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Ratgeber · Gewerbe

Betriebshaftpflicht: Was sie abdeckt — und was nicht

Sie ist die erste Versicherung, die ein Betrieb braucht. Und die, bei der am häufigsten das Falsche erwartet wird.

Kurz gesagt

Was deckt eine Betriebshaftpflichtversicherung ab?

Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt Personen-, Sach- und daraus folgende Vermögensschäden, die Ihr Betrieb Dritten zufügt. Sie prüft außerdem, ob eine Forderung überhaupt berechtigt ist, und wehrt unberechtigte Ansprüche auf eigene Kosten ab — dieser passive Rechtsschutz ist in der Praxis genauso wichtig wie die Zahlung. Nicht abgedeckt sind Schäden am eigenen Eigentum, reine Vermögensschäden ohne vorherigen Sach- oder Personenschaden sowie Mängel an der eigenen Leistung.

  • Gedeckt: Personenschäden, Sachschäden, daraus folgende Vermögensschäden
  • Eingeschlossen: Abwehr unberechtigter Forderungen auf Kosten des Versicherers
  • Nicht gedeckt: Nachbesserung der eigenen mangelhaften Arbeit
  • Reine Vermögensschäden brauchen eine eigene Vermögensschaden-Haftpflicht
  • Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden sind oft nur begrenzt eingeschlossen

Die Grenze

Der Unterschied zwischen Schaden und Mangel

Die wichtigste Abgrenzung in der Betriebshaftpflicht ist die zwischen einem Mangel und einem Schaden. Wenn ein Maler eine Wand schlecht streicht, ist das ein Mangel — er muss nachbessern, und die Versicherung zahlt nichts. Wenn derselbe Maler beim Streichen das Parkett ruiniert, ist das ein Schaden, und die Betriebshaftpflicht greift.

Diese Grenze überrascht viele Betriebe. Die Versicherung ist nicht dafür da, schlechte Arbeit zu bezahlen — sie ist dafür da, die Folgen zu tragen, die über die eigene Leistung hinausgehen. Wer eine Absicherung gegen eigene Fehlleistungen sucht, braucht andere Bausteine, etwa eine erweiterte Produkthaftpflicht.

Der zweite häufige Streitpunkt sind Tätigkeitsschäden: Schäden an Sachen, an denen gerade gearbeitet wird. Wer eine Heizung wartet und dabei den Heizkessel beschädigt, hat einen Tätigkeitsschaden — und der ist im Grundvertrag oft ausgeschlossen oder nur bis zu einer niedrigen Summe gedeckt. Für Handwerksbetriebe ist das der wichtigste Baustein überhaupt.

Was oft fehlt

Vier Bausteine, nach denen man gezielt fragen muss

Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden

Schäden an dem, woran gearbeitet wird. Für jeden Handwerksbetrieb der zentrale Punkt — und im Grundvertrag oft nur bis zu einer geringen Summe enthalten.

Schlüsselverlust

Wer einen Generalschlüssel verliert, haftet unter Umständen für den Austausch einer ganzen Schließanlage. Das kann fünfstellig werden und ist ein eigener Einschluss.

Mietsachschäden

Schäden an gemieteten Räumen, Maschinen oder Fahrzeugen. Ohne Einschluss zahlt die Betriebshaftpflicht dafür nicht.

Erweiterte Produkthaftpflicht

Wenn ein geliefertes Teil in ein anderes Produkt eingebaut wird und dort Schaden anrichtet. Für Zulieferer und produzierende Betriebe unverzichtbar.

Häufige Fragen

Betriebshaftpflicht — was Betriebe fragen

Reicht meine Privathaftpflicht, wenn ich nebenberuflich selbstständig bin?

Nein. Sobald mit einer Tätigkeit Geld verdient wird, greift die Privathaftpflicht dafür nicht mehr — auch nicht bei kleinen Nebeneinkünften. Das ist eine der häufigsten Lücken überhaupt und fällt regelmäßig erst im Schadenfall auf.

Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?

Für die meisten kleinen Betriebe gelten mehrere Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden als üblich. Die Summe ist selten der Kostentreiber — die Bausteine sind es. Eine hohe Summe bei fehlendem Tätigkeitsschadeneinschluss hilft nicht weiter.

Ist die Betriebshaftpflicht Pflicht?

Für die meisten Gewerbe nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber faktisch unverzichtbar — und in vielen Branchen von Auftraggebern verlangt. Einzelne Berufe haben dagegen eine echte Pflichtversicherung, etwa Versicherungsmakler, Architekten, Ärzte und Rechtsanwälte.

Deckt sie auch Schäden meiner Mitarbeiter?

Schäden, die Mitarbeiter im Rahmen ihrer Tätigkeit Dritten zufügen, sind in der Regel mitversichert. Schäden, die Mitarbeiter selbst erleiden, sind Sache der gesetzlichen Unfallversicherung — also der Berufsgenossenschaft.

Unsicher, wie es bei Ihnen aussieht?

Wir sehen uns an, welche Bausteine in Ihrem Vertrag fehlen — kostenlos, und wenn nichts zu ändern ist, hören Sie auch das.