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Beamte in Hessen

Private Krankenversicherung für Beamte in Hessen: Beihilfe plus Restkosten

In Hessen zahlt die Beihilfe einen festen Anteil Ihrer Krankheitskosten — wie viel, hängt an Familienstand, Kindern und Status. Den Rest sichert eine private Restkostenversicherung ab. Hier stehen die Sätze aus der Hessischen Beihilfenverordnung und die Fristen, die beim Dienstantritt zählen.

  • An keine Versicherungsgesellschaft gebunden
  • Sätze aus der Hessischen Beihilfenverordnung
  • Für Sie ohne Honorar — vergütet über die Courtage

, Versicherungsmakler, Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO · Stand:

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Wie sind Sie derzeit versichert?

Kurz gesagt

Wie viel zahlt die Beihilfe in Hessen?

In Hessen erstattet die Beihilfe alleinstehenden Beamtinnen und Beamten 50 Prozent der beihilfefähigen Krankheitskosten. Verheiratete erhalten 55 Prozent, wenn der Ehepartner nicht selbst beihilfeberechtigt ist und nur geringe Einkünfte hat; je Kind kommen 5 Prozentpunkte hinzu, höchstens bis 70 Prozent. Anwärterinnen und Anwärter bekommen 70 Prozent (§ 15 HBeihVO). Der Satz gilt für die ganze Familie; den Rest sichert eine private Restkostenversicherung ab.

  • Alleinstehend 50 % · verheiratet 55 % · je Kind +5 Prozentpunkte, höchstens 70 %
  • Anwärter (Beamte auf Widerruf): 70 %, auch für Angehörige
  • Im Ruhestand: +10 Prozentpunkte
  • Im Krankenhaus: +15 Prozentpunkte, höchstens 85 %
  • Chefarzt und Zweibettzimmer: nur nach Erklärung binnen drei Monaten und gegen 18,90 € im Monat

Die Sätze

Wie hoch sind die Beihilfe-Bemessungssätze in Hessen?

Der Satz richtet sich nach Ihrer Lage zum Zeitpunkt des Antrags. Er gilt für Ihre eigenen Krankheitskosten und für die Ihres Ehepartners und Ihrer Kinder. „Verheiratet“ heißt hier: Der Ehepartner ist nicht selbst beihilfeberechtigt und hat nur geringe Einkünfte.

Wie hoch sind die Beihilfe-Bemessungssätze in Hessen?
LageBeihilfeRestkosten, die Sie versichern
Alleinstehend, ohne Kinder50 %50 %
Alleinstehend mit einem Kind55 %45 %
Verheiratet, Ehepartner nicht beihilfeberechtigt und mit geringen Einkünften55 %45 %
Verheiratet mit einem Kind60 %40 %
Verheiratet mit zwei Kindern65 %35 %
Verheiratet mit drei oder mehr Kindern70 %30 %
Anwärterin oder Anwärter (Beamte auf Widerruf), mit Angehörigen70 %30 %
Im Ruhestand, alleinstehend60 %40 %
Stationäre Behandlung im Krankenhaus15 Prozentpunkte mehr, höchstens 85 %entsprechend weniger

Quelle: § 15 Hessische Beihilfenverordnung, zuletzt geändert am 20.11.2024 (GVBl. 2024 Nr. 65), abgerufen am 23.09.2026. Keine Erhöhung für den Ehepartner, wenn er selbst beihilfeberechtigt ist oder seine Einkünfte im vorletzten Jahr das Zweifache des Grundfreibetrags überstiegen; weitere Ausnahmen in § 15 Abs. 2. Für Pflegekosten gelten eigene Sätze (§ 15 Abs. 10).

Besonderheiten in Hessen

Was ist in Hessen anders?

Hessen rechnet mit einem Satz für die ganze Familie: Ihr Bemessungssatz gilt auch für die Kosten Ihres Ehepartners und Ihrer Kinder. Beim Bund haben Ehepartner und Kinder eigene, höhere Sätze (§ 46 BBhV) — ein Tarif, der für Bundesbeamte passt, passt deshalb nicht automatisch in Hessen.

Wahlleistungen im Krankenhaus — Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer, beim Zimmer abzüglich 16 Euro am Tag — zahlt die hessische Beihilfe nur, wenn Sie das innerhalb von drei Monaten nach Beginn Ihrer Beihilfeberechtigung schriftlich erklären und dafür 18,90 Euro im Monat zahlen, die von den Bezügen einbehalten werden (§ 6a HBeihVO). Verpassen Sie die Frist, öffnet sie sich erst wieder bei einem neuen Anlass, etwa wenn Ihr Beamtenverhältnis in ein anderes umgewandelt wird.

Beihilfe gibt es erst, wenn die eingereichten Rechnungen zusammen mehr als 250 Euro betragen; kommen in zehn Monaten keine 250 Euro zusammen, genügen mehr als 25 Euro (§ 17 Abs. 2 HBeihVO).

Zuständig für Landesbeamtinnen und -beamte ist die Beihilfestelle des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Kassel, mit Standorten in Kassel und Hünfeld. Für Bundesbeamte in Hessen gilt nicht die hessische Verordnung, sondern die Bundesbeihilfeverordnung.

Beim Dienstantritt

Welche Fristen zählen beim Dienstantritt?

Öffnungsaktion: sechs Monate

Wer erstmals verbeamtet wird, kann sich innerhalb von sechs Monaten zu erleichterten Bedingungen privat versichern: keine Ablehnung aus Gesundheitsgründen, keine Leistungsausschlüsse, Risikozuschläge höchstens 30 Prozent — bei den teilnehmenden Versicherern. Maßgeblich ist der Eingang des Antrags (PKV-Verband, Stand Januar 2026).

Wahlleistungen: drei Monate

Die Erklärung für Chefarzt und Zweibettzimmer über die Beihilfe muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Beihilfeberechtigung bei der Festsetzungsstelle sein (§ 6a HBeihVO).

Neuer Satz: sechs Monate

Ändert sich Ihr Bemessungssatz, muss der Versicherer den Schutz anpassen — ohne neue Gesundheitsprüfung und Wartezeit, wenn Sie das innerhalb von sechs Monaten beantragen (§ 199 Abs. 2 VVG).

Anwärterinnen und Anwärter

Was gilt im Vorbereitungsdienst — und was danach?

Im Vorbereitungsdienst übernimmt die Beihilfe in Hessen 70 Prozent, auch für Ihre Angehörigen. Die private Versicherung muss nur die übrigen 30 Prozent tragen. Die Öffnungsaktion der PKV nimmt Beamte auf Widerruf in Tarife auf, die dafür geöffnet sind.

Mit der Ernennung auf Probe sinkt der Satz — für Alleinstehende auf 50 Prozent. Dann muss die Restkostenversicherung von 30 auf 50 Prozent steigen. Wer das innerhalb von sechs Monaten beantragt, bekommt den höheren Schutz ohne neue Gesundheitsprüfung (§ 199 Abs. 2 VVG). Wer die Frist verpasst, riskiert Zuschläge oder Ausschlüsse.

Die Gesundheitsfragen im Antrag sind eine entscheidende Stelle — auch in der Öffnungsaktion. Wer sie unvollständig beantwortet, gefährdet den Schutz; wer deshalb schon einmal einen Versicherer verlassen musste, ist von der Öffnungsaktion ausgeschlossen.

Das nächste Thema

Und wenn die Dienstfähigkeit endet?

Die Krankenversicherung zahlt Behandlungen, nicht die Bezüge. Wie Sie versorgt sind, wenn Sie dienstunfähig werden, hängt von Ihrem Status und Ihrer Dienstzeit ab — in den ersten Jahren kann die Lücke groß sein.

Deshalb gehört zur Krankenversicherung für Beamte die Frage nach einer Absicherung der Dienstunfähigkeit, etwa über eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer ausdrücklichen Klausel für Dienstunfähigkeit. Wir sprechen das im Gespräch mit an; Grundlagen stehen auf unserer Seite zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

Häufige Fragen

PKV und Beihilfe in Hessen — kurz beantwortet

Muss ich mich als Beamter in Hessen privat versichern?

Nein. Beamte sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V) und können wählen: privat mit Beihilfe oder freiwillig gesetzlich. Einen Arbeitgeberanteil wie bei Angestellten gibt es für Beamte nicht, und einen pauschalen Zuschuss zum Kassenbeitrag sieht die Hessische Beihilfenverordnung nicht vor. Freiwillig gesetzlich Versicherte bekommen stattdessen die sogenannte Sachleistungsbeihilfe: Angerechnet wird der Wert der Kassenleistungen, die sie in Anspruch genommen haben, höchstens bis zur Höhe ihrer Beiträge der letzten zwölf Monate; davon zahlt die Beihilfe 50 Prozent (§ 5 Abs. 5, § 15 Abs. 3 HBeihVO).

Wann sollte ich die private Krankenversicherung abschließen?

Mit Beginn des Beamtenverhältnisses. Die Öffnungsaktion der PKV gilt sechs Monate ab der ersten Verbeamtung; maßgeblich ist der Eingang des Antrags beim Versicherer, nicht der Versicherungsbeginn.

Was ändert sich im Ruhestand?

Der Bemessungssatz steigt um 10 Prozentpunkte, für Alleinstehende also auf 60 Prozent (§ 15 Abs. 4 HBeihVO). Der Vertrag kann vorsehen, dass der private Schutz mit dem Ruhestand im Umfang der Erhöhung endet (§ 199 Abs. 1 VVG); sonst passen Sie ihn auf Antrag an.

Was passiert, wenn ein Kind aus der Beihilfe herausfällt?

Dann sinkt Ihr Satz in der Regel um 5 Prozentpunkte, und die Lücke wird größer. Beantragen Sie die Anpassung innerhalb von sechs Monaten, gibt es den höheren Schutz ohne Gesundheitsprüfung (§ 199 Abs. 2 VVG).

Zahlt die Beihilfe Chefarzt und Zweibettzimmer?

Ja, aber nur, wenn Sie das rechtzeitig erklärt haben und 18,90 Euro im Monat zahlen; beim Zimmer werden 16 Euro am Tag abgezogen (§§ 6, 6a HBeihVO). Wer das nicht über die Beihilfe regelt, kann Wahlleistungen über einen privaten Ergänzungstarif absichern.

Wer ist in Hessen für meine Beihilfe zuständig?

Für Landesbeamtinnen und -beamte die Beihilfestelle des Landes beim Regierungspräsidium Kassel. Kommunal- und Bundesbeamte klären die Zuständigkeit mit ihrem Dienstherrn; für Bundesbeamte gilt die Bundesbeihilfeverordnung.

Quellen

  1. Hessische Beihilfenverordnung (HBeihVO), insbesondere §§ 6a, 15 und 17 (öffnet in neuem Tab) Land Hessen, Bürgerservice Hessenrecht · Stand: zuletzt geändert 20.11.2024, abgerufen 23.09.2026
  2. Beihilfestelle des Landes Hessen (öffnet in neuem Tab) Regierungspräsidium Kassel · abgerufen am 23.09.2026
  3. Erleichterte Aufnahme in die Private Krankenversicherung für Beamte und deren Angehörige (Öffnungsaktionen) (öffnet in neuem Tab) Verband der Privaten Krankenversicherung · Stand Januar 2026
  4. Versicherungsvertragsgesetz, § 199 Beihilfeempfänger (öffnet in neuem Tab) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · abgerufen am 23.09.2026
  5. Fünftes Buch Sozialgesetzbuch, § 6 Versicherungsfreiheit (öffnet in neuem Tab) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · abgerufen am 23.09.2026
  6. Bundesbeihilfeverordnung, § 46 Bemessung der Beihilfe (zum Vergleich) (öffnet in neuem Tab) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · abgerufen am 23.09.2026

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