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Kfz-Versicherung · Beitrags-Check

Kfz-Versicherung prüfen lassen: Leistung zuerst, dann der Beitrag

Zahlen Sie noch, was Sie vor drei Jahren vereinbart haben? Typ- und Regionalklassen werden jedes Jahr neu berechnet, und jeder Versicherer kalkuliert seinen Tarif selbst. Ich prüfe, wo Ihr Vertrag heute steht, ohne Honorar und unverbindlich.

  • Stichtag 30. November 2026, noch 45 Tage
  • An keine Versicherungsgesellschaft gebunden
  • Wenige Fragen, der Fahrzeugschein hilft, ist aber kein Muss
  • Rückruf am nächsten Werktag

, Versicherungsmakler, Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO · Stand:

Kurz gesagt

Wann lohnt sich ein Wechsel der Kfz-Versicherung, und bis wann geht er?

Ein Wechsel lohnt sich, wenn ein anderer Tarif mindestens gleich guten Schutz für weniger Beitrag bietet. Deshalb gehören Bedingungen wie grobe Fahrlässigkeit, Werkstattbindung und Neupreisentschädigung in den Vergleich, nicht nur der Preis. Wechseln können Sie bei den meisten Verträgen zum 1. Januar 2027; dafür muss die Kündigung spätestens am 30. November 2026 beim bisherigen Versicherer eingegangen sein. Erhöht der Versicherer den Beitrag wegen Typklasse, Regionalklasse oder Tarif, können Sie außerdem binnen eines Monats ab Zugang der Mitteilung kündigen.

  • Stichtag 30. November 2026, wenn Ihr Versicherungsjahr am 1. Januar beginnt
  • Sonderkündigung nach Beitragserhöhung: ein Monat ab Zugang der Mitteilung (§ 40 VVG)
  • Die Schadenfreiheitsklasse nehmen Sie beim Wechsel mit (AKB I.6.1.4)
  • Kein Honorar. Kommt über mich ein Vertrag zustande, zahlt der Versicherer mir eine Courtage; sie ist im Beitrag einkalkuliert. Ohne Abschluss entstehen Ihnen keine Kosten.

Kfz-Beitrags-Check

Unverbindlich · wenige Fragen · Antwort persönlich von Maximilian Frischholz

Schritt 1 von 5

Was ist der Anlass?

Bei den meisten Verträgen endet das Versicherungsjahr am 31. Dezember.

Worauf ich schaue

Worauf kommt es beim Vergleich der Kfz-Versicherung an?

Werkstattbindung

Spart Beitrag, dafür bestimmt der Versicherer die Werkstatt. Bei jungen Autos lohnt der Blick, ob Reparaturen in der Markenwerkstatt möglich bleiben.

Grobe Fahrlässigkeit

Rote Ampel übersehen, abgelenkt gefahren: Ohne Verzicht auf diesen Einwand darf der Versicherer in der Kasko nach der Schwere des Verschuldens kürzen (§ 81 VVG).

Rabatt­schutz

Gegen Aufpreis bleibt die Klasse nach einem Schaden beim selben Versicherer erhalten. Wechseln Sie, meldet der alte den tatsächlichen Schadenverlauf (AKB I.8.2).

Neupreis­entschädigung

Wie lange nach der Erstzulassung gibt es bei Totalschaden den Neupreis? Die Frist legt jeder Tarif selbst fest. Hier lohnt der Vergleich.

Fahrerkreis

Wer außer Ihnen fährt den Wagen? Der Fahrerkreis beeinflusst in vielen Tarifen den Beitrag, und er muss im Vertrag stimmen. Nach ein paar Jahren tut er das oft nicht mehr.

Selbstbeteiligung

300 statt 150 Euro Selbstbeteiligung senken den Beitrag. Ob sich das lohnt, hängt davon ab, wie oft Sie sie tatsächlich bräuchten.

Beitrag zu hoch?

Was sich bei zu hohem Beitrag prüfen lässt

Schaden­freiheits­klasse

Stimmt die Einstufung im Versicherungsschein? Nach jedem schadenfreien Jahr steigt die Klasse. Nach einem Fahrzeugwechsel, beim Zweitwagen oder nach einer Übernahme von Angehörigen lohnt der Blick, ob sie richtig übertragen wurde. Wie viel Rabatt eine Klasse bringt, legt jeder Versicherer selbst fest.

Regional- und Typklasse

Beide werden jedes Jahr neu berechnet: die Regionalklasse nach den Schäden im Zulassungsbezirk, die Typklasse nach denen des Fahrzeugmodells. Steigt der Beitrag deshalb, können Sie binnen eines Monats ab Zugang der Mitteilung kündigen.

Fahrleistung

Viele Tarife berechnen den Beitrag auch nach der Kilometerzahl im Jahr. Stimmt die Angabe im Vertrag nicht mehr, lässt sie sich anpassen. Fährt das Auto mehr als vereinbart, muss der Versicherer das erfahren.

Zahlweise

Monatliche oder vierteljährliche Zahlung kostet bei vielen Versicherern einen Aufschlag. Bei jährlicher Zahlung fällt er weg.

Drei hartnäckige Irrtümer

Was ist dran an den üblichen Bedenken gegen einen Wechsel?

Der Schaden­freiheits­rabatt geht beim Wechsel verloren

Nein. Ihr Schadenverlauf geht mit: Der neue Versicherer fragt ihn beim bisherigen ab, und der muss Auskunft geben (AKB I.6.1.4, I.8.2). Wie viel Rabatt die Klasse bringt, legt allerdings jeder Versicherer selbst fest.

Für den Wechsel muss ich zur Zulassungsstelle

Nein. Der neue Versicherer übermittelt die Versicherungsbestätigung elektronisch an die Zulassungsbehörde (§§ 49, 50 FZV). Kennzeichen und Papiere bleiben, wie sie sind.

Nach dem 30. November geht nichts mehr

Für den regulären Wechsel zum Jahreswechsel stimmt das. Nach einer Beitragserhöhung wegen Typklasse, Regionalklasse oder Tarif und nach einem Schadenfall läuft aber eine eigene Frist von einem Monat.

Häufige Fragen

Was vor dem Beitrags-Check gefragt wird

Bis wann muss ich kündigen?

Beginnt Ihr Versicherungsjahr am 1. Januar, muss die Kündigung spätestens am 30. November 2026 beim Versicherer sein, also nicht abgeschickt, sondern angekommen. Bei einem anderen Beginn gilt ein Monat vor dem Ablauf, der im Versicherungsschein steht. Wechseln Sie über mich, übernehme ich die Kündigung.

Mein Beitrag wurde erhöht. Was gilt dann?

Erhöht der Versicherer den Beitrag wegen einer neuen Typklasse, Regionalklasse oder einer Tarifänderung, können Sie innerhalb eines Monats ab Zugang der Mitteilung kündigen, auch nach dem 30. November (§ 40 VVG, AKB G.2.7). Steigt der Beitrag nur, weil Sie nach einem Schaden zurückgestuft wurden oder selbst etwas geändert haben, etwa Fahrleistung, Fahrerkreis oder Wohnort, sehen die Musterbedingungen kein Sonderkündigungsrecht vor. Ausnahme: Ändert sich die Art oder Verwendung des Autos und steigt der Beitrag dadurch um mehr als 10 %, dürfen Sie binnen eines Monats kündigen (AKB G.2.8).

Was kostet mich die Prüfung?

Kein Honorar. Kommt über mich ein Vertrag zustande, zahlt der Versicherer mir eine Courtage; sie ist im Beitrag einkalkuliert. Ohne Abschluss entstehen Ihnen keine Kosten.

Wie läuft der Check ab und was passiert mit meinen Angaben?

Sie beantworten ein paar Fragen zu Anlass, Beitrag, Fahrzeug und Deckung. Außer Ihrem Namen und einer Telefonnummer oder E-Mail-Adresse ist alles freiwillig. Ein automatisches Ergebnis gibt es nicht: Ich schaue mir Ihre Angaben persönlich an und melde mich zum gewählten Zeitpunkt. Die Angaben nutze ich für Ihre Anfrage; an einen Versicherer gehen sie erst, wenn Sie ein Angebot möchten. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

Muss ich wechseln, wenn ich mich melde?

Nein. Sie bekommen eine Einschätzung und einen Vorschlag. Ob Sie ihn annehmen, entscheiden Sie. Bleibt Ihr jetziger Vertrag der bessere, sage ich Ihnen das.

Was brauchen Sie von mir?

Für eine erste Einschätzung reichen die Angaben aus dem Formular. Für ein konkretes Angebot brauche ich zusätzlich den Fahrzeugschein mit den Schlüsselnummern HSN und TSN und Ihre Schadenfreiheitsklasse. Die steht im Versicherungsschein oder in der letzten Beitragsrechnung.

Lieber sprechen als tippen?

Rufen Sie durch oder sagen Sie mir, wann es Ihnen passt.