Der Maklervertrag
Er regelt, dass ich für Sie Versicherungen vermittle und betreue, dass ich über die Courtage vergütet werde und wie ich berate und dokumentiere. Sie können ihn jederzeit ohne Frist kündigen; Textform genügt, also auch eine E-Mail.
So arbeite ich
Bevor Sie jemandem Ihre Verträge anvertrauen, sollten Sie wissen, wer ihn bezahlt, wozu er verpflichtet ist und was mit Ihren Daten geschieht. Hier steht es, in ganzen Sätzen und mit dem Gesetz dahinter.
Kurz gesagt
Im ersten Gespräch erzählen Sie mir, was Sie haben und was Sie beschäftigt; dafür brauchen Sie noch keinen Maklervertrag. Soll ich für Sie bei Versicherern auftreten, schließen wir einen Maklervertrag, und Sie erteilen mir eine Vollmacht. Dann vergleiche ich Tarife am Markt und begründe meine Empfehlung in Textform, auch wenn sie lautet: nichts ändern (§§ 60, 61, 62 VVG). Anträge und Kündigungen bereite ich vor, entscheiden tun Sie. Danach betreue ich Ihre Verträge laufend und bin im Schadenfall Ihr erster Anruf. Bezahlt werde ich über die Courtage im Beitrag.
Vergütung
Meine Vergütung ist die Courtage. Der Versicherer zahlt sie, wenn über mich ein Vertrag zustande kommt, und sie ist in den Beitrag einkalkuliert, den Sie ohnehin zahlen. Ein Honorar, eine Gebühr für die Prüfung Ihrer Verträge oder einen Aufschlag auf den Beitrag gibt es bei mir nicht. So steht es auch in meiner Erstinformation, die Ihnen beim ersten Geschäftskontakt zusteht (§ 15 VersVermV).
Weil ich am Abschluss verdiene, sage ich es ausdrücklich: Wenn ein Vertrag bleiben soll, wie er ist, hören Sie das von mir. Ein Kunde, der in zehn Jahren noch da ist, ist mehr wert als ein Abschluss heute.
Ob Sie über einen Makler mehr zahlen als direkt beim Versicherer und wo Sie die Abschlusskosten nachlesen, steht unter Was ein Versicherungsmakler kostet.
Marktauswahl
Als Makler muss ich meinem Rat eine hinreichende Zahl von Tarifen und Versicherern zugrunde legen, damit ich nach fachlichen Kriterien sagen kann, welcher Vertrag zu Ihnen passt (§ 60 Abs. 1 VVG). Ich vergleiche zuerst die Leistung und dann den Beitrag. Ein günstiger Tarif, der im entscheidenden Punkt nicht zahlt, ist kein guter Tarif.
Nicht jeder Versicherer arbeitet mit Maklern zusammen; manche verkaufen nur direkt oder über eigene Vertreter. Deren Tarife kann ich Ihnen nicht vermitteln. Beschränke ich die Auswahl im Einzelfall, weise ich Sie vorher ausdrücklich darauf hin und nenne Ihnen die Versicherer, die ich verglichen habe. So verlangt es § 60 VVG.
Viele Tarife beziehen Makler über Maklerpools und Maklerverbünde, die Anbindung und Abrechnung bündeln. Mit welchen Dienstleistern ich zusammenarbeite, steht in der Dienstleisterliste, die Sie mit dem Maklervertrag bekommen.
Schritt für Schritt
Am Telefon, per Video oder bei Ihnen zu Hause: Sie erzählen, was Sie haben und was Sie beschäftigt. Beim ersten Geschäftskontakt steht Ihnen meine Erstinformation zu: wer ich bin, wie ich vergütet werde und wie Sie meinen Registereintrag prüfen (§ 15 VersVermV).
Soll ich für Sie tätig werden, schließen wir einen Maklervertrag, und Sie erteilen mir eine Maklervollmacht. Erst damit darf ich bei Ihren Versicherern Auskünfte einholen und für Sie handeln.
Ich frage nach Ihren Wünschen und Ihrer Lage, vergleiche und begründe, was ich empfehle. Das halte ich vor Vertragsschluss in Textform fest (§§ 61, 62 VVG), auch dann, wenn die Empfehlung lautet: nichts ändern.
Anträge, Kündigungen, Fristen: Was zu tun ist, bereite ich vor. Entscheiden und unterschreiben tun Sie.
Ändert sich Ihre Lage (Umzug, Kind, neuer Job, Haus), sagen Sie es mir; dann prüfe ich, ob die Verträge noch passen. Im Schadenfall bin ich Ihr erster Anruf.
Was Sie unterschreiben
Er regelt, dass ich für Sie Versicherungen vermittle und betreue, dass ich über die Courtage vergütet werde und wie ich berate und dokumentiere. Sie können ihn jederzeit ohne Frist kündigen; Textform genügt, also auch eine E-Mail.
Sie erlaubt mir, gegenüber Versicherern Erklärungen für Sie abzugeben und entgegenzunehmen, Unterlagen anzufordern und Schäden zu melden. Sie ist weit gefasst. Sie können sie aber auf einzelne Verträge oder Sparten beschränken und jederzeit in Textform widerrufen.
Für Gesundheitsangaben, etwa bei einer Berufsunfähigkeits- oder Krankenversicherung, brauche ich Ihre ausdrückliche Einwilligung (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO). Sie können sie jederzeit für die Zukunft widerrufen.
Ihre Versicherungsverträge. Beitrag, Leistung und Laufzeit bleiben, wie sie sind, bis Sie etwas anderes entscheiden.
Schadenfall
Rufen Sie mich an oder melden Sie den Schaden über mein Formular. Ich sage Ihnen, welche Belege es braucht, melde den Schaden beim Versicherer, reiche Unterlagen nach und bleibe dran, bis er entschieden hat. Kürzt der Versicherer, prüfe ich die Begründung und widerspreche, wenn sie nicht trägt. Hilft das nicht, unterstütze ich Sie bei einer Beschwerde beim Versicherungsombudsmann oder beim PKV-Ombudsmann.
Eines bleibt Ihre Pflicht: Der Versicherer muss den Schaden unverzüglich erfahren, nachdem Sie davon wissen (§ 30 VVG). Eine Meldung bei mir ist noch keine Anzeige beim Versicherer. Ich leite sie so schnell wie möglich weiter. Eilt es, rufen Sie zusätzlich die Schadenhotline Ihres Versicherers an; den Schriftwechsel übernehme ich danach.
Datenschutz
Ich verarbeite Ihre Daten, um den Maklervertrag zu erfüllen: Angebote einholen, Verträge betreuen, Schäden melden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Weitergegeben wird, was dafür nötig ist, und zwar an die Versicherer und an die Dienstleister, die in der Datenschutzinformation zum Maklervertrag genannt sind. Verkauft oder zu Werbezwecken weitergegeben wird nichts.
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Redaktionsgrundsätze
maxVers ist mein Einzelunternehmen. Ich bin Maximilian Frischholz, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, und verantworte die Inhalte dieser Website.
Rechtsaussagen und Zahlen belege ich mit einer Quelle und dem Stand, zu dem ich nachgesehen habe. Quelle ist meist das Gesetz selbst, die Verbraucherzentrale oder der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Beispiele sind als Beispiele gekennzeichnet und nicht als echte Fälle ausgegeben. Meine Texte ordnen ein; eine Beratung im Einzelfall ersetzen sie nicht.
Finden Sie einen Fehler, schreiben Sie an m.frischholz@maxvers.de. Ich korrigiere ihn und passe den Stand an.
Häufige Fragen
Ein Honorar zahlen Sie nicht. Bezahlt wird meine Arbeit über die Courtage, die im Beitrag eines vermittelten Vertrags steckt. Sie zahlen sie also über den Beitrag mit, nicht zusätzlich. Mehr dazu unter Was kostet ein Versicherungsmakler?
Manchmal. Überträgt ein Versicherer einen bestehenden Vertrag in meine Betreuung, zahlt er mir je nach Vertrag eine laufende Courtage aus dem Beitrag, den Sie ohnehin zahlen. Ihr Beitrag ändert sich dadurch nicht.
Nein. Für einen ersten Blick auf Unterlagen, die Sie mir zeigen oder schicken, braucht es keinen Vertrag. Maklervertrag und Vollmacht werden erst nötig, wenn ich bei Versicherern für Sie auftreten soll.
Mit einer kurzen Kündigung des Maklervertrags in Textform, etwa per E-Mail, jederzeit und ohne Frist. Die Vollmacht widerrufen Sie ebenso. Ihre Versicherungsverträge laufen unverändert weiter.
Habe ich eine Beratungs- oder Dokumentationspflicht verletzt, hafte ich für den Schaden, der Ihnen daraus entsteht (§ 63 VVG). Für diesen Fall muss jeder Versicherungsmakler eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen, sonst erhält er keine Erlaubnis (§ 34d Abs. 5 GewO). Wie Sie sich beschweren können, steht auf meiner Seite zum Beschwerdeweg.
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