Ratgeber · Gewerbe
Cyberversicherung: Was sie für einen kleinen Betrieb leistet
Angegriffen wird nicht, wer wichtig ist, sondern wer erreichbar ist. Und das sind kleine Betriebe fast immer.
Kurz gesagt
Was leistet eine Cyberversicherung?
Eine Cyberversicherung deckt drei Bereiche ab: die eigenen Kosten nach einem Angriff, die Haftung gegenüber Dritten und die Soforthilfe im Ernstfall. Zu den eigenen Kosten gehören Wiederherstellung der Systeme, Datenrettung, Ertragsausfall während des Stillstands und forensische Untersuchung. Die Haftung greift, wenn durch den Vorfall fremde Daten betroffen sind und Betroffene oder Aufsichtsbehörden Ansprüche stellen. Am wichtigsten ist in der Praxis meist die Soforthilfe: eine Nummer, die rund um die Uhr erreichbar ist, und Fachleute, die noch am selben Tag anfangen.
- Eigenschaden: Wiederherstellung, Datenrettung, Ertragsausfall, Forensik
- Drittschaden: Ansprüche Betroffener, Verfahren nach der DSGVO
- Soforthilfe: IT-Fachleute, Krisenkommunikation, juristische Begleitung
- Voraussetzung sind fast immer Mindestanforderungen an die IT-Sicherheit
- Meldepflicht bei Datenpannen: 72 Stunden (Art. 33 DSGVO)
Die Obliegenheiten
Die Police verlangt etwas von Ihnen — und das ernsthaft
Eine Cyberversicherung ist kein Vertrag, den man abschließt und vergisst. Fast alle Versicherer knüpfen den Schutz an Mindestanforderungen: regelmäßige Sicherungen, die getrennt vom Netz liegen, aktuelle Systeme, ein Virenschutz, unterschiedliche Zugangsdaten je Mitarbeiter und in zunehmendem Maß eine Zwei-Faktor-Anmeldung für Zugänge von außen.
Diese Anforderungen sind Obliegenheiten. Wer sie nicht erfüllt und dann angegriffen wird, riskiert die Leistung. Das klingt hart, hat aber einen nachvollziehbaren Grund: Die allermeisten erfolgreichen Angriffe auf kleine Betriebe nutzen keine ausgefeilten Lücken, sondern fehlende Sicherungen und wiederverwendete Passwörter.
Für den Betrieb ist das kein Nachteil, sondern der eigentliche Nutzen: Der Antrag zwingt dazu, den Zustand der eigenen IT einmal ehrlich aufzuschreiben. In vielen Fällen ist schon dieser Schritt mehr wert als die Police — und wer die Anforderungen erfüllt, wird deutlich seltener zum Opfer.
Häufige Fragen
Cyberversicherung — was Betriebe fragen
Wir sind doch viel zu klein, um angegriffen zu werden.
Angriffe auf kleine Betriebe laufen fast nie gezielt, sondern automatisiert. Schadprogramme suchen das Netz nach erreichbaren Systemen ab und schlagen zu, wo eine bekannte Lücke offen steht. Wer klein ist, ist deshalb nicht uninteressant — er ist nur schlechter geschützt.
Zahlt die Versicherung ein Lösegeld?
Manche Tarife sehen das vor, andere schließen es aus, und in manchen Ländern ist die Zahlung rechtlich heikel. Wichtiger als die Frage nach dem Lösegeld ist die Soforthilfe: In den meisten Fällen lassen sich Systeme aus einer sauberen Sicherung wiederherstellen, wenn es eine gibt.
Deckt meine Betriebshaftpflicht das nicht ab?
Nein. Die Betriebshaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden bei Dritten. Ein Cybervorfall verursacht typischerweise reine Vermögensschäden und eigene Kosten — beides liegt außerhalb ihrer Deckung.
Was ist im Ernstfall der erste Schritt?
Die Notfallnummer des Versicherers anrufen, bevor irgendjemand anfängt, Systeme neu aufzusetzen. Wer voreilig löscht oder neu installiert, vernichtet die Spuren, die für die Aufklärung und für die Meldung an die Aufsichtsbehörde gebraucht werden.
Unsicher, wie es bei Ihnen aussieht?
Wir sehen uns an, ob Ihr Betrieb die Voraussetzungen erfüllt — kostenlos, und wenn nichts zu ändern ist, hören Sie auch das.