Unsere Vergütung ist die Courtage. Der Versicherer zahlt sie, wenn über uns ein Vertrag zustande kommt, und sie ist in den Beitrag einkalkuliert, den Sie ohnehin zahlen. Ein Honorar, eine Gebühr für die Prüfung Ihrer Verträge oder einen Aufschlag auf den Beitrag gibt es bei uns nicht. So steht es auch in unserer Erstinformation, die Ihnen beim ersten Geschäftskontakt zusteht (§ 15 VersVermV).
Den Beitrag legt der Versicherer fest, nicht wir. Rabatte aus der eigenen Courtage, wie man sie aus anderen Branchen kennt, sind Vermittlern grundsätzlich verboten (§ 48b VAG).
Bei Lebens-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherungen und in der privaten Krankenvollversicherung können Sie nachlesen, was der Abschluss kostet: Der Versicherer muss die einkalkulierten Abschlusskosten, in denen auch die Vergütung des Vermittlers steckt, vor Vertragsschluss als Gesamtbetrag in Euro ausweisen (§§ 2 und 3 VVG-InfoV).
Weil wir am Abschluss verdienen, sagen wir es ausdrücklich: Wenn ein Vertrag bleiben soll, wie er ist, hören Sie das von uns. Ein Kunde, der in zehn Jahren noch da ist, ist mehr wert als ein Abschluss heute.