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Krankenversicherung

Krankenversicherung gesetzlich oder privat: eine Entscheidung, die bleibt.

Der Wechsel in die private Krankenversicherung ist schnell gemacht. Der Weg zurück ist es nicht. Deshalb gehört sie zu den Entscheidungen, bei denen Eile der falsche Ratgeber ist.

  • An keine Versicherungsgesellschaft gebunden
  • Für Sie ohne Honorar, vergütet über die Courtage
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, Versicherungsmakler, Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO · Stand:

Krankenversicherungs-Check

Unverbindlich · wenige Fragen · Antwort persönlich von Maximilian Frischholz

Schritt 1 von 6

Wie sind Sie derzeit krankenversichert?

Danach richten sich die weiteren Fragen.

Kurz gesagt

Gesetzlich oder privat krankenversichert: Wer darf wählen, und was ist der Unterschied?

In der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich der Beitrag nach dem Einkommen, in der privaten nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Tarif. Wählen dürfen vor allem Angestellte, deren Jahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze übersteigt (2026 sind das 77.400 Euro), außerdem Selbstständige und Beamte. Wer privat versichert ist, kommt in der Regel nur zurück, wenn er wieder versicherungspflichtig wird; ab 55 ist auch das meist ausgeschlossen.

  • Versicherungspflichtgrenze 2026: 77.400 Euro im Jahr, 6.450 Euro im Monat
  • Beitragsbemessungsgrenze 2026: 69.750 Euro im Jahr, 5.812,50 Euro im Monat
  • Gesetzlich: 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag der Kasse, Durchschnittswert 2026: 2,9 Prozent
  • Privat: Tarifwechsel beim eigenen Versicherer ohne Verlust der Alterungsrückstellung (§ 204 VVG)

Wer wählen darf

Wer darf sich privat kranken­versichern?

Angestellte sind gesetzlich versichert, solange ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze nicht übersteigt. Liegt es darüber, endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des Kalenderjahres, aber nur, wenn es auch die Grenze des folgenden Jahres übersteigt (§ 6 Abs. 4 SGB V). Für 2027 hat das Bundesarbeitsministerium am 21. September 2026 einen Entwurf vorgelegt, der die Grenze deutlich anhebt; beschlossen ist er noch nicht. Was das für einen Wechsel zum Jahreswechsel heißt, steht auf der Seite zur Versicherungspflichtgrenze.

Hauptberuflich Selbstständige sind nicht versicherungspflichtig (§ 5 Abs. 5 SGB V). Sie können sich je nach Vorversicherung freiwillig gesetzlich oder privat versichern, ohne Einkommensgrenze. Studierende können sich innerhalb von drei Monaten nach Studienbeginn von der Versicherungspflicht befreien lassen; die Befreiung lässt sich nicht widerrufen (§ 8 SGB V).

Beamte erhalten von ihrem Dienstherrn Beihilfe zu den Krankheitskosten und versichern den Rest privat. Für hessische Landesbeamte bearbeitet die Beihilfestelle des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Kassel die Anträge. Was für Beamte und Anwärter in Hessen gilt, erklärt die Seite zu PKV und Beihilfe.

Im Vergleich

Was unterscheidet gesetzliche und private Kranken­versicherung?

Was unterscheidet gesetzliche und private Krankenversicherung?
FrageGesetzlichPrivat
Beitrag richtet sich nachEinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze: 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag der KasseEintrittsalter, Gesundheitszustand bei Abschluss und gewähltem Tarif
FamilieEhepartner und Kinder ohne eigenes Einkommen über einer Grenze sind beitragsfrei mitversichert (§ 10 SGB V)Jede versicherte Person zahlt einen eigenen Beitrag
LeistungenGesetzlich festgelegt, der Gesetzgeber kann sie ändernStehen im Tarif und liegen je nach Tarif über, in einzelnen Bereichen auch unter der Kassenleistung
Beitrag im AlterRichtet sich weiter nach dem Einkommen, also auch nach der RenteSteigt mit den Kosten im Gesundheitswesen; Alterungsrückstellungen dämpfen das
Nach einer BeitragserhöhungSonderkündigungsrecht bei höherem Zusatzbeitrag (§ 175 Abs. 4 SGB V)Kündigung binnen zwei Monaten (§ 205 Abs. 4 VVG) oder Tarifwechsel beim eigenen Versicherer (§ 204 VVG)
Zurück ins andere SystemWechsel in die private nur mit WahlrechtZurück in der Regel nur bei neuer Versicherungspflicht; ab 55 meist ausgeschlossen (§ 6 Abs. 3a SGB V)

Werte 2026 nach der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026; durchschnittlicher Zusatzbeitrag nach Festlegung des Bundesgesundheitsministeriums (vdek, Stand 19.12.2025). Welche Leistungen ein privater Tarif hat, steht in seinen Bedingungen.

Ein typisches Beispiel

Angenommen, eine Angestellte liegt über der Versicherungs­pflicht­grenze

Ihr Gehalt liegt in diesem Jahr über der Grenze und wird es auch im nächsten. Zum Jahreswechsel endet damit ihre Versicherungspflicht, und die Kasse fragt, ob sie freiwillig bleibt. Sie ist Anfang dreißig, verheiratet, zwei Kinder, ihr Mann arbeitet in Teilzeit und ist gesetzlich versichert. Bleibt sie in der Kasse, sind die Kinder beitragsfrei mitversichert. Wechselt sie in die private, können die Kinder nicht beitragsfrei über ihren Mann mitversichert werden, weil sie mehr verdient als er (§ 10 Abs. 3 SGB V). Die Entscheidung hängt deshalb weniger am heutigen Beitrag als an den nächsten zwanzig Jahren.

Symbolbild: lächelnde Frau vor hellem Hintergrund
Symbolbild

Worauf ich schaue

Worauf kommt es bei einem privaten Tarif an?

Beitrags­entwicklung statt Einstiegs­beitrag

Entscheidend ist, wie ein Versicherer seine Beiträge über viele Jahre entwickelt hat, nicht, was er heute verlangt.

Leistungen im Detail

Psychotherapie, Hilfsmittel, Reha, Zahnersatz: Hier unterscheiden sich private Tarife stark, und mancher leistet in Teilen weniger als die gesetzliche Kasse.

Gesundheitsprüfung

Vorerkrankungen führen zu Zuschlägen oder Ausschlüssen. Eine anonyme Voranfrage klärt das, bevor irgendwo ein Antrag gestellt ist.

Wartezeiten bei Zusatz­schutz

Höchstens drei Monate allgemein, acht Monate für Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie, Psychotherapie und Entbindung (§ 197 VVG). Viele Zusatztarife verzichten darauf. Eine schon begonnene Behandlung ist trotzdem nicht versichert.

Gesetzlich bleiben

Welche Lücken hat die gesetzliche Kranken­versicherung?

Wer in der Kasse bleibt, kann einzelne Lücken schließen, ohne das System zu wechseln. Eine davon betrifft den Zahnersatz: Die Kasse zahlt einen Festzuschuss von 60 Prozent der Regelversorgung, mit lückenlos geführtem Bonusheft bis zu 75 Prozent (§ 55 SGB V). Für Festzuschüsse, die ab dem 1. Januar 2027 bewilligt werden, sinken die Sätze auf 50, mit Bonusheft auf 60 oder 65 Prozent (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz); was das heißt, erklärt der Ratgeber „Zahnersatz ab 2027“. Wer ein Implantat statt einer Brücke will, trägt die Mehrkosten selbst.

Im Krankenhaus zahlen Erwachsene zehn Euro je Tag zu, höchstens für 28 Tage im Jahr. Arztwahl und Zimmer sind Wahlleistungen, die gesondert berechnet werden. Und wer länger als sechs Wochen krank ist, bekommt statt Gehalt Krankengeld: 70 Prozent des Bruttos, höchstens 90 Prozent des Nettos und 2026 höchstens 135,63 Euro am Tag. Für jede dieser Lücken gibt es einen eigenen Baustein. Die Seiten unten erklären, wann er sich lohnt.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Was passiert im Alter mit dem privaten Beitrag?

Er steigt, wenn die Kosten im Gesundheitswesen steigen; Alterungsrückstellungen dämpfen das. Nach einer Erhöhung können Sie innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung kündigen (§ 205 Abs. 4 VVG), eine Vollversicherung aber erst, wenn der neue Vertrag steht (§ 205 Abs. 6 VVG). Eine Alternative ist der Wechsel in einen anderen Tarif desselben Versicherers, bei dem die Alterungsrückstellung erhalten bleibt (§ 204 VVG).

Kann ich als Selbstständiger in der gesetzlichen Kasse bleiben?

Ja, als freiwilliges Mitglied. Der Beitrag richtet sich dann nach Ihrem gesamten Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze, 2026 mindestens nach 1.318,33 Euro im Monat (§ 240 Abs. 4 SGB V). Krankengeld gibt es nur mit Wahlerklärung oder Wahltarif. Wie das funktioniert, steht im Ratgeber zum Krankentagegeld für Selbstständige.

Kann ich in die gesetzliche Kasse zurück?

In der Regel nur, wenn Sie wieder versicherungspflichtig werden, etwa weil Ihr Gehalt unter die Versicherungspflichtgrenze fällt. Wer 55 oder älter ist und in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert war, bleibt in der Regel versicherungsfrei (§ 6 Abs. 3a SGB V).

Lohnt sich eine Zusatzversicherung?

Häufig beim Zahnersatz, weil die Kasse dort nur einen Festzuschuss zahlt und der Bedarf mit dem Alter wahrscheinlicher wird, vorausgesetzt, Sie schließen ab, bevor eine Behandlung ansteht. Bei stationären Wahlleistungen hängt es daran, wie wichtig Ihnen Arztwahl, Zimmer und freie Klinikwahl sind.

Was kostet mich die Beratung?

Kein Honorar. Kommt über mich ein Vertrag zustande, zahlt der Versicherer mir eine Courtage; sie ist im Beitrag einkalkuliert. Ohne Abschluss entstehen Ihnen keine Kosten. Bleibt Ihr jetziger Schutz der bessere, sage ich Ihnen das.

Wie läuft der Check ab und was passiert mit meinen Angaben?

Sie beantworten ein paar Fragen: wie Sie versichert sind, worum es Ihnen geht, Beruf und Altersgruppe. Nach Ihrer Gesundheit fragt der Check nicht. Die ist erst für einen Antrag wichtig, und auch dann, wo es geht, zuerst über eine anonyme Risikovoranfrage. Pflicht ist nur, wie Sie versichert sind (auch „Weiß ich nicht genau“ geht) und, wenn Sie privat oder mit Beihilfe versichert sind, worum es Ihnen geht; außerdem brauche ich Ihren Namen und eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse. Ein automatisches Ergebnis gibt es nicht: Ich schaue mir Ihre Angaben persönlich an und melde mich zum gewählten Zeitpunkt. Die Angaben nutze ich für Ihre Anfrage; an einen Versicherer gehen sie erst, wenn Sie ein Angebot möchten. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

Gesetzlich, privat oder mit Zusatz?

Rufen Sie an oder vereinbaren Sie oben einen Rückruf. Ich rechne beide Wege mit Ihnen durch, auch über die nächsten Jahrzehnte.