Erst der Bestand
Ein neuer Vertrag ist nur dann besser, wenn er besser ist als das, was schon läuft. Wer bereits einen Riester-Vertrag hat, prüft zuerst diesen.
Förderung ab 1. Januar 2027
Ab 2027 fördert der Staat private Vorsorge neu, erstmals auch ohne Garantie. Hier steht, was beschlossen ist, welche Vertragsarten es gibt und wo unsere Erlaubnis als Versicherungsmakler endet.
Kurz gesagt
Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich geförderter Vorsorgevertrag ohne Garantie, den es ab dem 1. Januar 2027 gibt. Die Beiträge fließen in Fonds wie ETFs oder in Staatsanleihen, der Staat legt eine Zulage dazu: bis 540 Euro im Jahr, dazu bis 300 Euro je Kind. Ausgezahlt wird frühestens ab 65 oder mit Beginn der gesetzlichen Rente, als lebenslange Rente oder Auszahlungsplan bis mindestens 85, bis zu 30 Prozent auf einmal. Grundlage ist das Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 156).
Die Förderung
| Punkt | Regel | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Grundzulage | 50 % der Beiträge bis 360 €, 25 % der Beiträge von 360,01 bis 1.800 €, höchstens 540 € im Jahr | § 84 EStG n. F. |
| Berufseinsteiger | einmalig 200 € mehr, wenn Sie zu Beginn des Beitragsjahres jünger als 25 sind | § 84 Satz 2 EStG n. F. |
| Kinderzulage | 100 % der Beiträge, höchstens 300 € je Kind, für das Sie Kindergeld bekommen | § 85 EStG n. F. |
| Mindesteigenbeitrag | 120 € im Jahr | § 86 EStG n. F. |
| Sonderausgabenabzug | bis 1.800 € Beiträge zuzüglich Zulagen | § 10a EStG n. F. |
| Höchste Einzahlung | 6.840 € im Jahr; gefördert werden davon bis 1.800 € | § 1 Abs. 1 Nr. 5 AltZertG n. F. |
| Wer gefördert wird | u. a. rentenversicherungspflichtig Beschäftigte und Beamte; neu: Selbstständige unter 67 mit Steuererklärung und angestellte Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke | § 10a Abs. 1 EStG n. F. |
| Zahl der Verträge | ab 2027 werden höchstens zwei neu abgeschlossene Verträge gefördert | § 82 Abs. 5 EStG n. F. |
| Auszahlung | Beginn zwischen 65 und 70, früher mit Beginn der gesetzlichen Rente; lebenslange Rente oder Auszahlungsplan bis mindestens 85; bis 30 % auf einmal | § 1 Abs. 1 Nr. 2 und 4 AltZertG n. F. |
| Steuer | Erträge bleiben in der Ansparphase steuerfrei; die Auszahlungen aus geförderten Beiträgen sind voll steuerpflichtig | § 22 Nr. 5 EStG |
n. F. = Fassung ab 1. Januar 2027 nach dem Altersvorsorgereformgesetz vom 26.05.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 156). Stand 23.09.2026. Die Tabelle ordnet ein; sie ersetzt keine Steuerberatung.
Die Vertragsarten
Gefördert werden ab 2027 nur zertifizierte Verträge. Neben Sonderformen wie Darlehensverträgen für die eigene Wohnung kennt das Gesetz drei Vertragsarten; dazu kommen die bestehenden Riester-Verträge.
| Vertragsart | Garantie | Anlage | Vermittelt maxVers? |
|---|---|---|---|
| Altersvorsorgedepot | keine | Investmentfonds bis Risikoklasse 5, etwa ETFs; Anleihen von Bund, Ländern, Gemeinden, Euro-Staaten und EU | nur, wenn ein Lebensversicherer es als Versicherung anbietet; als reines Wertpapierdepot nicht |
| Standarddepot | keine | zwei Fonds, einer der Risikoklasse 1–2 und einer der Klasse 3–5; Umschichtung vor Rentenbeginn; Effektivkosten höchstens 1,0 % im Jahr | nur in Versicherungsform |
| Garantieprodukt | 80 % oder 100 % der Beiträge und Zulagen zu Rentenbeginn | je nach Anbieter | ja, wenn ein Lebensversicherer es anbietet |
| Bestehender Riester-Vertrag | wie vereinbart | wie vereinbart | wir prüfen ihn; neu abschließen lässt er sich nur bis 31.12.2026 |
§ 1 Abs. 1, 1b und 1c, § 2a Abs. 2 AltZertG in der Fassung ab 1. Januar 2027. Beim Standarddepot liegen fünf Jahre vor Rentenbeginn höchstens 50 %, ab zwei Jahren davor höchstens 30 % im chancenreicheren Fonds, sofern Sie nichts anderes vereinbaren. Welche Versicherer welche Tarife anbieten, steht erst nach der Zertifizierung fest, also frühestens am 1. Januar 2027.
Unsere Erlaubnis
maxVers – Versicherungsmakler Maximilian Frischholz hat die Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung und ist im Vermittlerregister unter D-ZOUL-9BEZY-54 eingetragen. Diese Erlaubnis umfasst Versicherungen. Dazu gehören geförderte Altersvorsorgeverträge, die ein Lebensversicherer als Rentenversicherung anbietet, mit Garantie oder fondsgebunden ohne Garantie. Lebensversicherer gehören zu den Anbietern, die das Gesetz zulässt (§ 1 Abs. 2 AltZertG).
Ein reines Wertpapierdepot bei einer Bank, einem Broker oder einer Fondsgesellschaft ist keine Versicherung. Wer dazu berät oder es vermittelt, braucht eine Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler nach § 34f der Gewerbeordnung oder arbeitet für ein Kredit- oder Wertpapierinstitut. Diese Erlaubnis hat maxVers nicht. Deshalb beraten wir nicht zur Auswahl eines reinen Depots und vermitteln keines.
Ein reines Depot können Sie direkt bei einem Anbieter mit zertifiziertem Vertrag eröffnen. Wer ein Depot oder ein Garantieprodukt anbietet, muss auch ein Standarddepot mit Kostendeckel anbieten, selbst oder über einen Partner (§ 1 Abs. 3 AltZertG n. F.). Was wir tun: die Vertragsarten einordnen, Ihren Bestand ansehen (Riester, Betriebsrente, private Rente) und die Angebote in Versicherungsform vergleichen, sobald es sie gibt.
Worauf es ankommt
Ein neuer Vertrag ist nur dann besser, wenn er besser ist als das, was schon läuft. Wer bereits einen Riester-Vertrag hat, prüft zuerst diesen.
Wer ab 2027 einen neuen geförderten Vertrag abschließt, stellt damit alle seine Altersvorsorgeverträge auf die neue Förderung um (§ 52 Abs. 50a EStG). Das kann günstig sein oder nicht. Es muss gerechnet werden.
Beim Standarddepot sind die Effektivkosten auf 1,0 Prozent im Jahr begrenzt; bei den anderen Vertragsarten stehen sie im Produktinformationsblatt. Vergleichen lässt sich das erst, wenn die Tarife zertifiziert sind.
Wenn sich für Sie nichts ändert, hören Sie das von uns. Ein Wechsel, der nur Kosten verschiebt, ist kein Fortschritt.
ab 1. Januar 2027
Eine Mailadresse genügt. Sobald Lebensversicherer zertifizierte Tarife anbieten, schreiben wir Ihnen einmal und sagen dazu, was wir davon vermitteln können. Kein Newsletter.
Wir melden uns, sobald es losgeht, und vorher nicht. Wenn Sie in der Zwischenzeit etwas wissen wollen: 0159 01054683.
Häufige Fragen
Frühestens ab dem 1. Januar 2027. Vorher kann kein Vertrag nach den neuen Regeln zertifiziert werden (§ 14 Abs. 7 AltZertG n. F.), und nur zertifizierte Verträge werden gefördert.
Nur in Versicherungsform, also wenn ein Lebensversicherer den geförderten Vertrag als Rentenversicherung anbietet. Ein reines Wertpapierdepot vermitteln wir nicht und beraten auch nicht zu seiner Auswahl; dafür fehlt uns die Erlaubnis nach § 34f GewO.
Nein, jedenfalls nicht, bevor jemand nachgerechnet hat. Wer kündigt und sich auszahlen lässt, verliert die Förderung. Ab 2027 lässt sich das Guthaben stattdessen in einen neuen Vertrag übertragen, ohne die bisherige Förderung zurückzuzahlen. Ob das besser ist, hängt an Kosten, Garantie und Zulagen des alten Vertrags.
Das kommt darauf an. Wer heute gar nichts hat, verliert mit jedem Monat Zeit, und Zeit ist bei der Altersvorsorge einer der Faktoren, die am meisten ausmachen. Wer schon etwas laufen hat, kann in Ruhe abwarten, bis die Tarife da sind.
Ab 2027 ja, wenn Sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit haben, jünger als 67 sind und für das Beitragsjahr eine Steuererklärung abgeben (§ 10a Abs. 1 EStG n. F.). Bisher waren Selbstständige nur in Ausnahmefällen förderberechtigt, etwa wenn sie rentenversicherungspflichtig sind.
Nein. Wir arbeiten als Makler und werden von den Gesellschaften vergütet, nicht von Ihnen. Was das für Sie bedeutet, steht in unserer Erstinformation.
Sie liegt bei uns und wird für genau eine Nachricht verwendet: die, in der wir Ihnen sagen, dass es Tarife gibt. Keine Weitergabe an Dritte, kein Newsletter. Ein formloser Widerruf genügt, und sie ist weg.
Passt oft dazu
Wir sehen uns Ihre Altersvorsorge auch heute schon an: was läuft, was es kostet und was sich 2027 für Sie ändert.