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Förderung ab 1. Januar 2027

Das Altersvorsorgedepot kommt. Was es ist und was wir davon vermitteln.

Ab 2027 fördert der Staat private Vorsorge neu, erstmals auch ohne Garantie. Hier steht, was beschlossen ist, welche Vertragsarten es gibt und wo unsere Erlaubnis als Versicherungsmakler endet.

  • Beschlossen: BGBl. 2026 I Nr. 156
  • An keine Versicherungsgesellschaft gebunden
  • Für Sie ohne Honorar, vergütet über die Courtage

Kurz gesagt

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich geförderter Vorsorgevertrag ohne Garantie, den es ab dem 1. Januar 2027 gibt. Die Beiträge fließen in Fonds wie ETFs oder in Staatsanleihen, der Staat legt eine Zulage dazu: bis 540 Euro im Jahr, dazu bis 300 Euro je Kind. Ausgezahlt wird frühestens ab 65 oder mit Beginn der gesetzlichen Rente, als lebenslange Rente oder Auszahlungsplan bis mindestens 85, bis zu 30 Prozent auf einmal. Grundlage ist das Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 156).

  • Start 1. Januar 2027, vorher kann kein Vertrag zertifiziert werden
  • Grundzulage: 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag, 25 % bis 1.800 €
  • Einzahlung bis 6.840 € im Jahr, gefördert bis 1.800 €
  • Standarddepot mit Kostendeckel: Effektivkosten höchstens 1,0 % im Jahr
  • maxVers vermittelt nur die Varianten, die ein Lebensversicherer anbietet

Die Förderung

Was gilt ab dem 1. Januar 2027?

Was gilt ab dem 1. Januar 2027?
PunktRegelRechtsgrundlage
Grundzulage50 % der Beiträge bis 360 €, 25 % der Beiträge von 360,01 bis 1.800 €, höchstens 540 € im Jahr§ 84 EStG n. F.
Berufseinsteigereinmalig 200 € mehr, wenn Sie zu Beginn des Beitragsjahres jünger als 25 sind§ 84 Satz 2 EStG n. F.
Kinderzulage100 % der Beiträge, höchstens 300 € je Kind, für das Sie Kindergeld bekommen§ 85 EStG n. F.
Mindesteigenbeitrag120 € im Jahr§ 86 EStG n. F.
Sonderausgabenabzugbis 1.800 € Beiträge zuzüglich Zulagen§ 10a EStG n. F.
Höchste Einzahlung6.840 € im Jahr; gefördert werden davon bis 1.800 €§ 1 Abs. 1 Nr. 5 AltZertG n. F.
Wer gefördert wirdu. a. rentenversicherungspflichtig Beschäftigte und Beamte; neu: Selbstständige unter 67 mit Steuererklärung und angestellte Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke§ 10a Abs. 1 EStG n. F.
Zahl der Verträgeab 2027 werden höchstens zwei neu abgeschlossene Verträge gefördert§ 82 Abs. 5 EStG n. F.
AuszahlungBeginn zwischen 65 und 70, früher mit Beginn der gesetzlichen Rente; lebenslange Rente oder Auszahlungsplan bis mindestens 85; bis 30 % auf einmal§ 1 Abs. 1 Nr. 2 und 4 AltZertG n. F.
SteuerErträge bleiben in der Ansparphase steuerfrei; die Auszahlungen aus geförderten Beiträgen sind voll steuerpflichtig§ 22 Nr. 5 EStG

n. F. = Fassung ab 1. Januar 2027 nach dem Altersvorsorgereformgesetz vom 26.05.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 156). Stand 23.09.2026. Die Tabelle ordnet ein; sie ersetzt keine Steuerberatung.

Die Vertragsarten

Welche Vertragsarten gibt es, und welche vermitteln wir?

Gefördert werden ab 2027 nur zertifizierte Verträge. Neben Sonderformen wie Darlehensverträgen für die eigene Wohnung kennt das Gesetz drei Vertragsarten; dazu kommen die bestehenden Riester-Verträge.

Welche Vertragsarten gibt es, und welche vermitteln wir?
VertragsartGarantieAnlageVermittelt maxVers?
AltersvorsorgedepotkeineInvestmentfonds bis Risikoklasse 5, etwa ETFs; Anleihen von Bund, Ländern, Gemeinden, Euro-Staaten und EUnur, wenn ein Lebensversicherer es als Versicherung anbietet; als reines Wertpapierdepot nicht
Standarddepotkeinezwei Fonds, einer der Risikoklasse 1–2 und einer der Klasse 3–5; Umschichtung vor Rentenbeginn; Effektivkosten höchstens 1,0 % im Jahrnur in Versicherungsform
Garantieprodukt80 % oder 100 % der Beiträge und Zulagen zu Rentenbeginnje nach Anbieterja, wenn ein Lebensversicherer es anbietet
Bestehender Riester-Vertragwie vereinbartwie vereinbartwir prüfen ihn; neu abschließen lässt er sich nur bis 31.12.2026

§ 1 Abs. 1, 1b und 1c, § 2a Abs. 2 AltZertG in der Fassung ab 1. Januar 2027. Beim Standarddepot liegen fünf Jahre vor Rentenbeginn höchstens 50 %, ab zwei Jahren davor höchstens 30 % im chancenreicheren Fonds, sofern Sie nichts anderes vereinbaren. Welche Versicherer welche Tarife anbieten, steht erst nach der Zertifizierung fest, also frühestens am 1. Januar 2027.

Unsere Erlaubnis

Was darf ein Versicherungs­makler hier vermitteln?

maxVers – Versicherungsmakler Maximilian Frischholz hat die Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung und ist im Vermittlerregister unter D-ZOUL-9BEZY-54 eingetragen. Diese Erlaubnis umfasst Versicherungen. Dazu gehören geförderte Altersvorsorgeverträge, die ein Lebensversicherer als Rentenversicherung anbietet, mit Garantie oder fondsgebunden ohne Garantie. Lebensversicherer gehören zu den Anbietern, die das Gesetz zulässt (§ 1 Abs. 2 AltZertG).

Ein reines Wertpapierdepot bei einer Bank, einem Broker oder einer Fondsgesellschaft ist keine Versicherung. Wer dazu berät oder es vermittelt, braucht eine Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler nach § 34f der Gewerbeordnung oder arbeitet für ein Kredit- oder Wertpapierinstitut. Diese Erlaubnis hat maxVers nicht. Deshalb beraten wir nicht zur Auswahl eines reinen Depots und vermitteln keines.

Ein reines Depot können Sie direkt bei einem Anbieter mit zertifiziertem Vertrag eröffnen. Wer ein Depot oder ein Garantieprodukt anbietet, muss auch ein Standarddepot mit Kostendeckel anbieten, selbst oder über einen Partner (§ 1 Abs. 3 AltZertG n. F.). Was wir tun: die Vertragsarten einordnen, Ihren Bestand ansehen (Riester, Betriebsrente, private Rente) und die Angebote in Versicherungsform vergleichen, sobald es sie gibt.

Worauf es ankommt

Was gehört vor jede Entscheidung?

Erst der Bestand

Ein neuer Vertrag ist nur dann besser, wenn er besser ist als das, was schon läuft. Wer bereits einen Riester-Vertrag hat, prüft zuerst diesen.

Die Folge für alle Verträge

Wer ab 2027 einen neuen geförderten Vertrag abschließt, stellt damit alle seine Altersvorsorgeverträge auf die neue Förderung um (§ 52 Abs. 50a EStG). Das kann günstig sein oder nicht. Es muss gerechnet werden.

Kosten

Beim Standarddepot sind die Effektivkosten auf 1,0 Prozent im Jahr begrenzt; bei den anderen Vertragsarten stehen sie im Produktinformationsblatt. Vergleichen lässt sich das erst, wenn die Tarife zertifiziert sind.

Wir sagen auch Nein

Wenn sich für Sie nichts ändert, hören Sie das von uns. Ein Wechsel, der nur Kosten verschiebt, ist kein Fortschritt.

ab 1. Januar 2027

Ich will wissen, wenn es Tarife gibt

Eine Mailadresse genügt. Sobald Lebensversicherer zertifizierte Tarife anbieten, schreiben wir Ihnen einmal und sagen dazu, was wir davon vermitteln können. Kein Newsletter.

  • Eine Nachricht, wenn es losgeht, sonst keine
  • Kein Newsletter, keine Weitergabe an Dritte
  • Kein Anruf, solange Sie nicht darum bitten

Häufige Fragen

Was Sparer jetzt fragen

Ab wann kann ich ein Altersvorsorgedepot abschließen?

Frühestens ab dem 1. Januar 2027. Vorher kann kein Vertrag nach den neuen Regeln zertifiziert werden (§ 14 Abs. 7 AltZertG n. F.), und nur zertifizierte Verträge werden gefördert.

Darf maxVers mir ein Altersvorsorgedepot vermitteln?

Nur in Versicherungsform, also wenn ein Lebensversicherer den geförderten Vertrag als Rentenversicherung anbietet. Ein reines Wertpapierdepot vermitteln wir nicht und beraten auch nicht zu seiner Auswahl; dafür fehlt uns die Erlaubnis nach § 34f GewO.

Soll ich meinen Riester-Vertrag jetzt kündigen?

Nein, jedenfalls nicht, bevor jemand nachgerechnet hat. Wer kündigt und sich auszahlen lässt, verliert die Förderung. Ab 2027 lässt sich das Guthaben stattdessen in einen neuen Vertrag übertragen, ohne die bisherige Förderung zurückzuzahlen. Ob das besser ist, hängt an Kosten, Garantie und Zulagen des alten Vertrags.

Soll ich mit dem Sparen warten, bis es kommt?

Das kommt darauf an. Wer heute gar nichts hat, verliert mit jedem Monat Zeit, und Zeit ist bei der Altersvorsorge einer der Faktoren, die am meisten ausmachen. Wer schon etwas laufen hat, kann in Ruhe abwarten, bis die Tarife da sind.

Werde ich als Selbstständiger gefördert?

Ab 2027 ja, wenn Sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit haben, jünger als 67 sind und für das Beitragsjahr eine Steuererklärung abgeben (§ 10a Abs. 1 EStG n. F.). Bisher waren Selbstständige nur in Ausnahmefällen förderberechtigt, etwa wenn sie rentenversicherungspflichtig sind.

Kostet mich die Prüfung etwas?

Nein. Wir arbeiten als Makler und werden von den Gesellschaften vergütet, nicht von Ihnen. Was das für Sie bedeutet, steht in unserer Erstinformation.

Was passiert mit meiner Adresse?

Sie liegt bei uns und wird für genau eine Nachricht verwendet: die, in der wir Ihnen sagen, dass es Tarife gibt. Keine Weitergabe an Dritte, kein Newsletter. Ein formloser Widerruf genügt, und sie ist weg.

Lieber gleich sprechen?

Wir sehen uns Ihre Altersvorsorge auch heute schon an: was läuft, was es kostet und was sich 2027 für Sie ändert.