Angenommen, zwei Frontzähne sind nach einem Sturz nicht zu retten
Der Zahnarzt schlägt Implantate vor. Für die Implantate selbst zahlt die Kasse in aller Regel nichts (§ 28 Abs. 2 SGB V). Für die Kronen darauf zahlt sie den Festzuschuss für die Lücke, wie sie vor den Implantaten bestand, hier also den für eine Brücke (Festzuschuss-Richtlinie, Teil A Nr. 6). Wird der Zuschuss ab 2027 bewilligt, sind das 50 statt 60 Prozent der Regelversorgung, mit Bonusheft entsprechend mehr. Den Rest der teureren Implantatversorgung tragen Sie selbst. Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt davon den vereinbarten Anteil, sofern sie schon vor dem Sturz bestand. Ob bei einem Unfall Wartezeit und Zahnstaffel entfallen, regelt der Tarif.