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Pflegevorsorge

Pflegeversicherung: Im Pflegeheim zahlt die Pflegekasse nur einen Teil.

Wer in Hessen ins Pflegeheim zieht, zahlt im ersten Jahr im Schnitt 3.431 Euro im Monat selbst, zusätzlich zu dem, was die Pflegekasse übernimmt (vdek, Stand 1. Juli 2026).

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Für wen suchen Sie Vorsorge?

Kurz gesagt

Was zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung, und wofür braucht man eine Pflege­zusatz­versicherung?

Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt je nach Pflegegrad feste Beträge: zu Hause bis 990 Euro Pflegegeld oder bis 2.299 Euro für einen Pflegedienst im Monat, im Heim bis 2.096 Euro für die Pflege. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten des Heims zahlt sie in der Regel nicht. Eine Pflegezusatzversicherung zahlt im Pflegefall einen vereinbarten Betrag und schließt einen Teil der Lücke, die sonst aus Rente, Vermögen oder von Angehörigen bezahlt wird.

  • Fünf Pflegegrade nach dem Grad der Selbstständigkeit (§ 15 SGB XI)
  • Eigenanteil im Heim im 1. Jahr (1.7.2026): Hessen 3.431 Euro, Bund 3.364 Euro im Monat
  • Zuschlag der Pflegekasse auf den Pflegeanteil: 15 % im 1. Jahr bis 75 % ab dem 4. Jahr (§ 43c SGB XI)
  • Das Sozialamt zieht Kinder erst bei mehr als 100.000 Euro Jahreseinkommen heran (§ 94 Abs. 1a SGB XII)

Gesetzliche Leistungen

Was zahlt die Pflegekasse im Monat?

Was zahlt die Pflegekasse im Monat?
PflegegradPflegegeld (Pflege durch Angehörige)Pflegesachleistung (Pflegedienst)Pflegeheim (pflegebedingte Kosten)
Pflegegrad 1——131 €
Pflegegrad 2347 €796 €805 €
Pflegegrad 3599 €1.497 €1.319 €
Pflegegrad 4800 €1.859 €1.855 €
Pflegegrad 5990 €2.299 €2.096 €

Beträge seit 1. Januar 2025, 2026 unverändert (§§ 36, 37, 43 SGB XI); im Pflegegrad 1 gibt es im Heim nur einen Zuschuss. Wer zu Hause gepflegt wird, erhält in allen Pflegegraden zusätzlich einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat (§ 45b SGB XI). Das Bundesgesundheitsministerium hat am 5. Juni 2026 den Entwurf einer Pflegereform vorgelegt; Gesetz ist sie noch nicht.

Eigenanteil im Heim

Was zahlen Pflegeheim­bewohner in Hessen selbst?

Der Eigenanteil hat drei Teile: den Anteil an den Pflegekosten, der mit der Aufenthaltsdauer sinkt, dazu Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten des Heims, die in voller Höhe bleiben.

Was zahlen Pflegeheimbewohner in Hessen selbst?
Aufenthalt im HeimHessenBundesdurchschnitt
Im 1. Jahr3.431 €3.364 €
Im 2. Jahr3.096 €3.051 €
Im 3. Jahr2.650 €2.633 €
Ab dem 4. Jahr2.091 €2.111 €

Durchschnittliche Eigenbeteiligung je Monat nach Abzug des Zuschlags der Pflegekasse, Stand 1. Juli 2026 (vdek). Darin für Hessen: Unterkunft und Verpflegung 1.005 Euro, Investitionskosten 528 Euro. Die Kosten unterscheiden sich von Heim zu Heim.

Wenn das Geld nicht reicht

Wer zahlt, wenn Rente und Vermögen nicht reichen?

Reicht das eigene Einkommen nicht, zahlt das Sozialamt Hilfe zur Pflege, aber erst, wenn das eigene Vermögen bis auf einen Schonbetrag eingesetzt ist. Kinder werden seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz nur herangezogen, wenn ihr jährliches Gesamteinkommen mehr als 100.000 Euro beträgt; das Sozialamt vermutet zunächst, dass es darunter liegt (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Für Ehepartner gilt diese Grenze nicht.

Eine Pflegezusatzversicherung soll verhindern, dass es so weit kommt oder dass dafür das Haus verkauft wird, das eigentlich an die Kinder gehen sollte. Wie viel sie leisten muss, hängt davon ab, wie gepflegt wird: Im Heim ist der Eigenanteil in den Pflegegraden 2 bis 5 gleich hoch, zu Hause steigt der Bedarf mit dem Pflegegrad.

Beratung gibt es vor Ort: Die Pflegestützpunkte der Stadt Kassel und des Landkreises Kassel beraten neutral und kostenlos zu Leistungen, Anträgen und Angeboten in der Region. Was einzelne Heime kosten, zeigen die Suchportale der Pflegekassen, etwa der vdek-Pflegelotse.

Ein typisches Beispiel

Angenommen, die Mutter zieht mit Pflegegrad 3 ins Heim

Die Pflegekasse übernimmt einen festen Betrag für die Pflege und im ersten Jahr einen Zuschlag von 15 Prozent auf den Pflegeanteil. Unterkunft, Verpflegung und die Investitionskosten des Heims zahlt sie nicht. Was bleibt, ist der monatliche Eigenanteil aus der Tabelle oben. Reicht die Rente dafür nicht, kommt die Differenz aus dem Ersparten. Und wenn das aufgebraucht ist, prüft das Sozialamt, ob der Ehepartner oder die Kinder herangezogen werden.

Symbolbild: Pflegerin sitzt bei einer älteren Frau auf dem Sofa
Symbolbild

Worauf wir achten

Welche Pflege­zusatz­versicherung passt?

Pflegetage­geld

Zahlt einen vereinbarten Betrag zur freien Verfügung, egal, ob im Heim, durch einen Pflegedienst oder durch Angehörige gepflegt wird. Laut Verbraucherzentrale die am häufigsten gewählte Form.

Pflegekosten und Pflege­rente

Die Pflegekostenversicherung erstattet nachgewiesene Rechnungen, die Pflegerentenversicherung ist eine Lebensversicherung mit Rente im Pflegefall. Beide werden seltener gewählt.

Leistung auch zu Hause

86 Prozent der Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt. Die Verbraucherzentrale rät, darauf zu achten, dass der Tarif zu Hause gerade in den Pflegegraden 1 bis 3 ausreichende Beträge zahlt und im Heim ab Pflegegrad 2 überall denselben.

Dynamik und Beitrags­befreiung

Ohne Anpassung verliert die Leistung über Jahrzehnte an Wert. Und im Pflegefall sollten keine Beiträge mehr fällig sein.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Ab wann sollte man eine Pflegezusatzversicherung abschließen?

Das ist eine Abwägung. Der Beitrag richtet sich nach dem Eintrittsalter, und mit jedem Jahr kann die Gesundheitsprüfung schwerer werden. Die Verbraucherzentrale rät Jüngeren bis etwa 50 trotzdem meist noch ab, weil sich bis dahin zu viel ändern kann: Die Verträge laufen lebenslang, und die Beiträge können deutlich steigen.

Was ist der Pflege-Bahr?

Eine staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung: Wer mindestens 10 Euro im Monat zahlt, bekommt 5 Euro Zulage. Der Versicherer darf niemanden wegen Vorerkrankungen ablehnen, die Wartezeit darf bis zu fünf Jahre betragen, und im Pflegegrad 5 müssen mindestens 600 Euro im Monat gezahlt werden (§ 127 SGB XI). Die Verbraucherzentrale hält die Bedingungen geförderter Verträge regelmäßig für schlechter.

Muss ich für die Pflege meiner Eltern zahlen?

Zahlt das Sozialamt Hilfe zur Pflege, kann es sich das Geld von Ihnen nur zurückholen, wenn Ihr jährliches Gesamteinkommen mehr als 100.000 Euro beträgt (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Darunter geht der Unterhaltsanspruch nicht auf das Sozialamt über. Einkommen und Vermögen Ihrer Eltern werden vorher eingesetzt.

Wie bekommt man einen Pflegegrad?

Mit einem Antrag bei der Pflegekasse. Begutachtet wird, wie selbstständig jemand noch ist, und zwar in sechs Bereichen wie Mobilität, Selbstversorgung und Alltagsgestaltung (§ 15 SGB XI). Beim Antrag helfen die Pflegestützpunkte kostenlos.

Wie groß wäre Ihre Pflegelücke?

Rufen Sie an oder vereinbaren Sie oben einen Rückruf. Wir rechnen mit Ihnen durch, was Rente und Ersparnisse im Pflegefall tragen und ob sich ein Zusatzschutz lohnt.