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Ratgeber · Kfz

Teilkasko oder Vollkasko, oder reicht die Haftpflicht?

Die verbreitete Regel „ab fünf Jahren keine Vollkasko“ ist eine Faustregel, kein Rechenweg. Entscheidend ist, ob Sie einen Totalschaden oder einen selbst verschuldeten Unfall aus eigener Tasche tragen könnten.

, Versicherungsmakler, Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO · Stand:

Kurz gesagt

Was ist der Unterschied zwischen Teilkasko und Vollkasko?

Die Teilkasko zahlt für Schäden am eigenen Auto durch Brand, Diebstahl, Sturm, Hagel, Blitz, Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Glasbruch und Kurzschluss an der Verkabelung. Die Vollkasko umfasst die Teilkasko und zahlt zusätzlich bei selbst verschuldeten Unfällen und Vandalismus. Schäden, die Sie anderen zufügen, trägt in beiden Fällen die Kfz-Haftpflicht. Den Umfang ändern Sie regulär zum Ablauf des Versicherungsjahres, bei den meisten Verträgen mit Kündigung bis 30. November 2026.

  • Ein Teilkasko-Schaden führt nicht zur Rückstufung; SF-Klassen gibt es nur in Haftpflicht und Vollkasko (AKB I.1)
  • Ein selbst verschuldeter Unfall führt in der Vollkasko zur Rückstufung
  • Bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer kürzen, wenn der Tarif nicht darauf verzichtet (§ 81 VVG)
  • Finanziert oder geleast: Prüfen Sie, ob der Vertrag eine Vollkasko vorschreibt

Im Vergleich

Was zahlen Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko?

Nach den Musterbedingungen des GDV. Viele Tarife gehen darüber hinaus, etwa bei Tierbiss oder beim Zusammenstoß mit Tieren aller Art. Maßgeblich ist Ihr Vertrag.

Was zahlen Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko?
SchadenKfz-HaftpflichtTeilkaskoVollkasko
Schäden, die Sie mit dem Auto anderen zufügenjaneinnein
Brand und Explosionneinjaja
Diebstahl, Raub, unbefugter Gebrauch durch Fremdeneinjaja
Sturm ab Windstärke 8, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmungneinjaja
Zusammenstoß mit Haarwild, etwa Reh oder Wildschweinneinjaja
Zusammenstoß mit anderen Tieren, etwa Hund oder Kuhneinnur wenn im Tarif vereinbartja, als Unfall
Glasbruchneinjaja
Kurzschluss an der Verkabelungneinjaja
Tierbiss, etwa durch Marderneinnur wenn im Tarif vereinbartnur wenn im Tarif vereinbart
Selbst verschuldeter Unfall am eigenen Autoneinneinja
Vandalismus durch Fremdeneinneinja
Folge für die SF-KlasseRückstufung nach SchadenkeineRückstufung, außer bei Teilkasko-Ereignissen

GDV-Musterbedingungen AKB 2015, Stand 30.04.2025: A.1, A.2.2 (Unfall: A.2.2.2.2), I.1 und I.4.1.2. Bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer in der Kasko kürzen (A.2.9.1).

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Schritt 1 von 5

Was ist der Anlass?

Bei den meisten Verträgen endet das Versicherungsjahr am 31. Dezember.

Die Grundlage

Wer zahlt eigentlich was?

Die Kfz-Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 1 PflVG) und zahlt Schäden, die Sie mit Ihrem Auto anderen zufügen. Ihr eigenes Auto ist darin nicht versichert.

Die Teilkasko deckt Schäden durch Ereignisse, auf die Sie meist keinen Einfluss haben: Brand, Diebstahl, Sturm, Hagel, Blitz, Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Glasbruch und Kurzschluss an der Verkabelung. Eine Schadenfreiheitsklasse gibt es in der Teilkasko nicht. Ein Schaden führt also nicht zur Rückstufung.

Die Vollkasko umfasst die Teilkasko und ergänzt sie um Unfälle (auch selbst verschuldete) und um Vandalismus durch Fremde. Nur sie zahlt, wenn Sie gegen die Garagenwand fahren oder auf einen Vordermann auffahren.

Die Entscheidung

Teilkasko oder Vollkasko: Woran machen Sie die Wahl fest?

Was kostet ein Total­schaden Sie wirklich?

Nicht der Zeitwert entscheidet, sondern was ein gleichwertiger Ersatz heute kostet und ob Sie den aus eigener Tasche zahlen könnten, ohne dass es weh tut.

Läuft eine Finanzierung?

Leasing- und Finanzierungsverträge schreiben oft eine Vollkasko vor. Sehen Sie nach. Ein Totalschaden tilgt den Kredit nicht; die Raten laufen weiter.

Wie hoch ist Ihre Schaden­freiheits­klasse?

In der Vollkasko sinkt der Beitrag mit der SF-Klasse, in der Teilkasko nicht. In hohen Klassen kann der Abstand deshalb kleiner sein, als man denkt. Der Vergleich lohnt gerade dann.

Selbstbeteiligung als Stellschraube

Eine höhere Selbstbeteiligung senkt den Beitrag. Sinnvoll ist sie nur, wenn Sie den Betrag im Ernstfall ohne Weiteres zahlen können.

Ein typisches Beispiel

Auf Teilkasko umgestellt, dann der Poller

Angenommen, Sie stufen ein älteres Auto von Voll- auf Teilkasko herab, weil es „nicht mehr so viel wert“ ist. Einige Monate später übersehen Sie beim Rangieren einen Poller: Kotflügel und Tür sind eingedrückt. Die Teilkasko zahlt dafür nichts, denn ein selbst verschuldeter Unfall ist nur in der Vollkasko versichert. Ob sich die Umstellung trotzdem gerechnet hat, hängt davon ab, was die Reparatur kostet, was Sie beim Beitrag gespart haben und ob Sie die Reparatur ohne Mühe selbst tragen können.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Zahlt die Teilkasko bei jedem Wildunfall?

Nach den Musterbedingungen beim Zusammenstoß des fahrenden Autos mit Haarwild im Sinne des Bundesjagdgesetzes, etwa Reh, Wildschwein, Hase oder Fuchs (AKB A.2.2.1.4). Zusammenstöße mit Hunden, Kühen oder Vögeln zahlt die Teilkasko nur, wenn der Tarif den „Zusammenstoß mit Tieren aller Art“ einschließt. In der Vollkasko sind sie als Unfall versichert (AKB A.2.2.2.2).

Was bedeutet grobe Fahrlässigkeit?

Grob fahrlässig handelt, wer die nötige Sorgfalt in besonders schwerem Maß verletzt, etwa wer bei Rot über die Ampel fährt oder den Schlüssel im Auto stecken lässt. Ohne Verzicht auf diesen Einwand darf der Versicherer seine Leistung in der Kasko nach der Schwere des Verschuldens kürzen (§ 81 Abs. 2 VVG), in besonders schweren Fällen vollständig. Manche Tarife verzichten ganz oder teilweise darauf; die Ausnahmen stehen in den Bedingungen. Was das bei einem Unfall mit Sommerreifen im Winter heißt, erklärt der Ratgeber zum Winterunfall.

Kann ich unterjährig von Voll- auf Teilkasko wechseln?

Einen Anspruch darauf geben die Musterbedingungen nicht. Regulär ändern Sie den Umfang zum Ablauf des Versicherungsjahres, bei den meisten Verträgen mit Kündigung bis 30. November 2026. Manche Versicherer stellen auf Wunsch auch während des Jahres um; fragen Sie nach. Eine Vollkasko können Sie jederzeit neu beantragen, etwa für ein neues Auto. Annehmen muss der Versicherer sie aber nicht.

Soll ich Ihren Vertrag einmal ansehen?

Kostenlos und unverbindlich. Vergütet werde ich über die Courtage im Beitrag des Versicherers, nicht über ein Honorar. Ist Ihr jetziger Vertrag der bessere, sage ich Ihnen das.