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Ratgeber · Arbeitskraft

Wann zahlt die Berufs­unfähigkeits­versicherung? Voraussetzungen, Antrag und Ablehnung

Ab welchem Grad Sie als berufsunfähig gelten, ab wann die Rente läuft, wie der Leistungsantrag abläuft und was Sie tun können, wenn der Versicherer ablehnt. Wenn Sie gerade krank sind: Melden Sie die Berufsunfähigkeit früh und in Textform, auch wenn noch nicht alles feststeht. Die Seite ordnet allgemein ein; maßgeblich sind Ihre Versicherungsbedingungen.

, Versicherungsmakler, Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO · Stand:

Kurz gesagt

Wann zahlt die Berufs­unfähigkeits­versicherung?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf wegen Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls voraussichtlich auf Dauer ganz oder teilweise nicht mehr ausüben können (§ 172 Abs. 2 VVG). Den Grad nennt Ihr Vertrag; Mindeststandard der Verbraucherzentrale: Zahlung, wenn Sie den Beruf voraussichtlich sechs Monate nicht mehr zu mindestens 50 Prozent ausüben können. Gezahlt wird nach der Anerkennung, laut unverbindlichen Musterbedingungen des Branchenverbands GDV rückwirkend ab dem Monat nach Eintritt der Berufsunfähigkeit.

  • Maßstab ist Ihr zuletzt ausgeübter Beruf, so wie er in gesunden Tagen ausgestaltet war — nicht der allgemeine Arbeitsmarkt (§ 172 Abs. 2 VVG)
  • Prozentsatz und Monatszahl stehen nicht im Gesetz, sondern in Ihren Bedingungen — prüfen Sie dort Grad, Prognosezeitraum und Verweisung
  • Melden Sie früh und in Textform: Die Meldung hemmt die Verjährung (§ 15 VVG), eine späte Meldung kann nach Ihren Bedingungen Monate oder Jahre an Rente kosten
  • Der Versicherer erklärt in Textform, ob er anerkennt, und darf nur einmal befristen (§ 173 VVG)
  • Die Prüfung dauerte 2024 im Schnitt 201 Tage; die Anerkennungsquote lag bei nahezu 80 Prozent (Franke und Bornberg, BU-Leistungspraxisstudie 2026)

Voraussetzungen im Überblick

Was muss erfüllt sein, damit die BU zahlt — und welche Klauseln entscheiden?

Nach dem Versicherungsvertragsgesetz und den Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Diese Musterbedingungen sind eine unverbindliche Vorlage des Branchenverbands und lassen Grad, Zeitraum und Meldefrist offen — maßgeblich sind Ihre Bedingungen.

Was muss erfüllt sein, damit die BU zahlt — und welche Klauseln entscheiden?
PunktWas giltGrundlage
UrsacheKrankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechender Kräfteverfall, ärztlich nachgewiesen. Welche Krankheit es ist, spielt grundsätzlich keine Rolle — außer bei vereinbarten Ausschlüssen§ 172 Abs. 2 VVG; GDV-Muster § 2 Abs. 1, § 5
MaßstabIhr zuletzt ausgeübter Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war — mit seinen konkreten Aufgaben, nicht als allgemeines Berufsbild§ 172 Abs. 2 VVG; BGH, 14.12.2016, IV ZR 527/15; BGH, 29.05.2024, IV ZR 189/23
GradDas Gesetz sagt „ganz oder teilweise“; den Mindestgrad legt Ihr Vertrag fest. Mindeststandard der Verbraucherzentrale: 50 Prozent§ 172 Abs. 2 VVG; GDV-Muster § 2 Abs. 1 („…%“); Verbraucherzentrale
Dauer„Voraussichtlich auf Dauer“; Ihr Vertrag kann einen Zeitraum nennen. Mindeststandard der Verbraucherzentrale: voraussichtlich sechs Monate — oder sechs Monate sind schon verstrichen§ 172 Abs. 2 VVG; GDV-Muster § 2 Abs. 1 und 2; Verbraucherzentrale
VerweisungNur wenn vereinbart. Konkrete Verweisung: Sie üben tatsächlich eine andere Tätigkeit aus, die Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Abstrakte Verweisung: Es genügt, dass Sie eine solche Tätigkeit ausüben könnten§ 172 Abs. 3 VVG; GDV-Muster § 2 Abs. 1
MeldungIn Textform, etwa per Brief oder E-Mail. Bei später Meldung kann Ihr Vertrag die Rückwirkung begrenzen, nach dem Muster nur bei verschuldeter Verspätung; Mindeststandard der Verbraucherzentrale: mindestens drei Jahre rückwirkendGDV-Muster § 1 Abs. 3; Verbraucherzentrale
Beginn der RenteNach dem Muster mit Ablauf des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist. Wann sie „eintritt“, hängt an der Klausel zum SechsmonatszeitraumGDV-Muster § 1 Abs. 3; BGH, 14.07.2021, IV ZR 153/20; BGH, 18.12.2019, IV ZR 65/19
Beiträge während der PrüfungNach dem Muster weiterzahlen, bei Anerkennung zurück. Stundung (Aufschub der Beiträge) auf Wunsch ist eine Mindestanforderung der Verbraucherzentrale — prüfen Sie Ihren VertragGDV-Muster § 1 Abs. 5; Verbraucherzentrale
EntscheidungIn Textform, sobald die nötigen Erhebungen abgeschlossen sind. Befristen darf der Versicherer nur einmal, mit sachlichem Grund, begründet und nicht rückwirkend§§ 14, 173 VVG; BGH, 09.10.2019, IV ZR 235/18; BGH, 23.02.2022, IV ZR 101/20
Ende der LeistungBei Wegfall der Berufsunfähigkeit, Tod oder Ablauf der Leistungsdauer. Nach unbefristetem Anerkenntnis darf der Versicherer (Verträge ab 2008) frühestens mit Ablauf des dritten Monats nach Zugang seiner Darlegung in Textform einstellen; ein befristetes Anerkenntnis endet mit Fristablauf§§ 173 bis 175 VVG; Art. 4 Abs. 3 EGVVG; GDV-Muster § 1 Abs. 4, § 9 Abs. 4
VerjährungDrei Jahre ab Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie davon wussten oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätten wissen müssen; gehemmt ab der Meldung bis zur Entscheidung in Textform§§ 195, 199 BGB; § 15 VVG; BGH, 03.04.2019, IV ZR 90/18

VVG und BGB abgerufen am 29.09.2026; GDV-Musterbedingungen BU Stand 21.07.2025; Mindestanforderungen der Verbraucherzentrale Stand 02.01.2025. Von §§ 173 und 174 VVG darf ein ab 2008 geschlossener Vertrag nicht zu Ihrem Nachteil abweichen (§ 175 VVG); für ältere BU-Verträge gelten §§ 172 und 174 bis 177 VVG nicht (Art. 4 Abs. 3 EGVVG) — dort zählen allein Ihre Bedingungen.

Voraussetzungen

Ab wann gilt man als berufsunfähig — und zählt meine Erkrankung?

Ab wie viel Prozent ist man berufsunfähig?

Berufsunfähig im Sinne Ihrer BU sind Sie ab dem Grad, den Ihr Vertrag nennt; die Verbraucherzentrale verlangt als Mindeststandard, dass gezahlt wird, wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr zu mindestens 50 Prozent ausüben können. Das Gesetz selbst nennt keinen Prozentsatz, sondern spricht von „ganz oder teilweise“ (§ 172 Abs. 2 VVG). Auch die Musterbedingungen des GDV lassen die Zahl offen, der Versicherer setzt sie selbst ein (GDV-Muster § 2 Abs. 1, Stand 21.07.2025). Wer den Grad erreicht, bekommt nach den Musterbedingungen die volle vereinbarte Rente — nicht etwa die Hälfte —, darunter keine; eine gestaffelte Teilrente zahlen manche Tarife, wenn sie vereinbart ist. Gemessen wird daran, welche Aufgaben Ihres Berufs Sie noch schaffen. Ist ein Arbeitsschritt untrennbarer Teil eines Gesamtvorgangs, zählt nicht nur sein Zeitanteil (BGH, Urteil vom 19.07.2017, IV ZR 535/15).

Muss ich erst sechs Monate krank sein, bevor die BU zahlt?

Nein, nicht unbedingt: Lässt sich ärztlich begründet vorhersagen, dass Ihre Einschränkung den im Vertrag genannten Zeitraum — etwa sechs Monate — anhalten wird (Prognose), liegt nach solchen Klauseln Berufsunfähigkeit schon ab Beginn vor; abwarten müssen Sie nur, wenn sich das nicht vorhersagen lässt. Ob die Prognose trägt, prüft der Versicherer, im Streit das Gericht. Der BGH hat das für eine Klausel mit zwei Wegen entschieden: Bei der Prognose („voraussichtlich sechs Monate“) liegt Berufsunfähigkeit zu Beginn des Zeitraums vor; ist eine Prognose nicht möglich, werden die sechs Monate abgewartet (BGH, Urteil vom 14.07.2021, IV ZR 153/20). Beim zweiten Weg entscheidet der Wortlaut: Sagen Ihre Bedingungen „von Beginn an“, gilt die Berufsunfähigkeit ab dem ersten Tag der sechs Monate, sonst erst ab deren Ablauf (BGH, Urteil vom 18.12.2019, IV ZR 65/19). Die GDV-Musterbedingungen enthalten diesen Zusatz nicht (GDV-Muster § 2 Abs. 2). Die Verbraucherzentrale zählt die Zahlung ab dem ersten Tag zu ihren Mindestanforderungen.

Ab wann und wie weit rückwirkend zahlt die BU — auch bei später Meldung?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nach den Musterbedingungen des GDV rückwirkend ab dem Monat nach Eintritt der Berufsunfähigkeit, auch wenn der Versicherer erst Monate später anerkennt (GDV-Muster § 1 Abs. 3); eine verschuldet späte Meldung kann die Rückwirkung begrenzen — maßgeblich sind Ihre Bedingungen. Das Muster sieht dafür eine Frist vor, die der Versicherer selbst einsetzt; wird sie überschritten, zahlt er erst ab dem Monat der Meldung — außer, Sie haben die Verspätung nicht verschuldet. Je nach Frist und Verspätung kann das Monate oder Jahre an Rente kosten. Die Verbraucherzentrale verlangt als Mindeststandard, dass bei verspäteter Meldung mindestens drei Jahre rückwirkend gezahlt wird. Das Gesetz verlangt ohnehin, den Versicherungsfall unverzüglich anzuzeigen, sobald Sie von ihm wissen (§ 30 Abs. 1 VVG) — melden Sie also früh, auch wenn noch nicht alles feststeht.

Reicht eine Krankschreibung für die BU-Rente?

Nein — eine Krankschreibung bescheinigt Arbeitsunfähigkeit, also eine vorübergehende Einschränkung; die Berufsunfähigkeitsversicherung verlangt eine Einschränkung im vereinbarten Grad, die voraussichtlich auf Dauer besteht (§ 172 Abs. 2 VVG). Beides wird getrennt geprüft: Selbst die Musterbedingungen für eine BU mit Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit sagen, dass Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit nicht automatisch einen Anspruch wegen Berufsunfähigkeit begründen (GDV-Muster BU mit AU-Absicherung § 1 Abs. 3, Stand 21.07.2025). Manche Tarife enthalten eine Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel), die bei längerer Krankschreibung vorübergehend eine Leistung zahlt — ab wann und wie lange, steht in Ihren Bedingungen. Nach demselben Muster setzt diese Leistung voraus, dass Sie zugleich Leistungen wegen Berufsunfähigkeit beantragt haben (ebenda). Weil die Prüfung Monate dauert, lohnt der BU-Antrag, sobald sich abzeichnet, dass die Einschränkung bleibt.

Wer stellt fest, ob ich berufsunfähig bin — mein Arzt oder die Versicherung?

Ob Sie berufsunfähig sind, entscheidet zunächst der Versicherer — auf Grundlage der ärztlichen Berichte und Ihrer Beschreibung dessen, was Ihr Beruf konkret verlangt; im Streit entscheidet ein Gericht. Der Versicherer muss nach Ihrem Leistungsantrag in Textform erklären, ob er seine Leistungspflicht anerkennt (§ 173 Abs. 1 VVG). Ihre Ärzte liefern die Grundlage: Nach den Musterbedingungen gehören ausführliche Berichte über Ursache, Beginn, Art, Verlauf und voraussichtliche Dauer des Leidens sowie über den Grad der Berufsunfähigkeit zu den Unterlagen (GDV-Muster § 7 Abs. 1). Ein Attest „berufsunfähig“ bindet den Versicherer deshalb nicht. Auch ein Bescheid der Rentenversicherung ersetzt die Prüfung nicht, weil die Erwerbsminderungsrente nach anderen Maßstäben fragt (§ 43 SGB VI).

Welcher Beruf zählt — auch wenn ich wegen der Krankheit schon kürzergetreten bin?

Es zählt der Beruf, wie Sie ihn zuletzt in gesunden Tagen ausgeübt haben — „so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war“ (§ 172 Abs. 2 VVG). Haben Sie ausschließlich wegen der Erkrankung Stunden reduziert oder eine leichtere Tätigkeit übernommen, bleibt die frühere Tätigkeit der Maßstab (BGH, Urteil vom 14.12.2016, IV ZR 527/15, Rn. 24). Maßgeblich ist die konkrete Ausgestaltung — welche Aufgaben, wie oft, wie lange —, nicht ein allgemeines Berufsbild (BGH, Beschluss vom 29.05.2024, IV ZR 189/23). Der versicherte Beruf kann auch mehrere nebeneinander ausgeübte Tätigkeiten umfassen; ein Hobby nebenher zählt nicht (BGH, Beschluss vom 16.01.2019, IV ZR 182/17). Haben Sie den Beruf gesund gewechselt, zählt der neue.

Zahlt die BU, wenn ich noch arbeite, aber nur unter großen Beschwerden?

Das kann sein: Berufsunfähig ist nicht nur, wer seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, sondern auch, wem die Fortsetzung gesundheitlich nicht mehr zuzumuten ist. Der BGH nennt als Beispiele ein Weiterarbeiten als „Raubbau an der Gesundheit“ und ernsthafte weitere Gesundheitsgefahren durch Medikamente, die die Erkrankung erfordert (BGH, Beschluss vom 11.07.2012, IV ZR 5/11). Die Umstände, aus denen sich die Unzumutbarkeit ergibt, müssen Sie beweisen. Lassen Sie deshalb ärztlich festhalten, warum das Weiterarbeiten Ihre Gesundheit gefährdet — und warten Sie mit der Meldung nicht, bis gar nichts mehr geht.

Darf mich die Versicherung auf einen anderen Beruf verweisen?

Nur, wenn Ihr Vertrag eine Verweisung vorsieht (§ 172 Abs. 3 VVG). Bei der konkreten Verweisung — sie steht auch in den Musterbedingungen — zahlt die BU nicht, wenn Sie tatsächlich eine andere Tätigkeit ausüben, die Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht; bei der abstrakten genügt, dass Sie eine solche Tätigkeit ausüben könnten (GDV-Muster § 2 Abs. 1). Den Verzicht auf die abstrakte Verweisung zählt die Verbraucherzentrale zu ihren Mindestanforderungen. Der Lebensstellung entspricht eine Tätigkeit nur, wenn sie keine deutlich geringeren Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert und in Vergütung und sozialer Wertschätzung nicht spürbar unter dem bisherigen Beruf liegt (BGH, Urteil vom 20.12.2017, IV ZR 11/16). Eine feste Quote für den hinzunehmenden Einkommensverlust gibt es nicht, es zählt der Einzelfall (BGH, Urteil vom 07.12.2016, IV ZR 434/15). Als Ablehnungsgrund spielt die Verweisung eine untergeordnete Rolle (Franke und Bornberg, BU-Leistungspraxisstudie 2026).

Zahlt die BU bei Depression, Burn-out und anderen psychischen Erkrankungen?

Ja — die Berufsunfähigkeitsversicherung fragt nach den Folgen für Ihren Beruf, nicht nach der Art der Erkrankung; nach den Musterbedingungen besteht die Leistungspflicht grundsätzlich gleich, auf welcher Ursache die Berufsunfähigkeit beruht (GDV-Muster § 5). Psychische Erkrankungen waren 2024 mit 28,35 Prozent der häufigste Grund für einen BU-Leistungsantrag. Anerkannt wurden sie seltener — zu rund 75 Prozent gegenüber einer Anerkennungsquote von nahezu 80 Prozent insgesamt —, und bis zur Anerkennung vergingen im Schnitt 286 Tage (Franke und Bornberg, BU-Leistungspraxisstudie 2026). Der Grund: Grad und Prognosezeitraum sind bei diesen Krankheitsbildern schwerer zu bestimmen. Hilfreich sind fachärztliche Befunde, die beschreiben, welche Aufgaben nicht mehr gehen, und eine dokumentierte Behandlung. Prüfen Sie außerdem, ob Ihr Versicherungsschein einen Leistungsausschluss enthält.

Zahlt die BU bei Krebs, Bandscheibenvorfall oder nach einem Unfall?

Ja, die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt auch bei Krebs, einem Bandscheibenvorfall oder nach einem Unfall, wenn die Erkrankung oder Verletzung Sie im vereinbarten Grad voraussichtlich auf Dauer an Ihrem Beruf hindert — entscheidend ist nicht die Diagnose, sondern was Sie konkret nicht mehr leisten können. 2024 folgten auf die psychischen Erkrankungen Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems, oft an Wirbelsäule und Rücken (18,77 Prozent der Anträge), und Krebs (15,18 Prozent). Krebs wurde zu rund 95 Prozent anerkannt, im Schnitt nach 104 Tagen, Kreislauferkrankungen zu rund 90 Prozent (Franke und Bornberg, BU-Leistungspraxisstudie 2026). Verletzungen sind wie Krankheiten versichert (§ 172 Abs. 2 VVG). Ausgeschlossen sind nach den Musterbedingungen etwa Folgen einer vorsätzlichen Straftat, einer absichtlichen Selbstverletzung oder versuchten Selbsttötung — außer in einem Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit, der die freie Willensbestimmung ausschließt — und, mit Ausnahmen, von Kriegsereignissen (GDV-Muster § 5).

Schritt für Schritt

So stellen Sie den Leistungsantrag

  1. Früh melden, in Textform

    Melden Sie die Berufsunfähigkeit, sobald absehbar ist, dass die Einschränkung bleibt — per Brief oder E-Mail, mit Versicherungsscheinnummer. Die Meldung hemmt die Verjährung (§ 15 VVG); eine späte Meldung kann nach Ihren Bedingungen Monate oder Jahre an Rente kosten.

  2. Vertrag und Bedingungen bereitlegen

    Versicherungsschein, Bedingungen und Ihr damaliger Antrag: Dort stehen Grad, Prognosezeitraum, Verweisung, Meldefrist, Leistungsdauer und ob eine Stundung vorgesehen ist.

  3. Ärztliche Unterlagen sammeln

    Bitten Sie Ihre Ärzte um Berichte, die beschreiben, was Sie nicht mehr können und wie lange das voraussichtlich anhält — nicht nur Diagnosen. Ihre Behandlungsakte dürfen Sie einsehen (§ 630g BGB).

  4. Tätigkeitsbeschreibung erstellen

    Eine typische Arbeitswoche: Aufgaben, Zeitanteile, Belastungen und was davon nicht mehr geht — so konkret, dass ein Außenstehender sie nachvollziehen kann (so verlangt es der BGH im Streitfall: Beschluss vom 29.05.2024, IV ZR 189/23).

  5. Fragebogen beantworten, Fristen halten

    Antworten Sie vollständig und zügig, notieren Sie Fristen, behalten Sie Kopien: Solange Auskünfte fehlen, kann der Versicherer nicht entscheiden, und die Leistung wird nicht fällig (§ 14 Abs. 1 VVG; GDV-Muster § 7 Abs. 4). Entscheiden Sie bewusst zwischen pauschaler Schweigepflichtentbindung und Einwilligung im Einzelfall (§ 213 VVG).

  6. Beiträge und Entscheidung im Blick behalten

    Zahlen Sie weiter oder beantragen Sie eine Stundung, wenn Ihr Vertrag sie vorsieht. Lesen Sie die Entscheidung genau: unbefristet, befristet mit Begründung oder abgelehnt — vor einer Vereinbarung oder nach einer Ablehnung holen Sie rechtlichen Rat.

Antrag und Prüfung

Wie läuft der Leistungsantrag — und wovon leben Sie bis zur Entscheidung?

Wie beantrage ich die BU-Rente — und welche Unterlagen brauche ich?

Die BU-Rente beantragen Sie, indem Sie die Berufsunfähigkeit Ihrem Versicherer in Textform melden — ein Brief oder eine E-Mail genügt (GDV-Muster § 1 Abs. 3). Der Versicherer meldet sich dann mit Fragebögen und fordert Unterlagen an; 2024 lag der erste Kontakt im Schnitt 3,6 Tage nach der Meldung (Franke und Bornberg, BU-Leistungspraxisstudie 2026). Sie müssen die Auskünfte geben, die er zur Feststellung braucht, und Belege, soweit deren Beschaffung zumutbar ist (§ 31 Abs. 1 VVG). Nach den Musterbedingungen gehören dazu eine Darstellung der Ursache, ausführliche Arztberichte, eine Beschreibung Ihres zuletzt ausgeübten Berufs, Angaben zum Einkommen sowie eine Liste Ihrer Ärzte, Arbeitgeber und der Versicherer oder Sozialversicherungsträger, bei denen Sie ebenfalls Leistungen wegen Berufsunfähigkeit geltend machen könnten (GDV-Muster § 7 Abs. 1). Den Ablauf Schritt für Schritt finden Sie weiter oben.

Wie schreibe ich die Tätigkeitsbeschreibung für den BU-Antrag?

Die Tätigkeitsbeschreibung für den BU-Antrag sollte so konkret sein, dass ein Außenstehender Ihren Arbeitsalltag nachvollziehen kann: welche Aufgaben, wie lange und wie oft. Im Streit vor Gericht genügen Berufsbezeichnung und Arbeitszeit nicht; der BGH verlangt dort „eine ganz konkrete Arbeitsbeschreibung“, mit der die anfallenden Leistungen „ihrer Art, ihres Umfanges wie ihrer Häufigkeit nach für einen Außenstehenden nachvollziehbar werden“ (BGH, Beschluss vom 29.05.2024, IV ZR 189/23, Rn. 11). Daran sollte sich schon die Beschreibung im Antrag orientieren. Übersichtlich ist eine typische Arbeitswoche als Tabelle: Tätigkeit, Stunden, körperliche und geistige Anforderungen, was davon nicht mehr geht. Nennen Sie auch vor- und nachbereitende Aufgaben, die mit der eingeschränkten Kerntätigkeit wegfallen (BGH, Beschluss vom 21.04.2021, IV ZR 88/20). Überspannt werden dürfen die Anforderungen nicht (IV ZR 189/23).

Muss ich die Schweigepflichtentbindung für die BU unterschreiben?

Eine pauschale Schweigepflichtentbindung müssen Sie in der Leistungsprüfung in der Regel nicht unterschreiben: Sie können jederzeit verlangen, dass der Versicherer Gesundheitsdaten bei Ärzten, Kliniken oder Kassen nur erhebt, wenn Sie in die einzelne Anfrage eingewilligt haben (§ 213 Abs. 3 VVG). Allgemeine Schweigepflichtentbindungen sind zulässig, der Versicherer darf sie in der Leistungsprüfung aber „regelmäßig nicht abverlangen“ (BGH, Urteil vom 05.07.2017, IV ZR 121/15). Mitwirken müssen Sie trotzdem: Ohne die nötigen Auskünfte kann der Versicherer nicht entscheiden, und die Leistung wird nicht fällig (§ 14 Abs. 1 VVG; GDV-Muster § 7 Abs. 4). Dazu gehört, dass er prüfen darf, ob Ihre Angaben bei Vertragsschluss stimmten — gestuft, zuerst mit weniger weitreichenden Auskünften (BGH, Urteil vom 22.02.2017, IV ZR 289/14). Mit der Einwilligung im Einzelfall behalten Sie mehr Kontrolle; jede Anfrage muss dann aber einzeln freigegeben werden — antworten Sie darauf zügig.

Wie lange dauert die Leistungsprüfung der BU?

Die Leistungsprüfung der BU dauert im Schnitt mehr als sechs Monate: 2024 vergingen von der ersten Meldung bis zur Entscheidung durchschnittlich 201 Tage, bei Anerkennungen 192, bei Ablehnungen 208 und bei psychischen Erkrankungen bis zur Anerkennung 286 Tage (Franke und Bornberg, BU-Leistungspraxisstudie 2026, über 60 Prozent Marktabdeckung). Allein für den Fragebogen brauchten Versicherte im Schnitt 43,6 Tage. Der GDV nennt für 2023 durchschnittlich 110 Tage „zwischen Antragsstellung und Entscheidung“ und 10 Tage, sobald alle Unterlagen vorliegen (Umfrage unter Mitgliedsunternehmen, Stand 12.08.2025); Franke und Bornberg misst ab der ersten Meldung. Die meiste Zeit verstreicht nach dem GDV durch das Einholen medizinischer Beurteilungen — vollständige Arztberichte von Anfang an können hier Zeit sparen. Eine gesetzliche Höchstfrist gibt es nicht: Die Leistung wird fällig, wenn die nötigen Erhebungen abgeschlossen sind (§ 14 Abs. 1 VVG). Manche Tarife versprechen eine Entscheidung binnen einer Frist ab Vorliegen aller Unterlagen.

Muss ich während der Prüfung weiter Beiträge zahlen?

Während der Leistungsprüfung zahlen Sie die BU-Beiträge nach den Musterbedingungen weiter — bis zur Entscheidung in voller Höhe; erkennt der Versicherer an, zahlt er sie zurück (GDV-Muster § 1 Abs. 5). Maßgeblich sind Ihre Bedingungen: Die Verbraucherzentrale zählt es zu ihren Mindestanforderungen, dass der Beitrag während der Prüfung auf Wunsch gestundet wird. Hören Sie nicht einfach auf zu zahlen: Bleibt ein Folgebeitrag nach einer Zahlungsaufforderung in Textform mit mindestens zwei Wochen Frist offen, kann der Versicherer kündigen (§ 38 Abs. 1 und 3 VVG). Die Versicherung wandelt sich dann in eine beitragsfreie um, soweit die vereinbarte Mindestleistung erreicht wird; sonst erhalten Sie, soweit vorhanden, den Rückkaufswert, und der Vertrag endet (§§ 165, 166 Abs. 1, § 176 VVG). Nach den Musterbedingungen stehen bei einer BU dafür keine oder nur geringe Mittel zur Verfügung (GDV-Muster § 15 Abs. 3 und 4). Zahlen Sie binnen eines Monats nach der Kündigung, wird sie unwirksam (§ 38 Abs. 3 Satz 3 VVG). Sieht Ihr Vertrag eine Stundung vor, beantragen Sie sie in Textform.

Wovon lebe ich, bis die BU zahlt?

Die BU-Rente fließt erst nach der Anerkennung — dann nach den Musterbedingungen rückwirkend ab dem Monat nach Eintritt der Berufsunfähigkeit (GDV-Muster § 1 Abs. 3). Rechnen Sie mit mehr als sechs Monaten: 2024 dauerte die Prüfung im Schnitt 201 Tage, und nach Franke und Bornberg müssen Versicherte damit rechnen, mindestens sechs Monate ohne Leistungsentscheidung zu überbrücken (BU-Leistungspraxisstudie 2026). Überbrücken lässt sich die Zeit mit Leistungen, die schon bei Arbeitsunfähigkeit zahlen — Krankengeld der Krankenkasse, privates Krankentagegeld oder, wenn Ihr Vertrag sie enthält, die AU-Klausel der BU; außerdem rät Franke und Bornberg zu einer finanziellen Reserve. Eine private BU-Rente mindert das Krankengeld nicht (§§ 49, 50 SGB V). Stellen Sie den BU-Antrag deshalb früh, solange Krankengeld oder Krankentagegeld noch läuft.

Zahlt die BU, wenn ich Krankengeld oder Krankentagegeld bekomme?

Ja, die BU zahlt auch neben Krankengeld: Eine private BU-Rente mindert das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse nicht; sie steht nicht unter den Leistungen, bei denen das Krankengeld ruht, endet oder gekürzt wird (§§ 49, 50 SGB V). Anders beim privaten Krankentagegeld: Nach den Musterbedingungen des PKV-Verbands endet mit Eintritt der Berufsunfähigkeit der Krankentagegeld-Vertrag selbst — dort heißt das: nach medizinischem Befund im bisher ausgeübten Beruf auf nicht absehbare Zeit mehr als 50 Prozent erwerbsunfähig; bei laufender Arbeitsunfähigkeit spätestens drei Monate danach (MB/KT 2009 § 15 Abs. 1 Buchst. b). Ist eine Rückkehr in den Beruf zu erwarten, lässt er sich als Anwartschaftsversicherung fortsetzen (§ 15 Abs. 2). Weil beide Versicherer getrennt und nach verschiedenen Definitionen entscheiden, können Lücken entstehen. Stellen Sie den BU-Antrag deshalb spätestens, wenn Ihr Krankentagegeld-Versicherer die Berufsunfähigkeit anspricht.

Wer zahlt Arztberichte und Gutachten?

Nach den Musterbedingungen tragen Sie die Kosten der Nachweise, die Sie einreichen müssen — etwa der Arztberichte —, der Versicherer die Kosten der Untersuchungen, die er selbst veranlasst (GDV-Muster § 7 Abs. 1 und 2). Ob Ihr Tarif mehr übernimmt, steht in Ihren Bedingungen. Gutachten sind die Ausnahme: 2023 ließen die Versicherer in 3 Prozent der Fälle zusätzlich ein neutrales Gutachten erstellen, danach entschieden sie in 54 Prozent positiv für die Versicherten (GDV, Stand 12.08.2025). Ihre Behandlungsakte (oft Patientenakte genannt) können Sie beim Arzt einsehen, die erste Abschrift ist unentgeltlich (§ 630g Abs. 1 BGB) — so sehen Sie vor dem Antrag, was dort steht.

Was ist ein befristetes Anerkenntnis — und darf die Versicherung das?

Ein befristetes Anerkenntnis heißt: Der Versicherer erklärt, dass er leistet, aber nur bis zu einem festen Datum — das darf er nur einmal, und bis zum Fristende ist er daran gebunden (§ 173 VVG). Er braucht dafür einen sachlichen Grund und muss Ihnen die Befristung begründen, sonst kann er sich nicht auf sie berufen (BGH, Urteil vom 09.10.2019, IV ZR 235/18). Rückwirkend für einen abgeschlossenen Zeitraum darf er nicht befristen (BGH, Urteil vom 23.02.2022, IV ZR 101/20); ein solches Anerkenntnis gilt als unbefristet (BGH, Urteil vom 31.08.2022, IV ZR 223/21). Ist die Berufsunfähigkeit bei seiner Entscheidung schon wieder entfallen, darf der Versicherer das Anerkenntnis aber im selben Schreiben mit einer begründeten Einstellung verbinden; gezahlt wird dann bis zum Ablauf der Einstellungsfrist (ebenda, Rn. 14 f.). Der Unterschied ist erheblich: Nach Ablauf der Frist müssen Sie die Voraussetzungen wie beim ersten Antrag erneut beweisen; nach einem unbefristeten Anerkenntnis muss der Versicherer beweisen, dass sie weggefallen sind (IV ZR 235/18). Die Verbraucherzentrale verlangt, dass gezahlte Renten nach einer befristeten Anerkennung nicht zurückgefordert werden.

Wenn die BU nicht zahlt

Wenn die BU nicht zahlt — warum, und was können Sie tun?

Wann zahlt die BU nicht — und wie oft lehnt sie ab?

Die Anerkennungsquote in der Berufsunfähigkeitsversicherung lag 2024 bei nahezu 80 Prozent; lehnt der Versicherer ab, dann meist, weil der medizinisch erforderliche Grad der Berufsunfähigkeit nach seiner Einschätzung nicht erreicht war (Franke und Bornberg, BU-Leistungspraxisstudie 2026, Leistungsfälle 2024). Das war in fast 60 Prozent der Ablehnungen der Grund, in 27,0 Prozent Anfechtung oder Rücktritt wegen falscher oder unvollständiger Angaben im Antrag und in 4,7 Prozent ein nicht erfüllter Prognosezeitraum; Ausschlussklauseln, Umorganisation und Verweisung spielten eine untergeordnete Rolle. Je nach Diagnose schwankt die Anerkennung: Krebs rund 95 Prozent, psychische Erkrankungen rund 75 Prozent. Nach einer Umfrage des GDV konnten 2023 bei 44 Prozent der Ablehnungen die Versicherten ihren Beruf noch zu mindestens 50 Prozent ausüben, bei 25 Prozent hatten die Antragstellenden im Verfahren nicht mehr reagiert — etwa, weil es ihnen gesundheitlich besser ging —, bei 10 Prozent war die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt (Stand 12.08.2025). Die beiden Erhebungen zählen verschieden.

Die BU zahlt nicht — was kann ich tun?

Zahlt die BU nicht, lassen Sie sich die Gründe schriftlich erläutern, prüfen Sie, welche Nachweise fehlen, und holen Sie rechtlichen Rat, lange bevor die Verjährung droht. Ein förmliches Widerspruchsverfahren wie bei einer Behörde gibt es gegenüber einem privaten Versicherer nicht; Sie können Unterlagen nachreichen und um erneute Prüfung bitten, den Versicherungsombudsmann einschalten oder klagen. Ob die Ablehnung im Einzelfall trägt, ist eine Rechtsfrage — dafür sind ein Fachanwalt für Versicherungsrecht, die Verbraucherzentrale oder ein Versicherungsberater die richtige Adresse; der Versicherungsberater wird nur von Ihnen bezahlt und darf Sie im Versicherungsfall auch rechtlich beraten (§ 34d Abs. 2 GewO). Ihre beim Versicherer gespeicherten Daten können Sie mit einer Kopie anfordern (Art. 15 DSGVO). Zahlen Sie die Beiträge weiter oder vereinbaren Sie eine Stundung, damit der Vertrag bestehen bleibt.

Gibt es eine Widerspruchsfrist, wenn die BU abgelehnt hat?

Eine Widerspruchsfrist gibt es nicht, wohl aber die Verjährung: Ansprüche verjähren in drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie die Umstände kannten oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätten kennen müssen (§§ 195, 199 BGB). Ab Ihrer Meldung beim Versicherer ist die Verjährung gehemmt, bis Ihnen seine Entscheidung in Textform zugeht (§ 15 VVG) — mit der Ablehnung läuft die Frist also weiter. Verhandlungen, ein Verfahren beim Versicherungsombudsmann und eine Klage hemmen sie erneut (§§ 203, 204 BGB). Verjähren kann nicht nur die einzelne Monatsrente, sondern auch der Anspruch aus dem Versicherungsfall insgesamt (BGH, Urteil vom 03.04.2019, IV ZR 90/18). Wann die Frist in Ihrem Fall endet, lassen Sie von einem Anwalt prüfen.

Ich habe den BU-Antrag abgebrochen — kann ich ihn neu stellen?

Ja, nach einem abgebrochenen BU-Antrag können Sie sich erneut beim Versicherer melden und die fehlenden Auskünfte nachreichen. Dranbleiben kann sich lohnen: In einer Sonderauswertung von Franke und Bornberg (drei Versicherer, Leistungsjahre 2022 bis 2024) wurden 53 Prozent der erneuten Anträge nach einer Verletzung der Mitwirkungspflicht — also nachdem Unterlagen oder Auskünfte gefehlt hatten — am Ende anerkannt; fast die Hälfte aller Fälle, in denen nicht geleistet wurde, ging in der BU-Leistungspraxisstudie 2026 auf fehlende Mitwirkung zurück. Solange Auskünfte fehlen, wird die Leistung nicht fällig (§ 14 Abs. 1 VVG). Warten Sie trotzdem nicht zu lange: Ansprüche verjähren (§§ 195, 199 BGB), und wann die Frist läuft, hängt auch davon ab, ob der Versicherer Ihnen in Textform entschieden hat (§ 15 VVG) — im Zweifel fragen Sie einen Fachanwalt für Versicherungsrecht.

Kann der Versicherungsombudsmann bei einem Streit um die BU helfen?

Ja, der Versicherungsombudsmann ist für Beschwerden zur BU zuständig; das Verfahren ist für Sie kostenfrei — eigene Kosten, etwa für einen Anwalt, tragen Sie aber selbst —, und währenddessen verjähren Ihre Ansprüche nicht (Verfahrensordnung des Versicherungsombudsmanns, VomVO, Stand 23.11.2016, §§ 12, 14). Voraussetzung: Sie haben den Anspruch zuvor beim Versicherer geltend gemacht, und dieser ist Mitglied des Vereins. Bis 10.000 Euro Beschwerdewert entscheidet der Ombudsmann für den Versicherer verbindlich, bis 100.000 Euro spricht er eine Empfehlung aus, darüber ist er nicht zuständig. Bei der BU zählt für künftige Renten und Beitragsbefreiung das Dreieinhalbfache der Jahresleistung (§ 9 ZPO), zuzüglich der bis zur Beschwerde aufgelaufenen Rückstände — das Überschreiten der Grenze war 2025 der häufigste Grund, aus dem BU-Beschwerden unzulässig waren. Zeugen und medizinische Gutachten gibt es im Verfahren nicht, nur schriftliche Unterlagen (Urkunden). Zulässige BU-Beschwerden hatten 2025 eine Erfolgsquote von 31,5 Prozent (Jahresbericht 2025, S. 104).

Vorerkrankung im Antrag nicht angegeben — zahlt die BU trotzdem?

Das hängt davon ab, ob die fehlende Angabe für die Berufsunfähigkeit eine Rolle spielt und wie schwer Ihr Verschulden wiegt. Hat der Versicherer in Textform danach gefragt und Sie vorher gesondert in Textform auf die Folgen hingewiesen, kann er je nach Verschulden zurücktreten, kündigen oder den Vertrag anpassen — bei Verschulden rückwirkend, ohne Verschulden ab der laufenden Versicherungsperiode; kannte er den Umstand, hat er diese Rechte nicht (§ 19 Abs. 2 bis 5 VVG). Ausüben muss er sie binnen eines Monats, nachdem er davon erfahren hat, schriftlich und mit Begründung (§ 21 Abs. 1 VVG). Tritt er nach Eintritt der Berufsunfähigkeit zurück, bleibt er trotzdem zur Leistung verpflichtet, wenn der verschwiegene Umstand weder für den Eintritt noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war — außer bei Arglist (§ 21 Abs. 2 VVG); bei arglistiger Täuschung kann er den Vertrag außerdem anfechten (§ 22 VVG, § 123 BGB). Die Rechte aus § 19 erlöschen fünf Jahre nach Vertragsschluss, bei Vorsatz oder Arglist nach zehn; für Versicherungsfälle, die vorher eingetreten sind, gilt das nicht (§ 21 Abs. 3 VVG). Ob ein Rücktritt wirksam ist, ist eine Rechtsfrage des Einzelfalls — dafür ist ein Fachanwalt für Versicherungsrecht der richtige Ansprechpartner. Mehr im Ratgeber zu den Gesundheitsfragen.

Der Versicherer bietet mir eine Vereinbarung an — soll ich unterschreiben?

Nicht ohne rechtliche Beratung, denn eine solche Vereinbarung kann Ihre Rechte deutlich verschlechtern. Zulässig ist sie nur in engen Grenzen: Sie setzt eine noch unklare Sach- und Rechtslage voraus, und der Versicherer muss klar, unmissverständlich und konkret darauf hinweisen, wie sich Ihre Position verändert; wer bei naheliegender Berufsunfähigkeit mit einer befristeten Kulanzleistung die ernsthafte Prüfung hinausschiebt, handelt treuwidrig (BGH, Beschluss vom 15.02.2017, IV ZR 280/15). Fragen Sie vor der Unterschrift: Was gilt nach Ablauf — müssen Sie dann erneut beweisen? Werden gezahlte Renten zurückgefordert? Ist die Beitragsbefreiung enthalten? Ob eine konkrete Vereinbarung für Sie gut ist, beurteilt ein Fachanwalt für Versicherungsrecht oder die Verbraucherzentrale.

Brauche ich einen Anwalt — und wer bezahlt ihn?

Vorgeschrieben ist ein Anwalt für den BU-Antrag nicht; stecken schon im Antrag Rechtsfragen — etwa Vorerkrankungen im damaligen Antrag oder eine Umorganisation als Selbstständiger —, kann früher Rat sinnvoll sein. Für den Streit nach einer Ablehnung ist ein Fachanwalt für Versicherungsrecht die richtige Adresse. Vor dem Landgericht, das bei einem Streitwert über 10.000 Euro zuständig ist, besteht ohnehin Anwaltszwang (§ 23 Nr. 1 GVG, § 78 Abs. 1 ZPO); klagen können Sie auch am Gericht Ihres Wohnorts (§ 215 VVG). Vor Gericht landen wenige Fälle: 2024 waren es 2,1 Prozent, davon endeten 64 Prozent mit einem Vergleich, in 10 Prozent bekamen die Versicherten Recht, in 22 Prozent der Versicherer (GDV, Stand 12.08.2025). Ob eine Rechtsschutzversicherung die Kosten trägt, hängt von Baustein, Wartezeit und dem Zeitpunkt des Streitanlasses ab — holen Sie vor dem ersten Anwaltstermin eine Deckungszusage ein, also die Bestätigung Ihres Rechtsschutzversicherers, dass er die Kosten trägt.

Hilft maxVers beim BU-Leistungsantrag — auch nach einer Ablehnung?

Ja, bei Verträgen, die ich vermittelt habe oder schon vor dem Leistungsfall betreue. Ich helfe, Meldung, Fragebögen und Tätigkeitsbeschreibung vorzubereiten, halte Unterlagen und Fristen im Blick und den Kontakt zum Versicherer. Lehnt er ab oder kürzt er, fordere ich die Begründung an, prüfe sie gegen Ihre Bedingungen und widerspreche schriftlich, wenn sie nicht trägt; hilft das nicht, unterstütze ich Sie bei einer Beschwerde beim Versicherungsombudsmann. Das Mitwirken im Leistungsfall gehört zur Tätigkeit eines Versicherungsvermittlers (§ 34d Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 GewO); für seine Kunden darf ein Makler dabei als Nebenleistung tätig werden (§ 5 Abs. 1 RDG; BGH, Urteil vom 14.01.2016, I ZR 107/14). Eine Klage führt ein Fachanwalt für Versicherungsrecht. Läuft Ihre BU nicht über mich, prüfe ich Ihren Einzelfall nicht — dann sind Ihr bisheriger Vermittler, ein Fachanwalt, die Verbraucherzentrale oder ein Versicherungsberater die richtige Adresse. Ob der Versicherer zahlt, entscheidet er; ein Ergebnis kann ich nicht versprechen. Ein Honorar zahlen Sie mir nicht; vergütet werde ich über die Courtage, die im Beitrag eines vermittelten Vertrags enthalten ist.

Während der Rente

Nach der Anerkennung: Nachprüfung, Arbeiten, Steuer, Erwerbs­minderungs­rente

Wie lange zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, solange die Berufsunfähigkeit besteht, längstens bis zum Ende der vereinbarten Leistungsdauer; mit dem Tod endet die Zahlung (GDV-Muster § 1 Abs. 1 und 4). Das Enddatum steht in Ihrem Versicherungsschein — ein Vertrag mit einer Leistungsdauer bis 60 zahlt auch nur bis 60. Zu unterscheiden sind Versicherungsdauer und Leistungsdauer: In der Versicherungsdauer muss die Berufsunfähigkeit eintreten, die Leistungsdauer sagt, wie lange eine anerkannte Rente höchstens läuft. Solange die Rente läuft, sind Sie nach den Musterbedingungen auch von den Beiträgen befreit.

Wie oft darf die BU nachprüfen?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung darf nach der Anerkennung jederzeit nachprüfen, ob die Berufsunfähigkeit fortbesteht: Nach den Musterbedingungen kann der Versicherer jederzeit sachdienliche Auskünfte verlangen und einmal im Jahr eine umfassende Untersuchung durch von ihm beauftragte Ärzte, auf seine Kosten (GDV-Muster § 9 Abs. 1 und 2). Dabei darf er auch prüfen, ob Sie inzwischen eine andere Tätigkeit ausüben, die Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht (§ 9 Abs. 1). Bessert sich Ihre Gesundheit oder nehmen Sie wieder eine Arbeit auf, müssen Sie das unverzüglich melden (§ 9 Abs. 3). Maßgeblich sind Ihre Bedingungen.

Darf die BU die Rente wieder einstellen?

Ja, aber nur in einem förmlichen Verfahren: Die Berufsunfähigkeitsversicherung darf eine anerkannte Rente nur einstellen, wenn der Versicherer Ihnen in Textform darlegt, dass die Voraussetzungen entfallen sind, und frühestens mit Ablauf des dritten Monats nach Zugang dieser Mitteilung (§ 174 VVG); davon darf Ihr Vertrag nicht zu Ihrem Nachteil abweichen (§ 175 VVG). Das gilt für Verträge, die seit 2008 geschlossen wurden. Für BU-Verträge, die vor dem 1. Januar 2008 entstanden sind, gelten §§ 172 und 174 bis 177 VVG nicht (Art. 4 Abs. 3 EGVVG); dort richtet sich die Frist nach Ihren Bedingungen — im Fall, den der BGH am 31.08.2022 entschied, war es ein Monat nach Absenden der Mitteilung (IV ZR 223/21, Rn. 20). Die Mitteilung muss nachvollziehbar begründen, was sich gegenüber dem Zustand geändert hat, den der Versicherer seinem Anerkenntnis zugrunde gelegt hat; fehlt das, ist sie unwirksam, und er bleibt zur Leistung verpflichtet (ebenda, Rn. 15). Beweisen muss der Versicherer, dass die Voraussetzungen entfallen sind (BGH, Urteil vom 09.10.2019, IV ZR 235/18). Eine solche Mitteilung braucht er auch dann, wenn er nie förmlich anerkannt hat, die Berufsunfähigkeit aber zunächst bestand (BGH, Beschluss vom 13.03.2019, IV ZR 124/18). Ab der Einstellung zahlen Sie wieder Beiträge (GDV-Muster § 9 Abs. 4).

Darf ich neben der BU-Rente arbeiten?

Ja — eine feste Hinzuverdienstgrenze kennen die Musterbedingungen der BU nicht; entscheidend ist, welche Tätigkeit Sie aufnehmen. Nach den Musterbedingungen kann der Versicherer die Leistung im Nachprüfungsverfahren einstellen, wenn Sie eine andere Tätigkeit ausüben, die Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht, also in Vergütung und sozialer Wertschätzung nicht spürbar unter Ihrem früheren Beruf liegt — wirksam erst nach einer Mitteilung in Textform und frühestens mit Ablauf des dritten Monats nach deren Zugang (GDV-Muster § 2 Abs. 1, § 9 Abs. 1 und 4; § 174 VVG) — bei BU-Verträgen, die vor 2008 entstanden sind, gilt die Frist aus Ihren Bedingungen (Art. 4 Abs. 3 EGVVG). Bei der Nachprüfung zählen auch neu erworbene berufliche Fähigkeiten, etwa nach einer Umschulung. Mehr Freizeit oder wegfallende Nachtarbeit gleichen einen Einkommensverlust nicht aus (BGH, Urteil vom 07.12.2016, IV ZR 434/15). Jede Aufnahme oder Änderung einer beruflichen Tätigkeit müssen Sie unverzüglich melden (GDV-Muster § 9 Abs. 3). Endet die neue Tätigkeit und besteht die Berufsunfähigkeit im alten Beruf fort, entsteht bei einer Klausel mit konkreter Verweisung erneut eine Leistungspflicht — die alte lebt aber nicht von selbst wieder auf: Sie müssen die Leistung neu beantragen (BGH, Urteil vom 14.12.2016, IV ZR 527/15, Leitsatz 2 und Rn. 21).

Muss ich die BU-Rente versteuern?

Ja, eine private BU-Rente müssen Sie versteuern, allerdings nur mit dem Ertragsanteil — einem Prozentsatz, der von der Laufzeit der Rente abhängt (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG, § 55 Abs. 2 EStDV). Die Laufzeit beginnt mit dem Eintritt der Berufsunfähigkeit und endet mit dem vereinbarten Ende der Rente (BFH, Beschluss vom 04.12.2012, X B 151/11). Bei zehn Jahren sind 12 Prozent der Rente steuerpflichtig, bei 20 Jahren 21 Prozent; ein typisches Beispiel: berufsunfähig mit 45, Rente bis 67 — 22 Jahre, 23 Prozent. Beginnt die Rente erst in höherem Alter, kann ein anderer Wert gelten. Anders ist es bei einer BU als Basisrente („Rürup“): Dort gilt der Besteuerungsanteil des Jahres, in dem die Rente beginnt — für 2026 84 Prozent (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG). Bei einer BU über den Arbeitgeber hängt die Steuer vom Durchführungsweg ab; das klärt ein Steuerberater.

Bekomme ich BU-Rente und Erwerbsminderungsrente gleichzeitig?

Ja, BU-Rente und Erwerbsminderungsrente können nebeneinander laufen: Die Musterbedingungen der BU sehen keine Anrechnung gesetzlicher Renten vor, und die Erwerbsminderungsrente wird nur gekürzt, wenn Ihr Hinzuverdienst die jährliche Hinzuverdienstgrenze übersteigt (§ 96a Abs. 1 bis 1c SGB VI). Als Hinzuverdienst zählen Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen und vergleichbares Einkommen, zusätzlich bestimmte Sozialleistungen — bei teilweiser Erwerbsminderung etwa Krankengeld oder Übergangsgeld, bei voller nur Verletztengeld und Übergangsgeld der Unfallversicherung; Renten aus privaten Versicherungen nennt die Vorschrift nicht (§ 96a Abs. 2 und 3 SGB VI). Aus dem einen Anspruch folgt aber nicht der andere: Die Erwerbsminderungsrente fragt, ob Sie irgendeine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch drei oder sechs Stunden täglich ausüben können (§ 43 SGB VI), die BU nach Ihrem zuletzt ausgeübten Beruf (§ 172 Abs. 2 VVG). Der BU-Versicherer darf fragen, bei welchen Sozialversicherungsträgern Sie Leistungen wegen Berufsunfähigkeit geltend machen könnten (GDV-Muster § 7 Abs. 1).

Besondere Fälle

Selbstständig, Teilzeit, ohne Job, verbeamtet, in Ausbildung — was gilt?

Was gilt für Selbstständige — muss ich meinen Betrieb umorganisieren?

Möglicherweise ja: In der BU kann ein mitarbeitender Betriebsinhaber auf eine zumutbare Umorganisation seines Betriebs verwiesen werden, im Krankentagegeld dagegen nicht (BGH, Beschluss vom 14.12.2016, IV ZR 422/15). Zumutbar ist sie nach dem BGH nur, wenn sie „nicht mit auf Dauer ins Gewicht fallenden Einkommenseinbußen verbunden ist“; darlegen und beweisen, dass keine zumutbare Umorganisation eine gesundheitlich passende Tätigkeit eröffnet, muss der Betriebsinhaber (BGH, Urteil vom 26.02.2003, IV ZR 238/01). Ob und wie Ihr Vertrag das regelt, steht in Ihren Bedingungen — die Musterbedingungen überlassen es dem Versicherer. Als Ablehnungsgrund spielt die Umorganisation eine untergeordnete Rolle (Franke und Bornberg, 2026). Beschreiben Sie im Antrag Betrieb, Mitarbeiter, Ihre eigenen Aufgaben und Ihr Einkommen genau.

Zahlt die BU, wenn ich in Teilzeit arbeite?

Ja, die BU zahlt auch bei Teilzeit — Maßstab ist der Beruf, so wie Sie ihn zuletzt ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgeübt haben (§ 172 Abs. 2 VVG): bei freiwilliger Teilzeit also die Teilzeit; haben Sie die Stunden ausschließlich wegen der Erkrankung reduziert, der frühere Umfang (mehr dazu oben bei der Frage, welcher Beruf zählt). Manche Tarife regeln die Teilzeit in einer eigenen Klausel; prüfen Sie Ihre Bedingungen. Halten Sie fest, wann und warum Sie Stunden reduziert haben — etwa mit ärztlichen Unterlagen aus dieser Zeit.

Zahlt die BU, wenn ich arbeitslos, in Elternzeit oder aus dem Beruf ausgestiegen bin?

Grundsätzlich ja, denn versichert ist Ihr zuletzt ausgeübter Beruf (§ 172 Abs. 2 VVG) — ein endgültiger Ausstieg kann den Maßstab aber ändern. Nach den Musterbedingungen gilt: Scheiden Sie aus dem Berufsleben aus und beantragen später Leistungen, kommt es darauf an, ob Sie außerstande sind, eine Tätigkeit auszuüben, zu der Sie nach Ausbildung und Fähigkeiten in der Lage sind und die Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht (GDV-Muster § 2 Abs. 3) — ein strengerer Maßstab als Ihr alter Beruf. Prüfen Sie, ob und ab wann Ihr Vertrag eine Arbeitslosigkeit, eine Elternzeit oder ein Sabbatical als Ausscheiden behandelt. Werden Sie in einer solchen Phase krank, melden Sie die Berufsunfähigkeit früh und beschreiben Sie Ihren letzten Beruf genau.

Zahlt die BU, wenn ich als Beamter dienstunfähig werde?

Nur wenn Ihr Vertrag eine Dienstunfähigkeitsklausel enthält, genügt die Dienstunfähigkeit für die BU-Rente; wie weit, entscheidet der Wortlaut der Klausel. Der BGH hat zu einer solchen Klausel entschieden, dass die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit keine unwiderlegbare Vermutung vollständiger Berufsunfähigkeit begründet; der Versicherer durfte dort eine fachärztliche Untersuchung verlangen (BGH, Urteil vom 31.05.2023, IV ZR 58/22). Dieselbe Klausel begründet aber eine widerlegbare Vermutung — der Versicherer muss sie entkräften — und schließt die Verweisung auf eine andere Tätigkeit aus (ebenda, Rn. 17); einfachere Beamtenklauseln, die nur an die Zurruhesetzung anknüpfen, können anders wirken (Rn. 18). Ohne eine solche Klausel prüft der Versicherer die Berufsunfähigkeit nach seinen Bedingungen selbst — gleich, wie der Dienstherr entschieden hat. Was Beamtinnen und Beamte in Hessen sonst absichern sollten, steht auf der Seite zur privaten Krankenversicherung für Beamte.

Zahlt die BU auch Auszubildenden und Studierenden?

Ja, die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt auch Auszubildenden und Studierenden, wenn der Vertrag sie versichert. Bei Auszubildenden zählt die Ausbildung als Beruf: Der BGH weitet den Berufsbegriff auf die Tätigkeiten aus, die erst zur angestrebten Erwerbstätigkeit führen (BGH, Urteil vom 24.02.2010, IV ZR 119/09). In der Nachprüfung kann der Versicherer nicht einwenden, nach Abschluss der Ausbildung übe die versicherte Person einen anderen Beruf aus als in gesunden Tagen (ebenda). Bei Studierenden prüfen Sie, was Ihr Vertrag als Maßstab nennt — das Studium selbst oder den angestrebten Beruf.

Quellen

  1. Versicherungsvertragsgesetz (VVG), §§ 14, 15, 19, 21, 22, 30, 31, 38, 165, 166, 172 bis 176, 213, 215; EGVVG Art. 1, 4 — Berufsunfähigkeit, Anerkenntnis, Nachprüfung, Anzeigepflicht, Altverträge (öffnet in neuem Tab) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · abgerufen am 29.09.2026
  2. BGB §§ 123, 195, 199, 203, 204, 630g; ZPO §§ 9, 78; GVG § 23; RDG §§ 2, 5; GewO § 34d; Art. 15 DSGVO — Verjährung, Behandlungsakte, Gericht, Rechtsdienstleistung, Auskunft (öffnet in neuem Tab) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de; DSGVO: Amtsblatt der EU (EUR-Lex) · abgerufen am 29.09.2026
  3. EStG § 22, EStDV § 55; SGB V §§ 49, 50; SGB VI §§ 43, 96a — Steuer auf die BU-Rente, Krankengeld, Erwerbsminderungsrente, Hinzuverdienst (öffnet in neuem Tab) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · abgerufen am 29.09.2026
  4. Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung, auch mit zusätzlicher Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit — Musterbedingungen, unverbindlich (beide in der Übersicht) (öffnet in neuem Tab) Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) · Stand 21.07.2025
  5. Musterbedingungen 2009 für die Krankentagegeldversicherung (MB/KT 2009) (öffnet in neuem Tab) Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) · Stand Juni 2024
  6. BGH, Urteile vom 09.10.2019 (IV ZR 235/18, verlinkt) und 23.02.2022 (IV ZR 101/20) zum befristeten Anerkenntnis; Beschluss vom 29.05.2024 (IV ZR 189/23) — weitere per Aktenzeichen (öffnet in neuem Tab) Bundesgerichtshof, rechtsprechung-im-internet.de · abgerufen am 29.09.2026
  7. Berufsunfähigkeit: Wie Sie sich gegen Verlust des Einkommens absichern (Mindestanforderungen) (öffnet in neuem Tab) Verbraucherzentralen (verbraucherzentrale.de) · Stand 02.01.2025
  8. Berufsunfähigkeitsversicherung: Wie lange warten Versicherte auf ihre Leistungsentscheidung? (BU-Leistungspraxisstudie 2026, Leistungsfälle 2024) (öffnet in neuem Tab) Franke und Bornberg GmbH · Stand: 30.06.2026
  9. Berufsunfähigkeit 2026: Welche Diagnosen hinter Ablehnungen und Anerkennungen stecken (BU-Leistungspraxisstudie 2026, Leistungsfälle 2024) (öffnet in neuem Tab) Franke und Bornberg GmbH · Stand: 14.07.2026
  10. Mitwirkungspflicht in der BU-Versicherung: Dranbleiben lohnt sich (BU-Leistungspraxisstudie 2026, Sonderauswertung von drei Versicherern, 2022 bis 2024) (öffnet in neuem Tab) Franke und Bornberg GmbH · Stand: 23.06.2026
  11. 7 Fakten zur Berufsunfähigkeitsversicherung (Umfrage unter Mitgliedsunternehmen) (öffnet in neuem Tab) Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) · Stand 12.08.2025
  12. Jahresbericht 2025 (Sparte Berufsunfähigkeit S. 56 bis 59, Erfolgsquote S. 104 und 116) und Verfahrensordnung VomVO, Stand 23.11.2016 (auf versicherungsombudsmann.de) (öffnet in neuem Tab) Versicherungsombudsmann e. V. · Stand: Berichtsjahr 2025, abgerufen am 29.09.2026

Leistungsantrag begleiten oder Vertrag vorher prüfen

Läuft Ihre BU über mich, rufen Sie an: Ich begleite Meldung, Unterlagen und Fristen und widerspreche, wenn eine Ablehnung nicht trägt. Vor dem Ernstfall prüfe ich Ihre Bedingungen. Ohne Honorar — vergütet über die Courtage, die im Beitrag eines vermittelten Vertrags enthalten ist.