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Altersvorsorge

Altersvorsorge: Die Rentenlücke ist kein Schicksal, sondern eine Rechenaufgabe.

Auf Ihrer Renteninformation steht, was Sie später bekommen. Was dort nicht steht: was davon nach Steuern, Beiträgen und Inflation übrig bleibt.

  • An keine Versicherungsgesellschaft gebunden
  • Für Sie ohne Honorar, vergütet über die Courtage
  • Rückruf am nächsten Werktag

, Versicherungsmakler, Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO · Stand:

Vorsorge-Check

Unverbindlich · wenige Fragen · Antwort persönlich von Maximilian Frischholz

Schritt 1 von 6

Worum geht es Ihnen?

Danach richtet sich die nächste Frage.

Kurz gesagt

Wie baue ich eine sinnvolle Altersvorsorge auf?

Zuerst wird die Lücke bestimmt: was laut Renteninformation kommt, abzüglich Steuern sowie Kranken- und Pflegebeiträgen, verglichen mit dem, was Sie im Alter ausgeben. Dann geht es um den Weg, und der beginnt meist bei der Förderung: Betriebsrente mit Arbeitgeberzuschuss, ab 2027 die neue geförderte private Vorsorge einschließlich Altersvorsorgedepot, die Rürup-Rente bei hoher Steuerlast. Riester-Verträge nach altem Recht gibt es nur noch bis 31. Dezember 2026.

  • Rentenniveau: Haltelinie 48 % vor Steuern bis 2031
  • Aktueller Rentenwert seit 1. Juli 2026: 42,52 € je Entgeltpunkt
  • Betriebsrente: mindestens 15 % Arbeitgeberzuschuss, soweit er Sozialbeiträge spart
  • Ab 1. Januar 2027: Grundzulage bis 540 € im Jahr, bis 300 € je Kind
  • Rürup: Höchstbetrag 2026 30.826 €

Worum es geht

Was leistet die gesetzliche Rente, und was nicht?

Das Rentenniveau liegt bei 48 Prozent; diese sogenannte Haltelinie gilt bis 2031. Gemeint ist das Verhältnis einer Standardrente nach 45 Beitragsjahren zum Durchschnittsverdienst, beides nach Sozialbeiträgen und vor Steuern. Wer weniger Beitragsjahre hat oder über der Beitragsbemessungsgrenze verdient, erreicht im Verhältnis zum eigenen Einkommen weniger.

Die Rente wird außerdem besteuert, und gesetzlich Versicherte zahlen darauf Kranken- und Pflegebeiträge. Was auf der Renteninformation steht, ist also nicht das, was ankommt.

Die Differenz zwischen dem, was ankommt, und dem, was Sie brauchen, ist die Rentenlücke. Sie lässt sich ausrechnen, und genau das ist der erste Schritt: Erst wenn die Zahl auf dem Tisch liegt, lässt sich über den Weg dorthin reden.

Welcher Weg der richtige ist, hängt weniger vom Produkt ab als von der Lage: Angestellte mit Arbeitgeberzuschuss rechnen anders als Selbstständige, und wer noch dreißig Jahre Zeit hat, anders als wer noch zehn hat.

Ein typisches Beispiel

Angenommen, jemand verdient vierzig Jahre lang genau den Durchschnitt

Dann stehen am Ende vierzig Entgeltpunkte auf dem Rentenkonto, einer für jedes Jahr mit Durchschnittsverdienst. Mit dem aktuellen Rentenwert ergibt das eine Bruttorente, die spürbar unter dem letzten Nettogehalt liegt. Davon gehen noch Kranken- und Pflegebeiträge ab, und versteuert wird sie auch. Wer nur mit der Zahl auf der Renteninformation plant, plant mit zu viel.

Die Wege im Überblick

Welche Förderung passt zu wem?

Die vier geförderten Wege und die private Rente ohne Förderung, nebeneinander. Einzelheiten stehen auf den verlinkten Seiten weiter unten.

Welche Förderung passt zu wem?
WegFörderungPasst besonders fürAuszahlung
Betriebliche AltersvorsorgeBeiträge bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei, bis 4 % sozialabgabenfrei; mindestens 15 % Arbeitgeberzuschuss, soweit er Sozialbeiträge spartAngestellte, deren Arbeitgeber etwas dazugibtvoll steuerpflichtig; Kranken- und Pflegebeiträge für gesetzlich Versicherte
Geförderte private Vorsorge ab 2027, u. a. AltersvorsorgedepotGrundzulage bis 540 € im Jahr, Kinderzulage bis 300 € je Kind, SonderausgabenabzugSparer mit kleinen und mittleren Beiträgen, Familien; neu auch SelbstständigeRente oder Auszahlungsplan bis mindestens 85; bis 30 % auf einmal; voll steuerpflichtig
Riester (Bestandsverträge)Grundzulage 175 €, Kinderzulage 185 oder 300 €; Neuabschluss nur bis 31.12.2026wer schon einen Vertrag hatRente, bis 30 % auf einmal; voll steuerpflichtig
Basisrente (Rürup)Sonderausgabenabzug bis 30.826 € (2026)Selbstständige und Gutverdiener mit hoher Steuerlastnur lebenslange Rente, frühestens mit 62; steuerpflichtig mit dem Anteil des Rentenbeginns
Private Rentenversicherung ohne Förderungkeine in der Ansparphasewer Flexibilität über Förderung stelltRente oder Kapital; eine lebenslange Rente ist nur mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig

Stand 23.09.2026. Rechtsgrundlagen: § 3 Nr. 63 EStG, § 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV, § 1a BetrAVG; §§ 10, 10a, 22, 84 bis 86 EStG; Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 156). Die Tabelle ordnet ein und ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall.

Worauf ich achte

Worauf kommt es bei der Altersvorsorge an?

Förderung mitnehmen

Betriebsrente, die neue geförderte Vorsorge und Rürup sind keine Produkte, sondern Förderrahmen. Ob sie passen, hängt an Steuerlast, Kinderzahl und Arbeitgeber.

Kosten der Anlage

Ein Prozentpunkt laufende Kosten kostet über dreißig Jahre einen erheblichen Teil des Ergebnisses. Bei langen Laufzeiten wiegt das schwer.

Flexibilität

Beiträge aussetzen, erhöhen, entnehmen: Das Leben verläuft selten so, wie es bei Vertragsschluss aussah.

Garantie gegen Rendite

Hohe Garantien kosten Rendite. Ab 2027 lässt sich das auch in der geförderten Vorsorge wählen: 100 Prozent, 80 Prozent oder keine Garantie.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Was ändert sich 2027 bei der privaten Altersvorsorge?

Riester-Verträge nach altem Recht dürfen nur bis zum 31. Dezember 2026 abgeschlossen werden. Ab dem 1. Januar 2027 fördert der Staat neue Verträge mit einer Zulage, die mit dem eigenen Beitrag wächst. Gefördert wird dann auch ein Altersvorsorgedepot ohne Garantie. Bestehende Riester-Verträge laufen weiter. Einzelheiten stehen auf den Seiten zu Riester und Rürup und zum Altersvorsorgedepot.

Wie viel sollte ich zurücklegen?

Eine Quote, die für alle passt, gibt es nicht. Maßgeblich sind Ihre Lücke und die Zeit bis zur Rente. Wichtiger als die perfekte Zahl ist, überhaupt anzufangen. Zeit ist der Faktor, der sich nicht nachholen lässt.

Lohnt sich das mit fünfzig noch?

Ja, nur mit anderem Schwerpunkt. Kürzere Laufzeit heißt weniger Zinseszins, dafür rücken Steuervorteile und Betriebsrente stärker in den Vordergrund. Und es geht nicht mehr um alles oder nichts, sondern um jeden Euro mehr.

Was ist mit meinen alten Verträgen?

Die gehören zuerst auf den Tisch. Manche alten Policen haben Garantiezinsen, die heute niemand mehr anbietet. Die kündigt man nicht vorschnell. Andere kosten mehr, als sie bringen. Das lässt sich nur einzeln beurteilen.

Wie läuft der Check ab und was passiert mit meinen Angaben?

Sie sagen, worum es Ihnen geht (Rentenlücke, bestehende Verträge oder der Anfang), und beantworten ein paar Fragen dazu. Außer Ihrem Namen und einer Telefonnummer oder E-Mail-Adresse ist alles freiwillig. Ein automatisches Ergebnis gibt es nicht: Ich rechne Ihre Angaben persönlich durch und melde mich zum gewählten Zeitpunkt. Die Angaben nutze ich für Ihre Anfrage; an einen Versicherer gehen sie erst, wenn Sie ein Angebot möchten. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

Was kostet mich der Check?

Kein Honorar. Kommt über mich ein Vertrag zustande, zahlt der Versicherer mir eine Courtage; sie ist im Beitrag einkalkuliert. Ohne Abschluss entstehen Ihnen keine Kosten.

Lieber sprechen?

Rufen Sie durch oder beantworten Sie oben ein paar kurze Fragen, dann rufe ich zurück, wann es Ihnen passt.