Ratgeber · Krankenversicherung
PKV-Beitragserhöhung: Ihre Möglichkeiten und Fristen
Eine Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung ist ärgerlich, aber selten ein Grund, sofort zu kündigen. Oft lohnt zuerst der Blick in die anderen Tarife des eigenen Versicherers — dort bleibt Ihre Alterungsrückstellung erhalten. Hier steht, welche Wege es gibt und welche Frist ab dem Brief läuft.
Maximilian Frischholz, Versicherungsmakler, Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO · Stand:
Kurz gesagt
Was kann ich tun, wenn die private Krankenversicherung den Beitrag erhöht?
Sie haben zwei gesetzliche Wege. Sie können beim eigenen Versicherer in einen anderen Tarif mit gleichartigem Schutz wechseln; die Alterungsrückstellung wird dabei angerechnet (§ 204 VVG). Oder Sie kündigen innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung zu dem Tag, an dem die Erhöhung wirksam wird (§ 205 Abs. 4 VVG). Die Kündigung der Krankheitskostenvollversicherung wirkt aber nur, wenn Sie lückenlosen neuen Schutz nachweisen — deshalb erst den neuen Vertrag, dann die Kündigung.
- Sonderkündigung: zwei Monate ab Zugang der Änderungsmitteilung (§ 205 Abs. 4 VVG)
- Die Kündigung wirkt zu dem Tag, an dem die Erhöhung gelten soll
- Tarifwechsel beim eigenen Versicherer: jederzeit, ohne Frist (§ 204 VVG)
- Kündigung erst nach Zusage des neuen Versicherers (§ 205 Abs. 6 VVG)
- Eine Erhöhung gilt frühestens ab dem zweiten Monat nach der Mitteilung (§ 203 Abs. 5 VVG)
Fristen und Wege
Welche Möglichkeiten haben Sie nach einer Beitragserhöhung?
| Weg | Rechtsgrundlage | Frist | Worauf Sie achten sollten |
|---|---|---|---|
| Tarifwechsel beim eigenen Versicherer | § 204 Abs. 1 Nr. 1 VVG | jederzeit | Alterungsrückstellung wird angerechnet; nur für Mehrleistungen darf der Versicherer Gesundheitsfragen, Zuschlag oder Wartezeit verlangen |
| Höherer Selbstbehalt oder weniger Leistung im selben Haus | § 204 VVG | jederzeit | Wer später wieder mehr Leistung will, muss dafür unter Umständen neu Gesundheitsfragen beantworten |
| Sonderkündigung und Wechsel zu einem anderen Versicherer | § 205 Abs. 4 und 6 VVG | zwei Monate ab Zugang der Mitteilung | neue Gesundheitsprüfung; Alterungsrückstellung nur bei Verträgen ab 2009 und nur im Umfang des Basistarifs übertragbar; Kündigung wirkt erst mit Nachweis des neuen Vertrags |
| Wechsel in den Basistarif | § 204 Abs. 1 Nr. 1 VVG, § 152 VAG | jederzeit, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind | nur bei Vertrag ab 2009, ab 55, mit Rente oder Pension oder bei Hilfebedürftigkeit; Leistungen vergleichbar der gesetzlichen Kasse, Beitrag höchstens wie deren Höchstbeitrag |
| Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung | §§ 5, 6 SGB V | nur bei neuer Versicherungspflicht | etwa als Angestellter unter der Versicherungspflichtgrenze; ab 55 in der Regel ausgeschlossen |
Die Tabelle beschreibt die gesetzlichen Regeln allgemein. Ob eine Beitragsanpassung im Einzelfall wirksam ist, ist eine Rechtsfrage — dafür sind Verbraucherzentrale oder Fachanwalt die richtige Adresse. Stand 23.09.2026.
Warum der Beitrag steigt
Wie kommt eine Beitragsanpassung zustande?
Private Krankenversicherer dürfen den Beitrag nicht nach Belieben ändern. Eine Anpassung ist nur zulässig, wenn sich eine Rechnungsgrundlage — die Versicherungsleistungen oder die Sterbewahrscheinlichkeiten — nicht nur vorübergehend verändert hat und ein Treuhänder zugestimmt hat, der die Berechnung prüft (§ 203 Abs. 2 VVG).
Die neue Prämie gilt ab Beginn des zweiten Monats, der auf die Mitteilung folgt (§ 203 Abs. 5 VVG). Eine Erhöhung zum 1. Januar muss Ihnen also spätestens im November mitgeteilt werden — die zwei Monate für die Sonderkündigung laufen dann bis in den Januar.
Dass Beiträge über die Jahre steigen, ist in der PKV angelegt: Die Kosten im Gesundheitswesen steigen, und die Alterungsrückstellung dämpft das nur. Wer seinen Tarif kennt und die Wege oben nutzt, kann den Anstieg abfedern, ohne den Versicherer zu verlassen.
Die richtige Reihenfolge
In welcher Reihenfolge gehen Sie vor?
-
Brief genau lesen und Datum notieren
Wann ist die Mitteilung zugegangen, ab wann gilt der neue Beitrag, welcher Tarif ist betroffen? Ab dem Zugang laufen die zwei Monate für die Sonderkündigung.
-
Tarife beim eigenen Versicherer vergleichen
Nach § 204 VVG können Sie in jeden Tarif mit gleichartigem Schutz wechseln; die Alterungsrückstellung wird angerechnet. Eine Gesundheitsprüfung darf der Versicherer nur für Mehrleistungen verlangen. Vorsicht bei Verträgen aus der Zeit vor 2013: Wer aus einem Tarif mit Beiträgen nach Geschlecht in einen Unisex-Tarif wechselt, kann nicht mehr zurück (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 VVG).
-
Wenn Sie wechseln wollen: erst der neue Vertrag
Ein anderer Versicherer prüft Ihre Gesundheit neu. Die Alterungsrückstellung wandert nur bei Verträgen ab 2009 mit und nur im Umfang des Basistarifs (§ 204 Abs. 1 Nr. 2 VVG). Kündigen Sie erst, wenn die Annahme schriftlich vorliegt.
-
Fristgerecht kündigen und nachweisen
Die Sonderkündigung wirkt zum Tag der Erhöhung. Den neuen Vertrag müssen Sie innerhalb von zwei Monaten nach der Kündigung nachweisen, sonst ist sie unwirksam (§ 205 Abs. 6 VVG).
Schritt 1 von 3
Angekommen.
Wir schauen uns Ihre Angaben an. Wir rufen Sie morgen zwischen 9 und 12 Uhr zurück. Wenn es schneller gehen soll, rufen Sie einfach durch: 0159 01054683.
Häufige Fragen
PKV-Beitragserhöhung — kurz beantwortet
Wie lange habe ich Zeit für die Sonderkündigung?
Zwei Monate ab Zugang der Änderungsmitteilung (§ 205 Abs. 4 VVG). Die Kündigung wirkt zu dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung wirksam werden soll — auch wenn Sie sie erst danach aussprechen.
Verliere ich beim Tarifwechsel meine Alterungsrückstellung?
Nein. Beim Wechsel innerhalb desselben Versicherers wird sie angerechnet (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 VVG). Beim Wechsel zu einem anderen Versicherer wird bei Verträgen ab 2009 nur der Teil übertragen, der dem Basistarif entspricht; bei älteren Verträgen nichts.
Muss der Versicherer meinem Tarifwechsel zustimmen?
Ja, wenn der Zieltarif gleichartigen Schutz bietet: Sie können verlangen, dass er Ihren Antrag annimmt (§ 204 VVG). Einen Grund müssen Sie nicht nennen. Für Mehrleistungen darf er einen Zuschlag, einen Ausschluss oder eine Wartezeit verlangen.
Kann ich zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?
Nur, wenn Sie wieder versicherungspflichtig werden — etwa weil Ihr Einkommen als Angestellter unter die Versicherungspflichtgrenze fällt. Ab 55 ist die Rückkehr in der Regel ausgeschlossen (§ 6 Abs. 3a SGB V). Eine Beitragserhöhung allein öffnet diesen Weg nicht.
Was ist der Basistarif?
Ein branchenweit einheitlicher Tarif, den jeder Anbieter der privaten Krankenvollversicherung anbieten muss, mit Leistungen vergleichbar der gesetzlichen Kasse (§ 152 Abs. 1 VAG). Sein Beitrag darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übersteigen (§ 152 Abs. 3 VAG). Wechseln können Sie unter Anrechnung der Alterungsrückstellung, wenn Ihr Vertrag ab 2009 begonnen hat, Sie 55 oder älter sind, Rente oder Pension beziehen oder hilfebedürftig sind.
Prüft maxVers, ob die Erhöhung rechtmäßig ist?
Nein. Ob eine Beitragsanpassung formell und inhaltlich wirksam ist, ist eine Rechtsfrage; dafür sind Verbraucherzentrale oder Fachanwalt zuständig. Wir helfen bei der Frage, welcher Tarif oder Versicherer danach zu Ihnen passt.
Quellen
- Versicherungsvertragsgesetz, § 203 Prämien- und Bedingungsanpassung (öffnet in neuem Tab) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · abgerufen am 23.09.2026
- Versicherungsvertragsgesetz, § 204 Tarifwechsel (öffnet in neuem Tab) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · abgerufen am 23.09.2026
- Versicherungsvertragsgesetz, § 205 Kündigung des Versicherungsnehmers (öffnet in neuem Tab) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · abgerufen am 23.09.2026
- Versicherungsaufsichtsgesetz, § 152 Basistarif (öffnet in neuem Tab) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · abgerufen am 23.09.2026
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch, § 6 Versicherungsfreiheit (Abs. 3a: ab 55) (öffnet in neuem Tab) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · abgerufen am 23.09.2026
- Beitragssteigerung bei privater Krankenversicherung: Was nun? (öffnet in neuem Tab) Verbraucherzentrale Bundesverband · Stand 13.04.2026
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Wir sehen uns mit Ihnen die Tarife an, in die Sie wechseln können — und sagen es auch, wenn Bleiben die bessere Wahl ist.