Zum Inhalt springen
0159 01054683

Ratgeber · Eigentümer & Vermieter

Haus- und Grund­besitzer­haftpflicht: Wer sie braucht

Die Privathaftpflicht deckt die selbst bewohnte Wohnung und das selbst bewohnte Einfamilienhaus. Wer vermietet, ein Mehrfamilienhaus oder ein unbebautes Grundstück besitzt, braucht mehr — und für den Heizöltank gilt eine Haftung ohne Verschulden. Hier steht, wo die Grenzen liegen und was Eigentümer in Kassel beim Winterdienst wissen müssen.

  • Nach BGB, WHG, AwSV und GDV-Musterbedingungen
  • Stand: 25. September 2026

, Versicherungsmakler, Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO · Stand:

Kurz gesagt

Brauche ich eine Haus- und Grund­besitzer­haftpflicht, wenn ich eine Privathaftpflicht habe?

Für die selbst bewohnte Wohnung und das selbst bewohnte Einfamilienhaus in der Regel nicht: Die Privathaftpflicht schließt beides nach den Musterbedingungen des GDV ein, samt Streupflicht auf dem Gehweg. Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht brauchen Sie, sobald Sie eine Wohnung oder ein Haus vermieten, ein Mehrfamilienhaus oder ein unbebautes Grundstück besitzen — es sei denn, Ihr Tarif schließt das ausdrücklich ein. Für einen Heizöltank kommt eine Gewässerschadenhaftpflicht dazu, wenn kein Vertrag ihn ausdrücklich nennt, denn sein Betreiber haftet nach § 89 WHG auch ohne Verschulden.

  • Selbst bewohnte Wohnung, Einfamilienhaus, Ferienhaus im Inland: in der Privathaftpflicht eingeschlossen (AVB PHV, A1-6.3.1)
  • Vermietete Wohnung, Mehrfamilienhaus, unbebautes Grundstück: nach den Musterbedingungen nicht in der Privathaftpflicht (A1-6.3)
  • Heizöltank: Privat- und Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht decken nach den Mustern nur Kleingebinde — dafür gibt es die Gewässerschadenhaftpflicht (jeweils A2-1.1)
  • Öl im Grundwasser oder in einem Bach: Der Betreiber haftet ohne Verschulden, außer bei höherer Gewalt; eine Höchstgrenze nennt das Gesetz nicht (§ 89 Abs. 2 WHG)
  • Kassel: Gehwege räumen und streuen müssen die Eigentümer der erschlossenen Grundstücke — auch unbebauter (Winterdienstsatzung, §§ 1, 2)

Im Überblick

Welche Haftpflicht brauche ich für Wohnung, Haus, Grundstück und Tank?

So regeln es die Musterbedingungen des GDV. Tarife können mehr einschließen oder weniger — maßgeblich ist, was in Ihrem Vertrag steht.

Welche Haftpflicht brauche ich für Wohnung, Haus, Grundstück und Tank?
Ihre LagePrivathaftpflicht nach MusterWas Sie brauchenFundstelle
Selbst bewohnte EigentumswohnungEingeschlossen — auch Ansprüche der Gemeinschaft wegen Schäden am Gemeinschaftseigentum, ohne Ihren eigenen MiteigentumsanteilNichts Zusätzliches. In der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für das Gemeinschaftseigentum ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer selbst VersicherungsnehmerinAVB PHV, A1-6.3.1 a); AVB Private HuG HV, A1-1.2
Selbst bewohntes Einfamilienhaus, Wochenend- oder FerienhausEingeschlossen, samt Garage, Garten und Streupflicht auf dem GehwegNichts Zusätzliches, solange Sie es ausschließlich selbst zu Wohnzwecken nutzen — vermietete Wohnungen schließt das Muster aus, auch an FeriengästeAVB PHV, A1-6.3.1 und A1-6.3.2 a) und b)
Einzelne Zimmer untervermietetEingeschlossen bis zu einer Zahl von Räumen, die der Tarif festlegtDie Zahl im Vertrag prüfen — wird sie überschritten, entfällt dieser Schutz; dann bleibt nur die Vorsorgeversicherung mit begrenzter SummeAVB PHV, A1-6.3.2 b)
Einliegerwohnung im eigenen Haus vermietetNicht eingeschlossen — vermietete Wohnungen nehmen die Musterbedingungen ausHaus- und Grundbesitzerhaftpflicht oder ausdrücklicher Einschluss im TarifAVB PHV, A1-6.3.2 b)
Eigentumswohnung vermietetNicht eingeschlossenHaus- und Grundbesitzerhaftpflicht für die Wohnung oder ausdrücklicher Einschluss im TarifAVB PHV, A1-6.3.2 b)
Haus vermietet oder MehrfamilienhausNicht eingeschlossenHaus- und Grundbesitzerhaftpflicht für das GebäudeAVB PHV, A1-6.3.1; AVB Private HuG HV, A1-1.1
Garage vermietetNicht eingeschlossenAusdrücklicher Einschluss im Tarif oder Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtAVB PHV, A1-6.3.2 b)
Unbebautes GrundstückNicht genannt, also nicht eingeschlossen — anders als ein SchrebergartenHaus- und Grundbesitzerhaftpflicht für das Grundstück oder ausdrücklicher Einschluss im TarifAVB PHV, A1-6.3.1; AVB Private HuG HV, A1-1.1
Heizöltank im Keller oder in der ErdeNur Kleingebinde bis zu einer Menge, die der Tarif festlegtGewässerschadenhaftpflicht für diesen Tank, wenn Ihr Tarif ihn nicht ausdrücklich nennt. Auch die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht deckt ihn nach dem Muster nichtAVB PHV und AVB Private HuG HV, jeweils A2-1.1; AVB Private GewässerschadenHV, A1-1

GDV-Musterbedingungen AVB PHV, AVB Private HuG HV und AVB Private GewässerschadenHV, jeweils Stand Mai 2020 — unverbindlich, abweichende Vereinbarungen sind möglich. Die Übersicht ordnet ein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Schritt 1 von 3

Für wen soll der Schutz gelten?

Vermietung

Was gilt, wenn ich eine Wohnung im eigenen Haus vermiete?

Dann reicht die Privathaftpflicht nach den Musterbedingungen nicht mehr. Sie versichert Sie als Inhaber einer Wohnung, eines Einfamilienhauses oder eines Ferienhauses, sofern Sie es ausschließlich zu Wohnzwecken verwenden (AVB PHV, A1-6.3.1). Aus der Vermietung sind nur einzeln vermietete Wohnräume bis zu einer Zahl eingeschlossen, die der Tarif festlegt — „nicht jedoch von Wohnungen, Räumen zu gewerblichen Zwecken und Garagen“ (A1-6.3.2 b). Eine Einliegerwohnung ist eine Wohnung.

Für die vermietete Wohnung brauchen Sie deshalb einen Tarif, der sie ausdrücklich einschließt, oder eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Diese versichert Sie für das Gebäude oder Grundstück, das im Vertrag beschrieben ist, samt den Pflichten, die daran hängen: bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Räumen und Streuen (AVB Private HuG HV, A1-1.1 und A1-6.1).

Verlassen Sie sich nicht auf die Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Risiken. Sie gilt nach den Musterbedingungen nur mit einer eigenen, begrenzten Summe und entfällt rückwirkend, wenn Sie das neue Risiko nicht auf Nachfrage des Versicherers binnen eines Monats anzeigen oder man sich nicht über den Beitrag einigt (AVB PHV, A1-9). Melden Sie die Vermietung deshalb selbst, bevor der erste Mieter einzieht.

Als Vermieter haften Sie nicht nur Passanten, sondern auch Ihren Mietern. Der Bundesgerichtshof hat 2025 entschieden, dass der Vermieter einer Eigentumswohnung für den Glättesturz seiner Mieterin auf dem gemeinschaftlichen Grundstück der Wohnungseigentümer grundsätzlich haftet — auch wenn die Gemeinschaft einen Hausmeisterdienst mit dem Winterdienst beauftragt hatte. Für dessen Verschulden steht der Vermieter ein wie für eigenes (Urteil vom 06.08.2025, VIII ZR 250/23; § 278 BGB). Der Fall kam aus Hessen.

Ob Sie den Beitrag als Betriebskosten an Ihre Mieter weitergeben dürfen und wie er sich steuerlich auswirkt, beantwortet diese Seite nicht. Das hängt am Mietvertrag und an Ihrer Steuererklärung — dafür sind Mieter- und Eigentümerverbände und die Steuerberatung da.

Streupflicht

Wer haftet, wenn jemand auf meinem ungestreuten Gehweg stürzt?

Es haftet, wer räum- und streupflichtig war und die Pflicht schuldhaft versäumt hat (§ 823 BGB). In Kassel legt die Winterdienstsatzung diese Pflicht den Eigentümern der Grundstücke auf, die an einer der erfassten Straßen liegen oder über sie erschlossen sind (§ 2 Abs. 1). Die Satzung knüpft an das Grundstück an, nicht an ein Haus darauf: Innerhalb der geschlossenen Ortslage sind alle Gehwege zu räumen und bei Glätte zu streuen (§ 1 Abs. 1). Auch wer ein unbebautes Grundstück besitzt, ist also dran.

Welche Versicherung zahlt, hängt am Grundstück: beim selbst bewohnten Haus die Privathaftpflicht (AVB PHV, A1-6.3.2 a), beim vermieteten Haus, beim Mehrfamilienhaus und beim unbebauten Grundstück die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht (AVB Private HuG HV, A1-6.1). Hat ein Mieter den Winterdienst per Mietvertrag übernommen, deckt nach den Musterbedingungen seine Privathaftpflicht die übernommene Pflicht (AVB PHV, A1-6.3.2 a).

Abgeben heißt nicht loswerden. Wer die Pflicht übernimmt, ist nach der Satzung neben dem Eigentümer winterdienstpflichtig, nicht an seiner Stelle (§ 2 Abs. 2). Und gegenüber Ihren eigenen Mietern haften Sie nach dem BGH-Urteil von 2025 auch für Fehler eines beauftragten Winterdienstes wie für eigene. Ob ein Mietvertrag den Winterdienst wirksam überträgt, ist eine Rechtsfrage im Einzelfall; im entschiedenen Fall fand der BGH im Mietvertrag keine eindeutige Regelung dafür.

Liegt der Gehweg nur auf einer Straßenseite, sind auch die Eigentümer gegenüber winterdienstpflichtig (§ 4 Abs. 1). Sie wechseln sich ab: In Jahren mit gerader Endziffer ist die Gehwegseite zuständig, in Jahren mit ungerader Endziffer die gegenüberliegende Seite (§ 4a Abs. 2). Nach dem Wortlaut wechselt die Zuständigkeit also zum Jahreswechsel, mitten im Winter: 2026 ist die Gehwegseite dran, ab dem 1. Januar 2027 die gegenüberliegende Seite. Uhrzeiten, Breite und Streumittel stehen auf der Seite zur Privathaftpflicht.

Unbebautes Grundstück

Ist ein unbebautes Grundstück über die Privat­haftpflicht versichert?

Nach den Musterbedingungen nicht. Die Privathaftpflicht nennt Wohnungen, das Einfamilienhaus und das Wochenend- oder Ferienhaus samt Garagen und Gärten, dazu einen Schrebergarten (AVB PHV, A1-6.3.1). Eine Wiese oder ein Bauplatz ohne Haus steht nicht darin. Manche Tarife schließen unbebaute Grundstücke bis zu einer bestimmten Fläche ein — steht das nicht im Vertrag, fehlt der Schutz.

Haften können Sie auch dort: für einen morschen Baum, der auf die Straße oder das Nachbargrundstück stürzt (§ 823 BGB), für eine Mauer, die einstürzt oder Teile verliert (§ 836 BGB), und in Kassel für den Gehweg im Winter. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht gilt nach dem Muster für das Gebäude oder Grundstück, das im Versicherungsschein beschrieben ist (AVB Private HuG HV, A1-1.1) — also auch für ein Grundstück ohne Haus.

Beginnen Sie zu bauen, kommt das Bauherrenrisiko dazu. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht schließt Bauarbeiten nach dem Muster nur bis zu einer vereinbarten Bausumme ein; darüber entfällt dieser Schutz, und es bleibt nur die Vorsorgeversicherung mit ihrer begrenzten Summe (A1-6.2). Für größere Vorhaben ist eine Bauherrenhaftpflicht der übliche Weg.

Öltank

Brauche ich für meinen Öltank eine Gewässer­schaden­haftpflicht?

Ja, wenn auf Ihrem Grundstück ein Heizöltank steht und Ihr Tarif ihn nicht ausdrücklich einschließt. Gelangen aus einer Anlage, in der Stoffe gelagert werden, solche Stoffe in ein Gewässer und verändern sie die Wasserbeschaffenheit nachteilig, muss der Betreiber der Anlage den Schaden ersetzen, der einem anderen daraus entsteht (§ 89 Abs. 2 WHG). Gewässer ist auch das Grundwasser (§ 2 Abs. 1 WHG). Auf ein Verschulden kommt es nicht an; ausgenommen sind Schäden durch höhere Gewalt. Eine Höchstgrenze nennt die Vorschrift nicht. Ältere Texte zitieren dafür noch § 22 WHG in der bis Februar 2010 geltenden Fassung.

Privathaftpflicht und Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht helfen dabei nach den Musterbedingungen nicht: Gewässerschäden aus der Lagerung in Anlagen, die Sie betreiben, sind dort nur für Kleingebinde bis zu einer im Tarif festgelegten Menge versichert (jeweils A2-1.1). Für den Tank gibt es die Gewässerschadenhaftpflicht, oft Öltankversicherung genannt. Sie versichert die Anlagen, die im Versicherungsschein stehen (AVB Private GewässerschadenHV, A1-1). Größe und Lage des Tanks müssen dort also stimmen — oberirdisch oder in der Erde.

Nach den Musterbedingungen trägt sie außerdem die Rettungskosten, also Aufwendungen, die Sie im Schadenfall zur Abwendung oder Minderung des Schadens für geboten halten durften, auch erfolglose (A1-6.1; § 83 VVG). Und sie zahlt Schäden an Ihrem eigenen Grundstück und Gebäude, wenn Öl bestimmungswidrig ausgetreten ist — selbst wenn kein Gewässerschaden droht; ausgenommen bleibt der Tank selbst (A1-6.2). Das zählt, weil nicht nur der Verursacher, sondern auch der Grundstückseigentümer eine schädliche Bodenveränderung sanieren muss (§ 4 Abs. 3 BBodSchG).

Für den Schutz kommt es auf die Pflichten am Tank an. Die Musterbedingungen nehmen Schäden aus, die jemand verursacht, weil er bewusst von Vorschriften zum Gewässerschutz abweicht (A1-7.18). Welche Prüfungen für Ihren Tank vorgeschrieben sind, zeigt die Übersicht unten. Daneben kontrollieren Sie Dichtheit und Sicherheitseinrichtungen regelmäßig selbst (§ 46 Abs. 1 AwSV), und in der Nähe des Tanks muss das amtliche Merkblatt für Heizölverbraucheranlagen dauerhaft und gut sichtbar angebracht sein (§ 44 Abs. 4 AwSV mit Anlage 3).

In Hessen werden nach Angaben des Landesumweltministeriums etwa 500.000 Heizölverbraucheranlagen betrieben. Zuständig ist die untere Wasserbehörde — in der kreisfreien Stadt Kassel der Magistrat, im Landkreis Kassel der Kreisausschuss.

Pflichten am Tank

Welche Prüfungen schreibt die AwSV für meinen Heizöltank vor?

Die Pflichten hängen an Größe und Lage des Tanks und daran, ob das Grundstück in einem Wasser- oder Heilquellenschutzgebiet oder einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet liegt. Ist die weitere Schutzzone unterteilt, zählt nur ihr innerer Bereich (§ 2 Abs. 32 AwSV). Wasserschutzgebiete zeigt der Wasserviewer Hessen des HLNUG; im Zweifel fragen Sie die untere Wasserbehörde.

Welche Prüfungen schreibt die AwSV für meinen Heizöltank vor?
Ihr TankPrüfung durch SachverständigeFachbetrieb für Einbau, Reparatur, Innenreinigung, Stilllegung
Oberirdisch, bis 1.000 LiterNicht vorgeschrieben — die eigene Kontrolle bleibt PflichtNicht vorgeschrieben
Oberirdisch, mehr als 1.000 bis 10.000 LiterVor Inbetriebnahme und nach wesentlicher Änderung; im Schutz- oder Überschwemmungsgebiet zusätzlich alle 5 Jahre und bei StilllegungJa
Oberirdisch, mehr als 10.000 LiterVor Inbetriebnahme, alle 5 Jahre und bei StilllegungJa
Unterirdisch (Erdtank), jede GrößeVor Inbetriebnahme, alle 5 Jahre und bei Stilllegung; im Schutz- oder Überschwemmungsgebiet alle 30 MonateJa

AwSV §§ 39, 45, 46 mit Anlagen 5 und 6 (Fassung vom 19.06.2020); Literangaben nach der Übersicht des Hessischen Umweltministeriums (Seite vom 28.11.2023). Wer einen prüfpflichtigen Tank neu einbaut oder wesentlich ändert, zeigt das der unteren Wasserbehörde mindestens sechs Wochen vorher schriftlich an (§ 40 AwSV).

Ein typisches Beispiel

Angenommen, der Heizöltank im Keller ist undicht

Angenommen, in Ihrem Keller steht seit Jahrzehnten ein Heizöltank. Bei der Heizungswartung fällt Ölgeruch auf: Durch einen Riss ist über Monate Heizöl in den Boden gesickert. Die Behörde verlangt, das Erdreich zu untersuchen und zu sanieren — als Eigentümer sind Sie dazu verpflichtet. Hat das Öl das Grundwasser erreicht, können Dritte Ersatz verlangen, ohne dass es auf Ihr Verschulden ankommt. Mit einer Gewässerschadenhaftpflicht für diesen Tank prüft der Versicherer die Forderungen, trägt die Rettungskosten und nach den Musterbedingungen auch die Schäden am eigenen Grundstück, bis zur Versicherungssumme. Ohne sie tragen Sie Sanierung und Forderungen selbst — die Privathaftpflicht deckt einen Tank nach den Musterbedingungen nicht.

Wenn Öl ausgetreten ist

Heizöl ausgetreten: Was muss ich jetzt tun?

  1. Ausbreitung stoppen

    Unverzüglich den Schaden begrenzen. Lässt sich eine Gefahr für ein Gewässer nicht anders abwenden, die Anlage außer Betrieb nehmen und nötigenfalls entleeren (§ 24 Abs. 1 AwSV).

  2. Sofort melden

    Ist mehr als eine unerhebliche Menge ausgetreten oder besteht der Verdacht, die untere Wasserbehörde oder die Polizei unverzüglich verständigen (§ 24 Abs. 2 AwSV). Das Merkblatt am Tank nennt dafür Feuerwehr 112 und Polizei 110. Können Wasserversorger oder Kläranlage betroffen sein, auch sie unterrichten.

  3. Versicherer informieren

    Den Schaden binnen einer Woche anzeigen, auch wenn noch niemand etwas fordert (§ 104 VVG; AVB Private GewässerschadenHV, B3-3.2.2 a) — am besten sofort, damit Sie Weisungen einholen können. Was Sie auf Weisung aufwenden, wird auch über die Versicherungssumme hinaus ersetzt (§§ 82, 83 Abs. 3 VVG).

  4. Festhalten, nichts zusagen

    Fotos, Füllstände, Lieferscheine und die letzten Prüfberichte sammeln. Sagen Sie Nachbarn keine Zahlungen zu: Ein Anerkenntnis ohne Zustimmung bindet den Versicherer nur, soweit der Anspruch ohnehin bestand (AVB Private GewässerschadenHV, A1-4.1) — den Rest trügen Sie selbst.

Häufige Fragen

Haus, Grundstück, Öltank — was Eigentümer fragen

Brauche ich für meine Eigentumswohnung eine eigene Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?

Bewohnen Sie die Wohnung selbst, in der Regel nicht. Die Privathaftpflicht versichert Sie als Sondereigentümer, einschließlich der Ansprüche der Gemeinschaft wegen Schäden am Gemeinschaftseigentum; Ihren eigenen Miteigentumsanteil zahlt sie nicht (AVB PHV, A1-6.3.1 a). In der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für das Gemeinschaftseigentum — Dach, Treppenhaus, Wege — ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer selbst Versicherungsnehmerin (AVB Private HuG HV, A1-1.2); ob es diesen Vertrag gibt, weiß die Verwaltung. Vermieten Sie die Wohnung, reicht die Privathaftpflicht nach den Musterbedingungen nicht mehr.

Ich habe ein Haus mit Öltank geerbt oder gekauft. Ist der Tank versichert?

Nur, wenn es einen Vertrag gibt, der genau diesen Tank nennt (AVB Private GewässerschadenHV, A1-1). Beim Erbfall geht das Vermögen als Ganzes auf die Erben über (§ 1922 BGB), bestehende Verträge also auch — suchen Sie in den Unterlagen nach einer Gewässerschaden- oder Öltankversicherung und melden Sie den Todesfall. Beim Kauf verlassen Sie sich nicht darauf, dass der Vertrag des Verkäufers weiterläuft, sondern klären den Schutz vor der Übergabe. Ihre Privathaftpflicht hilft nach den Musterbedingungen höchstens vorläufig über die Vorsorgeversicherung — mit begrenzter Summe und nur, wenn Sie das neue Risiko auf Nachfrage fristgerecht anzeigen und sich mit dem Versicherer über den Beitrag einigen (AVB PHV, A2-1.1 und A1-9).

Ist eine Öltankversicherung Pflicht?

Das Wasserhaushaltsgesetz und die Anlagenverordnung AwSV, die die Pflichten am Heizöltank regeln, schreiben keine Versicherung vor. Die Haftung gilt trotzdem: Als Betreiber müssen Sie anderen einen Gewässerschaden auch ohne Verschulden ersetzen (§ 89 Abs. 2 WHG) — ohne Vertrag aus eigener Tasche. Vorgeschrieben sind dagegen Eigenkontrolle, Merkblatt und je nach Tank Prüfungen und Fachbetrieb (§§ 44 bis 46 AwSV).

Mein Öltank ist stillgelegt. Brauche ich die Versicherung noch?

Ja, bis der Tank ordnungsgemäß stillgelegt und entleert ist. Solange Öl darin ist, lagern Sie einen wassergefährdenden Stoff, und das Risiko bleibt. Einen Tank mit mehr als 1.000 Litern und jeden Erdtank legt ein Fachbetrieb still (§ 45 AwSV); bestimmte Tanks prüft dabei ein Sachverständiger (Anlagen 5 und 6). Lassen Sie sich die Stilllegung bescheinigen und melden Sie sie erst danach dem Versicherer: Fällt das versicherte Risiko dauerhaft weg, endet der Vertrag nach den Musterbedingungen, sobald der Versicherer davon erfährt (B2-1.5).

Zahlt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht auch Schäden an meinem eigenen Haus?

Nein. Eine Haftpflichtversicherung zahlt, wenn andere von Ihnen Schadensersatz verlangen, und wehrt unberechtigte Forderungen ab (§ 100 VVG). Schäden am eigenen Gebäude durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel sind Sache der Wohngebäudeversicherung. Eine Ausnahme machen die Musterbedingungen der Gewässerschadenhaftpflicht: Sie zahlen Schäden am eigenen Grundstück und Gebäude durch ausgetretenes Öl, nicht aber am Tank selbst (A1-6.2).

Ist mein Hausmeister über die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht mitversichert?

Wenn Sie ihn per Arbeitsvertrag mit Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung oder sonstiger Betreuung des Grundstücks beauftragt haben, ja — für Ansprüche, die aus dieser Arbeit gegen ihn erhoben werden. Arbeitsunfälle sind ausgenommen (AVB Private HuG HV, A1-2.1.1.1). Eine beauftragte Firma ist nicht mitversichert; für ihre Fehler ist deren eigene Betriebshaftpflicht da.

Vor dem Gespräch

Was sollte in meinem Vertrag stehen?

Jede vermietete Einheit

Einliegerwohnung, vermietete Eigentumswohnung, vermietete Garage — jeweils ausdrücklich. Nach den Musterbedingungen der Privathaftpflicht fehlen sie sonst (A1-6.3.2 b).

Jedes Grundstück

Auch das unbebaute, mit Lage und Fläche. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht gilt für das Gebäude oder Grundstück, das im Vertrag beschrieben ist (A1-1.1).

Der Tank, wie er wirklich ist

Rauminhalt in Litern, oberirdisch oder in der Erde. Versichert sind die Anlagen, die im Versicherungsschein angegeben sind (AVB Private GewässerschadenHV, A1-1).

Eigen­schäden am Grundstück

Ob Schäden am eigenen Grundstück durch ausgetretenes Öl eingeschlossen sind und mit welcher Selbstbeteiligung. Die Musterbedingungen sehen beides vor, Tarife können abweichen (A1-6.2).

Quellen

  1. Wasserhaushaltsgesetz, § 89 Haftung für Änderungen der Wasserbeschaffenheit (dazu §§ 2 und 3) (öffnet in neuem Tab) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · Stand: zuletzt geändert 22.07.2026, abgerufen am 25.09.2026
  2. Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV), §§ 2, 24, 39, 40, 44 bis 46, Anlagen 3, 5 und 6 (öffnet in neuem Tab) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · Fassung vom 19.06.2020, abgerufen am 25.09.2026
  3. Heizöltanks — Pflichten für Betreiber von Heizölverbraucheranlagen in Hessen (öffnet in neuem Tab) Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat · Stand: Seite vom 28.11.2023, abgerufen am 25.09.2026
  4. Bundes-Bodenschutzgesetz, § 4 Pflichten zur Gefahrenabwehr (öffnet in neuem Tab) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · Stand: zuletzt geändert 25.02.2021, abgerufen am 25.09.2026
  5. Bürgerliches Gesetzbuch, §§ 278, 823, 836 und 1922 (öffnet in neuem Tab) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · abgerufen am 25.09.2026
  6. Versicherungsvertragsgesetz, §§ 82, 83, 100, 104 und 105 (öffnet in neuem Tab) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · abgerufen am 25.09.2026
  7. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Privathaftpflichtversicherung (AVB PHV), A1-6.3, A1-9, A2-1 (öffnet in neuem Tab) Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), unverbindliche Musterbedingungen · Stand Mai 2020
  8. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Private Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung (AVB Private HuG HV), A1-1, A1-2, A1-6, A2-1 (öffnet in neuem Tab) Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), unverbindliche Musterbedingungen · Stand Mai 2020
  9. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Private Gewässerschadenhaftpflichtversicherung (AVB Private GewässerschadenHV), A1-1, A1-4, A1-6, A1-7.18, B2-1.5, B3-3.2 (öffnet in neuem Tab) Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), unverbindliche Musterbedingungen · Stand Mai 2020
  10. BGH, Urteil vom 06.08.2025, VIII ZR 250/23 — Haftung des Vermieters einer Eigentumswohnung bei Eisglätte (Pressemitteilung Nr. 187/2025) (öffnet in neuem Tab) Bundesgerichtshof · Stand: Pressemitteilung vom 15.10.2025
  11. Satzung über die Einschränkung der Straßenreinigung im Winter (Winterdienstsatzung), §§ 1, 2, 4 und 4a (öffnet in neuem Tab) Stadt Kassel · Stand: Satzung vom 10.12.2001, geändert am 09.12.2013
  12. Wasserschutzgebiete in Hessen — Wasserviewer (öffnet in neuem Tab) Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) · abgerufen am 25.09.2026

Einliegerwohnung, Grundstück, Öltank: Was steht in Ihrem Vertrag?

Ich lese Ihre Haftpflichtverträge und sage Ihnen, was eingeschlossen ist und was fehlt. Kostenlos — vergütet werde ich über die Courtage im Beitrag des Versicherers. Für Öl, das schon im Boden ist, kommt ein neuer Vertrag allerdings zu spät.