Angenommen, jemand stürzt vor Ihrer Haustür
Angenommen, Ihr Mietvertrag überträgt Ihnen den Winterdienst. An einem Januarmorgen friert es nach Regen, Sie sind früh zur Arbeit und streuen nicht. Kurz nach acht stürzt eine Passantin und bricht sich das Handgelenk. Sie verlangt Schmerzensgeld, ihre Krankenkasse die Behandlungskosten. Ihre Privathaftpflicht prüft, ob und in welcher Höhe Sie haften, zahlt berechtigte Forderungen und wehrt überhöhte ab. Ohne Versicherung führen Sie diesen Streit allein und zahlen aus eigener Tasche.