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Makler

Jemand, der auf Ihrer Seite des Tisches sitzt

Ein Versicherungsmakler wird vom Kunden beauftragt, nicht von einer Gesellschaft. Das klingt nach einer Feinheit im Kleingedruckten — es ändert aber, welche Verträge Sie zu sehen bekommen, wer im Schadenfall für Sie schreibt und wer haftet, wenn eine Empfehlung falsch war.

  • Zugang zu über 100 Gesellschaften
  • Betreuung auch fremder Verträge
  • Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO

Die vier Dinge

Was ein Makler konkret für Sie übernimmt

Er sucht aus dem ganzen Markt

Nicht aus einem Haus, sondern aus dem Angebot vieler Gesellschaften. Manche Versicherer sind bei Hausrat stark und bei Berufsunfähigkeit schwach — beim selben Kunden also zweimal die richtige und einmal die falsche Wahl.

Er haftet für seinen Rat

Ein Makler ist gesetzlich verpflichtet, den Bedarf zu ermitteln, die Empfehlung zu begründen und sie zu dokumentieren (§§ 60, 61 VVG). Stellt sich später heraus, dass er etwas Wesentliches übersehen hat, haftet er dafür — dafür hat er eine Vermögensschaden-Haftpflicht.

Er betreut auch, was er nicht vermittelt hat

Ihre bestehenden Verträge müssen Sie nicht kündigen. Ein Maklerauftrag genügt, und ab dann ist der Makler Ihr Ansprechpartner gegenüber allen Gesellschaften — auch bei Verträgen, die vor zwanzig Jahren jemand anders abgeschlossen hat.

Er führt den Schriftwechsel im Schadenfall

Das ist der Moment, in dem sich entscheidet, wofür man jahrelang gezahlt hat. Ein Makler meldet den Schaden, formuliert ihn richtig und widerspricht, wenn eine Kürzung nicht gerechtfertigt ist.

Wie es abläuft

Von der ersten Frage bis zur laufenden Betreuung

  1. Bestandsaufnahme

    Wir sehen uns an, was Sie haben — alle Verträge, auch die bei anderen Gesellschaften. Oft ist das der Moment, in dem zum ersten Mal jemand das Ganze nebeneinanderlegt.

  2. Lücken und Doppelungen

    Wo fehlt etwas, wo zahlen Sie zweimal für dasselbe, wo stimmen die Summen nicht mehr. Das ergibt eine Liste, nicht ein Angebot.

  3. Empfehlung mit Begründung

    Was bleiben soll, was sich lohnt zu ändern und warum. Schriftlich, damit Sie es in Ruhe nachlesen können — und damit es nachprüfbar ist.

  4. Umsetzung

    Anträge, Kündigungen, Fristen. Was zu tun ist, machen wir — Sie unterschreiben.

  5. Dann bleibt es

    Ein Makler ist kein einmaliger Vorgang. Wenn sich etwas ändert — Umzug, Kind, Selbstständigkeit, Haus — ändert sich auch der Bedarf. Dafür sind wir da.

Die Frage, die alle stellen

Was das kostet

Für Sie nichts. Ein Makler wird über die Courtage vergütet, die der Versicherer zahlt — sie steckt ohnehin im Beitrag, ganz gleich, ob Sie den Vertrag über einen Makler, einen Vertreter oder direkt abschließen.

Das heißt aber auch: Wir verdienen nur, wenn etwas zustande kommt. Deshalb sagen wir es ausdrücklich — wenn ein Vertrag bleiben soll, wie er ist, hören Sie das von uns, auch wenn wir daran nichts verdienen. Ein Kunde, der in zehn Jahren noch da ist, ist mehr wert als ein Abschluss heute.

Welche Beteiligungen bestehen und wie wir vergütet werden, steht vollständig in unserer Erstinformation. Die bekommen Sie vor dem ersten Gespräch, nicht danach.

Häufige Fragen

Was Menschen fragen, bevor sie wechseln

Ich bin seit Jahren zufrieden bei meinem Vertreter. Warum sollte ich wechseln?

Vielleicht gar nicht. Wenn Sie gut betreut werden und die Verträge passen, ist alles in Ordnung. Ein Blick von außen kostet Sie trotzdem nichts — und wenn wir nichts finden, haben Sie die Bestätigung, dass es stimmt.

Muss ich meine Verträge kündigen?

Nein. Ein Maklerauftrag genügt, die Verträge laufen unverändert weiter. Es ändert sich nur, wer für Sie Ansprechpartner ist.

Bekommt mein bisheriger Berater dann Ärger?

Nein. Der Wechsel der Betreuung ist ein normaler Vorgang und für ihn weder ein Vorwurf noch ein Nachteil, den er zu vertreten hätte.

Was, wenn ich mit Ihnen nicht zufrieden bin?

Dann widerrufen Sie den Maklerauftrag — formlos, ohne Frist, ohne Kosten. Ihre Verträge bleiben davon unberührt. Wer Kunden nur über Verträge hält, hat etwas falsch gemacht.

Woran erkenne ich einen seriösen Makler?

An der Erlaubnis nach § 34d GewO und am Eintrag im Vermittlerregister — beides ist öffentlich nachprüfbar und steht in jedem Impressum. Dazu: Er fragt zuerst nach Ihrer Lage, nicht nach Ihrem Budget. Und er dokumentiert, was er empfiehlt.

Einmal draufschauen lassen?

Kostenlos und unverbindlich. Und wenn nichts zu verbessern ist, sagen wir Ihnen das.