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Noch 74 Tage bis zum 30. November

Wechseln können Sie nur bis zum 30. November. Prüfen lassen können Sie heute.

Die meisten Kfz-Verträge laufen bis zum 31. Dezember und verlängern sich danach automatisch um ein Jahr. Wer zum Jahreswechsel wechseln will, muss bis zum 30. November gekündigt haben. Wir rechnen vorher nach, ob sich das für Sie überhaupt lohnt — und sagen Ihnen auch, wenn nicht.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Wir kündigen für Sie — fristgerecht
  • Wenn nichts besser wird, sagen wir das

Schritt 1 von 4

Wie ist Ihr Auto derzeit versichert?

Steht im Versicherungsschein — wenn Sie ihn nicht zur Hand haben, schätzen Sie ruhig.

So läuft der Wechsel

Vier Schritte, und Sie müssen nichts weiter tun

  1. Sie geben uns drei Angaben

    Wie Ihr Auto versichert ist, wann der Vertrag ausläuft und was Sie ungefähr zahlen. Mehr brauchen wir für die erste Einschätzung nicht.

  2. Wir rechnen den Markt durch

    Nicht nur den Beitrag, sondern auch die Bedingungen: Werkstattbindung, Rabattschutz, grobe Fahrlässigkeit, Neupreisentschädigung. Ein günstiger Tarif, der im Schadenfall kürzt, ist kein günstiger Tarif.

  3. Sie bekommen eine klare Aussage

    Entweder: Das lohnt sich, und zwar aus diesen Gründen. Oder: Bleiben Sie, wo Sie sind. Beides schriftlich, damit Sie es in Ruhe nachlesen können.

  4. Wir übernehmen die Kündigung

    Fristgerecht, mit Nachweis. Sie unterschreiben einmal, den Rest machen wir — inklusive der Anmeldung beim neuen Versicherer und der eVB-Nummer.

Wann sich Nachrechnen besonders lohnt

Vier Anlässe, bei denen fast immer etwas zu holen ist

Der Beitrag ist gestiegen

Dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht — unabhängig vom 30. November. Es gilt ab Zugang der Mitteilung, meist einen Monat lang. Viele lassen es verfallen, weil die Erhöhung im Kleingedruckten steht.

Sie fahren weniger als früher

Homeoffice, neuer Arbeitsweg, Rente: Die jährliche Fahrleistung steht im Vertrag und wird selten nachgezogen. Wer 20 000 km angegeben hat und 9 000 fährt, zahlt jedes Jahr für Kilometer, die nie stattfinden.

Das Auto ist älter geworden

Ab einem gewissen Alter steht die Vollkasko in keinem Verhältnis mehr zum Wert. Wann dieser Punkt erreicht ist, hängt nicht am Alter allein — wir rechnen es aus.

Es hat sich etwas im Haushalt geändert

Garage statt Straße, ein Zweitwagen, ein Fahranfänger im Haus, Wohnorts­wechsel: Jede dieser Änderungen bewegt den Beitrag, oft erheblich.

Schritt 1 von 4

Wie ist Ihr Auto derzeit versichert?

Steht im Versicherungsschein — wenn Sie ihn nicht zur Hand haben, schätzen Sie ruhig.

Worauf wir zuerst schauen

Der günstigste Tarif ist nicht immer der beste

Zwei Angebote können sich im Beitrag um wenige Euro unterscheiden und im Schadenfall um mehrere tausend. Der Unterschied steckt in Punkten, die im Vergleich kaum auffallen: Zahlt der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit, oder kürzt er? Ist eine Werkstattbindung vereinbart, die Sie bei einem Neuwagen die Garantie kosten kann? Wie lange gilt die Neupreisentschädigung? Bleibt Ihre Schadenfreiheitsklasse beim Wechsel erhalten? Genau diese Punkte gleichen wir ab, bevor wir über den Beitrag reden.

Zwei Fahrzeuge nach einem Auffahrunfall auf einer Straße

Häufige Fragen

Was vor dem Wechsel gefragt wird

Bis wann genau muss die Kündigung da sein?

Sie muss dem Versicherer bis zum 30. November zugehen — es zählt der Eingang, nicht der Poststempel. Bei einem Vertrag, der nicht zum 31. Dezember läuft, gilt stattdessen eine Frist von einem Monat vor dem eigenen Ablauftermin. Wir schauen im Vertrag nach, welcher Fall bei Ihnen gilt.

Nehme ich meine Schadenfreiheitsklasse mit?

Ja. Die SF-Klasse gehört zum Fahrzeug und zum Halter, nicht zur Gesellschaft. Der alte Versicherer meldet sie dem neuen. Aufpassen muss man nur bei der Einstufung: Nicht jeder Versicherer rechnet dieselbe SF-Klasse in denselben Prozentsatz um.

Was, wenn ich den 30. November verpasse?

Dann gibt es weiterhin Wege: das Sonderkündigungsrecht nach einer Beitragserhöhung, nach einem Schaden, bei einem Fahrzeugwechsel oder beim Verkauf. Rufen Sie trotzdem an — in den meisten Fällen findet sich etwas.

Muss ich meinen alten Vertrag selbst kündigen?

Nein. Wenn Sie wechseln, übernehmen wir die Kündigung fristgerecht und mit Nachweis. Sie sollten nur eines nicht tun: selbst kündigen, bevor der neue Vertrag steht — sonst stehen Sie im schlimmsten Fall ohne Versicherung da.

Was kostet mich die Prüfung?

Nichts. Wir werden von den Gesellschaften vergütet, nicht von Ihnen. Und wenn die Rechnung ergibt, dass Ihr jetziger Vertrag der bessere ist, hören Sie das — auch wenn wir daran nichts verdienen.

Noch 74 Tage.

Die Prüfung dauert ein Telefonat. Die Frist läuft auch, wenn Sie nichts tun.