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Für Betriebe mit Einrichtung, Maschinen und Waren

Inhaltsversicherung und Ertragsausfall: Nach einem Brand ist die Maschine das kleinere Problem

Ersetzt wird, was verbrannt ist. Was fehlt, ist der Umsatz der nächsten Monate, während die Kosten weiterlaufen.

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, Versicherungsmakler, Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO · Stand:

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Was steht in Ihrem Betrieb?

Kurz gesagt

Was ist eine Inhaltsversicherung für Betriebe?

Die Inhaltsversicherung, auch Geschäftsinhaltsversicherung genannt, ersetzt die beweglichen Sachen eines Betriebs: Einrichtung, Maschinen, Werkzeug, Waren und Vorräte. Versichert sind die Gefahren, die im Vertrag vereinbart sind, typischerweise Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Einbruchdiebstahl. Den Umsatz, der nach einem solchen Schaden fehlt, zahlt erst eine Betriebsunterbrechungsversicherung.

  • Einrichtung und Maschinen: versichert in der Regel zum Neuwert
  • Waren und Vorräte: Wiederbeschaffungspreis, höchstens der erzielbare Verkaufspreis
  • Überschwemmung und Rückstau nur, wenn sie vereinbart sind
  • Zu niedrige Summe: Die Entschädigung wird anteilig gekürzt (AFB 2010 § 8 Nr. 4, § 75 VVG)
  • Betriebsunterbrechung: Haftzeit zwölf Monate, wenn nichts anderes vereinbart ist

Worum es geht

Was ist der Unterschied zwischen Inhalts­versicherung und Betriebs­unterbrechung?

Die Inhaltsversicherung zahlt für das, was zerstört oder gestohlen wurde. Nach den Musterbedingungen gilt für die Betriebseinrichtung der Neuwert. Ist eine Sache stark abgenutzt und liegt ihr Zeitwert unter dem Anteil des Neuwerts, den der Vertrag festlegt, wird nur der Zeitwert ersetzt.

Die Betriebsunterbrechung zahlt für die Zeit danach: die fortlaufenden Kosten und den Betriebsgewinn, die der Betrieb wegen des Schadens nicht erwirtschaften kann, längstens bis zum Ende der Haftzeit. Sie setzt einen versicherten Sachschaden im eigenen Betrieb voraus. Fällt der Strom im öffentlichen Netz aus oder brennt es beim Zulieferer, braucht es dafür eigene Vereinbarungen.

Starkregen trifft nicht nur Betriebe am Fluss. Einen ersten Eindruck, wie stark ein Standort in Hessen gefährdet ist, gibt der Starkregenviewer des Hessischen Landesamts für Naturschutz, Umwelt und Geologie mit der Starkregen-Hinweiskarte und den kommunalen Fließpfadkarten. Überschwemmung und Rückstau sind in der Inhaltsversicherung nur versichert, wenn sie vereinbart sind.

Ein typisches Beispiel

Angenommen, in der Werkstatt brennt es

Angenommen, in einer Schreinerei bricht nachts ein Feuer aus. Die Inhaltsversicherung ersetzt Maschinen und Material. Doch bis die Halle wieder nutzbar ist und neue Maschinen geliefert und eingerichtet sind, vergehen Monate. Löhne, Miete und Leasingraten laufen weiter, Aufträge bleiben liegen. Diesen Teil trägt nur eine Betriebsunterbrechungsversicherung, und auch die nur für die vereinbarte Haftzeit.

Worauf wir achten

Die Punkte, die den Unterschied machen

Versicherungs­summe aktuell halten

Nach größeren Anschaffungen die Summe anpassen. Ist sie zu niedrig, wird jeder Schaden im Verhältnis von Versicherungssumme zu Versicherungswert gekürzt, auch ein kleiner.

Verzicht auf Unter­versicherung

Manche Verträge verzichten auf die Kürzung. Nach den Musterklauseln gilt das aber nur für Schäden, die einen vereinbarten Anteil der Versicherungssummen und einen vereinbarten Betrag nicht übersteigen. Eine richtige Summe ersetzt es nicht.

Haftzeit

Wählen Sie sie nach der realistischen Dauer von Wiederaufbau und Wiederanlauf. Zwölf Monate, die Vorgabe der Musterbedingungen, reichen nicht, wenn Maschinen lange Lieferzeiten haben.

Zeitwertvorbehalt

Prüfen Sie, ab welchem Abnutzungsgrad nur noch der Zeitwert ersetzt wird. Bei älteren Maschinen macht das einen großen Unterschied.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Brauche ich als Mieter eine Inhaltsversicherung?

Das Gebäude versichert in der Regel der Eigentümer. Ihre Einrichtung, Maschinen und Waren versichert er aber nicht. Dafür ist die Inhaltsversicherung da. Einbauten, die Sie als Mieter auf eigene Kosten eingebracht haben, zählen nach den Musterbedingungen zu den beweglichen Sachen, also zu Ihrem Inhalt. Nehmen Sie sie in die Summe auf.

Wie hoch muss die Versicherungssumme sein?

So hoch wie der Versicherungswert unmittelbar vor einem Schaden: für Einrichtung und Maschinen in der Regel der Neuwert, für Waren der Wiederbeschaffungspreis. Schwankt Ihr Warenbestand stark, gibt es die Stichtagsversicherung: Sie melden den Wert Ihrer Vorräte jeden Monat zu einem Stichtag. Stimmen die Meldungen und reicht die vereinbarte Summe, wird ein Schaden an den Vorräten nicht wegen Unterversicherung gekürzt.

Zahlt die Inhaltsversicherung bei Starkregen?

Nur, wenn Überschwemmung und Rückstau ausdrücklich eingeschlossen sind. In den Musterbedingungen des GDV sind das eigene Gefahren, die gesondert vereinbart werden.

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