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Ratgeber · Kfz

Kfz-Versicherung kündigen: Frist, Muster und Sonderfälle

Der 30. November gilt für die meisten Verträge, aber er ist nicht der einzige Weg hinaus. Noch 45 Tage bis zum 30. November 2026.

, Versicherungsmakler, Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO · Stand:

Kurz gesagt

Bis wann muss ich meine Kfz-Versicherung kündigen?

Läuft Ihr Versicherungsjahr wie bei den meisten Kfz-Verträgen bis zum 31. Dezember, muss die Kündigung spätestens am Montag, 30. November 2026, beim Versicherer eingegangen sein; der Vertrag endet dann zum Jahresende. Es zählt der Zugang, nicht das Absendedatum. Außerhalb dieser Frist können Sie nach einer Beitragserhöhung wegen Typklasse, Regionalklasse oder Tarif und nach einem Schadenfall kündigen, jeweils binnen eines Monats. Verkaufen Sie das Auto, geht der Vertrag auf den Käufer über.

  • Regulär: Eingang einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres (AKB G.2.1)
  • Textform genügt: Brief, Fax oder E-Mail, bei Verträgen seit 1. Oktober 2016 (§ 309 Nr. 13 BGB)
  • Nach Beitragserhöhung: ein Monat ab Zugang der Mitteilung (§ 40 VVG)
  • Erst den neuen Vertrag zusagen lassen, dann kündigen

Fristen im Überblick

Wann können Sie kündigen und wann nicht?

Nach dem Versicherungsvertragsgesetz und den Musterbedingungen des GDV. Maßgeblich ist immer der Eingang beim Versicherer; Ihr Vertrag kann im Einzelnen abweichen.

Wann können Sie kündigen und wann nicht?
AnlassFristWirksamGrundlage
Kündigung zum Ablauf des VersicherungsjahresEingang einen Monat vor Ablauf, bei Versicherungsjahr gleich Kalenderjahr bis 30. November 2026zum Ablauf, meist 31. DezemberAKB G.1.2, G.2.1
Beitragserhöhung wegen Typklasse, Regionalklasse oder Tarifein Monat ab Zugang der Mitteilungsofort, frühestens zu dem Tag, an dem die Erhöhung wirksam würde§ 40 VVG, AKB G.2.7, J.4
Nach einem Schadenfallein Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung; in der Haftpflicht auch nach Anerkennung oder unberechtigter Ablehnungsofort oder später, spätestens zum Ablauf§§ 92, 111 VVG, AKB G.2.3, G.2.4
Verkauf des AutosVertrag geht auf den Käufer über; lässt er mit eigener Versicherung zu, gilt das als Kündigung, sonst kann er binnen eines Monats kündigenmit Beginn der neuen Versicherung oder nach Wahl des Käufers§§ 95–97 VVG, AKB G.2.5, G.2.6, G.7
Art oder Verwendung des Autos ändert sich, Beitrag steigt um mehr als 10 %ein Monat ab Zugang der MitteilungsofortAKB G.2.8, K.5
Beitrag steigt wegen Rückstufung nach eigenem Schaden, selbst geänderter Angaben oder Umzugkein Sonderkündigungsrecht wegen der Beitragsänderungnur regulär zum AblaufAKB G.2.7, K.1 bis K.3
Vorübergehende Abmeldung (Außerbetriebsetzung)keine Kündigung: Der Vertrag ruht beitragsfreiendet ohne Kündigung nach der Frist, die Ihr Vertrag nenntAKB H.1
Auto wird verschrottetkeine Kündigung nötig: Das versicherte Risiko fällt endgültig weg; dem Versicherer meldenBeitrag nur bis zu dem Tag, an dem der Versicherer davon erfährt§ 80 Abs. 2 VVG, AKB G.8

GDV-Musterbedingungen AKB 2015, Stand 30.04.2025; Versicherungsvertragsgesetz, abgerufen am 23.09.2026.

Kfz-Beitrags-Check

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Schritt 1 von 5

Was ist der Anlass?

Bei den meisten Verträgen endet das Versicherungsjahr am 31. Dezember.

Die Regel

Welche Kündigungsfrist gilt regulär?

Kfz-Versicherungen werden in der Regel für ein Jahr geschlossen und verlängern sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn niemand kündigt (AKB G.1.2). Bei den meisten Verträgen ist das Versicherungsjahr das Kalenderjahr: Wer im Sommer abschließt, bekommt oft ein verkürztes erstes Jahr bis zum 31. Dezember. Die Kündigung muss dann einen Monat vor Ablauf da sein, also spätestens am 30. November.

Entscheidend ist der Zugang, nicht der Poststempel (§ 130 BGB): Die Kündigung muss am 30. November beim Versicherer angekommen sein. Ein Brief, den Sie erst an diesem Tag zur Post bringen, kommt zu spät. Schicken Sie die Kündigung mit einigen Tagen Puffer (bei Verträgen seit Oktober 2016 genügt eine E-Mail), und lassen Sie sich den Eingang bestätigen.

Einige Versicherer lassen das Versicherungsjahr am Tag der Zulassung beginnen. Dann gilt dieselbe Monatsfrist zu diesem Ablauf. Welcher Termin für Sie gilt, steht im Versicherungsschein und in der Beitragsrechnung.

Muster zum Übernehmen

Kündigungs­schreiben für die Kfz-Versicherung

An: [Name und Anschrift Ihres Versicherers]

Versicherungsnehmer: [Ihr Name, Ihre Anschrift] · Versicherungsschein-Nr.: [Nummer] · Kennzeichen: [Kennzeichen]

Kündigung meiner Kfz-Versicherung

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich alle für das oben genannte Fahrzeug bestehenden Verträge (die Kfz-Haftpflicht und, soweit vereinbart, die Kasko und weitere Bausteine) fristgerecht zum Ablauf des Versicherungsjahres, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Vertragsende in Textform.

Mit freundlichen Grüßen · [Ort, Datum] · [Ihr Name]

Bei einer Sonderkündigung ersetzen Sie den Satz zum Termin, zum Beispiel: „… kündige ich wegen der Beitragserhöhung laut Ihrer Mitteilung vom [Datum] zu dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung wirksam werden soll.“ Haftpflicht und Kasko sind rechtlich getrennte Verträge (AKB G.4.1). Deshalb nennt das Muster beide. Es ist eine allgemeine Vorlage; wann Ihr Vertrag endet, richtet sich nach Ihren Bedingungen.

Außer der Reihe

Wann geht es außerhalb der Frist, und was ist kein Kündigungsgrund?

Der Beitrag steigt

Erhöht der Versicherer den Beitrag wegen einer neuen Typklasse, Regionalklasse oder einer Tarifänderung, dürfen Sie innerhalb eines Monats ab Zugang der Mitteilung kündigen (§ 40 VVG, AKB G.2.7). Steigt der Beitrag nur wegen einer Rückstufung nach einem Schaden, entsteht kein Sonderkündigungsrecht.

Sie verkaufen das Auto

Der Vertrag geht zunächst auf den Käufer über (§ 95 VVG). Lässt der Käufer das Auto mit eigener Versicherung zu, gilt das nach den Musterbedingungen als Kündigung des übernommenen Vertrags (AKB G.2.6); sonst kann er binnen eines Monats kündigen (§ 96 Abs. 2 VVG). Melden Sie den Verkauf unverzüglich Ihrem Versicherer (§ 97 VVG) und halten Sie Tag und Uhrzeit der Übergabe schriftlich fest. Ihren Schadenfreiheitsrabatt behalten Sie für das nächste Auto.

Sie kaufen ein anderes Auto

Für das neue Auto schließen Sie bei einem Versicherer Ihrer Wahl einen eigenen Vertrag und nehmen Ihren Schadenverlauf mit (AKB I.6.1.1). Der Vertrag für das alte Auto endet dadurch nicht von selbst: Er folgt dem Auto, beim Verkauf auf den Käufer, bei einer Abmeldung in die Ruheversicherung.

Nach einem Schaden

Nach einem Schadenfall können beide Seiten kündigen: Sie binnen eines Monats nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung, in der Haftpflicht auch nach Anerkennung oder unberechtigter Ablehnung durch den Versicherer (§§ 92, 111 VVG, AKB G.2.3). Den Termin bestimmen Sie, spätestens das Ende des Versicherungsjahres (AKB G.2.4).

Das Auto wird abgemeldet

Eine vorübergehende Abmeldung beendet den Vertrag nicht. Er geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über und endet erst nach der Frist, die Ihr Vertrag nennt (AKB H.1). Melden Sie dasselbe Auto in dieser Zeit bei einem anderen Versicherer an, darf der bisherige den Vertrag nach den Musterbedingungen fortsetzen (AKB H.1.8). Wird das Auto verschrottet, fällt das versicherte Risiko endgültig weg: Beitrag schulden Sie nur bis zu dem Tag, an dem der Versicherer davon erfährt (§ 80 Abs. 2 VVG, AKB G.8). Melden Sie es deshalb gleich.

Reihenfolge

Was kommt zuerst: der neue Vertrag oder die Kündigung?

Kündigen Sie erst, wenn der neue Versicherer Ihren Antrag angenommen hat. Für die Kfz-Haftpflicht gilt zwar ein Annahmezwang, von dem es aber Ausnahmen gibt (§ 5 PflVG); für die Kasko gibt es ihn nicht. Ohne Kfz-Haftpflicht darf das Auto nicht gefahren werden (§ 6 PflVG), und die Zulassungsbehörde setzt es außer Betrieb (§ 51 FZV).

Der bequemere Weg: Ihr Makler oder der neue Versicherer übernimmt die Kündigung mit Ihrer Vollmacht. Wenn Sie über uns wechseln, machen wir das, fristgerecht und mit Nachweis. Zur Zulassungsbehörde müssen Sie für einen Wechsel nicht: Der neue Versicherer übermittelt die Versicherungsbestätigung elektronisch (§§ 49, 50 FZV).

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Verliere ich meinen Schadenfreiheitsrabatt beim Wechsel?

Nein. Der neue Versicherer fragt Ihren Schadenverlauf beim bisherigen ab; der ist zur Auskunft verpflichtet (AKB I.8.2). Unterschiede gibt es darin, welchen Rabatt der neue Versicherer für Ihre Klasse gewährt; das legt jeder Tarif selbst fest.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Dann läuft der Vertrag ein weiteres Jahr. Prüfen Sie die Wege außerhalb der Frist: Kommt die Beitragserhöhung erst mit der Rechnung im Dezember, beginnt die Monatsfrist erst mit deren Zugang.

Muss die Kündigung schriftlich sein?

Für Verträge, die seit dem 1. Oktober 2016 geschlossen wurden, dürfen die Bedingungen keine strengere Form als die Textform verlangen (§ 309 Nr. 13 BGB). Eine E-Mail genügt, eine Unterschrift ist nicht nötig. Bei älteren Verträgen lohnt ein Blick in die Bedingungen; im Zweifel ist ein unterschriebener Brief der sichere Weg. Wichtig sind Versicherungsscheinnummer, Kennzeichen und ein klarer Kündigungswille zum richtigen Termin.

Kann ich nur die Kasko kündigen?

Ja. Kfz-Haftpflicht und Kasko sind rechtlich selbstständige Verträge; die Kasko lässt sich allein kündigen, zu denselben Fristen (AKB G.4.1). Kündigen Sie nur einen der Verträge, darf der Versicherer allerdings die gesamte Kfz-Versicherung kündigen (AKB G.4.3).

Muss ich für den Wechsel zur Zulassungsstelle?

Nein. Der neue Versicherer übermittelt die Versicherungsbestätigung elektronisch an die Zulassungsbehörde, und die unterrichtet den bisherigen Versicherer (§§ 49, 50 FZV). Kennzeichen und Fahrzeugpapiere bleiben, wie sie sind.

Soll ich Ihren Vertrag einmal ansehen?

Kostenlos und unverbindlich. Vergütet werde ich über die Courtage im Beitrag des Versicherers, nicht über ein Honorar. Ist Ihr jetziger Vertrag der bessere, sage ich Ihnen das.