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Ratgeber · Wohnen

Wasserschaden: Welche Versicherung zahlt was?

Der häufigste Schaden in deutschen Wohnungen — und der, bei dem am häufigsten die falsche Versicherung angerufen wird.

Kurz gesagt

Wer zahlt bei einem Wasserschaden?

Bei einem Wasserschaden entscheidet nicht die Ursache darüber, welche Versicherung zahlt, sondern was beschädigt wurde. Die Hausratversicherung ersetzt bewegliche Sachen wie Möbel, Kleidung und Elektrogeräte. Die Wohngebäudeversicherung zahlt für das Gebäude selbst, also Wände, Estrich, fest verlegte Böden und Leitungen. Die Privathaftpflicht greift nur dann, wenn Sie den Schaden bei jemand anderem verursacht haben.

  • Hausrat: Möbel, Teppiche, Kleidung, Geräte — alles, was beim Umzug mitgeht
  • Wohngebäude: Estrich, Parkett, Wände, Rohre — alles, was fest verbaut ist
  • Privathaftpflicht: der Schaden beim Nachbarn, nicht der eigene
  • Mieter brauchen Hausrat, Eigentümer beides
  • Meldefrist: unverzüglich (§ 30 VVG) — nicht „irgendwann in den nächsten Wochen"

Die Abgrenzung

Die entscheidende Frage lautet: beweglich oder fest verbaut?

Die Trennung zwischen Hausrat und Gebäude folgt einer einfachen Regel: Was Sie beim Auszug mitnehmen würden, ist Hausrat. Was im Haus bleibt, gehört zum Gebäude. Ein Teppich ist Hausrat, ein verklebtes Parkett ist Gebäude. Eine Einbauküche ist der Grenzfall, über den am häufigsten gestritten wird — sie kann zu beidem gehören, je nachdem, wer sie eingebaut hat und ob sie zur Wohnung gehört.

Bei einem geplatzten Rohr sind daher fast immer zwei Versicherungen beteiligt: Die Wohngebäudeversicherung zahlt die Trocknung, den neuen Estrich und die Reparatur des Rohres. Die Hausratversicherung ersetzt das durchnässte Sofa und den kaputten Fernseher. Beide Meldungen gehören am selben Tag raus.

Wer zur Miete wohnt, braucht in der Regel nur die Hausratversicherung — das Gebäude ist Sache des Vermieters. Wer eine Eigentumswohnung besitzt, sollte prüfen, was die Gebäudeversicherung der Eigentümergemeinschaft abdeckt und wo das Sondereigentum anfängt. Genau an dieser Nahtstelle entstehen die Lücken.

Was oft nicht versichert ist

Vier Lücken, die viele erst im Schadenfall bemerken

Regenwasser von außen

Wasser, das durch ein undichtes Dach oder bei Starkregen von außen eindringt, ist kein Leitungswasserschaden. Dafür braucht es den Zusatzbaustein Elementarschäden — und der fehlt in vielen älteren Verträgen.

Rückstau aus der Kanalisation

Wenn das Wasser aus dem Abfluss zurückkommt, greift die normale Deckung meist nicht. Rückstau ist in aller Regel Teil der Elementardeckung und muss eigens eingeschlossen sein.

Aquarien, Wasserbetten, Waschmaschinen ohne Anschluss

Manche Tarife schließen Wasser aus, das nicht aus einer Leitung stammt. Ob Ihr Vertrag das tut, steht in den Bedingungen — nicht im Versicherungsschein.

Grobe Fahrlässigkeit

Wer bei Frost die Heizung abstellt oder die Waschmaschine unbeaufsichtigt laufen lässt, riskiert eine Kürzung (§ 81 VVG). Gute Tarife verzichten darauf — das ist einer der wichtigsten Unterschiede zwischen zwei Angeboten, die gleich teuer aussehen.

Häufige Fragen

Wasserschaden — was Betroffene fragen

Muss ich den Schaden sofort melden?

Ja. Das Versicherungsvertragsgesetz verlangt eine unverzügliche Anzeige (§ 30 VVG). Unverzüglich heißt: ohne schuldhaftes Zögern, in der Praxis also am selben oder am nächsten Tag. Wer wochenlang wartet, riskiert die Leistung.

Darf ich aufräumen, bevor der Versicherer da war?

Sie dürfen und müssen sogar das Nötige tun, damit der Schaden nicht größer wird — das ist die Schadenminderungspflicht nach § 82 VVG. Was Sie vorher machen sollten: Fotos aus jedem Winkel. Und werfen Sie nichts weg, bevor der Schaden anerkannt ist.

Wer zahlt, wenn Wasser in die Wohnung unter mir läuft?

Für den Schaden beim Nachbarn kommt Ihre Privathaftpflichtversicherung auf, wenn Sie ihn verursacht haben. Ihre eigenen Sachen ersetzt weiterhin die Hausratversicherung. Wichtig: Erkennen Sie dem Nachbarn gegenüber keine Schuld an und zahlen Sie nichts aus eigener Tasche.

Zahlt die Versicherung auch die Trocknung und den Hotelaufenthalt?

Die Trocknung gehört zur Gebäudeversicherung. Ob eine Unterbringung bezahlt wird, wenn die Wohnung unbewohnbar ist, hängt vom Tarif ab — viele Hausrattarife enthalten Hotelkosten für einen begrenzten Zeitraum. Das steht in den Bedingungen unter „Kosten".

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