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Ratgeber · Gesundheit

Gesundheitsfragen: Der häufigste Grund, warum später nicht gezahlt wird

Nicht der Beitrag entscheidet über eine Berufsunfähigkeitsversicherung, sondern der Antrag. Und dort die Fragen, die kaum jemand ernst genug nimmt.

Kurz gesagt

Was passiert, wenn man Gesundheitsfragen falsch beantwortet?

Wer im Antrag einer Berufsunfähigkeits-, Lebens- oder privaten Krankenversicherung gefragte Vorerkrankungen verschweigt, verletzt die vorvertragliche Anzeigepflicht nach §§ 19 bis 21 VVG. Der Versicherer kann dann je nach Verschulden vom Vertrag zurücktreten, ihn anfechten, kündigen oder rückwirkend Ausschlüsse vereinbaren — und im Leistungsfall die Zahlung verweigern. Entscheidend ist dabei nicht, ob die verschwiegene Erkrankung etwas mit dem späteren Leistungsfall zu tun hat.

  • Rechtsgrundlage: §§ 19–21 VVG
  • Der Versicherer darf in der Regel fünf Jahre rückwirkend prüfen, bei Arglist zehn
  • Auch scheinbar Harmloses ist anzugeben, wenn danach gefragt wird
  • Maßgeblich ist, was in der Patientenakte steht — nicht die eigene Erinnerung
  • Eine anonyme Voranfrage vermeidet Ablehnungen, die aktenkundig würden

Was gefragt wird

Gefragt ist, was in der Akte steht — nicht, was Sie für wichtig halten

Die Gesundheitsfragen im Antrag beziehen sich auf einen bestimmten Zeitraum, meist fünf Jahre bei ambulanten Behandlungen und zehn Jahre bei stationären. Anzugeben ist alles, wonach gefragt wird — auch der Rückenschmerz, der nach drei Sitzungen weg war, und auch die Therapiestunden nach einer Trennung. Ob es Ihnen wichtig erscheint, spielt keine Rolle.

Die zuverlässigste Grundlage ist nicht das Gedächtnis, sondern die Patientenakte. Jeder Versicherte hat nach Art. 15 DSGVO das Recht, von seiner Krankenkasse eine Aufstellung der abgerechneten Diagnosen zu verlangen, und von Ärzten Einsicht in die Akte. Wer einen Antrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung stellt, sollte das vorher tun — in der Akte stehen regelmäßig Diagnosen, von denen der Patient nie erfahren hat.

Wird eine Erkrankung verschwiegen und fällt das später auf, hängt die Folge am Verschulden. Bei einfacher Fahrlässigkeit kann der Versicherer den Vertrag nur für die Zukunft anpassen. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz darf er zurücktreten, und der Schutz entfällt rückwirkend. Bei arglistiger Täuschung kann er den Vertrag zehn Jahre lang anfechten — auch dann, wenn die verschwiegene Erkrankung mit dem Leistungsfall nichts zu tun hat.

So macht man es richtig

Vier Schritte, die Streit später verhindern

Erst die Akte, dann der Antrag

Auskunft bei der Krankenkasse anfordern und beim Hausarzt Einsicht nehmen. Das dauert zwei bis vier Wochen und ist die einzige Möglichkeit, vollständig zu antworten.

Anonyme Voranfrage stellen

Ein Makler kann Ihre Angaben ohne Namen an mehrere Versicherer geben und fragen, wer zu welchen Bedingungen annimmt. Eine abgelehnte Voranfrage bleibt folgenlos — ein abgelehnter Antrag dagegen wird in einer Datei vermerkt und erschwert jeden weiteren Antrag.

Alles schriftlich, nichts mündlich

Angaben gegenüber einem Vermittler, die nicht im Antrag stehen, helfen im Streitfall selten. Was Sie angeben, gehört ins Formular — auch wenn jemand sagt, das sei nicht nötig.

Eine Kopie behalten

Bewahren Sie den ausgefüllten Antrag auf. Wenn Jahre später darüber gestritten wird, was Sie angegeben haben, ist das Ihr einziger Beleg.

Häufige Fragen

Gesundheitsfragen — was Antragsteller fragen

Muss ich auch Bagatellen angeben?

Wenn danach gefragt wird: ja. Die Frage bestimmt den Umfang der Pflicht, nicht Ihre Einschätzung der Schwere. Wo eine Frage ausdrücklich Bagatellen ausnimmt — etwa „außer Erkältungen" —, dürfen Sie sich darauf verlassen.

Was ist eine anonyme Risikovoranfrage?

Eine Anfrage bei mehreren Versicherern ohne Ihren Namen, in der die Vorerkrankungen geschildert werden. Die Antworten zeigen, wer zu welchen Bedingungen annehmen würde. Da kein Antrag gestellt wird, entsteht auch kein Eintrag in der Hinweis- und Informationsdatenbank der Versicherer.

Was, wenn mir erst nach dem Antrag etwas einfällt?

Dann melden Sie es sofort nach, schriftlich. Solange der Versicherer noch nicht von sich aus davon erfahren hat, ist eine Nachmeldung fast immer der bessere Weg als abzuwarten — sie nimmt dem Vorwurf der Arglist die Grundlage.

Gilt das auch für die private Krankenversicherung?

Ja, dieselben Vorschriften. In der privaten Krankenversicherung kommt hinzu, dass Risikozuschläge und Ausschlüsse dort besonders häufig vorkommen — umso wichtiger ist die Voranfrage, bevor irgendwo ein Antrag liegt.

Unsicher, wie es bei Ihnen aussieht?

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