Angenommen, eine Operation ist planbar, aber selten
Das nächstgelegene Krankenhaus bietet den Eingriff an. Eine weiter entfernte Klinik führt ihn deutlich häufiger durch und hat eine Abteilung, die darauf spezialisiert ist. Wählt ein gesetzlich Versicherter ohne zwingenden Grund diese Klinik statt der in der Einweisung genannten, kann die Kasse ihm die Mehrkosten auferlegen. Ein stationärer Zusatztarif mit freier Krankenhauswahl übernimmt solche Mehrkosten, mit Wahlarztleistung auch die Behandlung durch den dortigen Spezialisten.