kann eine Gebühr anfallen. Ihrem Versicherer dient sie als Nachweis, dass es ein Zusammenstoß mit Wild war.

Darf ich das tote Reh mitnehmen?

Nein. Das Recht, sich Wild anzueignen, hat allein der Jagdausübungsberechtigte (§ 1 BJagdG). Wer das Tier mitnimmt, begeht Jagdwilderei (§ 292 StGB). Bergen und Entsorgen übernehmen Jäger oder Förster.

Zahlt die Teilkasko auch, wenn ich dem Tier ausgewichen bin?

Nur unter Umständen. Ohne Zusammenstoß liegt kein Wildunfall im Sinne der Teilkasko vor. Der Versicherer ersetzt aber Aufwendungen, die Sie zur Abwendung eines unmittelbar bevorstehenden Schadens für geboten halten durften (§§ 83, 90 VVG) — bei Reh oder Wildschwein kann das zutreffen. Bei kleinen Tieren sehen Gerichte das Ausweichen oft als grob fahrlässig an; so der Bundesgerichtshof bei einem Fahrer, der mit rund 90 km/h einem Hasen auswich (Urteil vom 18.12.1996, IV ZR 321/95). Seit der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes 2008 heißt grobe Fahrlässigkeit aber nicht mehr automatisch, dass der Versicherer gar nichts zahlt: Das OLG Saarbrücken sprach einem Fahrer, der bei hohem Tempo einem kleinen Tier auswich, die Hälfte des Schadens zu (Urteil vom 26.01.2011, 5 U 356/10). Zeugen und Spuren helfen, später zu belegen, was passiert ist.

Wird meine Schadenfreiheitsklasse nach einem Wildunfall schlechter?

Nein, wenn der Schaden über die Teilkasko läuft — auch wenn Sie eine Vollkasko haben. Die SF-Klasse richtet sich nur nach Schäden in der Haftpflicht und der Vollkasko; zahlt die Vollkasko einen Schaden, der unter die Teilkasko fällt, gilt der Vertrag trotzdem als schadenfrei. Anders ist es, wenn die Vollkasko einen Ausweichunfall als Unfallschaden zahlt.

Was, wenn ich nur eine Kfz-Haftpflicht habe?

Dann tragen Sie den Schaden am eigenen Auto selbst. Die Kfz-Haftpflicht zahlt nur Schäden, die Sie anderen zufügen.

Was, wenn es ein Hund, eine Katze oder ein Vogel war?

Haus- und Nutztiere und Vögel sind kein Haarwild. Die Teilkasko zahlt dann nur, wenn Ihr Tarif Zusammenstöße mit weiteren Tierarten oder mit Tieren aller Art einschließt — einige Versicherer haben ihren Schutz entsprechend erweitert. Ein Blick in die Bedingungen lohnt, bevor es passiert.

Quellen

  1. Kfz-Versicherung: Wildunfälle haben 2024 über eine Milliarde Euro gekostet (öffnet in neuem Tab) Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Medieninformation · Stand: 29.09.2025
  2. Versicherer warnen: 276.000 Wildunfälle – Risiko steigt im Frühjahr deutlich (öffnet in neuem Tab) GDV, Medieninformation · Stand: 27.03.2026
  3. Verkehrsunfallstatistik 2025 für Nordhessen (öffnet in neuem Tab) Polizeipräsidium Nordhessen · Stand: 28.05.2026
  4. Verkehrsbericht des Polizeipräsidiums Osthessen 2025 (öffnet in neuem Tab) Polizeipräsidium Osthessen · Stand: 22.07.2026
  5. Kfz-Regionalklassen 2027: Regionalklasse nach PLZ abfragen (öffnet in neuem Tab) GDV, Verbraucherportal „Die Versicherer“ · Stand: 09.09.2026
  6. § 3 Hessisches Jagdgesetz — Anzeigepflicht (dazu § 42 Bußgeldvorschriften) (öffnet in neuem Tab) Land Hessen, Bürgerservice Hessenrecht · Fassung vom 10.10.2024
  7. §§ 1 und 2 Bundesjagdgesetz — Jagdrecht, Haarwild und Schalenwild (öffnet in neuem Tab) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · abgerufen am 23.09.2026
  8. § 292 StGB — Jagdwilderei (öffnet in neuem Tab) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · abgerufen am 23.09.2026
  9. Kfz: Wildunfall — Verhalten, Meldung, Wildunfallbescheinigung (öffnet in neuem Tab) Land Hessen, Verwaltungsportal Hessen · Stand: fachlich freigegeben 19.06.2017, abgerufen am 24.09.2026
  10. §§ 83 und 90 VVG — Aufwendungsersatz, auch zur Abwendung eines Schadens (öffnet in neuem Tab) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · abgerufen am 24.09.2026
  11. BGH, Urteil vom 18.12.1996, IV ZR 321/95 (Hase); dazu OLG Saarbrücken, Urteil vom 26.01.2011, 5 U 356/10 (öffnet in neuem Tab) Bundesgerichtshof, Oberlandesgericht Saarbrücken; nachgewiesen bei dejure.org · abgerufen am 24.09.2026
  12. Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015), A.2, E.1 und I (öffnet in neuem Tab) GDV, unverbindliche Musterbedingungen · Stand: 30.04.2025

Wissen Sie, ob Ihr Vertrag beim Wildunfall zahlt?

Ich sehe mir an, welche Tiere Ihre Teilkasko einschließt und was beim Ausweichen gilt — bevor es darauf ankommt. Kostenlos und unverbindlich — vergütet werde ich über die Courtage im Beitrag des Versicherers, nicht über ein Honorar.