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Zahnzusatzversicherung

Zahn­zusatz­versicherung ab 2027: sinnvoll oder lieber selbst sparen?

Die Kasse zahlt nur einen Festzuschuss auf die Regelversorgung, bei Bewilligung ab 2027 ohne Bonusheft 50 statt 60 Prozent. Wer ein Implantat statt einer Brücke will oder Keramik statt Metall, zahlt die Differenz ohnehin selbst. Hier steht, wann sich eine Zahnzusatzversicherung rechnet und wann ein eigenes Polster genügt.

  • An keine Versicherungsgesellschaft gebunden
  • Für Sie ohne Honorar, vergütet über die Courtage
  • Rückruf am nächsten Werktag

, Versicherungsmakler, Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO · Stand:

Schritt 1 von 5

Wie steht es um Ihre Zähne?

Kurz gesagt

Lohnt sich eine Zahn­zusatz­versicherung ab 2027, oder reicht es, selbst zu sparen?

Eine Zahnzusatzversicherung lohnt sich vor allem, wenn Sie höherwertigen Zahnersatz wie Implantate oder Keramik wollen und abschließen, bevor ein Zahnarzt eine Behandlung angeraten hat; wer mit der Regelversorgung auskommt, kann den Eigenanteil auch selbst zurücklegen. Ab 2027 wird dieser Eigenanteil größer: Für Festzuschüsse, die ab dem 1. Januar 2027 bewilligt werden, zahlt die gesetzliche Kasse 50 Prozent der Regelversorgung, mit Bonusheft 60 oder 65 Prozent; bis Ende 2026 bewilligt gelten noch 60, 70 und 75 Prozent (§ 55 SGB V). Mehrkosten für Implantate oder Keramik zahlt die Kasse nicht.

  • Bewilligt bis 31.12.2026: 60 %, mit Bonusheft 70 oder 75 % der Regelversorgung
  • Bewilligt ab 01.01.2027: 50 %, mit Bonusheft 60 oder 65 % (§ 55 Abs. 1 und 6 SGB V n. F.)
  • Für das Implantat selbst zahlt die Kasse von seltenen Ausnahmen abgesehen nichts, nur einen Festzuschuss für die Krone darauf
  • Wartezeit für Zahnleistungen, falls vereinbart: höchstens acht Monate (§ 197 VVG); dazu begrenzt oft eine Zahnstaffel die ersten Jahre
  • Angeratene oder begonnene Behandlungen sind in der Regel nicht versichert

Kassenleistung 2026 und 2027

Wie viel zahlen Sie ab 2027 selbst für eine Brücke?

Der Festzuschuss ist ein Prozentsatz der Kosten, die für die Regelversorgung eines Befunds festgesetzt sind. Das Beispiel ist eine Brücke für einen fehlenden Zahn, festgesetzt mit 921,60 Euro. Maßgeblich ist der Tag, an dem die Kasse den Zuschuss bewilligt, nicht der Tag der Behandlung.

Wie viel zahlen Sie ab 2027 selbst für eine Brücke?
StufeKasse: bewilligt bis 31.12.2026Kasse: bewilligt ab 01.01.2027Ihr Anteil an der Brücke: bisherIhr Anteil an der Brücke: ab 2027
Ohne Bonusheft60 %50 %368,64 €460,80 €
Bonusheft: fünf Jahre lückenlos70 %60 %276,48 €368,64 €
Bonusheft: zehn Jahre lückenlos75 %65 %230,40 €322,56 €
Härtefall (geringes Einkommen oder Sozialleistungen)100 %100 %0 €0 €

§ 55 SGB V, bisherige und ab 01.01.2027 geltende Fassung (BGBl. 2026 I Nr. 228). Festzuschuss-Richtlinie, Befund 2.1, Beträge ab 01.01.2026. Auch die Spalte „ab 2027“ ist damit gerechnet. Die Rechnung Ihrer Praxis kann abweichen; bei Implantat oder Keramik kommen die Mehrkosten dazu. Stand 25.09.2026.

Die Einordnung

Wann lohnt sich eine Zahn­zusatz­versicherung?

Die Verbraucherzentrale ordnet es so ein: Eine Zahnzusatzversicherung sollte vor allem erwägen, wer hochwertigen Zahnersatz wünscht, insbesondere bei Implantaten, Brücken und Kronen. Reicht eine normale Versorgung, etwa eine Metallkrone ohne Verblendung, lohnt sich der Preis in der Regel nicht. Und der Beitrag bleibt nicht stabil: Er steigt, wenn die Ausgaben der Versicherung steigen, und in zahlreichen Tarifen zusätzlich mit dem Alter.

Entscheidend ist der Zeitpunkt. Behandlungen, die ein Zahnarzt schon als nötig eingestuft hat, nehmen Versicherer in der Regel nicht oder nur gegen Aufpreis in den Vertrag. Und nach genau diesen Befunden fragen die Gesundheitsfragen im Antrag. Wer erst zum Zahnarzt geht und dann eine Versicherung sucht, kommt für diesen Befund meist zu spät.

Für den Vergleich zählt, worauf sich die Erstattung bezieht: auf den ganzen Rechnungsbetrag oder nur auf das, was nach dem Kassenzuschuss bleibt. „90 Prozent“ kann je nach Tarif sehr Unterschiedliches bedeuten. Außerdem sollte die Erstattung über den 2,3-fachen Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte hinausgehen: Mit Begründung darf der Zahnarzt bis zum 3,5-fachen Satz abrechnen (§ 5 GOZ).

Was die Kürzung ändert

Lohnt sich eine Zahn­zusatz­versicherung ab 2027 mehr als vorher?

Die Lücke, die eine Zahnzusatzversicherung schließen soll, wird größer. Ob sich der Schutz dadurch für Sie rechnet, entscheidet weiter der Beitrag. Für denselben Befund steigt Ihr Eigenanteil um zehn Prozentpunkte der festgesetzten Kosten der Regelversorgung, mit und ohne Bonusheft. Bei der Brücke aus der Tabelle sind das 92,16 Euro, gerechnet mit den Beträgen 2026. Weil sich der Zuschuss nach dem Befund richtet und nicht nach der gewählten Versorgung, wächst der Eigenanteil bei einem Implantat oder bei Keramik um genau denselben Betrag.

Neu ist vor allem, dass auch die einfache Versorgung mehr kostet: Ohne Bonusheft tragen Sie ab 2027 die Hälfte der Regelversorgung selbst statt 40 Prozent. Die Einschätzung der Verbraucherzentrale, dass sich der Schutz bei normaler Versorgung in der Regel nicht rechnet, stammt vom 23.07.2026, also von vor der Verkündung der Kürzung. Wie viel Zahnersatz Sie einmal brauchen werden, weiß vorher niemand.

Ob ein Tarif die Kürzung auffängt, hängt davon ab, wovon er nach seinen Bedingungen rechnet. Zahlt er einen Prozentsatz der Rechnung und rechnet die Kassenleistung an, gleicht er den geringeren Zuschuss bis zu seinen Höchstbeträgen aus; Ihr Anteil an der Rechnung bleibt gleich. Zahlt er einen Prozentsatz des Eigenanteils, einen festen Betrag oder ein Vielfaches des Festzuschusses, trifft die Kürzung auch Sie. Was das für bestehende Verträge heißt, steht im Ratgeber „Zahnersatz ab 2027“.

Versichern oder sparen

Zahn­zusatz­versicherung oder selbst Geld zurücklegen?

Beides kann richtig sein. Die Versicherung tauscht einen laufenden Beitrag gegen Schutz vor einer teuren Versorgung, die Sie nicht vorhersehen. Das eigene Polster bleibt Ihr Geld, reicht aber nur so weit, wie Sie schon angespart haben.

Zahnzusatzversicherung oder selbst Geld zurücklegen?
FrageZahnzusatzversicherungEigenes Polster
Ab wann hilft es?Nach der Wartezeit, falls der Tarif eine hat, für Zahnleistungen höchstens acht Monate (§ 197 VVG); in den ersten drei bis fünf Jahren begrenzt oft eine Zahnstaffel die ErstattungSofort, mit dem, was schon angespart ist
Bei einer teuren Versorgung, etwa mehreren ImplantatenNach der Zahnstaffel zahlt der Tarif den vereinbarten Anteil, soweit keine Höchstbeträge greifen, auch wenn das mehr ist, als Sie bis dahin an Beiträgen gezahlt habenReicht so weit wie das Angesparte
Wenn Sie keinen Zahnersatz brauchenDie Beiträge haben den Schutz bezahlt; zurück gibt es in der Regel nichtsDas Geld bleibt Ihres
Wenn schon eine Behandlung angeraten istFür diesen Befund in der Regel zu spätHilft mit dem, was da ist
Vor dem StartGesundheitsfragen im Antrag; was der Versicherer in Textform fragt und Sie wissen, müssen Sie angeben (§ 19 VVG)Keine Prüfung
Wenn Zahnersatz teurer wirdDer Tarif zahlt seinen Anteil an der höheren Rechnung, bis zu seinen Höchstbeträgen; der Beitrag kann steigen, wenn die Ausgaben des Versicherers steigenSie müssen mehr zurücklegen

Nach §§ 19 und 197 VVG und der Verbraucherzentrale (Stand 23.07.2026). Wie Sie Geld anlegen (Konto, Sparplan oder Fonds), ist eine Frage der Anlageberatung. Die gehört nicht zur Erlaubnis nach § 34d GewO, unter der maxVers als Versicherungsmakler arbeitet.

Selbst durchrechnen

Wie finden Sie heraus, was sich für Sie rechnet?

  1. Die Versorgung festlegen, die Sie wollen

    Reicht Ihnen die Regelversorgung, etwa eine Metallkrone ohne Verblendung? Oder wollen Sie Implantate und Keramik? Davon hängt ab, wie groß die Lücke werden kann.

  2. Den Eigenanteil abschätzen

    Bei Bewilligung ab 2027 tragen Sie ohne Bonusheft die Hälfte der festgesetzten Kosten der Regelversorgung, bei höherwertiger Versorgung zusätzlich die Mehrkosten. Die Tabelle oben ist ein Anhaltspunkt. Einen verlässlichen Betrag nennt erst ein Heil- und Kostenplan. Dann kommt eine neue Versicherung für diese Behandlung aber in der Regel zu spät.

  3. Die Beiträge über die Jahre zusammenzählen

    Rechnen Sie nicht nur mit dem Beitrag von heute. Steigt er im Tarif mit dem Alter, kann Ihnen der Versicherer die Staffel vorab nennen. Erhöhungen wegen steigender Ausgaben lassen sich nicht vorhersagen.

  4. Wartezeit und Zahnstaffel einrechnen

    Wie viel zahlt der Tarif in den Jahren, in denen Sie mit Zahnersatz rechnen? Fällt das in die Zahnstaffel, ist die Leistung begrenzt. Dann vergleichen Sie: Wie lange bräuchten Sie, um den Eigenanteil selbst anzusparen, und was wäre, wenn der Zahnersatz früher nötig wird?

Zwei Bauarten

Zahn­zusatz­versicherung mit oder ohne Alterungs­rückstellungen?

Mit Alterungsrückstellungen (oft „Altersrückstellungen“ genannt) legt der Versicherer in jüngeren Jahren einen Teil des Beitrags für später zurück. Ohne sie steigt der Beitrag in der Regel mit dem Alter. Solche Tarife sind nach Einschätzung der Verbraucherzentrale nicht grundsätzlich schlechter. Es kommt darauf an, wie lange Sie den Vertrag halten wollen.

Zahnzusatzversicherung mit oder ohne Alterungsrückstellungen?
FrageMit AlterungsrückstellungenOhne Alterungsrückstellungen
Beitrag zu BeginnIn der Regel höher: Er liegt in jungen Jahren über den erwarteten Kosten, der Überschuss wird zurückgelegtIn der Regel niedriger, weil nichts für später zurückgelegt wird
Beitrag, wenn Sie älter werdenSteigt ab 21 nicht planmäßig mit dem Alter (§ 10 Abs. 4 KVAV); je früher der Beginn, desto niedrigerSteigt in der Regel nach Altersstufen; der Versicherer kann Ihnen die Staffel vorab nennen
Wenn die Ausgaben des Versicherers steigenDer Beitrag kann trotzdem steigen, denn die Rückstellung schützt vor dem Älterwerden, nicht vor steigenden KostenDer Beitrag kann steigen, zusätzlich zu den Altersstufen
Ordentliche Kündigung durch den VersichererAusgeschlossen (§ 147 mit § 146 Abs. 1 Nr. 3 VAG)Nur in den ersten drei Versicherungsjahren möglich (§ 206 Abs. 2 VVG), außer der Tarif verzichtet darauf
Wechsel in einen anderen Tarif desselben VersicherersGesetzliches Recht; die Rückstellung wird angerechnet (§ 146 Abs. 1 Nr. 4 VAG, § 204 Abs. 1 VVG)Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale nur, wenn der Vertrag es vorsieht
Wechsel zu einem anderen VersichererDie Rückstellung bleibt beim bisherigen Versicherer; der neue rechnet mit Ihrem dann erreichten AlterDer neue Versicherer rechnet nach seiner Altersstufe

Nach §§ 146, 147 VAG, § 10 KVAV, §§ 203, 204, 206 VVG, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und der Verbraucherzentrale (Stand 23.07.2026 und 09.02.2026). Bei jedem neuen Vertrag gelten dessen Gesundheitsfragen und Zahnstaffel. Welche Bauart Ihr Tarif hat, steht in den Tarifbedingungen.

Der Zeitpunkt

Ab welchem Alter ist eine Zahn­zusatz­versicherung sinnvoll?

Eine feste Altersgrenze gibt es nicht. Die Verbraucherzentrale hält den Schutz für junge Menschen eher nicht für empfehlenswert: Statistisch wird Zahnersatz erst ab Mitte 30 bis Anfang 40 nötig. Ältere sollten genau abwägen, was der Tarif im Verhältnis zum Preis leistet.

Gegen ein spätes Abschließen sprechen zwei Dinge. Der Antrag fragt nach dem Zustand Ihrer Zähne, vor allem nach angeratenen Behandlungen. Je später, desto eher gibt es einen Befund, der ausgeschlossen bleibt. Und die Zahnstaffel begrenzt die Erstattung in den ersten Jahren. Wer früh abschließt, hat sie hinter sich, bevor Kronen und Brücken wahrscheinlicher werden.

Auch mit fünfzig oder sechzig ist ein Abschluss möglich, solange keine Behandlung angeraten ist. Der Beitrag ist dann höher: In Tarifen mit Alterungsrückstellungen richtet er sich nach dem Alter bei Beginn, in Tarifen ohne nach der Altersstufe. Rechnen Sie Beitrag und Zahnstaffel gegen die Versorgung, die Sie realistisch wollen. Bei Kindern geht es um etwas anderes: die Kieferorthopädie, siehe unten.

Ein typisches Beispiel

Angenommen, zwei Frontzähne sind nach einem Sturz nicht zu retten

Der Zahnarzt schlägt Implantate vor. Für die Implantate selbst zahlt die Kasse in aller Regel nichts (§ 28 Abs. 2 SGB V). Für die Kronen darauf zahlt sie den Festzuschuss für die Lücke, wie sie vor den Implantaten bestand, hier also den für eine Brücke (Festzuschuss-Richtlinie, Teil A Nr. 6). Wird der Zuschuss ab 2027 bewilligt, sind das 50 statt 60 Prozent der Regelversorgung, mit Bonusheft entsprechend mehr. Den Rest der teureren Implantatversorgung tragen Sie selbst. Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt davon den vereinbarten Anteil, sofern sie schon vor dem Sturz bestand. Ob bei einem Unfall Wartezeit und Zahnstaffel entfallen, regelt der Tarif.

Symbolbild: lachende Frau mit gepflegten Zähnen
Symbolbild

Worauf wir achten

Worauf kommt es im Tarif an?

Erstattung vom Rechnungsbetrag

Gilt der Prozentsatz für die ganze Rechnung einschließlich Kassenleistung oder kommt er obendrauf? Bei gleichem Prozentsatz kann Ihr Eigenanteil sehr unterschiedlich ausfallen.

Zahnstaffel und Höchstbeträge

Viele Tarife begrenzen die Erstattung in den ersten drei bis fünf Jahren, im Beispiel der Verbraucherzentrale auf 500 Euro im ersten und 1.000 Euro in den ersten zwei Jahren. Danach sollte keine jährliche Obergrenze mehr gelten.

Implantate und Knochenaufbau

Manche Tarife begrenzen die Zahl der Implantate. Knochenaufbau, der vor einem Implantat oft nötig ist, sollte mitversichert sein.

Zahnerhalt

Neben Zahnersatz lohnt der Blick auf Füllungen, Wurzel- und Parodontitisbehandlung. Ob und wie weit sie versichert sind, entscheidet der Tarif.

Kündigungsverzicht

Ohne Alterungsrückstellungen darf der Versicherer in den ersten drei Versicherungsjahren ordentlich kündigen, also mitten in der Zahnstaffel; danach nicht mehr (§ 206 Abs. 2 VVG). Gut ist ein Tarif, der darauf verzichtet.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Was bringt das Bonusheft?

Wer in den fünf Jahren vor der Behandlung regelmäßig zur Vorsorge beim Zahnarzt war (ab 18 mindestens einmal im Kalenderjahr), bekommt zehn Prozentpunkte mehr Festzuschuss, nach zehn Jahren ohne Unterbrechung fünfzehn (§ 55 Abs. 1 SGB V). Bei Bewilligung ab 2027 sind das 60 oder 65 statt 50 Prozent, bis Ende 2026 70 oder 75 statt 60 Prozent. Das lohnt sich ganz ohne Versicherung.

Was zählt als angeratene Behandlung?

Das legen die Tarifbedingungen fest. Meist zählt alles, was Ihr Zahnarzt vor Vertragsbeginn als behandlungsbedürftig festgestellt oder empfohlen hat, auch ohne Heil- und Kostenplan. Die Gesundheitsfragen im Antrag fragen genau danach, und im Leistungsfall kann der Versicherer die Unterlagen des Zahnarztes prüfen.

Brauchen Kinder eine Zahnzusatzversicherung?

Bei Kindern geht es vor allem um Kieferorthopädie. Die Kasse zahlt sie nur, wenn die Fehlstellung Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen erheblich beeinträchtigt oder zu beeinträchtigen droht (§ 29 SGB V); auch dann zahlen Sie zunächst 20 Prozent selbst, für das zweite gleichzeitig behandelte Kind 10 Prozent, und bekommen den Anteil zurück, wenn die Behandlung wie geplant abgeschlossen ist. Leichtere Fälle zahlen die Eltern. Abschließen sollte man, bevor eine Fehlstellung festgestellt ist. Danach ist sie in der Regel nicht mehr versichert.

Kann ich einen Heil- und Kostenplan prüfen lassen?

Ja. Gesetzlich Versicherte in Hessen können sich von der Patientenberatung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen kostenlos zu einem Heil- und Kostenplan für Zahnersatz beraten lassen und eine Zweitmeinung einholen, erreichbar per Telefon und E-Mail. Voraussetzung: Es gibt noch kein Gutachten und keine Kostenzusage der Kasse. Die Beratung ersetzt keine Versicherung, zeigt aber, ob die geplante Versorgung und ihr Preis nachvollziehbar sind. Wie Sie Kürzel und Eigenanteil selbst nachvollziehen, erklärt der Ratgeber „Heil- und Kostenplan verstehen“.

Muss ich einen Zahnarztbericht einreichen?

Bei vielen Tarifen genügen die Gesundheitsfragen im Antrag, manche verlangen einen aktuellen Befund. Wir sagen Ihnen vorher, welcher Versicherer was verlangt.

Versichern oder selbst zurücklegen?

Wir legen Beitrag, Zahnstaffel und Erstattung für die Versorgung nebeneinander, die Sie wollen, solange keine Behandlung ansteht. Rechnet sich der Schutz für Sie nicht, sagen wir das.