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Ratgeber · Allgemein

Maklerauftrag: Was sich damit ändert — und was nicht

Ein Blatt Papier, das oft missverstanden wird. Es kündigt nichts, es kostet nichts und es bindet Sie an nichts.

Kurz gesagt

Was bewirkt ein Maklerauftrag?

Mit einem Maklerauftrag beauftragen Sie einen Versicherungsmakler damit, Ihre Verträge zu betreuen. Der Makler wird dadurch gegenüber allen Gesellschaften Ihr Ansprechpartner und darf Auskünfte einholen, Änderungen veranlassen und Schäden melden — auch bei Verträgen, die er nicht selbst vermittelt hat. Ihre bestehenden Verträge laufen dabei unverändert weiter: Ein Maklerauftrag kündigt nichts und ändert weder Beitrag noch Leistung.

  • Keine Kündigung, keine Änderung an bestehenden Verträgen
  • Für Sie kostenlos — der Makler wird über die Courtage vergütet
  • Jederzeit formlos widerrufbar, ohne Frist und ohne Begründung
  • Der Makler haftet Ihnen gegenüber für seine Empfehlung (§§ 60, 61 VVG)
  • Der bisherige Betreuer verliert die Betreuung, nicht der Kunde seine Verträge

Was dahintersteht

Warum ein Makler den Auftrag überhaupt braucht

Versicherer geben Auskunft über einen Vertrag nur an den Versicherungsnehmer selbst oder an den hinterlegten Vermittler. Ohne Maklerauftrag könnte ein Makler also weder den Vertragsstand abfragen noch eine Änderung veranlassen noch im Schadenfall für Sie schreiben. Der Auftrag ist damit kein Bindungsinstrument, sondern schlicht die Berechtigung, für Sie tätig zu werden.

Für den Kunden ändert sich dadurch die Rolle des Gegenübers. Ein Versicherungsvertreter handelt im Auftrag seiner Gesellschaft, ein Makler im Auftrag des Kunden. Daraus ergeben sich echte Pflichten: Der Makler muss den Bedarf ermitteln, seine Empfehlung begründen und dokumentieren — und er haftet dafür, wenn er dabei etwas Wesentliches übersieht.

Einen Widerruf braucht es dafür nicht zu begründen. Ein formloses Schreiben genügt, und die Verträge bleiben davon unberührt. Wer Kunden über Verträge halten muss statt über Arbeit, hat ohnehin etwas falsch gemacht.

Häufige Fragen

Maklerauftrag — was Kunden fragen

Muss ich meine Verträge kündigen?

Nein. Die Verträge laufen unverändert weiter, mit demselben Beitrag und derselben Leistung. Es ändert sich nur, wer für Sie zuständig ist.

Was kostet mich das?

Nichts. Die Vergütung des Maklers kommt über die Courtage der Gesellschaften und steckt ohnehin im Beitrag — unabhängig davon, ob ein Makler, ein Vertreter oder niemand betreut. Wie genau das aussieht, steht in der Erstinformation, die Sie vor dem ersten Gespräch bekommen.

Kann mein bisheriger Berater das verhindern?

Nein. Wer Sie betreut, entscheiden Sie. Der Wechsel der Betreuung ist ein normaler Vorgang und für den bisherigen Vermittler weder ein Vorwurf noch etwas, das er zu vertreten hätte.

Gilt der Auftrag für alle meine Verträge?

Das entscheiden Sie. Üblich ist die Betreuung aller Verträge, weil sich erst dann ein vollständiges Bild ergibt. Sie können aber einzelne Verträge ausnehmen — etwa einen, den ein Familienmitglied betreut.

Unsicher, wie es bei Ihnen aussieht?

Wir sehen uns an, was in Ihren Verträgen steht — kostenlos, und wenn nichts zu ändern ist, hören Sie auch das.