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Berufshaftpflicht

Ein falscher Rat kostet kein Material. Nur Geld.

Bei beratenden Berufen entsteht der Schaden im Vermögen des Kunden — dafür greift die Betriebshaftpflicht nicht.

  • Unabhängig, an keine Gesellschaft gebunden
  • Kostenlos und unverbindlich
  • Rückruf am selben Werktag

Schritt 1 von 3

Womit beraten oder planen Sie?

Worum es geht

Warum die Berufshaftpflicht zählt

Die Betriebshaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden: jemand wird verletzt, etwas geht kaputt. Bei beratenden und planenden Tätigkeiten passiert weder das eine noch das andere — der Schaden ist ein reiner Vermögensschaden, und genau den schließt die Betriebshaftpflicht aus.

Betroffen sind alle, deren Arbeitsergebnis eine Entscheidung des Kunden trägt: IT-Dienstleister, Berater, Ingenieure, Architekten, Buchhalter, Marketing-Agenturen. Für manche Berufe ist die Deckung gesetzlich vorgeschrieben.

Neben der Zahlung übernimmt die Police die Abwehr unberechtigter Forderungen — bei Vermögensschäden oft der praktisch wichtigere Teil, weil sich Verschulden und Schadenhöhe selten eindeutig feststellen lassen.

Ein Fall aus der Praxis

Die vergessene Sicherung

Ein IT-Dienstleister richtet die Datensicherung eines Kunden ein und übersieht eine Freigabe. Ein halbes Jahr später fällt ein Server aus — die Sicherung der letzten Monate fehlt. Der Kunde fordert die Kosten der Datenrekonstruktion und den Umsatzausfall. Es ist kein Gegenstand beschädigt und niemand verletzt: ein reiner Vermögensschaden, für den nur die Berufshaftpflicht eintritt.

Worauf wir achten

Die Punkte, die den Unterschied machen

Tätigkeitsbild

Wie bei der Betriebshaftpflicht: Was nicht beschrieben ist, ist nicht gedeckt. Bei erweiterten Leistungen anpassen.

Rückwärtsdeckung

Deckt Fehler, die vor Vertragsbeginn gemacht wurden, aber erst später auffallen. Für Wechsler wichtig.

Nachhaftung

Nach Vertragsende gemeldete Ansprüche aus früherer Tätigkeit. Besonders relevant bei Aufgabe der Selbstständigkeit.

Selbstbeteiligung

Bei Vermögensschäden meist höher als in anderen Sparten. Prüfen, ob sie je Fall oder je Jahr gilt.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Brauche ich beides — Betriebs- und Berufshaftpflicht?

Meist ja. Wer berät und dabei Kundenräume betritt, kann beides verursachen: den umgestoßenen Bildschirm und den falschen Rat. Viele Anbieter bündeln das in einem Vertrag.

Ist das für Freiberufler Pflicht?

Für einige Berufe ja — Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Versicherungsmakler. Für IT und Beratung nicht, dort verlangen es aber zunehmend die Auftraggeber im Vertrag.

Was ist mit Ansprüchen aus dem Ausland?

Der Geltungsbereich steht im Vertrag. Europa ist meist enthalten, die USA und Kanada fast nie ohne Aufpreis — dort sind Schadenersatzurteile um ein Vielfaches höher.

Lieber sprechen?

Rufen Sie durch — oder sagen Sie uns, wann es Ihnen passt.