Angenommen, die Mutter zieht mit Pflegegrad 3 ins Heim
Die Pflegekasse übernimmt einen festen Betrag für die Pflege und im ersten Jahr einen Zuschlag von 15 Prozent auf den Pflegeanteil. Unterkunft, Verpflegung und die Investitionskosten des Heims zahlt sie nicht. Was bleibt, ist der monatliche Eigenanteil aus der Tabelle oben. Reicht die Rente dafür nicht, kommt die Differenz aus dem Ersparten. Und wenn das aufgebraucht ist, prüft das Sozialamt, ob der Ehepartner oder die Kinder herangezogen werden.