Dieselben Beträge
Für Kinder gelten dieselben Höchstbeträge je Glas wie für Erwachsene; eine eigene Altersregel für Brillen kennt die HBeihVO nicht. Erstattet wird Ihr Bemessungssatz, der in Hessen auch für Ihre Kinder gilt.
Ratgeber · Beamte in Hessen
Die Beihilfe erstattet nicht einfach einen Anteil jeder Rechnung. Bei Brille, Heilpraktiker und Zahnersatz erkennt sie nur Teile als beihilfefähig an — und nur davon gibt es Ihren Bemessungssatz. Hier stehen die Höchstbeträge aus der Hessischen Beihilfenverordnung, die Fristen und die Frage, wann ein Ergänzungstarif die Lücke schließt.
Maximilian Frischholz, Versicherungsmakler, Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO · Stand:
Kurz gesagt
Die Beihilfe Hessen erkennt je Brillenglas höchstens 31 bis 92 Euro an, je nach Glasart und einschließlich Handwerksleistung, dazu Zuschläge etwa für starke oder Kunststoffgläser — die Fassung gar nicht (Anlage 3 Nr. 11 HBeihVO). Von diesem Betrag erstattet sie Ihren Bemessungssatz. Bei gleicher Sehstärke ist eine neue Brille erst nach drei Jahren wieder beihilfefähig.
Im Überblick
„Beihilfefähig“ heißt: Von diesem Betrag erstattet die Beihilfe Ihren Bemessungssatz. Was nicht beihilfefähig ist, zahlt sie gar nicht — auch nicht anteilig.
| Leistung | Beihilfefähig | Grenze | Fundstelle HBeihVO |
|---|---|---|---|
| Brillengläser | Gläser mit Handwerksleistung, bis zu Höchstbeträgen je Glas | keine Fassung, keine Bildschirm- oder Zweitbrille | Anlage 3 Nr. 11.2, 11.7 |
| Neue Brille | bei geänderter Sehstärke, nach Verlust oder wenn sie unbrauchbar ist | sonst erst nach drei Jahren, bei weichen Kontaktlinsen nach zwei | Anlage 3 Nr. 11.6 |
| Kontaktlinsen | Mehrkosten bei bestimmten Befunden, etwa Kurzsichtigkeit ab 8 Dioptrien | sonst nur die Kosten vergleichbarer Brillengläser | Anlage 3 Nr. 11.4 |
| Heilpraktiker | Behandlung und schriftlich verordnete Arzneimittel | nur bis zum Höchstbetrag je Leistung; Methoden, die wissenschaftlich nicht allgemein anerkannt sind, zählen nicht | § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 2, Anlage 4 |
| Zahnärztliches Honorar | nach der Gebührenordnung für Zahnärzte bis zum Schwellenwert | darüber nur mit schriftlicher Begründung, höchstens bis zum 3,5-fachen Satz | § 5 Abs. 1 (mit § 5 und § 10 Abs. 3 GOZ) |
| Zahntechnik, Edelmetalle, Keramik | 50 Prozent der Kosten | die andere Hälfte erkennt die Beihilfe nicht an; gilt nicht bei beihilfefähiger Kieferorthopädie | Anlage 2 Nr. 1 |
| Implantate | zwei je Kieferhälfte | mehr nur bei bestimmten Befunden, etwa großen Kieferdefekten | Anlage 2 Nr. 3 |
| Kieferorthopädie | wenn die Behandlung vor dem 18. Geburtstag beginnt, mit Heil- und Kostenplan | Erwachsene nur bei schweren Kieferanomalien mit Kieferchirurgie | Anlage 2 Nr. 2 |
Quelle: Hessische Beihilfenverordnung (HBeihVO) in der Fassung vom 05.12.2001, zuletzt geändert durch Art. 12 der Verordnung vom 20.11.2024 (GVBl. 2024 Nr. 65), abgerufen am 25.09.2026; Gebührenrahmen nach § 5 GOZ, Höchstsatz beim Honorar laut Beihilfestelle beim RP Kassel. Die Bemessungssätze stehen auf unserer Seite zur PKV für Beamte in Hessen.
Schritt 1 von 3
Wir schauen uns Ihre Angaben an. Wir rufen Sie am Montag zwischen 9 und 12 Uhr zurück. Wenn es schneller gehen soll, rufen Sie einfach durch: 0159 01054683.
Brille
Beträge je Glas für entspiegelte Gläser, einschließlich Handwerksleistung, ohne Fassung. Zuschläge kommen zum Grundbetrag hinzu. Von der Summe erstattet die Beihilfe Ihren Bemessungssatz.
| Glas oder Leistung | Beihilfefähig höchstens | Anlage 3 HBeihVO |
|---|---|---|
| Einstärkenglas, sphärisch, bis ±6 Dioptrien | 31 € je Glas | Nr. 11.2 |
| Einstärkenglas, zylindrisch, bis ±6 Dioptrien | 41 € je Glas | Nr. 11.2 |
| Mehrstärkenglas, sphärisch, bis ±6 Dioptrien | 72 € je Glas | Nr. 11.2 |
| Mehrstärkenglas, zylindrisch, bis ±6 Dioptrien | 92 € je Glas | Nr. 11.2 |
| Zuschlag: Glasstärke über ±6 Dioptrien | 21 € je Glas | Nr. 11.2 |
| Zuschlag: Dreistufen- oder Multifokalglas | 21 € je Glas | Nr. 11.2 |
| Zuschlag: Glas mit prismatischer Wirkung | 21 € je Glas | Nr. 11.2 |
| Zuschlag: Kunststoff- oder Leichtglas — nur mit augenärztlicher Verordnung für diese Gläser | 21 € je Glas | Nr. 11.3 |
| Zuschlag: getöntes oder phototropes Glas — nur mit augenärztlicher Verordnung für diese Gläser | 11 € je Glas | Nr. 11.3 |
| Messung der Sehstärke (Refraktion) beim Augenoptiker für eine weitere Brille | 13 € je Sehhilfe | Nr. 11.1 |
| Brillenfassung | nicht beihilfefähig | Nr. 11.2 |
| Fassung einer Sportbrille für den Schulsport | 52 € | Nr. 11.5 |
Quelle: Anlage 3 Nr. 11 HBeihVO in der seit 24.11.2021 geltenden Fassung, Bürgerservice Hessenrecht, abgerufen am 25.09.2026; gleichlautend in den Antworten der Beihilfestelle beim Regierungspräsidium Kassel. Was der Optiker darüber hinaus berechnet, erkennt die Beihilfe nicht an.
Wie oft
Bei gleicher Sehstärke erkennt die Beihilfe eine neue Brille erst an, wenn seit dem Kauf der bisherigen drei Jahre vergangen sind; bei weichen Kontaktlinsen sind es zwei Jahre. Früher geht es, wenn sich die Sehstärke geändert hat, die Brille verloren gegangen oder unbrauchbar geworden ist oder sich bei einem Kind die Kopfform verändert hat (Anlage 3 Nr. 11.6 HBeihVO). Einen selbst verschuldeten Verlust zeigen Sie der Beihilfestelle an; erstattet wird nach Art der verlorenen Brille.
Wird nur ein Glas repariert oder ersetzt, gilt das als Reparatur und ist ohne Verordnung beihilfefähig (Anlage 3 Nr. 5). Kaufen Sie innerhalb der drei Jahre zusätzlich zu einer Gleitsichtbrille eine Nah- oder Fernbrille, verlangt die Beihilfestelle dafür einmal eine neue Verordnung als Nachweis, dass sie medizinisch nötig ist. Dasselbe gilt umgekehrt für eine Gleitsichtbrille, wenn Nah- und Fernbrille schon vorhanden sind.
Gar nicht beihilfefähig sind Bildschirm- und Arbeitsplatzbrillen, Zweitbrillen — außer als Reservebrille zu Kontaktlinsen —, Brillenversicherungen und Etuis (Anlage 3 Nr. 11.7).
Kinder
Für Kinder gelten dieselben Höchstbeträge je Glas wie für Erwachsene; eine eigene Altersregel für Brillen kennt die HBeihVO nicht. Erstattet wird Ihr Bemessungssatz, der in Hessen auch für Ihre Kinder gilt.
Ändert sich die Sehstärke oder die Kopfform, ist eine neue Brille auch vor Ablauf der drei Jahre beihilfefähig (Anlage 3 Nr. 11.6).
Brauchen Schulkinder beim Schulsport eine Sportbrille, sind die Gläser im Rahmen der Höchstbeträge und die Fassung bis 52 Euro beihilfefähig — die einzige Fassung, die die Beihilfe anerkennt (Nr. 11.5).
Nimmt die Kurzsichtigkeit eines Kindes nachweislich über drei Jahre zu, sind die Mehrkosten für Kontaktlinsen beihilfefähig (Nr. 11.4.1).
Heilpraktiker
Ja. Die HBeihVO nennt Leistungen eines Heilpraktikers ausdrücklich neben ärztlichen Leistungen (§ 6 Abs. 1 Nr. 1). Angemessen sind sie aber nur bis zu den Höchstbeträgen, die Anlage 4 für jede Gebührenziffer festlegt (§ 5 Abs. 1) — etwa 12,50 Euro für eine eingehende Untersuchung (Nr. 1) oder 18,50 Euro für eine eingehende Beratung von mindestens 15 Minuten (Nr. 4).
Die Beträge gehen auf eine Vereinbarung der Heilpraktikerverbände mit dem Bund vom 31. Juli 2013 zurück, der Hessen zum 1. September 2013 beigetreten ist. Was eine Rechnung über den Höchstbetrag hinaus verlangt, ist nach Auskunft der Beihilfestelle nicht beihilfefähig; die Beihilfe erstattet Ihren Bemessungssatz nur vom Höchstbetrag.
Zwei Grenzen gelten zusätzlich. Behandlungen und Arzneimittel nach wissenschaftlich nicht allgemein anerkannten Methoden sind nicht beihilfefähig (§ 6 Abs. 2). Arzneimittel, die ein Heilpraktiker schriftlich verordnet, sind beihilfefähig, in der Regel abzüglich 4,50 Euro je Mittel und mit Ausnahmen, etwa für Erkältungsmittel bei Erwachsenen (§ 6 Abs. 1 Nr. 2). Über Notwendigkeit und Angemessenheit entscheidet die Festsetzungsstelle (§ 5 Abs. 1) — fragen Sie bei einer längeren Behandlung vorher dort nach.
Zahnersatz
Beim Zahnersatz trennt die Beihilfe zwei Teile der Rechnung. Das Honorar des Zahnarztes ist nach der Gebührenordnung für Zahnärzte beihilfefähig — bis zum Schwellenwert, dem 2,3-fachen Satz, und darüber nur, wenn die Rechnung besondere Umstände schriftlich begründet (§ 5 Abs. 1 HBeihVO, § 5 Abs. 2 und § 10 Abs. 3 GOZ). Mehr als den 3,5-fachen Satz, das obere Ende des Gebührenrahmens, erkennt die Beihilfestelle nicht an, auch wenn Sie mit dem Zahnarzt mehr vereinbart haben.
Die Kosten für Zahntechnik, Edelmetalle und Keramik — also Material und Labor — sind nur zu 50 Prozent beihilfefähig (Anlage 2 Nr. 1). Von dieser Hälfte erstattet die Beihilfe Ihren Bemessungssatz. Bei einem Bemessungssatz von 50 Prozent trägt sie damit ein Viertel der Material- und Laborkosten.
Implantate erkennt die Beihilfe für zwei je Kieferhälfte an, mehr nur bei bestimmten Befunden wie großen Kieferdefekten; Implantate, die Sie ohne Beihilfe selbst finanziert haben, zählen dabei nicht mit (Anlage 2 Nr. 3). Einen Heil- und Kostenplan verlangt die Beihilfestelle beim Zahnersatz nicht, auch nicht bei umfangreicher Behandlung; nur bei Kieferorthopädie muss einer vorliegen, spätestens mit der ersten Rechnung. Eine Wartefrist nach dem Dienstantritt gibt es seit dem 24. November 2021 nicht mehr. Sind Sie gesetzlich versichert, rechnet die Beihilfe die Kassenleistung einschließlich des höchstmöglichen Festzuschusses an (Anlage 2 Nr. 4).
Ein typisches Beispiel
Eine alleinstehende Beamtin ohne Kinder in Hessen hat einen Bemessungssatz von 50 Prozent und eine private Restkostenversicherung über die anderen 50 Prozent. Das Honorar ihres Zahnarztes erkennt die Beihilfe bis zum Schwellenwert an. Von den Material- und Laborkosten trägt sie dagegen nur ein Viertel: 50 Prozent der beihilfefähigen Hälfte. Übernimmt der Restkostentarif seine 50 Prozent voll, bleibt ein Viertel der Laborkosten offen. Diese Lücke kann ein Beihilfeergänzungstarif ganz oder teilweise schließen, je nach Tarif — vorausgesetzt, der Vertrag bestand schon, bevor die Behandlung angeraten oder begonnen wurde, und eine vereinbarte Wartezeit ist abgelaufen.
Ergänzungstarif
Die beihilfekonforme Restkostenversicherung ergänzt den Bemessungssatz der Beihilfe; beide zusammen sichern höchstens 100 Prozent ab. Nach der Beschreibung des PKV-Verbands setzt sie auf den Leistungen der Beihilfe auf, erweitert sie aber nicht. Was die HBeihVO gar nicht oder nur bis zu einem Höchstbetrag anerkennt, zahlt der Restkostentarif höchstens mit seinem eigenen Prozentsatz und nur nach seinen Bedingungen. Den Rest tragen Sie — etwa bei der Brillenfassung, bei einer Heilpraktikerrechnung über Anlage 4 hinaus oder bei der nicht beihilfefähigen Hälfte der Laborkosten.
Ein Beihilfeergänzungstarif ist eine private Zusatzversicherung für genau diese Lücken. Er bietet Schutz für Leistungen, die die Beihilfe nicht erstattet; der PKV-Verband nennt als Beispiele Wahlleistungen, besseren Zahnersatz und Heilpraktikerleistungen. Was ein Tarif im Einzelnen zahlt, regeln allein seine Bedingungen. Chefarzt und Zweibettzimmer regelt Hessen gesondert über die Beihilfe — das steht auf unserer Seite zur PKV für Beamte in Hessen.
Für den Zeitpunkt wichtig: Die Öffnungsaktion der PKV für neue Beamte gilt für Ergänzungstarife nicht. Der Versicherer darf also wie bei jedem neuen Vertrag Gesundheitsfragen stellen, Zuschläge verlangen oder ablehnen. Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, leistet er nach den Musterbedingungen des PKV-Verbands nicht (§ 2 Abs. 1 MB/KK 2009; der einzelne Tarif kann das in eigenen Bedingungen regeln), und für Zahnersatz darf er eine Wartezeit von bis zu acht Monaten vereinbaren (§ 197 Abs. 1 VVG). Für eine Behandlung, die schon begonnen hat oder vor Ablauf der Wartezeit ansteht, kommt ein Ergänzungstarif deshalb zu spät.
Abwägen
Die Beihilfe erkennt je Glas höchstens 31 bis 92 Euro plus Zuschläge an und die Fassung nie. Liegt Ihre Rechnung beim Optiker regelmäßig darüber, ist das eine Lücke, die alle drei Jahre wiederkommt.
Legen Sie eine Ihrer Rechnungen neben die Höchstbeträge in Anlage 4. Was darüber liegt, zahlen Sie bei jeder Sitzung selbst.
Bei Kronen, Brücken und Implantaten fallen Material- und Laborkosten an, von denen die Beihilfe nur die Hälfte anerkennt. Sinnvoll abschließen lässt sich ein Tarif nur, solange keine Behandlung angeraten ist oder läuft; wie er das abgrenzt, steht in seinen Bedingungen.
Prüfen Sie, was Ihr Restkostentarif bei Sehhilfen, Heilpraktiker und Zahnersatz zahlt. Erst beide Lücken zusammen zeigen, ob sich ein Ergänzungstarif rechnet — oder ob Sie den Rest lieber selbst tragen.
Leistungskatalog
Der Leistungskatalog der Beihilfe Hessen ist die Hessische Beihilfenverordnung mit ihren fünf Anlagen: ambulante Psychotherapie (Anlage 1), Zahnbehandlung (Anlage 2), Hilfsmittel einschließlich Sehhilfen (Anlage 3), Heilpraktiker (Anlage 4) und Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft (Anlage 5). Die geltende Fassung steht frei zugänglich im Bürgerservice Hessenrecht. Als letzte Änderung weist er am 25. September 2026 Artikel 12 der Verordnung vom 20. November 2024 aus (GVBl. 2024 Nr. 65).
Nicht in der Verordnung stehen die Höchstbeträge für ärztlich verordnete Heilbehandlungen wie Krankengymnastik oder Massagen. Sie legt das hessische Innenministerium per Bekanntmachung im Staatsanzeiger fest; die Beträge ab 1. Februar 2025 stehen in der Bekanntmachung vom 28. April 2025 (Staatsanzeiger 20/2025, S. 558).
Für Landesbeamtinnen und -beamte ist die Beihilfestelle des Landes beim Regierungspräsidium Kassel zuständig, mit Standorten in Kassel und Hünfeld. Auf ihrer Internetseite beantwortet sie häufige Fragen, auch zu Sehhilfen, Heilpraktikern und Zahnersatz, und stellt das Merkblatt sowie die Anlagen 2, 3 und 4 als PDF bereit; Anträge gehen auch digital über das eBeihilfe-Portal und die eBeihilfe-App. Das Merkblatt hat den Stand 24. November 2021 und ersetzt nach eigenen Worten nicht die Vorschriften — maßgebend bleibt die Verordnung. Wer nicht beim Land verbeamtet ist, erfährt bei seinem Dienstherrn, welche Stelle über den Antrag entscheidet (§ 17 Abs. 5 HBeihVO).
Für Bundesbeamte in Hessen gilt nicht die HBeihVO, sondern die Bundesbeihilfeverordnung. Die Beträge auf dieser Seite gelten für sie nicht.
Häufige Fragen
Nein. Beihilfefähig sind nur die Gläser mit Handwerksleistung (Anlage 3 Nr. 11.2 HBeihVO). Einzige Ausnahme: Brauchen Schulkinder für den Schulsport eine Sportbrille, ist deren Fassung bis 52 Euro beihilfefähig (Nr. 11.5).
Für die erste Brille ja; aus der Verordnung müssen Art der Brille und Sehstärke hervorgehen. Für jede weitere genügt die Messung beim Augenoptiker, beihilfefähig bis 13 Euro je Sehhilfe (Nr. 11.1). Kunststoff-, Leicht-, getönte und phototrope Gläser erkennt die Beihilfe nur mit augenärztlicher Verordnung für genau diese Gläser an (Nr. 11.3).
Die Mehrkosten gegenüber einer Brille nur bei bestimmten Befunden, etwa Kurz- oder Weitsichtigkeit ab 8 Dioptrien, Keratokonus oder zunehmender Kurzsichtigkeit bei Kindern (Anlage 3 Nr. 11.4.1). Sonst erkennt sie nur die Kosten vergleichbarer Brillengläser an (Nr. 11.4.4). Für Kurzzeitlinsen wie Tageslinsen gilt: Liegt ein solcher Befund vor, aber keiner der zusätzlichen aus Nr. 11.4.2, sind sie bis 154 Euro (sphärisch) und 230 Euro (torisch) im Kalenderjahr beihilfefähig (Nr. 11.4.3), nach Auskunft der Beihilfestelle je Auge.
Nein. Einen Heil- und Kostenplan verlangt die Beihilfestelle nur bei Kieferorthopädie, und auch dort genügt er spätestens mit der ersten Rechnung (Anlage 2 Nr. 2 HBeihVO). Bei Ihrer privaten Krankenversicherung können Sie aber vor einer Behandlung, die voraussichtlich mehr als 2.000 Euro kostet, in Textform Auskunft über den Versicherungsschutz verlangen. Der Versicherer muss spätestens nach vier Wochen antworten, bei dringender Behandlung spätestens nach zwei Wochen (§ 192 Abs. 8 VVG).
Innerhalb eines Jahres nach Entstehen der Aufwendungen oder der ersten Ausstellung der Rechnung; danach ist der Anspruch ausgeschlossen (§ 17 Abs. 9 HBeihVO). Maßgebend ist laut Merkblatt der Eingang des Antrags; verlängern lässt sich die Frist nicht. Weil Beihilfe erst gezahlt wird, wenn ein Antrag zusammen mehr als 250 Euro umfasst — oder mehr als 25 Euro, wenn in zehn Monaten nicht mehr zusammenkommt (§ 17 Abs. 2) —, lohnt es sich, kleinere Rechnungen wie die für eine Brille zu sammeln; die älteste darf dabei nicht aus der Jahresfrist fallen.
Nein. Die erleichterte Aufnahme gilt nur für die beihilfekonforme Restkostenversicherung, nicht für Ergänzungstarife (PKV-Verband, Stand Januar 2026). Für einen Ergänzungstarif beantworten Sie deshalb in der Regel Gesundheitsfragen wie bei jedem neuen Vertrag.
Nicht pauschal. Ob und welcher Tarif passt, hängt davon ab, was Ihr Restkostentarif schon zahlt und welche Lücken bei Ihnen tatsächlich anfallen. Das prüfen wir mit Ihnen anhand Ihrer Unterlagen. Ob eine einzelne Rechnung beihilfefähig ist, entscheidet die Beihilfestelle.
Passt dazu
Bemessungssätze, Wahlleistungen und die Fristen beim Dienstantritt.
Was im Antrag für einen Ergänzungstarif zählt.
Abkürzungen, Eigenanteil und was Beamte in Hessen einreichen.
Gesetzlich mit Zusatzschutz oder privat.
Wir legen Ihren Tarif neben die HBeihVO und zeigen, welche Lücke bleibt — bei Ihnen, per Video oder am Telefon. Für eine Behandlung, die schon läuft, kommt ein Ergänzungstarif zu spät; das sagen wir Ihnen dann auch.