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Riester und Rürup

Riester wird umgebaut, Rürup bleibt. Was vor dem Jahreswechsel zählt.

Riester-Verträge nach altem Recht gibt es nur noch bis zum 31. Dezember 2026; bestehende laufen weiter. Ab 2027 fördert der Staat neue Verträge, auch ohne Garantie. Bei der Rürup-Rente zählt jeder Beitrag in dem Jahr, in dem Sie ihn zahlen.

  • An keine Versicherungsgesellschaft gebunden
  • Für Sie ohne Honorar, vergütet über die Courtage
  • Rückruf am nächsten Werktag

, Versicherungsmakler, Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO · Stand:

Schritt 1 von 3

Was trifft auf Sie zu?

Kurz gesagt

Kann man 2026 noch einen Riester-Vertrag abschließen?

Ja, einen Riester-Vertrag nach altem Recht können Sie noch bis zum 31. Dezember 2026 abschließen, sofern ein Anbieter ihn noch anbietet; danach darf er nicht mehr vertrieben werden. Wer vorher abschließt, hat einen Bestandsvertrag, der mit den bisherigen Förderregeln weiterläuft. Ab dem 1. Januar 2027 gibt es neue geförderte Verträge mit einer Zulage, die mit dem eigenen Beitrag wächst, darunter ein Altersvorsorgedepot ohne Garantie (Altersvorsorgereformgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 156).

  • Neuabschluss nach altem Recht: nur bis 31.12.2026
  • Bestehende Verträge laufen weiter; ruhen lassen oder übertragen geht, ohne Zulagen zurückzuzahlen
  • Riester erlaubt bis zu 30 % Einmalauszahlung zu Rentenbeginn
  • Rürup-Höchstbetrag 2026: 30.826 € für Ledige, 61.652 € für Ehepaare
  • Rürup-Beiträge zählen im Jahr der Zahlung (§ 11 Abs. 2 EStG)

Riester

Riester-Reform: Was passiert mit bestehenden Verträgen ab 2027?

Die Riester-Förderung wird umgebaut. Das Altersvorsorgereformgesetz vom 26. Mai 2026 legt fest: Verträge nach altem Recht dürfen nur bis zum 31. Dezember 2026 vertrieben werden. Ab dem 1. Januar 2027 gibt es neue zertifizierte Verträge: ein Altersvorsorgedepot ohne Garantie, ein Standarddepot mit Kostendeckel und Verträge, die 80 oder 100 Prozent der Beiträge garantieren.

Wer schon einen Riester-Vertrag hat, muss nichts tun. Es gibt keine automatische Kündigung oder Umstellung: Verträge, die bis zum 31. Dezember 2026 abgeschlossen sind, laufen mit den bisherigen Förderregeln bis zum Rentenbeginn weiter: Grundzulage 175 Euro, Kinderzulage 185 Euro oder, für ab 2008 geborene Kinder, 300 Euro. Sie können gegenüber Ihrem Anbieter aber unwiderruflich erklären, dass für alle Ihre Verträge die neue Förderung gelten soll; sie gilt dann ab dem Beitragsjahr, in dem die Erklärung dort vorliegt (§ 52 Abs. 50a EStG in der Fassung ab 2027).

Wichtig bei einem neuen Vertrag ab 2027: Wer nach dem 31. Dezember 2026 einen geförderten Vertrag abschließt, stellt damit alle seine Altersvorsorgeverträge auf die neue Förderung um, auch den alten. Ob das für Sie besser oder schlechter ist, hängt an Beitrag, Kinderzahl und Einkommen. Es lässt sich ausrechnen, und genau das gehört vor jeden Abschluss.

Ein verbreiteter Irrtum: Riester werde nur als lebenslange Rente ausgezahlt. Tatsächlich dürfen zu Beginn der Auszahlungsphase bis zu 30 Prozent des Kapitals auf einmal fließen, nach altem wie nach neuem Recht. Der Rest kommt als lebenslange Rente oder als Auszahlungsplan: bei alten Verträgen mit anschließender Rente ab spätestens 85, bei neuen Verträgen als Auszahlungsplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr ohne diese Pflicht. Ab 2027 dürfen Sie und Ihr Anbieter einen alten Vertrag einvernehmlich so ändern, dass die Rente ab 85 entfällt. Einen Anspruch darauf haben Sie nicht (§ 14 Abs. 7 AltZertG in der Fassung ab 2027).

Im Vergleich

Bestehender Riester-Vertrag oder neue Förderung ab 2027: Was gilt?

Was für Verträge gilt, die bis zum 31. Dezember 2026 abgeschlossen sind, und was für neue Verträge ab dem 1. Januar 2027.

Bestehender Riester-Vertrag oder neue Förderung ab 2027: Was gilt?
PunktBestandsvertrag (bis 31.12.2026 abgeschlossen)Neuer Vertrag ab 1.1.2027
Grundzulage175 Euro im Jahr bei vollem Mindesteigenbeitrag50 % auf die ersten 360 Euro, 25 % auf den Teil bis 1.800 Euro, höchstens 540 Euro
Kinderzulage185 Euro je Kind, 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder100 % der eigenen Beiträge, höchstens 300 Euro je Kind
Mindesteigenbeitrag4 % des beitragspflichtigen Vorjahreseinkommens (höchstens 2.100 Euro) abzüglich Zulagen, mindestens 60 Euro120 Euro im Jahr
Sonderausgabenabzugbis 2.100 Euro einschließlich Zulagenbis 1.800 Euro Beiträge zuzüglich Zulagen
Förderberechtigtu. a. rentenversicherungspflichtig Beschäftigte und Beamtezusätzlich Selbstständige unter 67 mit Steuererklärung und angestellte Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke
GarantieBeiträge und Zulagen zu Rentenbeginn garantiertwählbar: 100 %, 80 % oder ohne Garantie (Depot)
Rentenbeginnfrühestens mit 62 (Verträge ab 2012) oder mit der gesetzlichen Rentezwischen 65 und 70, früher mit Beginn der gesetzlichen Rente
Einmalauszahlungbis 30 % zu Rentenbeginnbis 30 % zu Rentenbeginn

Stand 23.09.2026. Bestandsverträge: §§ 10a, 84 bis 86 EStG in der bis 31.12.2026 geltenden Fassung, § 52 Abs. 50a EStG. Neue Verträge: Altersvorsorgereformgesetz vom 26.05.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 156). Die Tabelle ordnet ein; sie ersetzt keine Steuerberatung.

Bestehende Verträge

Riester kündigen oder beitragsfrei stellen: Was ist der Unterschied?

Beitragsfrei stellen heißt bei Riester: Sie lassen den Vertrag ruhen. Darauf haben Sie bis zum Rentenbeginn einen Anspruch, bei alten wie bei neuen Verträgen (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 AltZertG). Ein formloses, unterschriebenes Schreiben an den Anbieter mit Ihrer Vertragsnummer genügt. Das Guthaben bleibt samt allen bisherigen Zulagen im Vertrag, zurückzahlen müssen Sie nichts, und wieder einzahlen können Sie, je nach Vertragsbedingungen, jederzeit.

Ruhen hat einen Preis. Für ein Jahr ohne eigenen Beitrag gibt es keine Zulage: Nach bisherigem Recht wird sie im Verhältnis Ihres Beitrags zum Mindesteigenbeitrag gekürzt, bei null Beitrag auf null (§ 86 Abs. 1 EStG). Die Verwaltungskosten laufen weiter und werden vom Guthaben abgezogen, darauf weist die Zentrale Zulagenstelle hin. Wie hoch sie sind, steht in Ihren Vertragsunterlagen.

Kündigen und sich das Guthaben auszahlen lassen können Sie auch: bei einer Riester-Rentenversicherung mit laufenden Beiträgen zum Ende der laufenden Versicherungsperiode (§ 168 Abs. 1 VVG), im Übrigen nach den Vertragsbedingungen. Das Gesetz nennt das schädliche Verwendung: Die Zulagen und die Steuervorteile, die auf das ausgezahlte Guthaben entfallen, gehen an den Staat zurück, und der Anbieter behält sie gleich ein (§§ 93, 94 EStG). Die Erträge müssen Sie versteuern (§ 22 Nr. 5 EStG). Nach Kosten und Rückzahlung kann davon wenig übrig bleiben.

Dazwischen liegt die Übertragung: Sie kündigen mit drei Monaten Frist zum Ende eines Kalendervierteljahres, und das Guthaben wandert in einen anderen zertifizierten Vertrag auf Ihren Namen, ohne Förderverlust und steuerfrei (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 Buchst. b AltZertG, § 93 Abs. 2 und § 3 Nr. 55c EStG). Ab 2027 geht das auch in die neuen Verträge. Was jeder Weg mit Ihrer Förderung macht, zeigt die Tabelle darunter.

Die Wege im Vergleich

Verliere ich die Zulagen, wenn ich kündige?

Nur wenn Sie sich das Guthaben auszahlen lassen und es nicht für die eigene Wohnung verwenden. Was jeder Weg mit einem bestehenden Riester-Vertrag und seiner Förderung macht:

Verliere ich die Zulagen, wenn ich kündige?
WegWas passiertBisherige Zulagen und SteuervorteileFundstelle
WeiterzahlenDer Vertrag läuft mit den bisherigen Förderregeln bis zum Rentenbeginn.bleiben; weiter Zulagen nach bisherigem Recht§ 52 Abs. 50a Satz 1 EStG n. F.
Ruhen lassen (beitragsfrei stellen)Keine Beiträge mehr; das Guthaben bleibt, Verwaltungskosten laufen weiter. Wieder einzahlen geht, je nach Vertragsbedingungen, jederzeit.bleiben; für Jahre ohne Beitrag keine neue Zulage§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 Buchst. a AltZertG, § 86 EStG
In die neue Förderung wechseln (ab 2027)Derselbe Vertrag zu denselben Bedingungen; ab dem Beitragsjahr Ihrer Erklärung gelten die neuen Zulagen, unwiderruflich und für alle Bestandsverträge.bleiben§ 52 Abs. 50a Satz 4 und 5 EStG n. F.
Übertragen auf einen anderen VertragKündigung mit drei Monaten Frist zum Quartalsende; der bisherige Anbieter darf höchstens 150 Euro berechnen. Geht das Guthaben in einen Vertrag ab 2027, gilt für alle Ihre Verträge die neue Förderung.bleiben§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 Buchst. b und Satz 3 AltZertG, § 93 Abs. 2 EStG, § 52 Abs. 50a Satz 6 EStG n. F.
Für die eigene Wohnung entnehmenAuszahlung für Kauf oder Bau einer selbst genutzten Wohnung oder zur Tilgung des Darlehens dafür, je Entnahme mindestens 3.000 Euro; für einen barrierereduzierenden Umbau oder eine energetische Sanierung gelten höhere Mindestbeträge und weitere Bedingungen.bleiben; die Entnahme wird im Alter nachgelagert versteuert (Wohnförderkonto)§ 92a EStG
Kündigen mit AuszahlungDer Vertrag endet, das Guthaben wird ausgezahlt.gehen zurück, soweit sie auf das ausgezahlte Guthaben entfallen; die Erträge werden versteuert§§ 93, 94 EStG, § 22 Nr. 5 Satz 3 EStG

Stand 25.09.2026. n. F. = Fassung ab 1. Januar 2027 nach dem Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 156); die übrigen Fundstellen gelten schon heute. Die Tabelle ordnet ein: Welcher Betrag im Einzelfall zurückginge, nennt Ihr Anbieter, die Steuerfrage gehört in Ihre Steuerberatung.

Rürup

Rürup vor dem Jahreswechsel: Was zählt bis zum 31. Dezember?

Am Steuerabzug der Rürup- oder Basisrente ändert die Reform nichts. Beiträge sind als Sonderausgaben absetzbar, seit 2023 vollständig, bis zum Höchstbetrag. Er entspricht dem Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung: für 2026 sind das 30.826 Euro, für zusammen veranlagte Ehepaare 61.652 Euro (§ 10 Abs. 3 EStG).

Maßgeblich ist das Jahr, in dem Sie zahlen, nicht das Jahr, in dem der Vertrag beginnt (§ 11 Abs. 2 EStG). Eine Zuzahlung, die bis zum 31. Dezember geleistet ist, zählt für 2026; eine Einmalzahlung, die erst im Januar abgebucht wird, zählt für 2027. Für regelmäßige Beiträge rund um den Jahreswechsel gibt es eine Sonderregel (§ 11 Abs. 2 Satz 2 EStG).

Angestellte haben weniger Spielraum, als der Höchstbetrag vermuten lässt: Ihre Beiträge zur gesetzlichen Rente und die des Arbeitgebers zählen mit, der steuerfreie Arbeitgeberanteil wird abgezogen. Bei Beamten wird der Höchstbetrag gekürzt. Wie viel Raum bleibt, zeigt Ihre Steuererklärung, nicht eine Tabelle.

Ein Steuervorteil entsteht nur, wo Steuer anfällt. Wer in diesem Jahr wenig versteuert, gewinnt durch eine Zahlung kurz vor Silvester wenig. Wir ordnen das ein; die genaue Rechnung gehört in Ihre Steuerberatung.

Ein typisches Beispiel

Angenommen, eine Selbst­ständige will noch für 2026 einzahlen

Angenommen, eine selbstständige Grafikdesignerin hat ein gutes Jahr hinter sich und will ihre Basisrente noch für 2026 aufstocken. Entscheidend ist dann nicht der Vertrag, sondern der Zahlungstag: Ist die Zuzahlung bis zum 31. Dezember geleistet, mindert sie das Einkommen 2026. Rutscht die Abbuchung in den Januar, zählt sie erst für 2027. Und bevor Geld fließt, klärt ein Blick auf ihre Steuerlast, in welchem der beiden Jahre sich die Zahlung stärker auswirkt.

Rürup kündigen

Kann ich eine Rürup-Rente kündigen?

Nicht so, dass Geld zurückfließt. Eine Rürup- oder Basisrente zahlt nur eine lebenslange Rente; die Ansprüche dürfen nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sein (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Das gesetzliche Kündigungsrecht für Lebensversicherungen gilt für diese Verträge nicht (§ 168 Abs. 3 VVG). Einen Rückkaufswert bekommen Sie deshalb nicht ausgezahlt.

Was geht: den Vertrag beitragsfrei stellen. Bei einem Versicherer können Sie das jederzeit zum Ende der laufenden Versicherungsperiode verlangen (§ 165 VVG). Das Guthaben bleibt im Vertrag und wird später zur Rente, die dann kleiner ausfällt. Ob Ihr Vertrag dafür eine Mindestrente voraussetzt und welche Kosten ohne Beiträge weiterlaufen, steht in Ihren Vertragsbedingungen.

Wechseln geht nur begrenzt. Das Guthaben lässt sich steuerfrei in einen anderen Rürup-Vertrag auf Ihren Namen übertragen (§ 3 Nr. 55d EStG). Einen gesetzlichen Anspruch darauf wie bei Riester gibt es aber nicht; ob es geht, hängt an Ihren Vertragsbedingungen und daran, ob der neue Anbieter das Guthaben annimmt. In die neue geförderte Vorsorge ab 2027 führt kein Weg: Eine Übertragung von Rürup in einen Altersvorsorgevertrag ist nach Auskunft des Bundesfinanzministeriums nicht vorgesehen.

Gerade erst abgeschlossen? Einen Rürup-Vertrag bei einem Versicherer können Sie binnen 30 Tagen widerrufen. Die Frist beginnt erst, wenn Ihnen Versicherungsschein, Vertragsbedingungen, die vorgeschriebenen Vertragsinformationen und die Widerrufsbelehrung in Textform vorliegen (§§ 8, 152 VVG). Danach bleibt das Geld bis zur Rente im Vertrag. Deshalb gehört die Frage, ob Rürup zu Ihnen passt, vor die Zahlung im Dezember.

Worauf wir achten

Worauf kommt es bei Riester und Rürup an?

Zulagen

Ohne Zulagenantrag gehen Zulagen verloren. Die jährliche Mitteilung Ihres Anbieters zeigt, ob sie angekommen sind.

Kosten der Altverträge

Manche Riester-Verträge sind teuer. Ob Weiterzahlen, Ruhenlassen oder eine Übertragung ab 2027 günstiger ist, zeigt erst die Rechnung mit Kosten, Garantie und Zulagen.

Höchstbetrag bei Rürup

Er folgt jedes Jahr der Beitragsbemessungsgrenze und dem Beitragssatz der knappschaftlichen Rentenversicherung. Für 2027 steht er fest, sobald die Rechengrößen 2027 beschlossen sind.

Pfändungs­schutz

Rürup-Verträge sind in der Ansparphase in gesetzlichen Grenzen vor Pfändung geschützt (§ 851c ZPO). Für Selbstständige ist das ein Argument über die Steuer hinaus.

Häufige Fragen

Was zu Riester und Rürup jetzt gefragt wird

Soll ich noch schnell einen Riester-Vertrag abschließen?

Nicht aus Zeitdruck. Ein Vertrag, den Sie bis zum 31. Dezember 2026 abschließen, läuft nach altem Förderrecht. Schließen Sie später einen neuen geförderten Vertrag ab, gilt für alle Verträge die neue Förderung. Ob der alte Weg für Sie besser ist, zeigt nur der Vergleich mit der Förderung ab 2027.

Kann ich meinen Riester-Vertrag in ein Altersvorsorgedepot übertragen?

Ja, sobald es ab dem 1. Januar 2027 zertifizierte Verträge gibt, und zwar in ein Altersvorsorgedepot, ein Standarddepot oder ein Garantieprodukt, ohne die bisherige Förderung zurückzuzahlen. Danach gilt für alle Ihre Verträge die neue Förderung; ein Zurück gibt es nicht. Der bisherige Anbieter darf für die Übertragung höchstens 150 Euro berechnen. Der neue darf auf das übertragene geförderte Guthaben keine Abschluss- und Vertriebskosten rechnen, wohl aber eine einmalige Pauschale von höchstens 150 Euro (§ 1 Abs. 1 Satz 3 AltZertG, Satz 4 in der Fassung ab 2027). Auf neue Beiträge fallen die Kosten des neuen Vertrags an. Ein reines Wertpapierdepot vermitteln wir nicht, dafür fehlt uns die Erlaubnis nach § 34f GewO; Verträge in Versicherungsform schon, sobald es zertifizierte Tarife gibt.

Kann ich Riester ruhen lassen und ab 2027 einen neuen Vertrag abschließen?

Ja. Sie können den alten Vertrag beitragsfrei stellen und daneben einen neuen geförderten Vertrag abschließen, ohne das Guthaben zu übertragen. So beschreibt es das Bundesfinanzministerium. Mit dem Abschluss endet aber der Bestandsschutz: Für alle Ihre Verträge gilt dann die neue Förderung (§ 52 Abs. 50a Satz 6 EStG n. F.). Gefördert werden höchstens zwei Verträge, die Sie nach dem 31. Dezember 2026 abschließen (§ 82 Abs. 5 EStG n. F.).

Kann ich mir Riester auf einmal auszahlen lassen?

Teilweise. Zu Rentenbeginn dürfen bis zu 30 Prozent des Kapitals auf einmal ausgezahlt werden; der Rest fließt als Rente oder Auszahlungsplan. Vollständig auf einmal geht es nur bei sehr kleinen Renten (Kleinbetragsrente) oder als schädliche Verwendung, dann mit Rückzahlung der Förderung.

Bis wann muss ich in die Rürup-Rente einzahlen, damit es für 2026 zählt?

Bis zum 31. Dezember 2026. Maßgeblich ist der Tag, an dem die Zahlung geleistet ist (§ 11 Abs. 2 EStG). Eine Einmalzahlung, die erst im Januar abgebucht wird, zählt für 2027.

Lohnt Rürup für Angestellte?

Das hängt am Spielraum und am Steuersatz. Die Beiträge zur gesetzlichen Rente (Ihre und die des Arbeitgebers) füllen den Höchstbetrag schon zum Teil; was bleibt, lässt sich in eine Basisrente einzahlen. Je höher Ihr Steuersatz heute im Vergleich zum Rentenalter ist, desto eher rechnet es sich.

Kann ich eine Rürup-Rente vererben?

Nein. Rürup-Ansprüche sind nicht vererblich, nicht übertragbar und nicht kapitalisierbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Absichern lassen sich nur Ehepartner und Kinder über eine Hinterbliebenenrente, die Rente kostet. Bei Riester kann das Guthaben im Todesfall ohne Förderverlust auf einen Vertrag des Ehepartners übertragen werden, wenn beide nicht dauernd getrennt lebten und in der EU oder im EWR wohnten (§ 93 Abs. 1 EStG).

Lieber sprechen?

Bevor Sie kündigen oder 2027 neu abschließen (beides lässt sich nicht zurückdrehen), sehen wir uns Ihre Riester- oder Rürup-Rentenversicherung an und sagen Ihnen, ob Sie etwas tun sollten, auch wenn die Antwort „nichts“ ist. Fonds- und Banksparpläne ordnen wir nur ein.