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Ratgeber · Kfz

Schaden­freiheits­klasse: Wie sie entsteht und was sie wert ist

Sie wird über Jahre aufgebaut, und ein Schaden kann sie mehrere Stufen kosten. Und sie ist bei zwei Versicherern unterschiedlich viel wert, obwohl die Zahl dieselbe ist.

, Versicherungsmakler, Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO · Stand:

Kurz gesagt

Was ist die Schaden­freiheits­klasse, und nehme ich sie beim Wechsel mit?

Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) bildet ab, wie lange Ihr Vertrag in der Kfz-Haftpflicht und der Vollkasko ohne Schaden gelaufen ist: Nach jedem schadenfreien Kalenderjahr steigt sie um eine Stufe, nach einem Schaden geht es zurück. Sie hängt an Ihrem Schadenverlauf als Versicherungsnehmer, nicht am Auto und nicht an der Gesellschaft. Beim Wechsel (regulär zum Jahreswechsel mit Kündigung bis 30. November 2026) fragt der neue Versicherer Ihren Verlauf beim bisherigen ab. Welchen Rabatt eine Klasse bringt, legt jeder Versicherer selbst fest.

  • Nach den Musterbedingungen beginnen neue Verträge in SF 0, mit mindestens drei Jahren Führerschein in SF ½ (AKB I.2)
  • Teilkasko-Schäden berühren die SF-Klasse nicht (AKB I.1)
  • Kleine Haftpflichtschäden können Sie binnen sechs Monaten nach Mitteilung selbst erstatten (AKB I.5)
  • Nach mehr als sieben Jahren Pause verfällt der schadenfreie Verlauf (AKB I.6.3.1)

Die Grundlage

Wie entsteht die Schaden­freiheits­klasse?

Die SF-Klasse gibt es in der Kfz-Haftpflicht und in der Vollkasko, jeweils getrennt (AKB I.1). Neu eingestuft wird zum 1. Januar jedes Jahres: Ist Ihr Vertrag im Vorjahr schadenfrei gelaufen, rücken Sie eine Klasse auf (AKB I.3). Neue Verträge beginnen ohne übernommenen Verlauf in SF 0; wer seit mindestens drei Jahren einen Führerschein hat, in SF ½, für einen Zweitwagen unter Bedingungen in SF 1 oder SF 3 (AKB I.2).

Die SF-Klasse ist nur eine Zahl. Welcher Beitragssatz zu ihr gehört und wie weit die Tabelle nach oben reicht, legt jeder Versicherer in seinem Tarif selbst fest. Dieselbe Klasse kann also bei zwei Anbietern verschieden viel Rabatt bringen. Genau deshalb lohnt der Vergleich auch in hohen Klassen.

Beim Wechsel geht die Klasse nicht verloren: Der neue Versicherer holt beim bisherigen Auskunft über Ihren Schadenverlauf ein, und der ist dazu verpflichtet (AKB I.8). Kaufen Sie ein anderes Auto statt des alten, übertragen Sie den Verlauf auf den neuen Vertrag (AKB I.6.1.1). Verkaufen Sie Ihr Auto, bleibt Ihr Rabatt bei Ihnen; der Käufer wird nach seinem eigenen Verlauf eingestuft (AKB G.7.2).

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Schritt 1 von 5

Was ist der Anlass?

Bei den meisten Verträgen endet das Versicherungsjahr am 31. Dezember.

Im Überblick

Was passiert mit Ihrer SF-Klasse nach Schaden, Wechsel oder Pause?

Nach den Musterbedingungen des GDV. Versicherer können abweichen, etwa bei Pausen und Übertragungen. Maßgeblich ist Ihr Vertrag.

Was passiert mit Ihrer SF-Klasse nach Schaden, Wechsel oder Pause?
LageWas passiertGrundlage
Ein Kalenderjahr ohne Schadeneine Klasse besser zum 1. JanuarAKB I.3.2
Schaden in Haftpflicht oder VollkaskoRückstufung nach der Tabelle Ihres VersicherersAKB I.3.5, Anhang 1
Schaden in der Teilkaskokeine Auswirkung, auch nicht, wenn er über die Vollkasko abgerechnet wirdAKB I.1, I.4.1.2
Kleiner Haftpflichtschaden, selbst erstattetgilt als schadenfrei, wenn Sie binnen sechs Monaten nach der Mitteilung zahlenAKB I.5
Wechsel des VersicherersVerlauf wird übernommen; der neue fragt beim alten abAKB I.6.1.4, I.8
Anderes Auto statt des altenVerlauf geht auf den neuen Vertrag überAKB I.6.1.1
Verkauf des AutosIhr Verlauf bleibt bei Ihnen; der Käufer wird nach seinem eingestuftAKB G.7.2
Pause bis sechs Monateals wäre nichts gewesenAKB I.6.3.1 a
Pause über sechs bis zwölf MonateVerlauf wie vor der UnterbrechungAKB I.6.3.1 b
Pause über zwölf Monateje weiteres angefangenes Kalenderjahr ein schadenfreies Jahr wenigerAKB I.6.3.1 c
Pause über sieben Jahreder schadenfreie Verlauf verfälltAKB I.6.3.1 d
Übernahme von Partner, Eltern oder Kindmöglich für die Zeit, in der Sie deren Auto überwiegend gefahren sind; die andere Person gibt ihren Rabatt ganz abAKB I.6.1.3, I.6.2.3

GDV-Musterbedingungen AKB 2015, Stand 30.04.2025. Beitragssätze und Rückstufungstabellen legt jeder Versicherer selbst fest (Anhang 1).

Nach einem Schaden

Was kostet eine Rückstufung nach einem Schaden?

Nicht unbedingt nur eine Klasse zurück

Wie weit es zurückgeht, steht in der Rückstufungstabelle Ihres Versicherers (Anhang 1 der Bedingungen). Aus hohen Klassen kann es mehrere Stufen auf einmal zurückgehen. Die Tabellen unterscheiden sich zwischen den Anbietern.

Der Schaden wirkt jahrelang nach

Bis die alte Klasse wieder erreicht ist, vergehen Jahre, und in jedem davon gilt ein höherer Beitragssatz. Die Frage ist deshalb nicht nur „Wie teuer ist der Schaden?“, sondern auch „Was kostet mich die Rückstufung in den nächsten Jahren?“

Kleine Schäden selbst zahlen

In der Kfz-Haftpflicht vermeiden Sie eine Rückstufung, wenn Sie dem Versicherer seine Entschädigung freiwillig erstatten. Nach den Musterbedingungen teilt er Ihnen Beträge bis 500 Euro nach der Regulierung mit; zahlen Sie binnen sechs Monaten, gilt der Vertrag als schadenfrei (AKB I.5). Ob das auch in der Vollkasko geht, regelt Ihr Vertrag.

Für wen sich Rabatt­schutz rechnet

Gegen Aufpreis bleibt die Klasse nach einem Schaden im Jahr erhalten. Ob sich das rechnet, hängt davon ab, wie weit Ihr Versicherer sonst zurückstuft. Aber: Der Schutz gilt nur beim eigenen Versicherer. Wechseln Sie, meldet der alte den tatsächlichen Schadenverlauf (AKB I.8.2), und der neue stuft Sie danach ein.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Zählt ein Teilkasko-Schaden gegen mich?

Nein. Eine SF-Klasse gibt es nur in der Kfz-Haftpflicht und der Vollkasko (AKB I.1). Schäden durch Hagel, Diebstahl, Wild oder Glasbruch führen deshalb nicht zur Rückstufung, auch nicht, wenn Sie sie über die Vollkasko abrechnen (AKB I.4.1.2 d).

Kann ich eine SF-Klasse von jemand anderem übernehmen?

Nach den Musterbedingungen ja, und zwar von Ehe- oder Lebenspartner, einem Elternteil, Ihrem Kind oder Ihrem Arbeitgeber. Übernommen wird nur die Zeit, in der Sie deren Auto überwiegend selbst gefahren sind, und nur mit gültigem Führerschein; die andere Person gibt ihren Rabatt dabei vollständig ab (AKB I.6.1.3, I.6.2.3). Einzelne Versicherer regeln das großzügiger oder strenger.

Was passiert nach einer längeren Pause ohne Auto?

Bis zu sechs Monate Pause bleiben folgenlos. Bei mehr als sechs bis zwölf Monaten gilt der Verlauf wie vor der Unterbrechung; danach wird für jedes weitere angefangene Kalenderjahr ein schadenfreies Jahr abgezogen. Nach mehr als sieben Jahren verfällt der schadenfreie Verlauf (AKB I.6.3.1). Wer das Auto nur vorübergehend abmeldet, hat eine beitragsfreie Ruheversicherung (AKB H.1).

Wie sichere ich meine SF-Klasse beim Wechsel ab?

Lassen Sie sich vom bisherigen Versicherer schriftlich bestätigen, welchen Schadenverlauf er dem neuen melden wird, besonders nach einem Schaden oder mit Rabattschutz. Die Verbraucherzentralen berichten von Fällen, in denen der alte Versicherer eine ungünstigere Einstufung meldete, als auf der Beitragsrechnung stand, weil dort eine interne Klasse galt.

Wo finde ich meine SF-Klasse?

In der Regel im Versicherungsschein und in der Beitragsrechnung, getrennt für Haftpflicht und Vollkasko. Fehlt sie dort, nennt Ihr Versicherer sie auf Nachfrage.

Soll ich Ihren Vertrag einmal ansehen?

Kostenlos und unverbindlich. Vergütet werde ich über die Courtage im Beitrag des Versicherers, nicht über ein Honorar. Ist Ihr jetziger Vertrag der bessere, sage ich Ihnen das.