Hessen rechnet mit einem Satz für die ganze Familie: Ihr Bemessungssatz gilt auch für die Kosten Ihres Ehepartners und Ihrer Kinder. Beim Bund haben Ehepartner und Kinder eigene, höhere Sätze (§ 46 BBhV) — ein Tarif, der für Bundesbeamte passt, passt deshalb nicht automatisch in Hessen.
Wahlleistungen im Krankenhaus — Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer, beim Zimmer abzüglich 16 Euro am Tag — zahlt die hessische Beihilfe nur, wenn Sie das innerhalb von drei Monaten nach Beginn Ihrer Beihilfeberechtigung schriftlich erklären und dafür 18,90 Euro im Monat zahlen, die von den Bezügen einbehalten werden (§ 6a HBeihVO). Verpassen Sie die Frist, öffnet sie sich erst wieder bei einem neuen Anlass, etwa wenn Ihr Beamtenverhältnis in ein anderes umgewandelt wird.
Beihilfe gibt es erst, wenn die eingereichten Rechnungen zusammen mehr als 250 Euro betragen; kommen in zehn Monaten keine 250 Euro zusammen, genügen mehr als 25 Euro (§ 17 Abs. 2 HBeihVO).
Zuständig für Landesbeamtinnen und -beamte ist die Beihilfestelle des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Kassel, mit Standorten in Kassel und Hünfeld. Für Bundesbeamte in Hessen gilt nicht die hessische Verordnung, sondern die Bundesbeihilfeverordnung.