Ausweichmanöver
Ein Hund läuft auf die Landstraße. Ein Auto weicht aus, landet im Graben, der Fahrer wird verletzt. Der Halter haftet für Fahrzeugschaden, Behandlungskosten und Verdienstausfall — auch wenn die Leine gerissen ist und ihn kein Vorwurf trifft. Genau dafür gibt es die Gefährdungshaftung.