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Service · Verträge prüfen

Versicherungen prüfen lassen: einmal alles nebeneinander

Die meisten Verträge wurden zu verschiedenen Zeiten bei verschiedenen Leuten abgeschlossen — und seitdem hat niemand mehr alle zusammen angesehen. Genau das tun wir: bei Ihnen in Kassel und Nordhessen, per Video oder am Telefon, ohne Honorar und ohne dass Sie dafür etwas kündigen müssen.

  • Kein Honorar — vergütet über die Courtage
  • Keine Kündigung nötig
  • Ergebnis schriftlich, mit Begründung

Prüfung anfragen

Schreiben Sie in ein paar Sätzen, welche Verträge Sie haben oder was Sie wissen möchten — Gesundheitsangaben bitte nicht. Wir antworten am selben Werktag.

Oder direkt anrufen: 0159 01054683

Kurz gesagt

Wo und wie kann man Versicherungen prüfen lassen?

Bestehende Versicherungen prüfen lassen können Sie bei einem Versicherungsmakler, einem Versicherungsberater oder der Verbraucherzentrale. Der Makler wird über die Courtage der Versicherer bezahlt, Berater und Verbraucherzentrale über ein Honorar oder Entgelt. Bei maxVers legen wir alle Ihre Verträge nebeneinander und sagen Ihnen schriftlich, was fehlt, was doppelt ist und was bleiben kann — ohne Honorar und ohne dass Sie dafür kündigen müssen.

  • Bereitlegen: Versicherungsscheine, Nachträge, letzte Beitragsrechnungen
  • Ergebnis: schriftliche Übersicht mit Empfehlung und Begründung (§ 61 VVG)
  • Kosten: kein Honorar, keine Gebühr — wir werden über die Courtage vermittelter Verträge bezahlt
  • Kündigen müssen Sie für die Prüfung nichts

Der Ablauf

Wie läuft die Prüfung ab?

  1. Kurz sprechen

    Am Telefon oder per Nachricht: Was haben Sie, was beschäftigt Sie, steht eine Frist an? Danach wissen wir, welche Unterlagen es braucht.

  2. Unterlagen zusammentragen

    Sie schicken Kopien oder Fotos Ihrer Versicherungsscheine und der letzten Beitragsrechnungen. Fehlt etwas, fordern wir es beim Versicherer an — erst dafür braucht es Maklervertrag und Vollmacht.

  3. Nebeneinanderlegen

    Wir prüfen, was fehlt, was doppelt läuft und wo Summen, Bedingungen oder Selbstbeteiligungen nicht mehr zu Ihrer Lage passen.

  4. Ergebnis besprechen

    Sie bekommen eine schriftliche Übersicht mit Begründung, und wir gehen sie gemeinsam durch. Auch „alles so lassen“ ist ein Ergebnis.

  5. Sie entscheiden

    Ob und was sich ändert, entscheiden Sie. Wollen Sie etwas umsetzen, kümmern wir uns um Anträge, Kündigungen und Fristen.

Unterlagen

Welche Unterlagen brauchen wir?

Versicherungsscheine und Nachträge

Der Versicherungsschein nennt Umfang, Summen und Beitrag; Nachträge zeigen, was sich seitdem geändert hat. Finden Sie nur einen Teil: Schicken Sie, was da ist.

Die letzten Beitragsrechnungen

Sie zeigen, was Sie heute tatsächlich zahlen.

Für Auto und Wohnung

Den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) wegen HSN und TSN; für Hausrat und Gebäude die Wohnfläche, beim Haus auch Baujahr und Ausstattung.

Für die Vorsorge

Die letzte Standmitteilung Ihrer Lebens- oder Rentenversicherung und, falls vorhanden, Ihre Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung.

Was wir nicht brauchen

Gesundheitsangaben, Arztberichte oder Kontoauszüge. Braucht eine Frage später Gesundheitsdaten, fragen wir gesondert — und nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung.

Das Ergebnis

Was kommt bei der Prüfung heraus?

Eine Übersicht

Alle Verträge auf einen Blick: was versichert ist, bei wem, zu welchem Beitrag und bis wann.

Lücken und Doppelungen

Wo ein existenzielles Risiko offen ist und wo Sie zweimal für dasselbe zahlen — etwa eine eigene Haftpflicht, obwohl der Familientarif des Partners Sie schon einschließt.

Eine begründete Empfehlung

Was bleiben kann, was sich zu ändern lohnt und warum — so festgehalten, dass Sie es nachprüfen können (§ 61 VVG).

Anstehende Fristen

Kündigungstermine, die bald wichtig werden, etwa der 30. November 2026 für Kfz-Verträge, die zum Jahresende enden.

Häufige Fragen

Was vor der Prüfung gefragt wird

Was kostet die Prüfung?

Kein Honorar und keine Gebühr. Wir werden über die Courtage bezahlt, die in den Beiträgen vermittelter Verträge steckt. Raten wir Ihnen, alles so zu lassen, bleibt die Prüfung für Sie trotzdem ohne Kosten. Wie wir vergütet werden, erklärt die Seite „So arbeiten wir“.

Muss ich meine Verträge kündigen oder zu Ihnen wechseln?

Nein. Die Prüfung ändert an Ihren Verträgen nichts. Ob Sie danach etwas umsetzen — und mit wem —, entscheiden Sie.

Brauchen Sie dafür eine Vollmacht?

Für den ersten Blick auf Ihre Unterlagen nicht. Eine Maklervollmacht wird erst nötig, wenn wir fehlende Unterlagen beim Versicherer anfordern oder für Sie handeln sollen.

Was passiert mit meinen Unterlagen und Daten?

Wir nutzen sie für die Prüfung und geben sie nicht zu Werbezwecken weiter. Wird aus Ihrer Anfrage kein Vertrag, löschen wir Ihre Angaben spätestens nach zwölf Monaten. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

Geht das auch am Telefon?

Ja. Unterlagen können Sie als Kopie oder Foto per E-Mail schicken, das Ergebnis besprechen wir am Telefon oder per Video. Wer lieber persönlich spricht: Wir kommen zu Ihnen, in Kassel und Nordhessen. Ein Besuchsbüro haben wir nicht; unser Sitz ist in Kassel.

Wie lange dauert die Prüfung?

Ihr Anteil ist überschaubar: ein erstes Gespräch von etwa einer halben Stunde und die Unterlagen, die Sie ohnehin haben. Wie lange die Auswertung dauert, hängt davon ab, wie viele Verträge es sind und ob wir Unterlagen beim Versicherer anfordern müssen — das sagen wir Ihnen im ersten Gespräch.

Wo kann ich Versicherungen sonst prüfen lassen?

Bei einem Versicherungsberater nach § 34d Abs. 2 GewO, den Sie per Honorar selbst bezahlen, oder bei der Verbraucherzentrale. Die Verbraucherzentrale Hessen bietet einen Versicherungs-Check an: 120 Minuten für 175 Euro, vor Ort in Darmstadt, Frankfurt, Fulda, Gießen und Wiesbaden oder am Telefon und per Video (Stand September 2026). Welcher Weg passt, hängt davon ab, ob Sie nur eine Einschätzung suchen oder auch jemanden, der die Umsetzung übernimmt.

Quellen

  1. Versicherungsvertragsgesetz, § 61 Beratungs- und Dokumentationspflichten (öffnet in neuem Tab) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · abgerufen am 23.09.2026
  2. Versicherungsvertragsgesetz, § 62 Zeitpunkt und Form der Information (öffnet in neuem Tab) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · abgerufen am 23.09.2026
  3. Gewerbeordnung, § 34d Versicherungsvermittler, Versicherungsberater (öffnet in neuem Tab) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · abgerufen am 23.09.2026
  4. Versicherungs-Check: Komplettpaket (öffnet in neuem Tab) Verbraucherzentrale Hessen · abgerufen am 23.09.2026
  5. Welche Versicherung brauche ich? (öffnet in neuem Tab) Verbraucherzentralen (verbraucherzentrale.de) · Stand 20.01.2025

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