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Ratgeber · Schaden

Welche Versicherung zahlt bei …? Die Übersicht nach Schadenart

Nach einem Schaden stellen sich fast immer dieselben zwei Fragen: Wem gehört, was kaputt ist — und hat es ein anderer verursacht? Die Übersicht ordnet die häufigsten Schäden dem Vertrag zu, der in der Regel zuständig ist.

, Versicherungsmakler, Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO · Stand:

Kurz gesagt

Welche Versicherung zahlt bei welchem Schaden?

Welche Versicherung zahlt, hängt davon ab, wessen Sache beschädigt ist und wodurch. Eigene Möbel, Kleidung und Geräte ersetzt die Hausratversicherung, das Haus selbst die Wohngebäudeversicherung — beide nur bei den versicherten Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruch. Schäden, die Sie anderen zufügen, trägt die Privathaftpflicht, Schäden durch ein Auto dessen Kfz-Haftpflicht. Starkregen und Überschwemmung sind nur mit dem Baustein Elementarschäden versichert.

  • Eigene Sachen in der Wohnung: Hausratversicherung
  • Dach, Wände, Leitungen, fest verlegte Böden: Wohngebäudeversicherung
  • Schaden bei anderen: Privathaftpflicht — für Hund und Pferd die Tierhalterhaftpflicht
  • Eigenes Auto: Teil- oder Vollkasko; Schaden bei anderen durch Ihr Auto: Kfz-Haftpflicht
  • Eigene Verletzung: Krankenversicherung; bleibende Unfallfolgen: Unfallversicherung

Haus und Wohnung

Wer zahlt bei Schäden am Haus und in der Wohnung?

Nach den Musterbedingungen des GDV. Viele Tarife leisten mehr — maßgeblich ist Ihr Vertrag.

Wer zahlt bei Schäden am Haus und in der Wohnung?
Was passiert istWer zahlt in der Regel?Worauf es ankommt
Rohrbruch, ausgelaufene Waschmaschine, undichte HeizungWohngebäude für Böden, Wände und Rohre; Hausrat für Möbel und GeräteLäuft das Wasser beim Nachbarn weiter, zahlt Ihre Privathaftpflicht, wenn Sie den Schaden verschuldet haben.
Frost lässt eine Leitung platzenWohngebäude für Rohr und Gebäude; Hausrat für nasse SachenIn der kalten Jahreszeit muss beheizt und kontrolliert oder die Leitung entleert gewesen sein.
Starkregen, Hochwasser, Rückstau aus dem KanalWohngebäude und Hausrat nur mit ElementarbausteinOhne den Baustein zahlt keine der beiden. Rückstausicherungen in rückstaugefährdeten Räumen müssen funktionsbereit sein.
Sturm ab Windstärke 8 deckt das Dach abWohngebäude; Sachen im Haus die HausratRegen durch ein offen gelassenes Fenster ist nicht versichert, Regen durch das beschädigte Dach schon.
Hagel zerschlägt Dachfenster oder RolllädenWohngebäudeHagel ist Grunddeckung — eine Mindest-Windstärke gilt dafür nicht.
Schnee drückt das Dach ein, eine Dachlawine geht abWohngebäude nur mit ElementarbausteinSchneedruck zählt zu den Elementargefahren.
Brand, Blitzschlag, Überspannung durch BlitzWohngebäude und HausratÜberspannung gehört in den aktuellen Musterbedingungen zur Grunddeckung, in älteren Verträgen oft nicht.
Silvesterrakete setzt Balkon oder Gardine in BrandWohngebäude und Hausrat — Brand ist GrunddeckungIst der Schütze bekannt, holt sich der Versicherer das Geld bei ihm zurück.
Einbruch in die WohnungHausrat — auch für Reparaturen an Tür und Fenster im Bereich der WohnungEinbruch heißt: aufgebrochen, eingestiegen oder mit falschem Schlüssel. Sofort die Polizei rufen.
Fahrrad aus dem verschlossenen Fahrradkeller gestohlenHausratDer Dieb muss eingebrochen sein; ein offen zugänglicher Raum genügt nicht.
Fahrrad draußen gestohlen, obwohl abgeschlossenHausrat nur mit FahrradklauselOhne diese Vereinbarung zahlt die Hausrat nicht. Die Höhe der Entschädigung regelt die Klausel.
Eigenes Handy fällt herunterKeine der üblichen VersicherungenDie Haftpflicht zahlt nie für eigene Sachen, die Hausrat nur bei versicherten Gefahren wie Feuer oder Einbruch.

GDV, VHB 2022 und VGB 2022, Stand Juni 2026: A 1 und die Abschnitte zu den einzelnen Gefahren. Grob fahrlässig verursachte Schäden kann der Versicherer kürzen, wenn der Tarif nicht darauf verzichtet (§ 81 VVG).

Schaden bei anderen

Wer zahlt, wenn Sie einem anderen einen Schaden zufügen?

Gezahlt wird nur, wenn Sie nach dem Gesetz haften. Unberechtigte Forderungen wehrt die Haftpflicht ab.

Wer zahlt, wenn Sie einem anderen einen Schaden zufügen?
Was passiert istWer zahlt in der Regel?Worauf es ankommt
Sie beschädigen etwas, das einem anderen gehörtIhre PrivathaftpflichtSie haften, wenn Sie fahrlässig gehandelt haben (§ 823 BGB).
Beim Umzugshelfen fällt der Fernseher des Freundes herunterIhre Privathaftpflicht, in der Regel auch bei GefälligkeitGeliehene Sachen sind in den Musterbedingungen dagegen ausgeschlossen.
Brandloch im Teppichboden der gemieteten WohnungIhre Privathaftpflicht — Mietsachschäden an Wohnräumen sind eingeschlossenAbnutzung, Verschleiß und Schäden an Heizung und Elektrogeräten sind ausgenommen.
Jemand stürzt auf dem nicht gestreuten Gehweg vor Ihrem HausSelbst bewohntes Haus: Privathaftpflicht; vermietetes Haus: Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtWer räumen muss, regelt die Gemeinde — in Kassel die Winterdienstsatzung. Mieter nur, wenn der Mietvertrag es überträgt.
Ihr Böller beschädigt ein fremdes AutoIhre PrivathaftpflichtNicht bei Vorsatz. Ist der Verursacher unbekannt, bleibt dem Autobesitzer nur seine Kasko.
Ihr Hund beißt oder verursacht einen UnfallHundehalterhaftpflichtHalter haften auch ohne Verschulden (§ 833 BGB). Die Privathaftpflicht schließt Hunde aus, Katzen nicht.
Ihr Kind unter sieben Jahren beschädigt etwasOft niemand — Kinder unter sieben haften nicht (§ 828 BGB)Gezahlt wird, wenn der Tarif deliktunfähige Kinder einschließt oder Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben (§ 832 BGB).

GDV, AVB PHV, Stand Mai 2020: A1-6.3 Haus- und Grundbesitz, A1-6.6 Mietsachschäden, A1-6.9 Tiere, A1-7 Ausschlüsse. Die Übersicht ordnet ein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Auto, Gesundheit, Reise

Wer zahlt bei Schäden am Auto, bei Unfällen und im Urlaub?

Teilkasko-Schäden kosten keine Schadenfreiheitsklasse. Zahlt die Kfz-Haftpflicht oder die Vollkasko für einen Unfall, wird der Vertrag zurückgestuft.

Wer zahlt bei Schäden am Auto, bei Unfällen und im Urlaub?
Was passiert istWer zahlt in der Regel?Worauf es ankommt
Parkrempler: Sie beschädigen ein fremdes AutoIhre Kfz-HaftpflichtDen Schaden an Ihrem eigenen Auto zahlt nur die Vollkasko.
Sturm wirft einen Ast aufs parkende Auto, Hagel beult es einTeilkaskoSturm erst ab Windstärke 8; bei schwächerem Wind bleibt nur die Vollkasko.
Zusammenstoß mit Reh oder WildschweinTeilkaskoGilt für Haarwild. Den Unfall sofort bei Polizei oder Jäger melden.
Steinschlag in der WindschutzscheibeTeilkaskoGlasbruch; Folgeschäden sind nicht versichert.
Marder zerbeißt Kabel im MotorraumTeilkasko nur, wenn der Tarif Tierbiss einschließtDie Musterbedingungen versichern nur Kurzschlussschäden an der Verkabelung — den Biss selbst und Folgeschäden nicht.
Silvesterfeuerwerk beschädigt Ihr Auto, der Täter ist unbekanntTeilkasko, wenn das Auto brennt oder eine Explosion es beschädigt; sonst die VollkaskoSchmor- und Sengspuren gelten nicht als Brand.
Sie stürzen auf Glatteis und brechen sich den ArmKrankenkasse; bei bleibenden Folgen die private UnfallversicherungAuf dem direkten Weg zur Arbeit ist statt der Krankenkasse die gesetzliche Unfallversicherung zuständig (§ 8 SGB VII).
Sie werden im Urlaub außerhalb der EU krankAuslandsreisekrankenversicherungDie gesetzliche Kasse zahlt dort grundsätzlich nicht, einen Rücktransport nach Deutschland nie.
Streit mit Vermieter oder ArbeitgeberRechtsschutz mit Baustein Wohnen bzw. BerufNur für Streit, der nach Vertragsbeginn und nach der Wartezeit von meist drei Monaten entstanden ist.

GDV, AKB 2015 (Stand 30.04.2025): A.2.2.1 Teilkasko, A.2.2.2 Vollkasko, I.4 Schadenfreiheit; ARB 2021 (Stand Juni 2025); DVKA. Maßgeblich sind Ihre Verträge.

Das Prinzip

Welche drei Fragen entscheiden, wer zahlt?

Erstens: Wessen Sache ist beschädigt? Eigene Sachen versichern Sie selbst — Hausrat, Gebäude, Kasko. Die Haftpflicht zahlt nur für Schäden bei anderen, nie für eigene. Zwischen Hausrat und Gebäude trennt eine einfache Regel: Was beim Auszug mitgeht, ist Hausrat; was fest verbaut ist, gehört zum Gebäude.

Zweitens: Wodurch ist der Schaden entstanden? Hausrat- und Wohngebäudeversicherung zahlen nur für die Gefahren, die im Vertrag stehen. Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und bei der Hausrat der Einbruch sind Grunddeckung; Starkregen, Überschwemmung, Rückstau und Schneedruck gehören zum Zusatzbaustein Elementarschäden. Was keiner dieser Gefahren zuzuordnen ist — das heruntergefallene Handy, der Kratzer im Parkett —, ist in der Regel gar nicht versichert.

Drittens: Haftet jemand? Hat ein anderer den Schaden verursacht, kann Ihr Versicherer trotzdem zuerst zahlen und sich das Geld danach bei ihm zurückholen (§ 86 VVG). Für Sie ist das meist der schnellere Weg, als auf die Versicherung des anderen zu warten.

Welche dieser Verträge haben Sie — und reichen sie?

Hausrat, Wohngebäude und Privathaftpflicht tragen die meisten Zeilen dieser Übersicht.

Häufige Fragen

Welche Versicherung zahlt — was oft gefragt wird

Welche Versicherung zahlt bei einem Wasserschaden in der Mietwohnung?

Ihre eigenen Sachen ersetzt Ihre Hausratversicherung, das Gebäude die Versicherung des Vermieters. Nach den Musterbedingungen zahlt Ihre Hausrat außerdem die Reparatur von Bodenbelägen, Innenanstrichen und Tapeten nach einem Leitungswasserschaden. Haben Sie den Schaden verschuldet und ist die Wohnung darunter betroffen, kommt Ihre Privathaftpflicht dazu.

Welche Versicherung zahlt bei Sturmschaden?

Am Haus die Wohngebäudeversicherung, an Möbeln und Geräten im Haus die Hausrat, am Auto die Teilkasko — jeweils ab Windstärke 8. Gartenmöbel und andere Sachen im Freien sind in der Hausrat nicht gegen Sturm versichert. Einzelheiten stehen im Ratgeber Sturmschaden.

Welche Versicherung zahlt bei Hagelschaden?

Am Haus die Wohngebäudeversicherung, an Sachen im Haus die Hausrat, am Auto die Teilkasko. Anders als beim Sturm gibt es keine Mindeststärke. Eine Rückstufung in der Kfz-Versicherung folgt aus einem Teilkasko-Schaden nicht.

Welche Versicherung zahlt bei Fahrraddiebstahl?

Die Hausratversicherung — nach den Musterbedingungen aber nur, wenn das Rad aus einem verschlossenen Raum gestohlen wurde, in den der Dieb eingebrochen ist, etwa aus dem Fahrradkeller. Für das abgeschlossene Rad am Bahnhof oder vor dem Geschäft braucht es eine Fahrradklausel im Vertrag. Bei teuren Rädern und E-Bikes lohnt ein Blick auf die Summe, bis zu der die Klausel zahlt.

Können zwei Versicherungen für denselben Schaden zahlen?

Ja, jede für ihren Teil — beim Rohrbruch etwa die Gebäudeversicherung für den Estrich und die Hausrat für das Sofa. Ist dieselbe Sache doppelt versichert, zahlt jeder Versicherer nach seinem Vertrag, insgesamt bekommen Sie aber nie mehr als den Schaden (§ 78 VVG).

Muss ich jeden Schaden melden?

Einen Schaden, für den Sie Leistung wollen, müssen Sie unverzüglich melden (§ 30 VVG). Bei kleinen Kfz-Schäden kann es sich lohnen, selbst zu zahlen, um die Rückstufung zu vermeiden. Das rechnen wir gern mit Ihnen durch, bevor Sie melden.

Quellen

  1. Allgemeine Hausrat Versicherungsbedingungen (VHB 2022 – Quadratmetermodell), Musterbedingungen (öffnet in neuem Tab) Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) · Stand Juni 2026
  2. Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen (VGB 2022 – Wohnflächenmodell), Musterbedingungen (öffnet in neuem Tab) Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) · Stand Juni 2026
  3. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Privathaftpflichtversicherung (AVB PHV), Musterbedingungen (öffnet in neuem Tab) Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) · Stand Mai 2020
  4. Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015), A.2.2 Kasko und I.4 Schadenfreiheit (öffnet in neuem Tab) Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) · Stand 30.04.2025
  5. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2021), Wartezeit (öffnet in neuem Tab) Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) · Stand Juni 2025
  6. Versicherungsvertragsgesetz, §§ 30, 78, 81 und 86 (Anzeige, Mehrfachversicherung, grobe Fahrlässigkeit, Rückgriff) (öffnet in neuem Tab) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · abgerufen am 23.09.2026
  7. Bürgerliches Gesetzbuch, §§ 823, 828, 832 und 833 (Haftung, Kinder, Aufsichtspflicht, Tierhalter) (öffnet in neuem Tab) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · abgerufen am 23.09.2026
  8. Siebtes Buch Sozialgesetzbuch, § 8 Arbeitsunfall (auch Wegeunfall) (öffnet in neuem Tab) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · abgerufen am 23.09.2026
  9. Häufige Fragen: Krankenversicherungsschutz bei Auslandsaufenthalten (öffnet in neuem Tab) GKV-Spitzenverband, Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) · abgerufen am 23.09.2026
  10. Satzung über die Einschränkung der Straßenreinigung im Winter (Winterdienstsatzung), § 2 (öffnet in neuem Tab) Stadt Kassel · Stand: Satzung vom 10.12.2001, geändert am 09.12.2013

Unsicher, welcher Vertrag bei Ihnen zahlt?

Wir sehen uns Ihre Verträge an und sagen Ihnen, wo Lücken sind. Das kostet Sie nichts — wir werden über die Courtage vergütet. Und wenn nichts zu ändern ist, hören Sie auch das.