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Ratgeber · Gesundheit

Heil- und Kostenplan: Abkürzungen, Eigenanteil, Gültigkeit

Kleinbuchstaben für den Befund, Großbuchstaben für die Versorgung, darunter die Kosten: Der Heil- und Kostenplan folgt einem festen Schema. Hier stehen alle Kürzel der aktuellen Liste, der Rechenweg zum Eigenanteil und die Sechs-Monats-Frist — und was Beamtinnen und Beamte in Hessen bei der Beihilfe einreichen.

  • Kürzel aus dem Bundesmantelvertrag Zahnärzte, Stand 04/2025
  • Beihilfe nach der Hessischen Beihilfenverordnung

, Versicherungsmakler, Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO · Stand:

Kurz gesagt

Was bedeuten die Abkürzungen im Heil- und Kostenplan?

Im Heil- und Kostenplan beschreiben Kleinbuchstaben in der Zeile B den Befund, also den Zustand jedes Zahns vor der Behandlung, und Großbuchstaben in den Zeilen R und TP die Versorgung: „kw“ heißt erneuerungsbedürftige Krone, „f“ fehlender Zahn, „K“ Krone, „KM“ vollkeramische oder keramisch vollverblendete Krone. R steht für die Regelversorgung, nach der sich der Festzuschuss der Kasse richtet, TP für die tatsächlich geplante Versorgung. Was die Behandlung über den Festzuschuss hinaus kostet, ist Ihr Eigenanteil.

  • B = Befund, R = Regelversorgung, TP = Therapieplanung; die Zähne sind von 11 bis 48 nummeriert
  • „w“ am Ende eines Befundkürzels heißt erneuerungsbedürftig, „s“ am Anfang implantatgetragen
  • Eigenanteil = Behandlungskosten insgesamt minus Festzuschuss (bei Bewilligung bis Ende 2026: 60, 70 oder 75 % des festgesetzten Betrags für die Regelversorgung)
  • Die Zusage der Kasse gilt ein halbes Jahr ab Genehmigung — so lange ist Zeit, den Zahnersatz einzugliedern
  • Beamte in Hessen legen der Beihilfe für Zahnersatz keinen Plan vor, nur bei Kieferorthopädie

Der Aufbau

Wie ist der Heil- und Kostenplan aufgebaut?

Seit dem 1. Januar 2023 erstellt die Zahnarztpraxis den Heil- und Kostenplan für Zahnersatz elektronisch und übermittelt ihn der Krankenkasse — in der Regel, nachdem Sie zugestimmt haben. Den früheren Papierplan bekommen gesetzlich Versicherte nicht mehr. Sie erhalten stattdessen einen Ausdruck mit der Überschrift „Informationen zu Ihrem Zahnersatz“ — für die Regelversorgung den Vordruck 3c, für eine gleich- oder andersartige Versorgung den Vordruck 3d. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie, dass Sie aufgeklärt wurden und die Behandlung so wünschen; danach beantragt die Praxis sie bei der Kasse. Im Anhang sind alle Kürzel erklärt.

Oben steht das Zahnschema. Die erste Ziffer jeder Zahnnummer nennt den Quadranten — 1 oben rechts, 2 oben links, 3 unten links, 4 unten rechts —, die zweite den Zahn, gezählt von der Mitte nach hinten bis zur 8, dem Weisheitszahn. Zahn 16 ist also der erste große Backenzahn oben rechts. Rechts und links gelten von Ihnen aus gesehen; im Schema steht Ihre rechte Seite deshalb links, so wie die Zahnärztin in den Mund schaut.

Über und unter den Zahnnummern stehen je drei Zeilen. B beschreibt den Befund, R die Regelversorgung — die Standardversorgung für diesen Befund, nach der sich der Festzuschuss richtet — und TP die Therapieplanung, also die Versorgung, die tatsächlich geplant ist. Ein Beispiel: Steht an Zahn 16 B „kw“, R „K“ und TP „KM“, ist die vorhandene Krone erneuerungsbedürftig, die Regelversorgung wäre eine Metallkrone, und geplant ist eine vollkeramische oder keramisch vollverblendete Krone.

Unter dem Schema folgen die voraussichtlichen Kosten und Ihr Eigenanteil. Auf der Seite für eine private Zusatzversicherung stehen außerdem die Befunde für Festzuschüsse: Nummern wie 1.1 oder 2.1 aus der Festzuschuss-Richtlinie, jeweils mit Zahn oder Gebiet und Anzahl. Die erste Ziffer nennt die Befundgruppe: 1 erhaltungswürdiger Zahn, 2 zahnbegrenzte Lücke mit höchstens vier fehlenden Zähnen je Kiefer, 3 andere Lücken und Freiendsituationen, 4 höchstens drei Restzähne oder zahnloser Kiefer, 5 Lückengebiss, wenn eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, 6 Wiederherstellung und Erweiterung von vorhandenem Zahnersatz, 7 Erneuerung und Wiederherstellung von Suprakonstruktionen auf Implantaten, 8 nicht vollendete Behandlung. Jeder Nummer ist ein fester Betrag zugeordnet.

Zeile B

Was bedeuten die Befund-Kürzel im Heil- und Kostenplan?

Die Kleinbuchstaben beschreiben den Zustand vor der Behandlung. Zwei Regeln helfen beim Lesen: Ein „w“ am Ende heißt erneuerungsbedürftig. Ein „s“ am Anfang heißt, dass der Zahnersatz auf einem Implantat sitzt.

Was bedeuten die Befund-Kürzel im Heil- und Kostenplan?
KürzelBedeutung
aAdhäsivbrücke (Anker) — der Halteteil einer Klebebrücke am Nachbarzahn
abAdhäsivbrücke (Brückenglied) — der Ersatzzahn einer Klebebrücke
abwerneuerungsbedürftige Adhäsivbrücke (Brückenglied)
awerneuerungsbedürftige Adhäsivbrücke (Anker)
bBrückenglied — der Ersatzzahn einer Brücke
bwerneuerungsbedürftiges Brückenglied
eersetzter Zahn — etwa in einer Prothese
ewersetzter, aber erneuerungsbedürftiger Zahn
ffehlender Zahn
ixzu entfernendes Implantat
kklinisch intakte Krone
kwerneuerungsbedürftige Krone
pkwerneuerungsbedürftige Teilkrone
pwerhaltungswürdiger Zahn mit partiellen Substanzdefekten — teilweise geschädigt, aber zu erhalten
rWurzelstiftkappe mit ersetztem Zahn
rwerneuerungsbedürftige Wurzelstiftkappe mit erneuerungsbedürftigem ersetztem Zahn
sbimplantatgetragenes Brückenglied
sbwerneuerungsbedürftiges implantatgetragenes Brückenglied
seersetzter Zahn einer implantatgetragenen (Teil-)Prothese
sewersetzter, aber erneuerungsbedürftiger Zahn einer implantatgetragenen (Teil-)Prothese
skimplantatgetragene intakte Krone
skwerneuerungsbedürftige implantatgetragene Krone
soimplantatgetragenes Verbindungselement (Kugelknopfanker, Steg u. Ä.) mit ersetztem Zahn
sowerneuerungsbedürftiges implantatgetragenes Verbindungselement mit erneuerungsbedürftigem ersetztem Zahn
stimplantatgetragene Teleskopkrone
stwerneuerungsbedürftige implantatgetragene Teleskopkrone
tTeleskopkrone — eine Doppelkrone, an der herausnehmbarer Zahnersatz hält
t2werneuerungsbedürftiges Sekundärteil einer Teleskopkrone — der äußere Teil im Zahnersatz
twerneuerungsbedürftige Teleskopkrone
urunzureichende Retention — der Zahn bietet einer Füllung oder Krone zu wenig Halt
wwerhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung — stark zerstört, aber zu erhalten
xnicht erhaltungswürdiger Zahn
)(Lückenschluss

Vollständige Liste aus dem Anhang der Patienteninformation (Vordrucke 3c und 3d, Anlage 14a zum Bundesmantelvertrag Zahnärzte, Stand 04/2025). Die Erläuterungen nach dem Gedankenstrich sind unsere; ob ein Befund zutrifft, beurteilt allein die Zahnarztpraxis.

Zeilen R und TP

Was bedeuten die Großbuchstaben bei Regelversorgung und Therapieplanung?

Die Großbuchstaben setzen sich aus Bausteinen zusammen: S vorn heißt implantatgetragen, M vollkeramisch oder keramisch vollverblendet, V mit Verblendung der sichtbaren Außenseite, O mit Geschiebe oder Steg, H hinter einer Krone mit Halteelement. „KMO“ ist also eine vollkeramische oder vollverblendete Krone mit Geschiebe.

Was bedeuten die Großbuchstaben bei Regelversorgung und Therapieplanung?
KürzelBedeutungVarianten
AAdhäsivbrücke (Anker)ABM, ABV: Brückenglied der Adhäsivbrücke, vollkeramisch oder keramisch vollverblendet bzw. mit vestibulärer Verblendung
BBrückengliedBM, BV
Ezu ersetzender ZahnEO: mit Stegverbindung
Hgegossene Halte- und Stützvorrichtung (Klammer)—
KKroneKM, KV; mit Halteelement KH, KMH, KVH; mit Geschiebe KO, KMO, KVO
PKTeilkronePKM, PKV
RWurzelstiftkappe mit zu ersetzendem Zahn—
SBimplantatgetragenes BrückengliedSBM, SBV
SEzu ersetzender Zahn einer implantatgetragenen (Teil-)ProtheseSEO: mit Stegverbindung
SKimplantatgetragene KroneSKM, SKV, SKO, SKMO, SKVO
SOimplantatgetragenes Verbindungselement (Kugelknopfanker, Steg u. Ä.) mit zu ersetzendem Zahn—
STimplantatgetragene TeleskopkroneSTM, STV
TTeleskopkroneTM, TV
T2Sekundärteil einer TeleskopkroneT2M, T2V

Alle 43 Kürzel laut Anhang der Patienteninformation (Stand 04/2025). Im Verblendbereich (15 bis 25 und 34 bis 44) gehört eine Verblendung der sichtbaren Seite zur Regelversorgung (Festzuschuss-Richtlinie, Befund 1.3). Vollkeramische und vollverblendete Kronen, außerhalb davon auch verblendete, sind gleichartig (BMV-Z Anlage 2 Nr. 4); ein Implantat mit Krone statt Brücke ist andersartig.

Der Rechenweg

Wie berechne ich meinen Eigenanteil beim Zahnersatz?

Der Festzuschuss ist ein fester Betrag je Befund. Er bleibt gleich, ob Sie die Regelversorgung wählen oder eine aufwendigere Versorgung — alles, was die Behandlung darüber hinaus kostet, ist Ihr Eigenanteil (§ 55 Abs. 4 und 5 SGB V).

Wie berechne ich meinen Eigenanteil beim Zahnersatz?
SchrittWo es stehtWorauf Sie achten sollten
Behandlungskosten insgesamtAbschnitt IV der Patienteninformation: Honorar nach BEMA und nach GOZ, Material- und LaborkostenGOZ-Honorar und Laborkosten sind geschätzt und können sich im Verlauf ändern
minus Festzuschuss der Kassedirekt darunter, mit dem ProzentsatzBei Bewilligung bis Ende 2026: 60 % des für die Regelversorgung festgesetzten Betrags, mit Bonusheft 70 oder 75 %, im Härtefall bis 100 %; höchstens die tatsächlichen Kosten. Den Bonus trägt die Praxis ein, wenn ihr Ihr Bonusheft vorliegt
= voraussichtlicher Eigenanteil„Ihr voraussichtlicher Eigenanteil“Vordruck 3d zeigt zum Vergleich, was die Regelversorgung Sie kosten würde
minus Erstattung einer Zahnzusatzversicherungnicht im Plan, sondern in Ihren TarifbedingungenEntscheidend ist, ob der Tarif von der Rechnung, vom Eigenanteil oder mit festen Beträgen rechnet. Für eine Behandlung, die schon geplant ist, kommt ein neuer Vertrag in aller Regel zu spät
Endgültig: die RechnungRechnung der Praxis nach dem Einsetzen, mit LaborrechnungLaut Vordruck 3d nicht im Plan enthalten: allgemeine und konservierend-chirurgische Leistungen nach der GOZ sowie Unvorhersehbares

Nach § 55 SGB V in der bis 31.12.2026 geltenden Fassung, BMV-Z Anlage 2 und den Vordrucken 3c/3d (Stand 04/2025). Für Festzuschüsse, die ab dem 1. Januar 2027 bewilligt werden, gelten 50, 60 und 65 Prozent — Einzelheiten im Ratgeber zum Festzuschuss 2027.

Rechenbeispiel

Wie hoch ist der Festzuschuss für eine Krone?

Befund 1.1 der Festzuschuss-Richtlinie: ein erhaltungswürdiger Zahn, der eine Krone braucht, außerhalb des Verblendbereichs — etwa Zahn 16 mit B „kw“ oder „ww“ und R „K“. Die letzte Spalte gilt, wenn die Regelversorgung genau den Durchschnittsbetrag kostet, auf dem der Zuschuss beruht.

Wie hoch ist der Festzuschuss für eine Krone?
BonusheftFestzuschuss 2026Eigenanteil bei Kosten in Höhe des Durchschnitts
ohne Bonus (60 %)239,03 €159,36 €
fünf Jahre lückenlos (70 %)278,87 €119,52 €
zehn Jahre lückenlos (75 %)298,79 €99,60 €
Härtefall (60 % plus 40 %)die tatsächlichen Kosten der Regelversorgung, hier 398,39 €bei der Regelversorgung keiner, außer Mehrkosten für Edelmetall

Festzuschuss-Richtlinie des G-BA, Befund 1.1, gültig ab 01.01.2026: 201,93 € zahnärztlich plus 196,46 € zahntechnisch = 398,39 €. Die tatsächlichen Kosten weichen davon ab. Wählen Sie eine vollkeramische Krone (TP „KM“), bleibt der Festzuschuss gleich, und der Eigenanteil wächst um die Mehrkosten nach GOZ; im Härtefall zahlt die Kasse dann nur die 398,39 € (§ 55 Abs. 2 SGB V). Stand 25.09.2026.

Schritt 1 von 5

Wie steht es um Ihre Zähne?

Fristen

Wie lange ist ein Heil- und Kostenplan gültig?

Ein genehmigter Heil- und Kostenplan gilt sechs Monate: In dieser Zeit muss der Zahnersatz in der bewilligten Form eingegliedert sein, nur dann zahlt die gesetzliche Kasse den Festzuschuss. Für private Pläne nennt die Gebührenordnung keine Frist.

Wie lange ist ein Heil- und Kostenplan gültig?
LageWas giltFundstelle
Genehmigter Plan der gesetzlichen KasseFestzuschuss, wenn der Zahnersatz innerhalb von sechs Monaten, gerechnet ab dem Genehmigungsdatum, in der bewilligten Form eingegliedert istBMV-Z Anlage 2 Nr. 6; KZV Baden-Württemberg
Das Einsetzen dauert längerVor Ablauf der sechs Monate beantragt die Praxis bei der Kasse eine VerlängerungKZV Baden-Württemberg, 24.04.2024
Befund oder Planung ändert sichNeuer Plan als Änderungsantrag; die Kasse setzt den Festzuschuss neu festBMV-Z Anlage 2 Nr. 6
Bewilligt 2026, eingesetzt 2027Für Festzuschüsse, die vor dem 1. Januar 2027 bewilligt sind, gelten die bisherigen Sätze§ 55 Abs. 6 SGB V in der Fassung ab 2027
Privater Plan oder KostenvoranschlagKeine Gültigkeitsdauer in der GOZ. Über 1.000 Euro Laborkosten muss die Praxis einen Laborvoranschlag anbieten; zeichnen sich mehr als 15 % darüber ab, muss sie Sie unverzüglich in Textform unterrichten§ 9 Abs. 2 GOZ
Auskunft der privaten VersicherungBinnen vier Wochen, bei dringender Behandlung zwei, ab Eingang Ihrer Anfrage — für die Behandlung, die Sie beschrieben haben§ 192 Abs. 8 VVG
Beihilfe in HessenKeine Vorabgenehmigung für Zahnersatz. Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach Entstehen der Aufwendungen oder der ersten Rechnung gestellt sein§ 17 Abs. 9 HBeihVO

Stand 25.09.2026. Was die Kürzung 2027 für einen Plan bedeutet, der jetzt bewilligt wird, steht im Ratgeber zum Festzuschuss 2027.

Genehmigung

Muss der Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn genehmigt sein?

Bei gesetzlich Versicherten ja. Die Krankenkasse prüft den Heil- und Kostenplan vor Beginn der Behandlung und bewilligt die Festzuschüsse, wenn eine Versorgung notwendig ist (§ 87 Abs. 1a SGB V). Mit der Behandlung soll erst begonnen werden, wenn die Genehmigung vorliegt (BMV-Z Anlage 2 Nr. 6); Ausnahmen gibt es nach Angaben der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung nur für akute Reparaturen. Wer vorher beginnt, riskiert, dass die Kasse den Zuschuss nicht zahlt.

Über den Plan muss die Kasse innerhalb von drei Wochen entscheiden. Lässt sie ihn im zahnärztlichen Gutachterverfahren prüfen, hat sie sechs Wochen und muss Ihnen das mitteilen (§ 13 Abs. 3a SGB V). Die Genehmigung geht elektronisch an die Praxis; Sie bekommen zusätzlich ein Genehmigungsschreiben per Post. Heben Sie es auf — ab der Genehmigung laufen die sechs Monate.

Für Privatversicherte schreibt das Gesetz keine Genehmigung vor. Kostet die Behandlung voraussichtlich mehr als 2.000 Euro, können Sie aber vorher in Textform Auskunft verlangen, was Ihr Versicherer übernimmt. Er muss innerhalb von vier Wochen antworten, bei dringender Behandlung innerhalb von zwei, und auf einen Kostenvoranschlag eingehen. Bleibt die Antwort aus, wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, dass die Behandlung medizinisch notwendig ist (§ 192 Abs. 8 VVG). Ob Ihr Tarif die Vorlage des Plans verlangt, steht in den Tarifbedingungen.

Haben Sie eine Zahnzusatzversicherung, schicken Sie ihr den Plan vor der Behandlung, damit sie ihre Kostenbeteiligung klären kann. So steht es auf der Patienteninformation selbst: Zu Seite 1 gehören die Seite „Ergänzende Angaben für private Zusatzversicherung“ und der Anhang.

Beihilfe in Hessen

Welche Posten im Heil- und Kostenplan erkennt die Beihilfe in Hessen an?

Für Beamtinnen und Beamte, die nach der Hessischen Beihilfenverordnung abrechnen. Die Beihilfe zahlt Ihren Bemessungssatz nur auf den Teil der Rechnung, der beihilfefähig ist. Legen Sie den Plan deshalb Posten für Posten neben diese Regeln; den Rest erstattet Ihre private Krankenversicherung nach ihrem Tarif.

Welche Posten im Heil- und Kostenplan erkennt die Beihilfe in Hessen an?
Posten im PlanRegelFundstelle
Der Plan selbstMuss der Beihilfe für Zahnersatz nicht vorab vorgelegt werden, auch nicht bei umfangreichen Behandlungen. Nur bei Kieferorthopädie muss ein Plan vorliegenHBeihVO Anlage 2 Nr. 2; Beihilfestelle beim Regierungspräsidium Kassel
Zahnärztliches Honorar mit SteigerungssatzNach GOZ bis zum 2,3-fachen Satz, darüber nur mit schriftlicher Begründung — höchstens bis zum 3,5-fachen, auch wenn eine Vereinbarung mehr vorsieht§ 5 Abs. 1 HBeihVO; Beihilfestelle
Material- und Laborkosten, Edelmetalle, KeramikNur zu 50 Prozent beihilfefähig — außer bei beihilfefähiger KieferorthopädieHBeihVO Anlage 2 Nr. 1
ImplantateZwei je Kieferhälfte; selbst bezahlte zählen nicht mit. Ohne diese Grenze nur bei nicht angelegten Zähnen oder großen KieferdefektenHBeihVO Anlage 2 Nr. 3
Festzuschuss, wenn Sie gesetzlich versichert sindDie Kassenleistung wird angerechnet, beim Zahnersatz einschließlich des höchstmöglichen Festzuschusses. Den mit der Kasse abgerechneten Plan reichen Sie mit einHBeihVO Anlage 2 Nr. 4; Beihilfestelle
AntragÜber 250 Euro je Antrag (nach zehn Monaten reichen mehr als 25 Euro), innerhalb eines Jahres nach Entstehen der Aufwendungen oder erster Ausstellung der Rechnung; über eBeihilfe-App, eBeihilfe-Portal oder Formblatt§ 17 Abs. 1, 2 und 9 HBeihVO

HBeihVO in der Fassung vom 5. Dezember 2001, zuletzt geändert am 20.11.2024 (GVBl. 2024 Nr. 65); Hinweise der Beihilfestelle des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Kassel, abgerufen am 25.09.2026. Was die Beihilfe bei Zahnersatz, Brille und Heilpraktiker insgesamt anerkennt, steht im Ratgeber zur Beihilfe Hessen. Für Bundesbeamte gilt die Bundesbeihilfeverordnung.

Schritt für Schritt

Wie reichen Beamte in Hessen den Heil- und Kostenplan bei der Beihilfe ein?

  1. Den Plan an die Versicherung, nicht an die Beihilfe

    Der Beihilfestelle legen Sie für Zahnersatz vorab nichts vor; das ist dort nicht vorgesehen. Ihrer privaten Krankenversicherung schicken Sie den Plan vor der Behandlung. Liegen die Kosten voraussichtlich über 2.000 Euro, können Sie in Textform Auskunft verlangen, was sie übernimmt; die Antwort muss binnen vier Wochen kommen (§ 192 Abs. 8 VVG).

  2. Die Lücken der Beihilfe klären

    Die Beihilfe erkennt Material- und Laborkosten nur zur Hälfte an und das Honorar höchstens bis zum 3,5-fachen Satz. Klären Sie vor der Behandlung, ob Ihr privater Tarif diese Teile übernimmt — das steht in den Tarifbedingungen, nicht im Plan.

  3. Rechnungen prüfen

    Nach der Behandlung bekommen Sie die Rechnung der Praxis mit der Laborrechnung. Liegt eine Gebühr über dem 2,3-fachen Satz, muss die Rechnung das für jede Leistung verständlich begründen (§ 10 Abs. 3 GOZ); ohne begründete besondere Umstände erkennt die Beihilfe nur den 2,3-fachen Satz an (§ 5 Abs. 1 HBeihVO).

  4. Beihilfe und Versicherung beantragen

    Reichen Sie die Belege über die eBeihilfe-App, das eBeihilfe-Portal oder mit dem Formblatt ein — innerhalb der Jahresfrist (§ 17 Abs. 9 HBeihVO) — und parallel bei Ihrer Krankenversicherung. Eingescannte Papierbelege werden nicht zurückgegeben; Originale oder Kopien bewahren Sie bis drei Jahre nach Empfang der Beihilfe auf (§ 17 Abs. 6 HBeihVO). Abschlagszahlungen sind möglich (§ 17 Abs. 7 HBeihVO).

Ein typisches Beispiel

Angenommen, eine Landesbeamtin bekommt einen Plan für eine Implantatkrone

Angenommen, eine privat versicherte Landesbeamtin in Hessen bekommt von ihrer Praxis einen Heil- und Kostenplan für eine Krone auf einem Implantat. Der Beihilfestelle beim Regierungspräsidium Kassel schickt sie den Plan nicht — für Zahnersatz ist eine Vorlage dort nicht vorgesehen. Ihre private Krankenversicherung fragt sie vorab in Textform, was sie übernimmt; weil die Kosten über der gesetzlichen Grenze liegen, muss die Antwort binnen vier Wochen kommen. Beim Lesen fällt ihr auf, dass ein großer Teil des Plans auf das Labor entfällt. Genau dieser Teil zählt bei der Beihilfe nur zur Hälfte. Ob ihr Tarif ausgleicht, was die Beihilfe hier nicht anerkennt, steht in seinen Bedingungen — und entscheidet, wie viel am Ende bei ihr bleibt. Nach der Behandlung reicht sie Rechnung und Laborrechnung über die eBeihilfe-App ein.

Häufige Fragen

Heil- und Kostenplan — kurz beantwortet

Kostet der Heil- und Kostenplan etwas?

Für gesetzlich Versicherte nicht: Die Praxis muss den Plan für Zahnersatz kostenfrei erstellen, auch wenn Sie eine aufwendigere als die Regelversorgung wählen (§ 87 Abs. 1a SGB V). Privat kann die Zahnarztpraxis den schriftlichen Heil- und Kostenplan nach GOZ-Nummer 0030 berechnen — 200 Punkte, beim 2,3-fachen Satz 25,87 Euro.

Kann ich einen Heil- und Kostenplan prüfen lassen?

Ja. Gesetzlich Versicherte bekommen bei der Patientenberatung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen kostenfrei eine Zweitmeinung zum Plan für Zahnersatz — solange noch kein Gutachten erstellt ist und keine Kostenzusage der Kasse vorliegt. Die Zweitmeinung betrifft die Behandlung; bei der Frage, was Ihr Tarif davon zahlt, helfen wir.

Was passiert, wenn die Rechnung höher ausfällt als der Plan?

Der Festzuschuss bleibt, was die Kasse bewilligt hat; höchstens zahlt sie die tatsächlichen Kosten. GOZ-Honorar und Laborkosten im Plan sind Schätzungen, Unvorhersehbares wird gesondert berechnet. Ändert sich die geplante Versorgung, braucht es einen neuen Plan (BMV-Z Anlage 2 Nr. 6). Privat gilt: Zeichnet sich ab, dass die Laborkosten den Voranschlag um mehr als 15 Prozent übersteigen, muss die Praxis Sie unverzüglich in Textform unterrichten (§ 9 Abs. 2 GOZ); Gebühren über dem 2,3-fachen Satz muss die Rechnung verständlich begründen (§ 10 Abs. 3 GOZ).

Hilft mir jetzt noch eine Zahnzusatzversicherung?

Für die Behandlung im Plan in aller Regel nicht. Nach den Musterbedingungen wird für einen Versicherungsfall, der vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten ist, nicht geleistet (MB/KK § 2 Abs. 1), und die meisten Zahntarife schließen bereits angeratene Behandlungen in ihren Bedingungen aus. Einzelne Sondertarife weichen davon ab; was ein Tarif zahlt, regeln allein seine Bedingungen. Sinnvoll ist ein Vertrag vor allem für das, was noch nicht absehbar ist — wie Wartezeit und Zahnstaffel dabei wirken, steht in unserem Ratgeber dazu.

Was bedeuten OK, UK, NEM und die Kennzeichen im Plan?

OK steht für Oberkiefer, UK für Unterkiefer, NEM für Nichtedelmetall. Im Feld „Bemerkungen“ können Kennzeichen mit Nummern stehen, die im Anhang der Patienteninformation erklärt sind — zum Beispiel 02 für verlorenen Zahnersatz, 04 für ein Langzeitprovisorium oder 11 für eine Wiederherstellung nach einem Bruch.

Was heißt „Direktabrechnung“?

Wählen Sie eine ganz oder überwiegend andersartige Versorgung — etwa ein Implantat mit Krone, wo die Regelversorgung eine Brücke vorsieht —, rechnet die Praxis direkt mit Ihnen ab. Überwiegend heißt: Mehr als die Hälfte des zahnärztlichen Honorars entfällt auf die andersartige Versorgung, sofern die Vertragspartner im Land keine andere Grenze vereinbart haben. Sie bekommen eine Rechnung über die Gesamtkosten und das Formular „Direktabrechnung Zahnersatz“, reichen beides bei Ihrer Kasse ein, und die Kasse zahlt Ihnen den bewilligten Festzuschuss aus (BMV-Z Anlage 2 Nr. 7).

Gilt mein Plan auch nach dem Jahreswechsel?

Ja, wenn er innerhalb der sechs Monate umgesetzt wird oder die Kasse die Frist verlängert hat. Wurde der Festzuschuss vor dem 1. Januar 2027 bewilligt, bleibt es bei den bisherigen Sätzen, auch wenn der Zahnersatz 2027 eingesetzt wird (§ 55 Abs. 6 SGB V in der Fassung ab 2027). Was die Kürzung sonst bedeutet, steht im Ratgeber zum Festzuschuss 2027.

Brauche ich bei der Beihilfe einen Plan für die Zahnspange meines Kindes?

Ja. Kieferorthopädie ist in Hessen nur beihilfefähig, wenn ein Heil- und Kostenplan vorgelegt wird und die Behandlung vor dem 18. Geburtstag beginnt; ausgenommen sind schwere Kieferanomalien, die eine kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlung erfordern (HBeihVO Anlage 2 Nr. 2). Den Plan legen Sie spätestens mit den ersten Rechnungen vor oder schicken ihn vorab formlos per Mail, Post, Fax oder App an die Beihilfestelle.

Quellen

  1. Bundesmantelvertrag – Zahnärzte: Anlage 2 (Versorgung mit Zahnersatz, Nr. 1 bis 8) und Anlage 14a (Vordrucke 3c und 3d „Informationen zu Ihrem Zahnersatz“ mit Anhang der Befund- und Therapiekürzel) (öffnet in neuem Tab) KZBV und GKV-Spitzenverband · Stand: beide Stand 01.04.2025
  2. Sozialgesetzbuch V, § 13 Abs. 3a (Entscheidungsfristen), § 55 (Festzuschüsse) und § 87 Abs. 1a (Heil- und Kostenplan) (öffnet in neuem Tab) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · abgerufen am 25.09.2026
  3. GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 24. Juli 2026, Art. 1 Nr. 22 (§ 55 Abs. 1, 2 und 6 SGB V ab 2027) (öffnet in neuem Tab) Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 228 · Stand: verkündet 29.07.2026; Art. 1 Nr. 22 gilt ab 01.01.2027
  4. Festzuschuss-Richtlinie, Teil A und Befunde 1 bis 8 (Beträge gültig ab 01.01.2026) (öffnet in neuem Tab) Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) · Stand: geändert 05.12.2025, BAnz AT 04.02.2026 B3
  5. Patienteninformationen „Zahnersatz: Antrag bis Abrechnung“ und „Das natürliche Gebiss“ (öffnet in neuem Tab) Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) · abgerufen am 25.09.2026
  6. ZE-Abrechnung: Verlängerung von Heil- und Kostenplänen (öffnet in neuem Tab) Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg · Stand: Meldung vom 24.04.2024
  7. Hessische Beihilfenverordnung (HBeihVO), §§ 5, 17 und Anlage 2 (öffnet in neuem Tab) Land Hessen, Bürgerservice Hessenrecht · Stand: zuletzt geändert 20.11.2024, abgerufen 25.09.2026
  8. Beihilfen: Häufige Fragen (zahnärztliche und kieferorthopädische Aufwendungen, eBeihilfe) (öffnet in neuem Tab) Regierungspräsidium Kassel, Beihilfestelle des Landes Hessen · abgerufen am 25.09.2026
  9. Versicherungsvertragsgesetz, § 192 Abs. 8 (Auskunft vor der Heilbehandlung) (öffnet in neuem Tab) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · abgerufen am 25.09.2026
  10. Musterbedingungen 2009 für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (MB/KK 2009), §§ 1, 2 (öffnet in neuem Tab) Verband der Privaten Krankenversicherung · Stand Juni 2024
  11. Gebührenordnung für Zahnärzte, §§ 2, 5, 9, 10 und Anlage 1 Nr. 0030 (öffnet in neuem Tab) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · abgerufen am 25.09.2026
  12. Patientenberatung und Zweitmeinung zum Zahnersatz (öffnet in neuem Tab) Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen · abgerufen am 25.09.2026

Plan in der Hand — was zahlt Ihr Tarif davon?

Wir legen die Bedingungen Ihrer Zahnzusatzversicherung oder Ihres Beihilfetarifs neben den Plan: Rechenweg, Zahnstaffel, Laborkosten. Für die geplante Behandlung kommt ein neuer Vertrag in aller Regel zu spät — rechnet er sich für später nicht, sagen wir das.