Angenommen, der Heil- und Kostenplan kommt im Herbst
Angenommen, eine gesetzlich versicherte Frau bekommt im Herbst 2026 einen Heil- und Kostenplan für eine Krone auf einem Implantat. Eine Zahnzusatzversicherung hat sie nicht. Für diese Behandlung kommt ein üblicher Zahntarif zu spät — sie ist angeraten, und der Antrag fragt genau danach. Was ihr hilft, liegt bei der Kasse: Die Praxis gibt den Plan früh weiter, damit die Bewilligung noch 2026 fällt, und das Bonusheft liegt bei. Für das Implantat selbst gibt es keinen Zuschuss, für die Krone darauf den Festzuschuss für die Lücke. Ob sich eine Zahnzusatzversicherung für ihre übrigen Zähne lohnt, ist eine zweite Frage — der Versicherer entscheidet nach ihren ehrlichen Antworten im Antrag, ob und zu welchen Bedingungen er sie aufnimmt.