Was kostet ein Totalschaden Sie wirklich?
Nicht der Zeitwert entscheidet, sondern was ein gleichwertiger Ersatz heute kostet und ob Sie den aus eigener Tasche zahlen könnten, ohne dass es weh tut.
Ratgeber · Kfz
Die verbreitete Regel „ab fünf Jahren keine Vollkasko“ ist eine Faustregel, kein Rechenweg. Entscheidend ist, ob Sie einen Totalschaden oder einen selbst verschuldeten Unfall aus eigener Tasche tragen könnten.
Maximilian Frischholz, Versicherungsmakler, Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO · Stand:
Kurz gesagt
Die Teilkasko zahlt für Schäden am eigenen Auto durch Brand, Diebstahl, Sturm, Hagel, Blitz, Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Glasbruch und Kurzschluss an der Verkabelung. Die Vollkasko umfasst die Teilkasko und zahlt zusätzlich bei selbst verschuldeten Unfällen und Vandalismus. Schäden, die Sie anderen zufügen, trägt in beiden Fällen die Kfz-Haftpflicht. Den Umfang ändern Sie regulär zum Ablauf des Versicherungsjahres, bei den meisten Verträgen mit Kündigung bis 30. November 2026.
Im Vergleich
Nach den Musterbedingungen des GDV. Viele Tarife gehen darüber hinaus, etwa bei Tierbiss oder beim Zusammenstoß mit Tieren aller Art. Maßgeblich ist Ihr Vertrag.
| Schaden | Kfz-Haftpflicht | Teilkasko | Vollkasko |
|---|---|---|---|
| Schäden, die Sie mit dem Auto anderen zufügen | ja | nein | nein |
| Brand und Explosion | nein | ja | ja |
| Diebstahl, Raub, unbefugter Gebrauch durch Fremde | nein | ja | ja |
| Sturm ab Windstärke 8, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung | nein | ja | ja |
| Zusammenstoß mit Haarwild, etwa Reh oder Wildschwein | nein | ja | ja |
| Zusammenstoß mit anderen Tieren, etwa Hund oder Kuh | nein | nur wenn im Tarif vereinbart | ja, als Unfall |
| Glasbruch | nein | ja | ja |
| Kurzschluss an der Verkabelung | nein | ja | ja |
| Tierbiss, etwa durch Marder | nein | nur wenn im Tarif vereinbart | nur wenn im Tarif vereinbart |
| Selbst verschuldeter Unfall am eigenen Auto | nein | nein | ja |
| Vandalismus durch Fremde | nein | nein | ja |
| Folge für die SF-Klasse | Rückstufung nach Schaden | keine | Rückstufung, außer bei Teilkasko-Ereignissen |
GDV-Musterbedingungen AKB 2015, Stand 30.04.2025: A.1, A.2.2 (Unfall: A.2.2.2.2), I.1 und I.4.1.2. Bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer in der Kasko kürzen (A.2.9.1).
Kfz-Beitrags-Check
Unverbindlich · wenige Fragen · Antwort persönlich von Maximilian Frischholz
Schritt 1 von 5
Ich schaue mir Ihre Angaben an. Ich rufe Sie am Montag zwischen 9 und 12 Uhr zurück. Wenn es schneller gehen soll, rufen Sie einfach durch: 0159 01054683.
Für das Gespräch: Für ein Angebot brauche ich HSN und TSN aus dem Fahrzeugschein (Feld 2.1 und 2.2) und Ihre Schadenfreiheitsklasse aus dem letzten Versicherungsschein. Legen Sie beides bitte bereit.
Die Grundlage
Die Kfz-Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 1 PflVG) und zahlt Schäden, die Sie mit Ihrem Auto anderen zufügen. Ihr eigenes Auto ist darin nicht versichert.
Die Teilkasko deckt Schäden durch Ereignisse, auf die Sie meist keinen Einfluss haben: Brand, Diebstahl, Sturm, Hagel, Blitz, Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Glasbruch und Kurzschluss an der Verkabelung. Eine Schadenfreiheitsklasse gibt es in der Teilkasko nicht. Ein Schaden führt also nicht zur Rückstufung.
Die Vollkasko umfasst die Teilkasko und ergänzt sie um Unfälle (auch selbst verschuldete) und um Vandalismus durch Fremde. Nur sie zahlt, wenn Sie gegen die Garagenwand fahren oder auf einen Vordermann auffahren.
Die Entscheidung
Nicht der Zeitwert entscheidet, sondern was ein gleichwertiger Ersatz heute kostet und ob Sie den aus eigener Tasche zahlen könnten, ohne dass es weh tut.
Leasing- und Finanzierungsverträge schreiben oft eine Vollkasko vor. Sehen Sie nach. Ein Totalschaden tilgt den Kredit nicht; die Raten laufen weiter.
In der Vollkasko sinkt der Beitrag mit der SF-Klasse, in der Teilkasko nicht. In hohen Klassen kann der Abstand deshalb kleiner sein, als man denkt. Der Vergleich lohnt gerade dann.
Eine höhere Selbstbeteiligung senkt den Beitrag. Sinnvoll ist sie nur, wenn Sie den Betrag im Ernstfall ohne Weiteres zahlen können.
Ein typisches Beispiel
Angenommen, Sie stufen ein älteres Auto von Voll- auf Teilkasko herab, weil es „nicht mehr so viel wert“ ist. Einige Monate später übersehen Sie beim Rangieren einen Poller: Kotflügel und Tür sind eingedrückt. Die Teilkasko zahlt dafür nichts, denn ein selbst verschuldeter Unfall ist nur in der Vollkasko versichert. Ob sich die Umstellung trotzdem gerechnet hat, hängt davon ab, was die Reparatur kostet, was Sie beim Beitrag gespart haben und ob Sie die Reparatur ohne Mühe selbst tragen können.
Häufige Fragen
Nach den Musterbedingungen beim Zusammenstoß des fahrenden Autos mit Haarwild im Sinne des Bundesjagdgesetzes, etwa Reh, Wildschwein, Hase oder Fuchs (AKB A.2.2.1.4). Zusammenstöße mit Hunden, Kühen oder Vögeln zahlt die Teilkasko nur, wenn der Tarif den „Zusammenstoß mit Tieren aller Art“ einschließt. In der Vollkasko sind sie als Unfall versichert (AKB A.2.2.2.2).
Grob fahrlässig handelt, wer die nötige Sorgfalt in besonders schwerem Maß verletzt, etwa wer bei Rot über die Ampel fährt oder den Schlüssel im Auto stecken lässt. Ohne Verzicht auf diesen Einwand darf der Versicherer seine Leistung in der Kasko nach der Schwere des Verschuldens kürzen (§ 81 Abs. 2 VVG), in besonders schweren Fällen vollständig. Manche Tarife verzichten ganz oder teilweise darauf; die Ausnahmen stehen in den Bedingungen. Was das bei einem Unfall mit Sommerreifen im Winter heißt, erklärt der Ratgeber zum Winterunfall.
Einen Anspruch darauf geben die Musterbedingungen nicht. Regulär ändern Sie den Umfang zum Ablauf des Versicherungsjahres, bei den meisten Verträgen mit Kündigung bis 30. November 2026. Manche Versicherer stellen auf Wunsch auch während des Jahres um; fragen Sie nach. Eine Vollkasko können Sie jederzeit neu beantragen, etwa für ein neues Auto. Annehmen muss der Versicherer sie aber nicht.
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Fristen und Muster, falls Sie den Schutz ändern wollen.
Den Umfang zum Jahreswechsel ändern: Frist 30. November 2026.
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Kostenlos und unverbindlich. Vergütet werde ich über die Courtage im Beitrag des Versicherers, nicht über ein Honorar. Ist Ihr jetziger Vertrag der bessere, sage ich Ihnen das.