Angenommen, eine Angestellte liegt über der Versicherungspflichtgrenze
Ihr Gehalt liegt in diesem Jahr über der Grenze und wird es auch im nächsten. Zum Jahreswechsel endet damit ihre Versicherungspflicht, und die Kasse fragt, ob sie freiwillig bleibt. Sie ist Anfang dreißig, verheiratet, zwei Kinder, ihr Mann arbeitet in Teilzeit und ist gesetzlich versichert. Bleibt sie in der Kasse, sind die Kinder beitragsfrei mitversichert. Wechselt sie in die private, können die Kinder nicht beitragsfrei über ihren Mann mitversichert werden, weil sie mehr verdient als er (§ 10 Abs. 3 SGB V). Die Entscheidung hängt deshalb weniger am heutigen Beitrag als an den nächsten zwanzig Jahren.