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Betriebshaftpflicht

Ein Fehler bei der Arbeit haftet dem Betrieb an, nicht der Privatperson.

Die private Haftpflicht endet dort, wo die berufliche Tätigkeit beginnt. Genau dort fangen die Summen an, die einen Betrieb kosten können.

  • Unabhängig, an keine Gesellschaft gebunden
  • Kostenlos und unverbindlich
  • Rückruf am selben Werktag

Schritt 1 von 3

In welchem Bereich arbeiten Sie?

Worum es geht

Warum die Betriebshaftpflicht zählt

Wer im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit einem Dritten schadet, haftet dafür — und die Privathaftpflicht schließt berufliche Tätigkeiten ausdrücklich aus. Das gilt auch für den kleinen Nebenerwerb und für Einzelunternehmer.

Der zentrale Punkt jeder Betriebshaftpflicht ist die Tätigkeitsbeschreibung im Versicherungsschein. Was dort nicht steht, ist nicht versichert. Wer sein Angebot erweitert — ein Elektriker, der anfängt, Photovoltaik zu montieren —, muss das melden.

Für Handwerker ist zusätzlich der Einschluss von Tätigkeitsschäden entscheidend: Schäden an genau der Sache, an der gerade gearbeitet wird. Im Grundschutz sind die oft ausgeschlossen, und es sind die Schäden, die am häufigsten passieren.

Ein Fall aus der Praxis

Der Bohrer und die Leitung

Ein Handwerker bohrt beim Montieren eines Regals in eine Wasserleitung. Der Schaden an Wand, Estrich und der darunterliegenden Wohnung geht in den fünfstelligen Bereich. Die Betriebshaftpflicht zahlt — den Schaden an der Wand aber nur, wenn Tätigkeitsschäden eingeschlossen sind. Ohne diesen Einschluss bleibt genau der Teil offen, an dem gearbeitet wurde.

Worauf wir achten

Die Punkte, die den Unterschied machen

Tätigkeitsbeschreibung

Der wichtigste Satz der ganzen Police. Bei jeder Erweiterung des Angebots gehört sie angepasst — sonst steht man im Schadenfall ohne Deckung da.

Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden

Schäden an der Sache, an der gearbeitet wird. Für Handwerk und Montage der entscheidende Einschluss.

Deckungssumme

Drei Millionen pauschal sind das Minimum, fünf bis zehn üblich. Der Aufpreis für mehr ist gering, die Differenz im Ernstfall existenziell.

Mitversicherte Personen

Aushilfen, Praktikanten, Subunternehmer: Wer für Sie tätig wird, sollte mitversichert sein — sonst haften Sie für Menschen ohne eigene Deckung.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Reicht meine private Haftpflicht für den Nebenerwerb?

Nein. Gewerbliche und berufliche Tätigkeiten sind dort ausgeschlossen, unabhängig vom Umsatz. Auch wer nebenher Webseiten baut oder Hunde betreut, braucht eine eigene Deckung.

Was kostet das?

Das hängt an Gewerbe, Umsatz und Mitarbeiterzahl. Für viele kleine Betriebe liegt die Betriebshaftpflicht im niedrigen dreistelligen Bereich im Jahr — gemessen am Risiko der günstigste Schutz, den es gibt.

Bin ich auch für Mitarbeiterfehler versichert?

Ja, für Schäden, die Ihre Mitarbeiter in Ausübung ihrer Tätigkeit Dritten zufügen. Nicht gedeckt sind Schäden, die Mitarbeiter Ihnen selbst zufügen — dafür gibt es andere Bausteine.

Lieber sprechen?

Rufen Sie durch — oder sagen Sie uns, wann es Ihnen passt.