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Ratgeber · Haftpflicht

Sie helfen beim Umzug und zerbrechen etwas. Zahlt Ihre Haftpflicht?

Der Fall, bei dem Freundschaften enden — und der in vielen Tarifen ausgeschlossen ist.

Kurz gesagt

Zahlt die Privathaftpflicht bei Gefälligkeitsschäden?

Nur wenn der Tarif es ausdrücklich vorsieht. Wer aus reiner Gefälligkeit hilft — beim Umzug, beim Streichen, beim Autoausleihen —, haftet nach der Rechtsprechung oft gar nicht, weil unter Freunden stillschweigend ein Haftungsverzicht angenommen wird. Genau deshalb greift auch die Haftpflichtversicherung nicht: Sie zahlt, wofür man haftet, und wo keine Haftung besteht, gibt es nichts zu ersetzen. Die Folge ist, dass der Geschädigte auf seinem Schaden sitzen bleibt.

  • Ohne besondere Klausel bleibt der Geschädigte ohne Ersatz
  • Gute Tarife enthalten eine Einschlussklausel „Gefälligkeitsschäden"
  • Manchmal mit eigener Höchstgrenze, oft niedriger als die Deckungssumme
  • Der Ausschluss betrifft Sachschäden, nicht Personenschäden
  • Die Klausel gehört zu den wichtigsten Unterscheidungsmerkmalen zweier Tarife

Der Widerspruch

Warum ausgerechnet Hilfsbereitschaft nicht versichert ist

Die Lage wirkt auf den ersten Blick absurd: Wer einem Fremden schadet, ist versichert. Wer einem Freund beim Umzug hilft und dabei dessen Fernseher fallen lässt, ist es unter Umständen nicht. Der Grund liegt nicht bei den Versicherern, sondern im Haftungsrecht — Gerichte nehmen bei reinen Gefälligkeiten regelmäßig an, dass die Beteiligten stillschweigend auf Haftung verzichten.

Für den Helfer ist das zunächst günstig, denn er muss nichts zahlen. Für den Geschädigten ist es bitter: Sein Fernseher ist kaputt, und niemand ersetzt ihn. In der Praxis zahlen viele Helfer dann doch aus eigener Tasche, weil sie die Freundschaft nicht belasten wollen — und genau dafür gibt es die Klausel.

Tarife mit eingeschlossenen Gefälligkeitsschäden verzichten auf den Einwand, dass keine Haftung bestehe, und zahlen trotzdem. Häufig gilt dabei eine eigene Höchstgrenze, die unter der allgemeinen Deckungssumme liegt. Ob und in welcher Höhe Ihr Vertrag das vorsieht, steht in den Bedingungen — im Versicherungsschein steht es fast nie.

Häufige Fragen

Gefälligkeitsschäden — was gefragt wird

Gilt das auch, wenn ich jemandem mein Auto leihe?

Für Schäden am geliehenen Auto gilt eine andere Regel: Das ist ein Schaden an einer geliehenen Sache und in der Privathaftpflicht üblicherweise ausgeschlossen. Manche Tarife schließen Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen ein — auch das ist eine Klausel, nach der man fragen muss.

Was ist mit Personenschäden?

Der Ausschluss betrifft in der Regel Sachschäden. Verletzt sich jemand, greift zunächst die gesetzliche Unfallversicherung oder die Krankenversicherung des Verletzten. Bei schweren Fällen wird die Haftungsfrage anders bewertet als bei einem zerbrochenen Gegenstand.

Kann ich als Geschädigter etwas tun?

Wenn Sie jemanden um Hilfe bitten, sind es Ihre Sachen, die zu Schaden kommen können. Prüfen Sie daher Ihre eigene Hausratversicherung — Bruchschäden beim Umzug sind dort aber meist auch nicht gedeckt. Die ehrlichste Lösung ist, es vorher anzusprechen.

Unsicher, wie es bei Ihnen aussieht?

Wir sehen uns Ihren Vertrag an und sagen Ihnen, was Ihre Haftpflicht in diesem Fall leistet. Kostenlos, und wenn nichts zu ändern ist, hören Sie auch das.