Seit dem 1. Januar 2023 erstellt die Zahnarztpraxis den Heil- und Kostenplan für Zahnersatz elektronisch und übermittelt ihn der Krankenkasse — in der Regel, nachdem Sie zugestimmt haben. Den früheren Papierplan bekommen gesetzlich Versicherte nicht mehr. Sie erhalten stattdessen einen Ausdruck mit der Überschrift „Informationen zu Ihrem Zahnersatz“ — für die Regelversorgung den Vordruck 3c, für eine gleich- oder andersartige Versorgung den Vordruck 3d. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie, dass Sie aufgeklärt wurden und die Behandlung so wünschen; danach beantragt die Praxis sie bei der Kasse. Im Anhang sind alle Kürzel erklärt.
Oben steht das Zahnschema. Die erste Ziffer jeder Zahnnummer nennt den Quadranten — 1 oben rechts, 2 oben links, 3 unten links, 4 unten rechts —, die zweite den Zahn, gezählt von der Mitte nach hinten bis zur 8, dem Weisheitszahn. Zahn 16 ist also der erste große Backenzahn oben rechts. Rechts und links gelten von Ihnen aus gesehen; im Schema steht Ihre rechte Seite deshalb links, so wie die Zahnärztin in den Mund schaut.
Über und unter den Zahnnummern stehen je drei Zeilen. B beschreibt den Befund, R die Regelversorgung — die Standardversorgung für diesen Befund, nach der sich der Festzuschuss richtet — und TP die Therapieplanung, also die Versorgung, die tatsächlich geplant ist. Ein Beispiel: Steht an Zahn 16 B „kw“, R „K“ und TP „KM“, ist die vorhandene Krone erneuerungsbedürftig, die Regelversorgung wäre eine Metallkrone, und geplant ist eine vollkeramische oder keramisch vollverblendete Krone.
Unter dem Schema folgen die voraussichtlichen Kosten und Ihr Eigenanteil. Auf der Seite für eine private Zusatzversicherung stehen außerdem die Befunde für Festzuschüsse: Nummern wie 1.1 oder 2.1 aus der Festzuschuss-Richtlinie, jeweils mit Zahn oder Gebiet und Anzahl. Die erste Ziffer nennt die Befundgruppe: 1 erhaltungswürdiger Zahn, 2 zahnbegrenzte Lücke mit höchstens vier fehlenden Zähnen je Kiefer, 3 andere Lücken und Freiendsituationen, 4 höchstens drei Restzähne oder zahnloser Kiefer, 5 Lückengebiss, wenn eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, 6 Wiederherstellung und Erweiterung von vorhandenem Zahnersatz, 7 Erneuerung und Wiederherstellung von Suprakonstruktionen auf Implantaten, 8 nicht vollendete Behandlung. Jeder Nummer ist ein fester Betrag zugeordnet.