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Für jeden Haushalt

Privathaftpflicht: Wer einem anderen schadet, haftet ohne Obergrenze

Wer einem anderen fahrlässig einen Schaden zufügt, muss ihn ersetzen, notfalls mit dem eigenen Vermögen (§ 823 BGB). Die Privathaftpflicht zahlt berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte ab. Entscheidend ist nicht der Beitrag, sondern die Deckungssumme.

  • An keine Versicherungsgesellschaft gebunden
  • Kein Honorar, vergütet über die Courtage
  • Rückruf am nächsten Werktag

, Versicherungsmakler, Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO · Stand:

Haftpflicht-Check

Unverbindlich · wenige Fragen · Antwort persönlich von Maximilian Frischholz

Schritt 1 von 5

Für wen soll der Schutz gelten?

Danach richtet sich, wer im Vertrag mitversichert sein muss.

Kurz gesagt

Was zahlt eine Privat­haftpflicht­versicherung?

Die Privathaftpflichtversicherung zahlt, wenn Sie als Privatperson einem anderen einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden zufügen und dafür nach dem Gesetz haften. Sie prüft außerdem, ob die Forderung berechtigt ist, und wehrt unberechtigte Ansprüche ab (§ 100 VVG). Nicht versichert sind vorsätzlich verursachte Schäden, Schäden durch den Gebrauch eines Autos und Schäden an geliehenen Sachen, wenn dafür nichts eigens vereinbart ist.

  • Deckungssumme: mindestens 10 Millionen Euro pauschal (Empfehlung der Verbraucherzentrale, Stand 07.10.2025)
  • Mitversichert: Ehe- oder eingetragene Lebenspartner und Kinder, volljährige bis zum Ende der ersten Ausbildung; Partner ohne Trauschein nur nach Vereinbarung
  • Hunde und Pferde brauchen eine eigene Tierhalterhaftpflicht
  • Selbst bewohnte Wohnung oder Einfamilienhaus samt Streupflicht auf dem Gehweg: in den Musterbedingungen eingeschlossen (AVB PHV, A1-6.3)

Worum es geht

Warum ist die Deckungssumme wichtiger als der Beitrag?

Bei Sachschäden bleibt die Summe meist überschaubar. Bei Personenschäden nicht: Wird jemand dauerhaft verletzt, geht es um Behandlung, Verdienstausfall, Pflege und Schmerzensgeld, oft über Jahrzehnte. Was die Krankenkasse oder die Rentenversicherung des Verletzten zahlt, holt sie sich vom Verantwortlichen zurück; der Anspruch geht auf sie über (§ 116 SGB X).

Die Verbraucherzentrale empfiehlt deshalb mindestens 10 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden; höhere Summen kosten nur wenige Euro mehr (Stand 07.10.2025). Ältere Verträge mit drei oder fünf Millionen gehören überprüft.

Glatteis vor dem Haus

Wer haftet bei Glatteis, und welche Versicherung zahlt?

Stürzt jemand auf einem nicht geräumten Gehweg, haftet, wer räum- und streupflichtig war und die Pflicht schuldhaft versäumt hat (§ 823 BGB). Welche Versicherung dann eintritt, hängt an Ihrer Wohnsituation.

Wer haftet bei Glatteis, und welche Versicherung zahlt?
Ihre LageWer ist in der Regel verantwortlich?Welche Versicherung zahlt?
Selbst bewohntes EinfamilienhausSie als EigentümerIhre Privathaftpflicht (AVB PHV, A1-6.3)
Mietwohnung, Winterdienst laut Mietvertrag bei IhnenSie als Mieter, denn wer die Pflicht übernommen hat, ist selbst winterdienstpflichtigIhre Privathaftpflicht; sie deckt auch vertraglich übernommene Streupflichten
Mietwohnung, Winterdienst nicht übertragenDer EigentümerDessen Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Vermietetes Haus oder MehrfamilienhausSie als EigentümerEine eigene Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht; die Privathaftpflicht deckt das nicht
Winterdienst an eine Firma vergebenGegenüber Passanten in erster Linie die Firma, Sie müssen sie sorgfältig auswählen und kontrollieren. Gegenüber eigenen Mietern haften Sie als Vermieter für ihre Fehler wie für eigene (§ 278 BGB; BGH, VIII ZR 250/23)Die Betriebshaftpflicht der Firma; für Ihre eigene Haftung Ihre Haftpflicht, bei vermieteten Objekten die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Kassel: Winterdienstsatzung der Stadt, § 2. Versicherungsseite nach den GDV-Musterbedingungen AVB PHV (Stand Mai 2020); Ihr Vertrag kann abweichen. Die Übersicht ordnet ein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Winterdienst in Kassel

Wann und wie muss in Kassel geräumt und gestreut werden?

Die Stadt Kassel hat den Winterdienst auf Gehwegen den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke übertragen. Winterdienstpflichtig ist außerdem, wer diese Pflichten übernommen hat, etwa ein Mieter, dem der Mietvertrag den Winterdienst auferlegt (Winterdienstsatzung, § 2).

Geräumt und bei Glätte gestreut wird werktags von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr, und zwar so oft es nötig ist (§ 7). Der geräumte Streifen soll mindestens 1,20 Meter breit sein (§ 5). Auftausalz ist grundsätzlich verboten; erlaubt ist es an Treppen, Brücken und Haltestellen und ausnahmsweise dann, wenn sich Glätte anders nicht beseitigen lässt (§ 6). Wer die Pflicht verletzt, handelt ordnungswidrig. Die Geldbuße kann bis zu 500 Euro betragen (§ 8).

Die Geldbuße ist das kleinere Risiko. Stürzt jemand, weil nicht gestreut war, stehen Behandlung, Schmerzensgeld und Verdienstausfall im Raum, und die Krankenkasse des Gestürzten fordert ihre Kosten vom Verantwortlichen zurück. Dafür ist die Haftpflichtversicherung da.

Ein typisches Beispiel

Angenommen, jemand stürzt vor Ihrer Haustür

Angenommen, Ihr Mietvertrag überträgt Ihnen den Winterdienst. An einem Januarmorgen friert es nach Regen, Sie sind früh zur Arbeit und streuen nicht. Kurz nach acht stürzt eine Passantin und bricht sich das Handgelenk. Sie verlangt Schmerzensgeld, ihre Krankenkasse die Behandlungskosten. Ihre Privathaftpflicht prüft, ob und in welcher Höhe Sie haften, zahlt berechtigte Forderungen und wehrt überhöhte ab. Ohne Versicherung führen Sie diesen Streit allein und zahlen aus eigener Tasche.

Worauf ich achte

Wo sich zwei Tarife wirklich unterscheiden

Deckungs­summe

Mindestens 10 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, wie es die Verbraucherzentrale empfiehlt. Der Aufpreis für höhere Summen ist gering.

Gefälligkeits­schäden

Beim Umzug helfen und etwas fallen lassen: In der Regel haften Sie, und die Versicherung zahlt. Die Klausel für Gefälligkeitsschäden verhindert, dass sich der Versicherer auf einen stillschweigenden Haftungsverzicht beruft.

Deliktunfähige Kinder

Kinder unter sieben Jahren haften nicht; bei Unfällen mit Autos oder Bahnen gilt das bis zum zehnten Geburtstag, außer bei Vorsatz (§ 828 BGB). Haben die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt (§ 832 BGB), zahlt ohne Einschluss niemand, und der Streit bleibt in der Nachbarschaft.

Schlüssel und Forderungs­ausfall

Der verlorene Schlüssel einer Schließanlage kann teuer werden. Der Forderungsausfall zahlt, wenn Sie selbst geschädigt werden und der Schädiger weder versichert noch zahlungsfähig ist. Beides gehört ausdrücklich in den Vertrag.

Häufige Fragen

Was zur Privat­haftpflicht oft gefragt wird

Muss ich als Mieter in Kassel Schnee räumen?

Nur wenn Ihr Mietvertrag es so regelt. Die Winterdienstsatzung der Stadt Kassel verpflichtet zunächst die Grundstückseigentümer; wer die Pflichten übernommen hat, ist ebenfalls winterdienstpflichtig (§ 2). Haben Sie den Winterdienst übernommen, deckt Ihre Privathaftpflicht die Folgen eines Versäumnisses mit (AVB PHV, A1-6.3.2). Sind Sie verreist, sollten Sie für eine Vertretung sorgen.

Ein Böller hat ein fremdes Auto beschädigt. Zahlt meine Haftpflicht?

Ja, wenn Sie den Schaden fahrlässig verursacht haben. Silvesterfeuerwerk gehört zum privaten Leben, und die Privathaftpflicht zahlt wie bei anderen Schäden. Nicht versichert ist Vorsatz (§ 103 VVG). Feuerwerk der Kategorie F2 dürfen Erwachsene nur am 31. Dezember und 1. Januar abbrennen, und nie in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen oder besonders brandempfindlichen Gebäuden (§ 23 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz). Ist der Verursacher unbekannt, bleibt dem Autobesitzer nur die eigene Kasko.

Sind meine Kinder mitversichert?

Ja. Unverheiratete Kinder sind mitversichert, volljährige nach den Musterbedingungen, solange sie zur Schule gehen oder in der unmittelbar anschließenden ersten Ausbildung oder im Studium sind (AVB PHV, A1-2.1.2). Wichtig ist der Einschluss deliktunfähiger Kinder, denn Kinder unter sieben Jahren haften nicht (§ 828 BGB).

Gilt die Privathaftpflicht auch im Ausland?

Bei vorübergehenden Aufenthalten weltweit. Wie lange „vorübergehend“ ist, legt der Vertrag fest (AVB PHV, A1-6.14). Wer länger im Ausland lebt, arbeitet oder studiert, sollte das vorher prüfen lassen.

Was ist nicht versichert?

Vorsatz, Schäden an eigenen Sachen, Ansprüche von Angehörigen im selben Haushalt, berufliche Tätigkeiten und alles, was durch den Gebrauch eines Autos entsteht. Dafür ist die Kfz-Haftpflicht da. Hunde und Pferde brauchen eine eigene Tierhalterhaftpflicht; Katzen und andere zahme Kleintiere sind mitversichert (AVB PHV, A1-6.9 und A1-7).

Was kostet mich der Haftpflicht-Check?

Kein Honorar. Kommt über mich ein Vertrag zustande, zahlt der Versicherer mir eine Courtage; sie ist im Beitrag einkalkuliert. Ohne Abschluss entstehen Ihnen keine Kosten.

Wie läuft der Check ab und was passiert mit meinen Angaben?

Sie beantworten ein paar Fragen zu Ihrem Haushalt, Ihrer Wohnsituation und, falls vorhanden, Ihrem bisherigen Vertrag. Außer Ihrem Namen und einer Telefonnummer oder E-Mail-Adresse ist alles freiwillig. Ein automatisches Ergebnis gibt es nicht: Ich schaue mir Ihre Angaben persönlich an, bei einem bestehenden Vertrag vor allem Deckungssumme und Bausteine, und melde mich zum gewählten Zeitpunkt. Die Angaben nutze ich für Ihre Anfrage; an einen Versicherer gehen sie erst, wenn Sie ein Angebot möchten. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

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