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Für Freizeit, Haushalt und Sport

Private Unfallversicherung: Bei der Arbeit sind Sie gesetzlich unfallversichert. In der Freizeit nicht.

Die gesetzliche Unfallversicherung deckt Arbeits- und Wegeunfälle (§ 8 SGB VII). Stürze im Haushalt, beim Sport oder im Urlaub fallen heraus, und dort passiert das meiste: Nach der Hochrechnung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin für 2015 verletzten sich rund 7 von 9,7 Millionen Unfallverletzten zu Hause oder in der Freizeit.

  • An keine Versicherungsgesellschaft gebunden
  • Kein Honorar, vergütet über die Courtage
  • Rückruf am nächsten Werktag

, Versicherungsmakler, Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO · Stand:

Unfallschutz-Check

Unverbindlich · wenige Fragen · Antwort persönlich von Maximilian Frischholz

Schritt 1 von 5

Für wen soll der Schutz gelten?

Kurz gesagt

Was zahlt eine private Unfallversicherung?

Die private Unfallversicherung zahlt, wenn ein Unfall die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt, und zwar rund um die Uhr und weltweit, nicht nur bei der Arbeit. Die Hauptleistung ist eine Einmalzahlung: vereinbarte Summe mal Invaliditätsgrad. Den Grad bestimmt für Arme, Beine, Hände, Augen und Gehör die Gliedertaxe, sonst die Beeinträchtigung insgesamt. Krankheiten sind nicht versichert.

  • Frist: Invalidität innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall ärztlich feststellen lassen und beim Versicherer geltend machen (AUB 2020, Ziffer 2.1.1)
  • Gliedertaxe der Musterbedingungen: Arm 70 Prozent, Hand 55, Daumen 20, Auge 50
  • Haben Krankheiten zu mindestens 25 Prozent mitgewirkt, wird gekürzt (AUB 2020, Ziffer 3.2)
  • Kinder sind gesetzlich nur in Kita, Schule und auf dem Weg dorthin versichert (§ 2 SGB VII)

Im Überblick

Gesetzlich oder privat: Wer zahlt wann?

Die private Unfallversicherung zahlt zusätzlich zur gesetzlichen, nicht an ihrer Stelle.

Gesetzlich oder privat: Wer zahlt wann?
SituationGesetzliche UnfallversicherungPrivate Unfallversicherung
Unfall bei der Arbeitjaja, zusätzlich
Unfall auf dem direkten Weg zur Arbeitjaja, zusätzlich
Sturz beim Fensterputzen oder auf der Kellertreppeneinja
Sportunfall in der Freizeitneinja, soweit die Sportart nicht ausgeschlossen ist
Kind verletzt sich in der Kita oder in der Schulejaja, zusätzlich
Kind verletzt sich am Wochenende auf dem Spielplatzneinja
Sturz auf Glatteis beim Brötchenholen am Sonntagneinja
Bandscheibenvorfall beim Hebenneinin der Regel nein, denn Bandscheiben sind vom erweiterten Unfallbegriff ausgenommen

Gesetzlich: §§ 2 und 8 SGB VII. Privat: GDV-Musterbedingungen AUB 2020 (Stand Juni 2025), Ziffer 1.3 und 1.4. Leistungsumfang je nach Tarif.

Die Gliedertaxe

Wie viel zahlt die Unfall­versicherung?

Die Leistung ergibt sich aus Versicherungssumme und Invaliditätsgrad. Die Musterbedingungen rechnen es selbst vor: Bei 100.000 Euro Versicherungssumme und 20 Prozent Invalidität werden 20.000 Euro gezahlt (AUB 2020, Ziffer 2.1.2.1).

Für Gliedmaßen und Sinnesorgane gilt die Gliedertaxe. Der Verlust oder die völlige Funktionsunfähigkeit eines Arms zählt in den Musterbedingungen 70 Prozent, einer Hand 55, eines Daumens 20, einer großen Zehe 5 Prozent. Bei teilweiser Beeinträchtigung gilt der entsprechende Teil. Viele Tarife setzen höhere Werte an. Die Gliedertaxe ist deshalb der eigentliche Leistungsvergleich.

Eine Progression erhöht die Leistung bei hohen Invaliditätsgraden überproportional. Sie wirkt dort, wo es wirklich teuer wird: bei schweren, bleibenden Verletzungen.

Ein typisches Beispiel

Angenommen, die Leiter rutscht weg

Angenommen, Sie stürzen beim Reinigen der Dachrinne von der Leiter. Der Arm bleibt dauerhaft eingeschränkt und lässt sich nicht mehr über den Kopf heben. Ein Gutachter bewertet die Beeinträchtigung als Bruchteil des Armwerts, der in den Musterbedingungen 70 Prozent beträgt. Welche Gliedertaxe Ihr Vertrag hat, ob eine Progression vereinbart ist und ob Vorerkrankungen mitgewirkt haben, entscheidet über die Höhe der Zahlung, selbst bei derselben Verletzung.

Frau steht auf einer wackeligen Trittleiter und greift nach oben
Symbolbild

Worauf ich achte

Wo sich zwei Tarife wirklich unterscheiden

Gliedertaxe

Der eigentliche Leistungsvergleich. Verbesserte Taxen zahlen für dieselbe Verletzung deutlich mehr als die Musterbedingungen.

Progression

Sie vervielfacht die Leistung bei hohen Invaliditätsgraden. Welche Progression passt, hängt an Summe und Beitrag.

Unfallbegriff

Die Musterbedingungen erfassen auch Verrenkungen, Zerrungen und Risse an Gelenken, Muskeln, Sehnen und Bändern durch erhöhte Kraftanstrengung, Meniskus und Bandscheiben aber ausdrücklich nicht (AUB 2020, Ziffer 1.4.1). Gute Tarife gehen darüber hinaus.

Mitwirkungsanteil

Ab 25 Prozent Mitwirkung von Krankheiten kürzen die Musterbedingungen. Tarife mit höherer Grenze kürzen später. Das ist für ältere Versicherte wichtig.

Häufige Fragen

Was zur Unfall­versicherung oft gefragt wird

Ersetzt die Unfallversicherung eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Nein. Sie zahlt nur nach Unfällen, nicht bei Krankheiten, und die sind die häufigere Ursache, den Beruf aufgeben zu müssen. Die Unfallversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung, aber kein Ersatz.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Eine feste Regel gibt es nicht. Die Summe sollte tragen, was eine bleibende Einschränkung kostet: Umbau der Wohnung, Hilfsmittel, ein anderes Auto, Einkommenseinbußen. Weil die Leistung mit dem Invaliditätsgrad sinkt, hilft eine Progression, dort mehr zu zahlen, wo es gebraucht wird.

Lohnt sie sich für Kinder?

Kinder sind gesetzlich nur in Kita und Schule und auf dem Weg dorthin versichert (§ 2 SGB VII). Zu Hause, beim Sport im Verein und in der Freizeit besteht keine gesetzliche Absicherung, und bei bleibenden Schäden geht es um Jahrzehnte.

Welche Fristen gelten nach einem Unfall?

Nach den Musterbedingungen muss die Invalidität innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall eingetreten, von einem Arzt schriftlich festgestellt und beim Versicherer geltend gemacht sein (AUB 2020, Ziffer 2.1.1). Wer die Frist versäumt, verliert den Anspruch auf die Invaliditätsleistung. Melden Sie den Unfall deshalb früh.

Ist ein Sturz auf Glatteis ein Unfall?

Ja, es ist ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis (AUB 2020, Ziffer 1.3). Auf dem direkten Weg zur Arbeit zahlt zusätzlich die gesetzliche Unfallversicherung (§ 8 SGB VII), beim Einkaufen oder Spazierengehen nur die private. War der Gehweg nicht gestreut, kann außerdem der Streupflichtige haften.

Was kostet mich die Prüfung?

Kein Honorar. Kommt über mich ein Vertrag zustande, zahlt der Versicherer mir eine Courtage; sie ist im Beitrag einkalkuliert. Ohne Abschluss entstehen Ihnen keine Kosten. Reicht Ihr jetziger Vertrag, sage ich Ihnen das.

Wie läuft der Check ab und was passiert mit meinen Angaben?

Sie beantworten ein paar Fragen: für wen der Schutz gelten soll, zu Beruf und Freizeit und ob es schon einen Vertrag gibt. Pflicht ist nur die erste Frage, für wen der Schutz gelten soll; außerdem brauche ich Ihren Namen und eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse. Ein automatisches Ergebnis gibt es nicht: Ich schaue mir Ihre Angaben persönlich an und melde mich zum gewählten Zeitpunkt. Die Angaben nutze ich für Ihre Anfrage; an einen Versicherer gehen sie erst, wenn Sie ein Angebot möchten. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

Lieber sprechen?

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