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Cyber-Versicherung

Zwei Tage ohne Systeme kosten mehr als der Schaden selbst.

Verschlüsselungstrojaner treffen Handwerksbetriebe wie Kanzleien. Das Problem ist selten die Technik — es ist der Stillstand.

  • Unabhängig, an keine Gesellschaft gebunden
  • Kostenlos und unverbindlich
  • Rückruf am selben Werktag

Schritt 1 von 3

Wie digital arbeiten Sie?

Worum es geht

Warum die Cyber-Versicherung zählt

Ein Cyber-Schaden hat drei Teile, und der teuerste ist meist nicht der offensichtliche. Erstens die Wiederherstellung: Forensik, Systeme neu aufsetzen, Daten zurückspielen. Zweitens der Betriebsstillstand, solange nichts läuft. Drittens die Haftung gegenüber Kunden, deren Daten betroffen sind — samt Meldepflicht nach DSGVO binnen 72 Stunden.

Der eigentliche Wert einer Cyber-Police liegt weniger im Geld als in der Assistance: jemand, der um zwei Uhr nachts ans Telefon geht und weiß, was zu tun ist. Diese Hilfe entscheidet, ob ein Betrieb nach zwei Tagen wieder arbeitet oder nach zwei Wochen.

Versicherer verlangen dafür inzwischen Mindeststandards: aktuelle Systeme, Datensicherung, oft Mehrfaktor-Anmeldung. Wer die nicht erfüllt, bekommt entweder keinen Vertrag oder im Schadenfall Ärger.

Ein Fall aus der Praxis

Die Rechnung, die keine war

In einem Handwerksbetrieb öffnet eine Mitarbeiterin einen Anhang, der wie eine Lieferantenrechnung aussieht. Zwei Tage später ist die gesamte Auftragsverwaltung verschlüsselt: Termine, Kundendaten, offene Angebote. Neben der Wiederherstellung steht die Meldepflicht nach DSGVO im Raum, weil Kundendaten betroffen sind. Die Cyber-Police zahlt Forensik, Wiederherstellung, Rechtsberatung und den Ertragsausfall — und stellt vor allem jemanden, der den Ablauf kennt.

Worauf wir achten

Die Punkte, die den Unterschied machen

Assistance rund um die Uhr

Das wichtigste Merkmal. Prüfen Sie, ob im Ernstfall wirklich jemand erreichbar ist und wie schnell ein Forensiker vor Ort sein kann.

Betriebsunterbrechung

Der teuerste Posten. Achten Sie auf die Haftzeit — wie lange nach dem Vorfall noch geleistet wird — und auf die Wartezeit, ab wann.

Lösegeldzahlungen

Manche Tarife decken sie, manche nicht. Beides ist vertretbar; wichtig ist, dass Sie es vorher wissen und nicht im Ernstfall herausfinden.

Obliegenheiten

Datensicherung, Aktualisierungen, Rechteverwaltung. Was der Vertrag verlangt, muss der Betrieb auch tun — sonst wird gekürzt.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Wir sind ein kleiner Betrieb. Sind wir überhaupt ein Ziel?

Angriffe laufen automatisiert und suchen nicht nach Namen, sondern nach Lücken. Kleine Betriebe sind sogar attraktiver, weil sie schlechter geschützt sind und schneller zahlen.

Deckt das nicht schon die Betriebshaftpflicht?

Nur zum Teil. Sie zahlt Schäden, die Sie Dritten zufügen — aber nicht die Wiederherstellung Ihrer eigenen Systeme und nicht den Ausfall.

Was verlangt der Versicherer von uns?

Meist aktuelle Software, regelmäßige Datensicherung mit einer Kopie außerhalb des Netzes und Mehrfaktor-Anmeldung für Zugänge von außen. Wir gehen das vor dem Antrag mit Ihnen durch.

Lieber sprechen?

Rufen Sie durch — oder sagen Sie uns, wann es Ihnen passt.