Betriebsbeschreibung
Versichert ist der Betrieb, wie er im Versicherungsschein steht. Erweiterungen sind nach den Musterbedingungen mitversichert, ganz neue Tätigkeiten nur vorläufig und bis zu einer begrenzten Summe. Neues deshalb gleich melden.
Für Selbstständige und Betriebe
Die private Haftpflicht endet dort, wo die berufliche Tätigkeit beginnt. Genau dort fangen die Summen an, die einen Betrieb kosten können.
Maximilian Frischholz, Versicherungsmakler, Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO · Stand:
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Kurz gesagt
Gewerbeversicherung ist der Sammelbegriff für die Versicherungen eines Betriebs, einzeln oder gebündelt abgeschlossen: Haftpflicht für Schäden bei anderen, Inhaltsversicherung für Einrichtung und Waren, Betriebsunterbrechung für den Ertragsausfall und Cyber für Angriffe auf die IT. Gesetzlich vorgeschrieben ist davon wenig. Welche freiwilligen Verträge ein Betrieb braucht, hängt von Tätigkeit, Räumen und Mitarbeitern ab. Für fast jeden steht die Betriebshaftpflicht am Anfang.
Pflicht oder freiwillig?
Die meisten betrieblichen Versicherungen schreibt kein Gesetz vor. Diese hier schon, zumindest für bestimmte Betriebe.
| Versicherung | Pflicht? | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Krankenversicherung | Ja, für jeden mit Wohnsitz in Deutschland, gesetzlich oder privat | § 193 Abs. 3 VVG |
| Gesetzliche Unfallversicherung | Ja, für Beschäftigte. Für Sie als Unternehmer kraft Gesetzes nur in bestimmten Bereichen, etwa selbstständig im Gesundheitswesen oder in der Landwirtschaft, sonst wenn die Satzung Ihrer Berufsgenossenschaft es vorsieht; im Übrigen freiwillig | §§ 2, 3, 6 SGB VII |
| Rentenversicherung | Für bestimmte Gruppen, etwa Handwerker in der Handwerksrolle, Hebammen und selbstständige Lehrer ohne versicherungspflichtige Angestellte | § 2 SGB VI |
| Berufshaftpflicht | Nur in bestimmten Berufen, etwa Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Versicherungsvermittler | Berufsgesetz des jeweiligen Berufs |
| Kfz-Haftpflicht | Ja, für Kraftfahrzeuge und Anhänger des Betriebs, bis auf wenige gesetzliche Ausnahmen | § 1 PflVG |
| Betriebshaftpflicht | Nein. Eine Ausnahme ist etwa das Bewachungsgewerbe | § 34a GewO, § 14 BewachV |
| Inhalt, Betriebsunterbrechung, Cyber | Nein | — |
Stand: 23.09.2026. Welche Pflichten im Einzelfall greifen, hängt von Beruf, Rechtsform und Mitarbeitern ab. Auftraggeber, Vermieter und Banken können darüber hinaus vertraglich Nachweise verlangen.
Worum es geht
Am Anfang steht fast immer die Betriebshaftpflicht. Sie zahlt, wenn Sie oder Ihre Mitarbeiter bei der Arbeit jemanden verletzen oder fremde Sachen beschädigen, und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Wer berät, plant oder prüft, braucht zusätzlich eine Berufshaftpflicht: Reine Vermögensschäden aus solchen Tätigkeiten schließen die Musterbedingungen der Betriebshaftpflicht ausdrücklich aus.
Danach geht es um das, was im Betrieb steht, und darum, was ein Stillstand kostet. Die Inhaltsversicherung ersetzt Einrichtung, Maschinen und Waren nach den vereinbarten Gefahren, etwa Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Einbruch. Die Betriebsunterbrechung zahlt die weiterlaufenden Kosten und den entgangenen Gewinn, solange der Betrieb nach einem solchen Schaden steht. Wer ohne seine IT nicht arbeiten kann, prüft eine Cyberversicherung.
Nicht jede Police passt zu jedem Betrieb. Eine Grafikerin, die zu Hause arbeitet, braucht andere Verträge als ein Dachdecker mit Mitarbeitern. Wir beginnen deshalb mit Ihrer Tätigkeit, nicht mit einer Produktliste.
Worauf wir achten
Versichert ist der Betrieb, wie er im Versicherungsschein steht. Erweiterungen sind nach den Musterbedingungen mitversichert, ganz neue Tätigkeiten nur vorläufig und bis zu einer begrenzten Summe. Neues deshalb gleich melden.
Schäden an Sachen, an denen Sie gerade arbeiten. Die Musterbedingungen sehen dafür eine eigene Versicherungssumme vor. Für Handwerk und Montage ein zentraler Punkt.
Die Betriebsunterbrechung zahlt nur für die vereinbarte Haftzeit. Nach den Musterbedingungen sind das zwölf Monate, wenn nichts anderes vereinbart ist. Bei langen Lieferzeiten für Maschinen kann das zu kurz sein.
Liegt die Versicherungssumme unter dem Wert von Einrichtung und Waren, kürzen die Musterbedingungen jeden Schaden anteilig (AFB 2010 § 8, § 75 VVG). Nach größeren Anschaffungen gehört die Summe angepasst.
Häufige Fragen
In aller Regel nicht. Die Privathaftpflicht versichert die Gefahren des täglichen Lebens und ausdrücklich nicht die eines Betriebs oder Berufs. Auf die Höhe des Umsatzes kommt es dabei nicht an. Manche Tarife schließen einzelne Nebentätigkeiten ausdrücklich ein; dann steht das mit seinen Grenzen in den Bedingungen. Ohne einen solchen Einschluss braucht auch der Nebenerwerb eine Betriebshaftpflicht.
Für die einfache Gewerbeanmeldung nicht. Einen Nachweis verlangt die Erlaubnisbehörde bei einigen erlaubnispflichtigen Gewerben, zum Beispiel Bewachung (§ 34a GewO), Wohnimmobilienverwaltung (§ 34c GewO) und Versicherungsvermittlung (§ 34d GewO). Jedes neue Unternehmen muss außerdem binnen einer Woche der zuständigen Berufsgenossenschaft gemeldet werden; eine rechtzeitige Gewerbeanmeldung gilt nach § 192 SGB VII bereits als diese Meldung.
Das lässt sich ohne Ihre Angaben nicht seriös sagen. Der Beitrag hängt von Branche und Tätigkeit, Umsatz oder Lohnsumme, Zahl der Mitarbeiter, Versicherungssummen und Selbstbeteiligung ab. Für ein Angebot brauchen wir eine kurze Beschreibung dessen, was Sie tun. Den Rest fragen wir ab.
Beiträge für betriebliche Versicherungen wie Betriebshaftpflicht, Inhalt oder Cyber sind in der Regel Betriebsausgaben, weil sie durch den Betrieb veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG). Private Verträge gehören nicht dazu. Wie das in Ihrem Fall aussieht, klärt Ihre Steuerberatung.
Die Bausteine im Einzelnen
Wenn Sie bei der Arbeit Personen verletzen oder fremde Sachen beschädigen.
Für beratende und planende Berufe, dazu eine Übersicht, wer sich versichern muss.
Einrichtung, Maschinen, Waren und der Umsatz, der nach einem Schaden fehlt.
Eigene Kosten und Haftung nach einem Angriff auf Ihre IT.
Ratgeber: Schaden oder Mangel, Tätigkeitsschäden, Schlüssel und Mietsachen.
Ratgeber: was die Police verlangt und was im Ernstfall zu tun ist.
Wenn nicht der Betrieb ausfällt, sondern Sie selbst.
Rufen Sie durch oder sagen Sie uns, wann es Ihnen passt.