Werkstattbindung
Spart Beitrag, dafür bestimmt der Versicherer die Werkstatt. Bei jungen Autos lohnt der Blick, ob Reparaturen in der Markenwerkstatt möglich bleiben.
Kfz-Versicherung · Beitrags-Check
Zahlen Sie noch, was Sie vor drei Jahren vereinbart haben? Typ- und Regionalklassen werden jedes Jahr neu berechnet, und jeder Versicherer kalkuliert seinen Tarif selbst. Ich prüfe, wo Ihr Vertrag heute steht, ohne Honorar und unverbindlich.
Maximilian Frischholz, Versicherungsmakler, Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO · Stand:
Kurz gesagt
Ein Wechsel lohnt sich, wenn ein anderer Tarif mindestens gleich guten Schutz für weniger Beitrag bietet. Deshalb gehören Bedingungen wie grobe Fahrlässigkeit, Werkstattbindung und Neupreisentschädigung in den Vergleich, nicht nur der Preis. Wechseln können Sie bei den meisten Verträgen zum 1. Januar 2027; dafür muss die Kündigung spätestens am 30. November 2026 beim bisherigen Versicherer eingegangen sein. Erhöht der Versicherer den Beitrag wegen Typklasse, Regionalklasse oder Tarif, können Sie außerdem binnen eines Monats ab Zugang der Mitteilung kündigen.
Kfz-Beitrags-Check
Unverbindlich · wenige Fragen · Antwort persönlich von Maximilian Frischholz
Schritt 1 von 5
Ich schaue mir Ihre Angaben an. Ich rufe Sie am Montag zwischen 9 und 12 Uhr zurück. Wenn es schneller gehen soll, rufen Sie einfach durch: 0159 01054683.
Für das Gespräch: Für ein Angebot brauche ich HSN und TSN aus dem Fahrzeugschein (Feld 2.1 und 2.2) und Ihre Schadenfreiheitsklasse aus dem letzten Versicherungsschein. Legen Sie beides bitte bereit.
Worauf ich schaue
Spart Beitrag, dafür bestimmt der Versicherer die Werkstatt. Bei jungen Autos lohnt der Blick, ob Reparaturen in der Markenwerkstatt möglich bleiben.
Rote Ampel übersehen, abgelenkt gefahren: Ohne Verzicht auf diesen Einwand darf der Versicherer in der Kasko nach der Schwere des Verschuldens kürzen (§ 81 VVG).
Gegen Aufpreis bleibt die Klasse nach einem Schaden beim selben Versicherer erhalten. Wechseln Sie, meldet der alte den tatsächlichen Schadenverlauf (AKB I.8.2).
Wie lange nach der Erstzulassung gibt es bei Totalschaden den Neupreis? Die Frist legt jeder Tarif selbst fest. Hier lohnt der Vergleich.
Wer außer Ihnen fährt den Wagen? Der Fahrerkreis beeinflusst in vielen Tarifen den Beitrag, und er muss im Vertrag stimmen. Nach ein paar Jahren tut er das oft nicht mehr.
300 statt 150 Euro Selbstbeteiligung senken den Beitrag. Ob sich das lohnt, hängt davon ab, wie oft Sie sie tatsächlich bräuchten.
Beitrag zu hoch?
Stimmt die Einstufung im Versicherungsschein? Nach jedem schadenfreien Jahr steigt die Klasse. Nach einem Fahrzeugwechsel, beim Zweitwagen oder nach einer Übernahme von Angehörigen lohnt der Blick, ob sie richtig übertragen wurde. Wie viel Rabatt eine Klasse bringt, legt jeder Versicherer selbst fest.
Beide werden jedes Jahr neu berechnet: die Regionalklasse nach den Schäden im Zulassungsbezirk, die Typklasse nach denen des Fahrzeugmodells. Steigt der Beitrag deshalb, können Sie binnen eines Monats ab Zugang der Mitteilung kündigen.
Viele Tarife berechnen den Beitrag auch nach der Kilometerzahl im Jahr. Stimmt die Angabe im Vertrag nicht mehr, lässt sie sich anpassen. Fährt das Auto mehr als vereinbart, muss der Versicherer das erfahren.
Monatliche oder vierteljährliche Zahlung kostet bei vielen Versicherern einen Aufschlag. Bei jährlicher Zahlung fällt er weg.
Genauer nachlesen
Was welche Versicherung zahlt.
Werkstattbindung, Fahrerschutz, Schutzbrief, GAP, Neupreis: wann sich welcher Baustein lohnt.
Wann die Kasko wegen grober Fahrlässigkeit kürzen darf, dazu Glatteis und Dachlawine.
Was nach dem Zusammenstoß zu tun ist und wann die Teilkasko zahlt.
Drei hartnäckige Irrtümer
Nein. Ihr Schadenverlauf geht mit: Der neue Versicherer fragt ihn beim bisherigen ab, und der muss Auskunft geben (AKB I.6.1.4, I.8.2). Wie viel Rabatt die Klasse bringt, legt allerdings jeder Versicherer selbst fest.
Nein. Der neue Versicherer übermittelt die Versicherungsbestätigung elektronisch an die Zulassungsbehörde (§§ 49, 50 FZV). Kennzeichen und Papiere bleiben, wie sie sind.
Für den regulären Wechsel zum Jahreswechsel stimmt das. Nach einer Beitragserhöhung wegen Typklasse, Regionalklasse oder Tarif und nach einem Schadenfall läuft aber eine eigene Frist von einem Monat.
Häufige Fragen
Beginnt Ihr Versicherungsjahr am 1. Januar, muss die Kündigung spätestens am 30. November 2026 beim Versicherer sein, also nicht abgeschickt, sondern angekommen. Bei einem anderen Beginn gilt ein Monat vor dem Ablauf, der im Versicherungsschein steht. Wechseln Sie über mich, übernehme ich die Kündigung.
Erhöht der Versicherer den Beitrag wegen einer neuen Typklasse, Regionalklasse oder einer Tarifänderung, können Sie innerhalb eines Monats ab Zugang der Mitteilung kündigen, auch nach dem 30. November (§ 40 VVG, AKB G.2.7). Steigt der Beitrag nur, weil Sie nach einem Schaden zurückgestuft wurden oder selbst etwas geändert haben, etwa Fahrleistung, Fahrerkreis oder Wohnort, sehen die Musterbedingungen kein Sonderkündigungsrecht vor. Ausnahme: Ändert sich die Art oder Verwendung des Autos und steigt der Beitrag dadurch um mehr als 10 %, dürfen Sie binnen eines Monats kündigen (AKB G.2.8).
Kein Honorar. Kommt über mich ein Vertrag zustande, zahlt der Versicherer mir eine Courtage; sie ist im Beitrag einkalkuliert. Ohne Abschluss entstehen Ihnen keine Kosten.
Sie beantworten ein paar Fragen zu Anlass, Beitrag, Fahrzeug und Deckung. Außer Ihrem Namen und einer Telefonnummer oder E-Mail-Adresse ist alles freiwillig. Ein automatisches Ergebnis gibt es nicht: Ich schaue mir Ihre Angaben persönlich an und melde mich zum gewählten Zeitpunkt. Die Angaben nutze ich für Ihre Anfrage; an einen Versicherer gehen sie erst, wenn Sie ein Angebot möchten. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
Nein. Sie bekommen eine Einschätzung und einen Vorschlag. Ob Sie ihn annehmen, entscheiden Sie. Bleibt Ihr jetziger Vertrag der bessere, sage ich Ihnen das.
Für eine erste Einschätzung reichen die Angaben aus dem Formular. Für ein konkretes Angebot brauche ich zusätzlich den Fahrzeugschein mit den Schlüsselnummern HSN und TSN und Ihre Schadenfreiheitsklasse. Die steht im Versicherungsschein oder in der letzten Beitragsrechnung.
Zum Nachlesen
Frist 30. November 2026: was bis dahin zu tun ist.
Fristen, Kündigungsmuster und Sonderfälle.
Warum der Beitrag steigt und wann Sie deshalb auch nach dem 30. November kündigen dürfen.
Wie die SF-Klasse entsteht und was ein Schaden kostet.
Wie Kassel und Nordhessen eingestuft sind.
Zweitwagen, Fahranfänger, Übernahme von den Eltern: welche Einstufung möglich ist.
Wer im öffentlichen Dienst den Beamtentarif bekommt, welcher Nachweis nötig ist und ob er sich lohnt.
Warum der Beitrag im Alter steigen kann und welche Angaben im Ruhestand zu prüfen sind.
Rufen Sie durch oder sagen Sie mir, wann es Ihnen passt.