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Reiseversicherung

Der Rücktransport aus dem Ausland ist die eigentliche Versicherung.

Die Reiserücktrittsversicherung kennt jeder. Die Auslandskrankenversicherung ist die, die im Ernstfall fünfstellige Beträge abfängt.

  • Unabhängig, an keine Gesellschaft gebunden
  • Kostenlos und unverbindlich
  • Rückruf am selben Werktag

Schritt 1 von 3

Wie oft sind Sie unterwegs?

Worum es geht

Warum die Reiseversicherung zählt

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt außerhalb der EU in der Regel nichts und innerhalb der EU nur zum dortigen Satz. Einen medizinisch sinnvollen Rücktransport übernimmt sie grundsätzlich nicht — der ist aber die teuerste Position überhaupt.

Eine Auslandskrankenversicherung kostet im Jahr weniger als ein Abendessen im Urlaub. Wer mehr als einmal im Jahr verreist, nimmt den Jahresvertrag statt der Einzelreise.

Ein Fall aus der Praxis

Bandscheibenvorfall auf Kreta

Ein Urlauber kann nicht mehr sitzen und damit nicht im Linienflug zurück. Der Rücktransport im Ambulanzflugzeug kostet einen mittleren fünfstelligen Betrag. Die Krankenkasse lehnt ab, weil die Behandlung auch vor Ort möglich wäre. Eine Auslandskrankenversicherung mit der Formulierung „medizinisch sinnvoll" statt „medizinisch notwendig" zahlt.

Worauf wir achten

Die Punkte, die den Unterschied machen

Medizinisch sinnvoll statt notwendig

Der wichtigste Halbsatz im ganzen Vertrag. „Notwendig" ist der Rücktransport fast nie — „sinnvoll" dagegen oft.

Rücktritt und Abbruch

Der Rücktritt deckt die Stornokosten vor der Reise, der Abbruch die Mehrkosten währenddessen. Beides gehört zusammen.

Vorerkrankungen

Chronische Leiden sind oft ausgeschlossen, wenn sie in den letzten Monaten behandelt wurden. Hier lohnt der genaue Blick.

Selbstbeteiligung beim Rücktritt

Meist 20 Prozent. Tarife ohne Selbstbeteiligung kosten wenig mehr und ersparen den Ärger im Schadenfall.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Reicht die Europäische Krankenversicherungskarte nicht?

Sie gilt nur in der EU und nur für das dortige Leistungsniveau — in manchen Ländern bedeutet das Zuzahlungen oder Behandlung nur in staatlichen Häusern. Den Rücktransport deckt sie nie.

Wann muss ich zurücktreten, damit gezahlt wird?

Unverzüglich, sobald der Grund bekannt ist. Wer wartet, bleibt auf der Differenz zu den dann höheren Stornokosten sitzen.

Sind Kinder mitversichert?

Im Familientarif ja, meist ohne Altersgrenze nach oben für die Eltern. Bei Einzelverträgen zählt jedes Kind separat.

Lieber sprechen?

Rufen Sie durch — oder sagen Sie uns, wann es Ihnen passt.