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Noch 45 Tage bis zum 30. November 2026

Kfz-Versicherung zum 1. Januar 2027 wechseln: Kündigung bis 30. November 2026

Die meisten Kfz-Verträge laufen bis zum 31. Dezember und verlängern sich sonst um ein Jahr. Wir rechnen vorher nach, ob sich ein Wechsel für Sie lohnt, und sagen es Ihnen auch, wenn nicht.

  • Kein Honorar, vergütet über die Courtage
  • Wir kündigen fristgerecht für Sie
  • Wenn nichts besser wird, sagen wir das

, Versicherungsmakler, Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO · Stand:

Kurz gesagt

Bis wann muss ich kündigen, um die Kfz-Versicherung zum 1. Januar 2027 zu wechseln?

Die Kündigung muss spätestens am Montag, 30. November 2026, beim bisherigen Versicherer eingegangen sein. Der Poststempel zählt nicht. Das gilt, wenn Ihr Versicherungsjahr am 1. Januar beginnt, wie bei den meisten Kfz-Verträgen; sonst endet die Frist einen Monat vor dem Ablauf, der in Ihrem Versicherungsschein steht. Wer die Frist verpasst, kann nach einer Beitragserhöhung wegen Typklasse, Regionalklasse oder Tarif trotzdem wechseln: innerhalb eines Monats ab Zugang der Mitteilung (§ 40 VVG, AKB G.2.7).

  • Frist: Eingang beim Versicherer einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres (AKB G.2.1)
  • Ihre Schadenfreiheitsklasse nehmen Sie mit: Der neue Versicherer fragt den Verlauf beim alten ab (AKB I.8)
  • Zur Zulassungsbehörde müssen Sie nicht: Der neue Versicherer meldet sich dort elektronisch (§§ 49, 50 FZV)
  • Erst den neuen Vertrag zusagen lassen, dann kündigen

Kfz-Beitrags-Check

Unverbindlich · wenige Fragen · Antwort persönlich von Maximilian Frischholz

Schritt 1 von 5

Was ist der Anlass?

Bei den meisten Verträgen endet das Versicherungsjahr am 31. Dezember.

Fristen im Überblick

Wann können Sie die Kfz-Versicherung kündigen?

Maßgeblich ist immer der Eingang beim Versicherer. Alle Anlässe mit Muster stehen im Ratgeber „Kfz-Versicherung kündigen“.

Wann können Sie die Kfz-Versicherung kündigen?
AnlassFristWirksam
Wechsel zum Ablauf des VersicherungsjahresEingang einen Monat vor Ablauf (bei Versicherungsjahr gleich Kalenderjahr bis 30. November 2026)zum Ablauf, meist 31. Dezember
Beitragserhöhung wegen Typklasse, Regionalklasse oder Tarifein Monat ab Zugang der Mitteilungsofort, frühestens zu dem Tag, an dem die Erhöhung wirksam würde
Nach einem Schadenfallein Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigungsofort oder später, spätestens zum Ablauf
Verkauf des AutosDer Vertrag geht auf den Käufer über; er endet, wenn der Käufer mit eigener Versicherung zulässtmit Beginn der neuen Versicherung des Käufers

Grundlage: § 40 und §§ 92, 95–97, 111 VVG sowie die GDV-Musterbedingungen AKB 2015 (Stand 30.04.2025), G.2 und G.7. Ihr Vertrag kann im Einzelnen abweichen.

So läuft der Wechsel

Wie läuft der Wechsel über uns ab?

  1. Sie geben uns drei Angaben

    Wie Ihr Auto versichert ist, wann der Vertrag ausläuft und was Sie ungefähr zahlen. Mehr brauchen wir für die erste Einschätzung nicht.

  2. Wir vergleichen Tarife am Markt

    Nicht nur den Beitrag, sondern auch die Bedingungen: Werkstattbindung, Rabattschutz, grobe Fahrlässigkeit, Neupreisentschädigung. Ein Tarif, der im Schadenfall kürzt, ist kein günstiger Tarif.

  3. Sie bekommen eine klare Aussage

    Entweder: Das lohnt sich, und zwar aus diesen Gründen. Oder: Bleiben Sie, wo Sie sind. Beides schriftlich, damit Sie es in Ruhe nachlesen können.

  4. Wir übernehmen die Kündigung

    Fristgerecht, mit Nachweis. Sie unterschreiben einmal, den Rest machen wir, auch den Antrag beim neuen Versicherer. Zur Zulassungsbehörde müssen Sie nicht.

Genauer hinsehen

Wann lohnt sich Nachrechnen besonders?

Der Beitrag ist gestiegen

Erhöht der Versicherer den Beitrag wegen Typklasse, Regionalklasse oder Tarif, dürfen Sie innerhalb eines Monats ab Zugang der Mitteilung kündigen, auch nach dem 30. November. Die Mitteilung steckt oft in der Beitragsrechnung; lesen Sie sie genau.

Sie fahren weniger als früher

Homeoffice, neuer Arbeitsweg, Rente: Die jährliche Fahrleistung ist in vielen Tarifen ein Merkmal für den Beitrag und wird selten nachgezogen. Eine geänderte Fahrleistung gilt nach den Musterbedingungen ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres (AKB K.2.3).

Das Auto ist älter geworden

Ob sich die Vollkasko noch rechnet, hängt vom Wert des Autos, Ihrer SF-Klasse und davon ab, ob Sie einen Totalschaden selbst tragen könnten. Das Alter allein entscheidet es nicht. Wir rechnen es aus.

Im Haushalt hat sich etwas geändert

Garage statt Straße, ein Zweitwagen, ein Fahranfänger im Haus, ein Umzug: Abstellort, Fahrerkreis und Wohnort sind in vielen Tarifen Merkmale für den Beitrag.

Ein typisches Beispiel

Zwei Tarife, fast derselbe Beitrag

Angenommen, zwei Kasko-Tarife liegen im Beitrag nah beieinander. Der eine verzichtet auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, der andere nicht. Kommt es zu einem Unfall, den der Versicherer als grob fahrlässig verursacht einstuft, etwa nach einer übersehenen roten Ampel, darf der zweite seine Leistung nach der Schwere des Verschuldens kürzen (§ 81 Abs. 2 VVG). Der erste leistet, soweit sein Verzicht reicht; die Ausnahmen stehen in den Bedingungen. Im Preisvergleich sieht man diesen Unterschied nicht. Deshalb gleichen wir solche Punkte ab, bevor wir über den Beitrag reden.

Zwei Fahrzeuge nach einem Auffahrunfall auf einer Straße
Symbolbild

Häufige Fragen

Was vor dem Wechsel gefragt wird

Bis wann genau muss die Kündigung da sein?

Sie muss dem Versicherer spätestens am 30. November 2026 zugehen. Es zählt der Eingang, nicht der Poststempel (§ 130 BGB, AKB G.5). Das gilt, wenn Ihr Versicherungsjahr am 1. Januar beginnt. Beginnt es an einem anderen Tag, muss die Kündigung einen Monat vor diesem Ablauf da sein. Planen Sie ein paar Tage Puffer ein und lassen Sie sich den Eingang bestätigen.

Nehme ich meine Schadenfreiheitsklasse mit?

Ja. Die SF-Klasse ergibt sich aus Ihrem Schadenverlauf als Versicherungsnehmer. Sie gehört weder zum Auto noch zur Gesellschaft. Beim Wechsel fragt der neue Versicherer den Verlauf beim bisherigen ab, und der ist zur Auskunft verpflichtet (AKB I.6.1.4, I.8). Welchen Rabatt der neue Versicherer für Ihre Klasse gewährt, legt er in seinem Tarif selbst fest. Ein Rabattschutz des alten Vertrags zählt dabei nicht: Gemeldet wird der tatsächliche Schadenverlauf (AKB I.8.2). Lassen Sie sich vorher bestätigen, welchen Verlauf der bisherige Versicherer melden wird, besonders nach einem Schaden.

Was, wenn ich den 30. November verpasse?

Dann läuft der Vertrag ein weiteres Jahr, außer es gibt einen Anlass für eine Sonderkündigung: eine Beitragserhöhung wegen Typklasse, Regionalklasse oder Tarif oder einen Schadenfall, jeweils mit einem Monat Frist. Kommt die Beitragsrechnung mit der Erhöhung erst im Dezember, beginnt die Frist erst mit ihrem Zugang. Für ein neu gekauftes Auto wählen Sie den Versicherer ohnehin frei. Rufen Sie an, wir sehen gemeinsam nach.

Muss ich zur Zulassungsstelle?

Nein. Wechseln Sie für dasselbe Auto den Versicherer, übermittelt der neue die Versicherungsbestätigung elektronisch an die Zulassungsbehörde, und die unterrichtet den bisherigen Versicherer (§§ 49, 50 FZV). Kennzeichen und Fahrzeugpapiere bleiben, wie sie sind.

Muss ich meinen alten Vertrag selbst kündigen?

Nein. Wenn Sie über uns wechseln, übernehmen wir die Kündigung fristgerecht und mit Nachweis. Kündigen Sie nicht selbst, bevor der neue Vertrag zugesagt ist: Ohne Kfz-Haftpflicht darf das Auto nicht gefahren werden (§ 6 PflVG), und die Zulassungsbehörde setzt es außer Betrieb (§ 51 FZV). Ein Muster für die Kündigung finden Sie im Ratgeber „Kfz-Versicherung kündigen“.

Was kostet mich die Prüfung?

Kein Honorar. Kommt ein Vertrag zustande, zahlt der Versicherer eine Courtage; sie ist im Beitrag einkalkuliert. Ohne Abschluss entstehen Ihnen keine Kosten. Und wenn die Rechnung ergibt, dass Ihr jetziger Vertrag der bessere ist, hören Sie das, auch wenn wir daran nichts verdienen.

Noch 45 Tage bis zum Stichtag.

Die Prüfung dauert ein Telefonat. Die Frist läuft auch, wenn Sie nichts tun.