Angenommen, der Rücken streikt im Urlaub
Angenommen, Sie erleiden auf Kreta einen Bandscheibenvorfall und können nicht mehr sitzen. Ein Linienflug kommt nicht in Frage. Ein Rücktransport im Ambulanzflugzeug ist teuer, und die gesetzliche Krankenkasse übernimmt ihn grundsätzlich nicht. Eine Auslandsreisekrankenversicherung zahlt ihn, wenn er ärztlich angeordnet und vom Tarif gedeckt ist. Tarife, die einen „medizinisch sinnvollen und vertretbaren“ Rücktransport versprechen, leisten dabei eher als solche, die ihn nur bei „medizinischer Notwendigkeit“ zahlen.