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Dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht — unabhängig vom 30. November. Es gilt ab Zugang der Mitteilung, meist einen Monat lang. Viele lassen es verfallen, weil die Erhöhung im Kleingedruckten steht.
Noch 74 Tage bis zum 30. November
Die meisten Kfz-Verträge laufen bis zum 31. Dezember und verlängern sich danach automatisch um ein Jahr. Wer zum Jahreswechsel wechseln will, muss bis zum 30. November gekündigt haben. Wir rechnen vorher nach, ob sich das für Sie überhaupt lohnt — und sagen Ihnen auch, wenn nicht.
Schritt 1 von 4
Wir schauen uns Ihre Angaben an. Wir rufen Sie heute Vormittag zurück. Wenn es schneller gehen soll, rufen Sie einfach durch: 0159 01054683.
Für das Gespräch: Halten Sie bitte Ihren Fahrzeugschein bereit — wir brauchen HSN und TSN (Feld 2.1 und 2.2). Ohne diese Schlüsselnummern lässt sich kein Beitrag berechnen.
So läuft der Wechsel
Wie Ihr Auto versichert ist, wann der Vertrag ausläuft und was Sie ungefähr zahlen. Mehr brauchen wir für die erste Einschätzung nicht.
Nicht nur den Beitrag, sondern auch die Bedingungen: Werkstattbindung, Rabattschutz, grobe Fahrlässigkeit, Neupreisentschädigung. Ein günstiger Tarif, der im Schadenfall kürzt, ist kein günstiger Tarif.
Entweder: Das lohnt sich, und zwar aus diesen Gründen. Oder: Bleiben Sie, wo Sie sind. Beides schriftlich, damit Sie es in Ruhe nachlesen können.
Fristgerecht, mit Nachweis. Sie unterschreiben einmal, den Rest machen wir — inklusive der Anmeldung beim neuen Versicherer und der eVB-Nummer.
Wann sich Nachrechnen besonders lohnt
Dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht — unabhängig vom 30. November. Es gilt ab Zugang der Mitteilung, meist einen Monat lang. Viele lassen es verfallen, weil die Erhöhung im Kleingedruckten steht.
Homeoffice, neuer Arbeitsweg, Rente: Die jährliche Fahrleistung steht im Vertrag und wird selten nachgezogen. Wer 20 000 km angegeben hat und 9 000 fährt, zahlt jedes Jahr für Kilometer, die nie stattfinden.
Ab einem gewissen Alter steht die Vollkasko in keinem Verhältnis mehr zum Wert. Wann dieser Punkt erreicht ist, hängt nicht am Alter allein — wir rechnen es aus.
Garage statt Straße, ein Zweitwagen, ein Fahranfänger im Haus, Wohnortswechsel: Jede dieser Änderungen bewegt den Beitrag, oft erheblich.
Schritt 1 von 4
Steht im Versicherungsschein — wenn Sie ihn nicht zur Hand haben, schätzen Sie ruhig.
Bei den meisten Verträgen ist das der 31. Dezember.
Ungefähr genügt. Ohne Angabe geht es auch — dann fragen wir im Gespräch.
Wir melden uns persönlich — kein Newsletter, keine Weitergabe an Dritte.
Wir schauen uns Ihre Angaben an. Wir rufen Sie heute Vormittag zurück. Wenn es schneller gehen soll, rufen Sie einfach durch: 0159 01054683.
Für das Gespräch: Halten Sie bitte Ihren Fahrzeugschein bereit — wir brauchen HSN und TSN (Feld 2.1 und 2.2). Ohne diese Schlüsselnummern lässt sich kein Beitrag berechnen.
Worauf wir zuerst schauen
Zwei Angebote können sich im Beitrag um wenige Euro unterscheiden und im Schadenfall um mehrere tausend. Der Unterschied steckt in Punkten, die im Vergleich kaum auffallen: Zahlt der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit, oder kürzt er? Ist eine Werkstattbindung vereinbart, die Sie bei einem Neuwagen die Garantie kosten kann? Wie lange gilt die Neupreisentschädigung? Bleibt Ihre Schadenfreiheitsklasse beim Wechsel erhalten? Genau diese Punkte gleichen wir ab, bevor wir über den Beitrag reden.
Häufige Fragen
Sie muss dem Versicherer bis zum 30. November zugehen — es zählt der Eingang, nicht der Poststempel. Bei einem Vertrag, der nicht zum 31. Dezember läuft, gilt stattdessen eine Frist von einem Monat vor dem eigenen Ablauftermin. Wir schauen im Vertrag nach, welcher Fall bei Ihnen gilt.
Ja. Die SF-Klasse gehört zum Fahrzeug und zum Halter, nicht zur Gesellschaft. Der alte Versicherer meldet sie dem neuen. Aufpassen muss man nur bei der Einstufung: Nicht jeder Versicherer rechnet dieselbe SF-Klasse in denselben Prozentsatz um.
Dann gibt es weiterhin Wege: das Sonderkündigungsrecht nach einer Beitragserhöhung, nach einem Schaden, bei einem Fahrzeugwechsel oder beim Verkauf. Rufen Sie trotzdem an — in den meisten Fällen findet sich etwas.
Nein. Wenn Sie wechseln, übernehmen wir die Kündigung fristgerecht und mit Nachweis. Sie sollten nur eines nicht tun: selbst kündigen, bevor der neue Vertrag steht — sonst stehen Sie im schlimmsten Fall ohne Versicherung da.
Nichts. Wir werden von den Gesellschaften vergütet, nicht von Ihnen. Und wenn die Rechnung ergibt, dass Ihr jetziger Vertrag der bessere ist, hören Sie das — auch wenn wir daran nichts verdienen.
Zum Nachlesen
Fristen, Sonderfälle und was im Kündigungsschreiben stehen muss.
Das Sonderkündigungsrecht gilt auch außerhalb der Frist.
Ab welchem Fahrzeugwert sich der Aufpreis rechnet.
Was SF 15 bedeutet und wie ein Schaden sie zurückwirft.
Die Prüfung dauert ein Telefonat. Die Frist läuft auch, wenn Sie nichts tun.