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Ratgeber · Wohnen

Einbruch: Was jetzt zu tun ist — und was die Versicherung zahlt

Was nach einem Einbruch in welcher Reihenfolge zu tun ist und was die Hausratversicherung ersetzt: gestohlene Sachen, die kaputte Tür, das neue Schloss. Dazu, was gilt, wenn Belege fehlen oder die Tür nicht abgeschlossen war.

, Versicherungsmakler, Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO · Stand:

Kurz gesagt

Was muss ich nach einem Einbruch tun — und was zahlt die Versicherung?

Nach einem Einbruch zuerst die Polizei über 110 rufen, die Wohnung nicht betreten, solange Täter drin sein könnten, und nichts anfassen. Danach den Schaden unverzüglich der Hausratversicherung melden und Polizei und Versicherer eine Liste der gestohlenen Sachen geben, die Stehlgutliste. Die Hausratversicherung ersetzt gestohlene und zerstörte Sachen in der Regel zum Neuwert und zahlt nach den Musterbedingungen auch die Reparatur von Tür und Fenster — in der Mietwohnung ebenso wie im Eigentum.

  • Polizei 110, nichts anfassen; Bankkarten und Handy über den Sperr-Notruf 116 116 sperren
  • Stehlgutliste unverzüglich an Polizei und Versicherer (GDV-Musterbedingungen, Teil B, B3.3.2.2 c)
  • Einbruch heißt: aufgebrochen, eingestiegen oder mit falschem Schlüssel oder Werkzeug eingedrungen (VHB 2022, A 4.1.1)
  • Die Reparatur der aufgebrochenen Tür zahlt nach den Musterbedingungen die Hausratversicherung, auch in der Mietwohnung; neue Schlösser, wenn beim Einbruch Schlüssel abhandengekommen sind (VHB 2022, A 13.2.7 und A 13.2.5)
  • Fehlende Kaufbelege schließen die Entschädigung nicht aus — Belege nur, soweit zumutbar (§ 31 VVG)

Direkt nach dem Einbruch

Was ist nach einem Einbruch zu tun — in welcher Reihenfolge?

  1. Nicht hineingehen, 110 wählen

    Steht die Tür offen oder ist ein Fenster eingeschlagen, betreten Sie die Wohnung nicht — die Täter könnten noch drin sein. Rufen Sie von draußen die Polizei über 110. Die Polizei rät, sich nicht in Gefahr zu bringen und Tätern nicht in den Weg zu stellen.

  2. Nichts anfassen, nicht aufräumen

    Lassen Sie alles so, wie Sie es vorgefunden haben, bis die Polizei die Spuren gesichert hat. Nach den Musterbedingungen muss das Schadenbild auch für den Versicherer unverändert bleiben, bis er es freigibt. Ist eine Veränderung unumgänglich, halten Sie den Zustand vorher mit Fotos fest und heben beschädigte Sachen auf (Teil B, B3.3.2.2 d).

  3. Karten, Handy und Sparbücher sperren

    Bankkarten, SIM-Karten und den Personalausweis mit Online-Funktion sperren Sie über den Sperr-Notruf 116 116. Sparbücher und andere sperrfähige Urkunden müssen Sie nach den Musterbedingungen unverzüglich sperren lassen (VHB 2022, A 22.1).

  4. Anzeige erstatten, Stehlgutliste einreichen

    Die Musterbedingungen verlangen, Schäden durch Straftaten gegen das Eigentum unverzüglich der Polizei anzuzeigen (Teil B, B3.3.2.2 b). Notieren Sie das Aktenzeichen. Die Liste der gestohlenen Sachen — die Stehlgutliste — geht unverzüglich an die Polizei und an den Versicherer (B3.3.2.2 c).

  5. Den Versicherer informieren

    Unverzüglich; ein Anruf genügt für den Anfang (§ 30 VVG; Teil B, B3.3.2.2 a). Die Pflicht besteht gegenüber dem Versicherer. Betreue ich Ihren Vertrag, melden Sie sich bei mir, und ich gebe die Meldung an ihn weiter.

  6. Tür notdürftig sichern lassen

    Sie müssen weiteren Schaden nach Möglichkeit abwenden (§ 82 VVG). Kosten für provisorische Maßnahmen zum Schutz Ihrer Sachen, etwa eine Notsicherung der Tür, sind versichert, eine Bewachung, wenn die Wohnung unbewohnbar ist und sich nicht mehr ausreichend sichern lässt (VHB 2022, A 13.2.9 und A 13.2.6). Wurden Schlüssel mitgenommen, rät die Polizei, die Schließzylinder zu tauschen. Vorher fotografieren, Rechnungen aufheben — und in der Mietwohnung sofort den Vermieter informieren.

Die Versicherung

Was zahlt die Hausrat­versicherung nach einem Einbruch?

Nach den Musterbedingungen des GDV (VHB 2022). Versicherer dürfen davon abweichen; Grenzen und Beträge legt jeder Tarif selbst fest. Maßgeblich ist Ihr Vertrag.

Was zahlt die Hausratversicherung nach einem Einbruch?
Was passiert istZahlt die Hausrat?Worauf es ankommt
Sachen gestohlen — Möbel, Technik, KleidungJa, zum NeuwertEs muss ein Einbruchdiebstahl sein: eingebrochen, eingestiegen oder mit falschem Schlüssel oder Werkzeug eingedrungen (A 4.1). Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn sie beim Neukauf tatsächlich anfällt (A 17.2).
Sachen zerstört oder beschmiertJaAls Vandalismus nach einem Einbruch — der Täter muss wie bei einem Einbruch eingedrungen sein (A 4.3).
Wohnungstür aufgebrochen, Fenster eingeschlagenJa, die Reparatur — auch in der MietwohnungGebäudeschäden im Bereich der Wohnung durch Einbruch, Raub oder den Versuch (A 13.2.7). Die Wohngebäudeversicherung deckt Einbruch nach ihren Musterbedingungen nicht (VGB 2022, A 1).
Schlüssel beim Einbruch mitgenommenJa, die SchlossänderungFür Türen der Wohnung und für Wertschutzschränke, wenn die Schlüssel durch den Versicherungsfall abhandengekommen sind (A 13.2.5). Eine zentrale Schließanlage des Hauses nennen die Musterbedingungen nicht.
Bargeld, Schmuck, Wertpapiere gestohlenJa, bis zu GrenzenFür Wertsachen gilt je Versicherungsfall eine Gesamtgrenze, außerhalb eines anerkannten, verschlossenen Wertschutzschranks zusätzlich engere Höchstbeträge. Die Werte legt der Vertrag fest (A 18.3).
Einbruch in Keller, Fahrradkeller oder GarageJa, wenn der Raum zum Versicherungsort gehörtEtwa gemeinsam genutzte, verschließbare Räume auf dem Grundstück oder eine privat genutzte Garage in der Nähe (A 10.1). Auch dort muss eingebrochen worden sein.
Tür stand offen, der Dieb ist einfach hineingegangenIn der Regel neinDas ist kein Einbruch, sondern einfacher Diebstahl — außer der Dieb bricht drinnen ein Behältnis wie einen verschlossenen Schrank auf (A 4.1.2). Hat er sich durch Täuschung Zutritt verschafft, gilt der Trickdiebstahl mit eigener Grenze (A 4.2.3).
Mit einem gestohlenen Originalschlüssel aufgeschlossenNur unter BedingungenVersichert, wenn der Täter den Schlüssel durch Einbruch oder Raub erlangt hat — oder durch einen Diebstahl, den weder Sie noch die Person, die den Schlüssel verwahrt hat, fahrlässig ermöglicht haben (A 4.1.5).
Täter ist durch ein offenes oder gekipptes Fenster eingestiegenJa, aber Kürzung möglichEinsteigen ist Einbruchdiebstahl (A 4.1.1). War das offene Fenster grob fahrlässig, darf der Versicherer nach der Schwere des Verschuldens kürzen (§ 81 Abs. 2 VVG), wenn der Tarif nicht auf diesen Einwand verzichtet (Teil B, B4.12.1). Ob es grob fahrlässig war, entscheidet der Einzelfall.

GDV-Musterbedingungen VHB 2022 (Quadratmetermodell), VGB 2022 und Gemeinsamer Allgemeiner Teil (Teil B), jeweils Stand Juni 2026; § 81 VVG. Unverbindliche Muster — maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Vertrags.

Schritt 1 von 3

Wie wohnen Sie?

Keine Belege

Zahlt die Hausrat­versicherung, wenn ich keine Belege habe?

Fehlende Kassenbons schließen eine Entschädigung nicht aus. Der Versicherer darf Belege nur verlangen, soweit Ihnen ihre Beschaffung billigerweise zugemutet werden kann (§ 31 Abs. 1 VVG; Teil B, B3.3.2.2 f). Für ein Sofa, das seit zehn Jahren im Wohnzimmer steht, hat kaum jemand noch eine Rechnung.

Was stattdessen zählt, ist alles, was Besitz und Wert zeigt: Fotos und Videos aus der Wohnung, Kontoauszüge und Kreditkartenabrechnungen, Bestellbestätigungen im E-Mail-Postfach, Kundenkonten bei Onlinehändlern, Garantiekarten, Bedienungsanleitungen und Originalverpackungen, Seriennummern, Gutachten für Schmuck — und Menschen, die Ihre Sachen kennen. Je besser sich Besitz und Neuwert damit belegen lassen, desto weniger Spielraum bleibt für Streit.

Beim Einbruch selbst kommt Ihnen die Rechtsprechung entgegen: Sie müssen nur das „äußere Bild“ eines Einbruchdiebstahls beweisen — dass die gemeldeten Sachen vorher da waren und jetzt fehlen und dass es Einbruchspuren gibt. Die Spuren müssen nicht zweifelsfrei auf einen Einbruch schließen lassen (BGH, Urteil vom 17.04.2024, IV ZR 91/23). Wie viel die Sachen wert waren, müssen Sie dagegen nachweisen. Kommt es darüber zum Streit, entscheidet ein Gericht unter Würdigung aller Umstände nach freier Überzeugung über die Höhe (§ 287 ZPO).

Eine Grenze gilt ohne Ausnahme: Setzen Sie nichts auf die Liste, was nicht fehlt, und keinen Wert höher, als Sie ihn begründen können. Wer den Versicherer über Grund oder Höhe der Entschädigung arglistig täuscht, verliert den Anspruch aus diesem Schaden ganz (Teil B, B4.12.2). Was Sie nur schätzen können, kennzeichnen Sie als Schätzung.

Stehlgutliste

Was ist eine Stehlgutliste — und bis wann muss sie zur Polizei?

Die Stehlgutliste ist das Verzeichnis aller Sachen, die bei dem Einbruch abhandengekommen sind. Nach den Musterbedingungen reichen Sie es dem Versicherer und der Polizei unverzüglich ein (Teil B, B3.3.2.2 c) — also ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 BGB). Eine feste Zahl von Tagen nennen die Musterbedingungen nicht; maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Vertrags. Geben Sie deshalb lieber bald eine erste Liste ab und reichen Sie nach, was Ihnen später noch auffällt — an beide Stellen und mit einem Satz, warum es erst jetzt kommt.

In die Liste gehört für jede Sache: was es ist, Hersteller und Modell, Serien- oder Gerätenummer, ungefähres Kaufdatum und Kaufpreis und der Nachweis, den Sie dafür haben. Nummern und genaue Beschreibungen helfen der Polizei, Diebesgut wiederzuerkennen.

Fehlt die Liste oder kommt sie zu spät, ist das eine verletzte Obliegenheit. Bei Vorsatz ist der Versicherer leistungsfrei, bei grober Fahrlässigkeit darf er nach der Schwere des Verschuldens kürzen. In beiden Fällen muss er trotzdem zahlen, wenn die Verletzung weder für die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Höhe der Leistung ursächlich war — außer bei Arglist (Teil B, B3.3.3; § 28 VVG).

Am leichtesten ist die Liste, wenn es sie schon vorher gibt: Die Polizei bietet dafür eine Wertgegenstandsliste zum Herunterladen an. Die Verbraucherzentralen raten, den Haushalt in regelmäßigen Abständen per Foto oder Video festzuhalten und Quittungen von Neuanschaffungen aufzuheben. Bewahren Sie beides so auf, dass es nicht mit dem Laptop verschwinden kann, etwa digital außerhalb der Wohnung.

Nicht abgeschlossen

Zahlt die Versicherung, wenn die Haustür nicht abgeschlossen war?

Das hängt an zwei Fragen. Die erste: War es überhaupt ein Einbruch? Nach den Musterbedingungen liegt Einbruchdiebstahl vor, wenn der Täter in einen Raum einbricht, einsteigt oder mit falschem Schlüssel oder anderen Werkzeugen eindringt (VHB 2022, A 4.1.1). Stand die Tür offen und ist jemand einfach hineingegangen, fehlt genau das — dann ist es in der Regel ein einfacher Diebstahl, und den versichern die Musterbedingungen in der Wohnung nur in Sonderfällen wie dem Trickdiebstahl. Wurde eine nur zugezogene Tür mit Werkzeug geöffnet, ist der Täter dagegen eingedrungen. Im Mehrfamilienhaus zählt, wie er in Ihre Wohnung gekommen ist; die offene Haustür unten allein macht aus einem Einbruch in die Wohnung keinen einfachen Diebstahl.

Die zweite Frage: Haben Sie den Einbruch grob fahrlässig herbeigeführt, ihn also leicht gemacht? Dann darf der Versicherer seine Leistung nach der Schwere des Verschuldens kürzen (§ 81 Abs. 2 VVG). Ob eine nur zugezogene Tür oder ein gekipptes Fenster grob fahrlässig war, hängt an den Umständen des Einzelfalls; eine feste Regel gibt es nicht. Der Versichererverband GDV rät, Türen beim Verlassen stets abzuschließen, weil zugezogene Türen leichter zu überwinden sind, und nennt gekippte Fenster als typische Schwachstelle (GDV, 21.04.2026).

Ein Schlüssel unter der Fußmatte oder im Blumenkasten ist ein eigenes Risiko: Schließt der Täter mit einem vorher gestohlenen Originalschlüssel auf, ist das nach den Musterbedingungen nur dann Einbruchdiebstahl, wenn weder Sie noch die Person, die den Schlüssel verwahrt hat, den Diebstahl durch fahrlässiges Verhalten ermöglicht haben (VHB 2022, A 4.1.5.2). Hier reicht also schon einfache Fahrlässigkeit, und es geht nicht um eine Kürzung, sondern darum, ob überhaupt ein versicherter Einbruch vorliegt. Die Polizei rät, Schlüssel nie draußen zu verstecken.

Manche Tarife verzichten auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Die Musterbedingungen sehen einen solchen Verzicht für Schäden vor, die einen vereinbarten Betrag nicht übersteigen; er gilt dort nicht, wenn Obliegenheiten grob fahrlässig verletzt wurden (Teil B, B4.12.1.4). Ob und in welchem Umfang Ihr Tarif verzichtet, steht in Ihren Bedingungen. Will der Versicherer kürzen, ist das eine Frage des Einzelfalls — dafür sind Versicherungsombudsmann, Verbraucherzentrale oder ein Anwalt die richtigen Stellen.

Mietwohnung

Wer zahlt die aufgebrochene Tür — Mieter oder Vermieter?

Nach den Musterbedingungen zahlt die Reparatur die Hausratversicherung des Bewohners — auch in der Mietwohnung. Sie ersetzt die Kosten, Gebäudeschäden im Bereich der Wohnung zu reparieren, die durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat entstanden sind, etwa an Wohnungstür, Schloss oder Fenster (VHB 2022, A 13.2.7). Das gilt, obwohl die Tür dem Vermieter gehört, und auch dann, wenn nichts gestohlen wurde. Für Eigentümer gilt dasselbe.

Die Wohngebäudeversicherung des Vermieters springt hier in der Regel nicht ein: Ihre Musterbedingungen versichern Brand, Blitzschlag, Leitungswasser, Sturm und Hagel und auf Wunsch weitere Naturgefahren — Einbruch gehört nicht dazu (VGB 2022, A 1).

Mietrechtlich muss der Vermieter die Wohnung während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten (§ 535 Abs. 1 BGB), und Sie müssen ihm einen Mangel unverzüglich anzeigen (§ 536c Abs. 1 BGB). Sagen Sie ihm deshalb sofort Bescheid und stimmen Sie ab, wer den Handwerker beauftragt; die Notsicherung am selben Tag muss darauf nicht warten. Ohne Hausratversicherung ist die Tür eine Frage zwischen Ihnen und dem Vermieter — wer dann was trägt, klären Mieterverein oder Anwalt, nicht ein Versicherungsmakler.

Sind beim Einbruch Schlüssel abhandengekommen, ersetzt die Hausratversicherung nach den Musterbedingungen die Schlossänderung an den Türen der Wohnung (VHB 2022, A 13.2.5). Hängt Ihr Schlüssel an einer zentralen Schließanlage des Hauses, wird der Austausch schnell eine größere Sache. Die Hausrat-Musterbedingungen nennen Schließanlagen nicht; ob und wo sie versichert sind, in der Hausrat- oder in der Privathaftpflichtversicherung, hängt vom Tarif ab.

Ein typisches Beispiel

Angenommen, die Wohnungstür wird aufgehebelt

Angenommen, in Ihrer Mietwohnung wird tagsüber die Wohnungstür aufgehebelt. Es fehlen ein Laptop, Schmuck und das Bargeld aus einer Schublade. Nach den Musterbedingungen ersetzt die Hausratversicherung den Laptop zum Neuwert, Schmuck und Bargeld bis zu den Grenzen, die Ihr Vertrag für Wertsachen außerhalb eines Wertschutzschranks setzt, und die Reparatur der Tür. Die Gebäudeversicherung des Vermieters zahlt nach ihren Musterbedingungen nichts — sie deckt keinen Einbruch. Der Kaufbeleg für den Laptop ist nicht mehr da? Dann helfen die Bestellbestätigung im E-Mail-Postfach und ein Foto vom Schreibtisch. Und ist die Versicherungssumme zu niedrig, ohne dass der Vertrag auf den Einwand der Unterversicherung verzichtet, kann der Versicherer jede dieser Positionen anteilig kürzen.

Kassel und Nordhessen

Wie oft wird in Kassel und Nordhessen eingebrochen?

Von der Polizei erfasste Wohnungseinbrüche, Versuche eingeschlossen. In Nordhessen blieben 2025 gut vier von zehn Taten im Versuch stecken. Bundesweit zählte die Polizei 82.920 Fälle, 5,7 Prozent mehr als im Vorjahr; 44,9 Prozent kamen nicht über den Versuch hinaus. Für die Polizei zeigt das, dass Einbruchschutz wirkt.

Wie oft wird in Kassel und Nordhessen eingebrochen?
Gebiet20242025Davon Versuche 2025
Kassel, Stadt24824541,2 %
Kassel, Landkreis20119744,2 %
Polizeipräsidium Nordhessen gesamt¹66874942,3 %

¹ Stadt und Landkreis Kassel, Schwalm-Eder, Waldeck-Frankenberg, Werra-Meißner; 2015 waren es dort noch 1.655 Fälle. Quellen: Polizeipräsidium Nordhessen, Kriminalstatistik 2025 vom 09.03.2026; BKA, PKS 2025. Die Versicherer zählten 2025 rund 100.000 versicherte Wohnungseinbrüche, im Schnitt 3.850 Euro Schaden (GDV, 21.04.2026) — Schadenfälle statt Anzeigen, also nicht direkt vergleichbar.

Vorbeugen

Welchen Einbruchschutz verlangt die Hausrat­versicherung?

Die Musterbedingungen schreiben keine bestimmten Schlösser oder Alarmanlagen vor; als Sicherheitsvorschrift enthalten sie nur die Pflichten für die kalte Jahreszeit (VHB 2022, A 21.1). Hat Ihr Vertrag aber Sicherungen vereinbart — etwa ein Zusatzschloss oder eine Alarmanlage —, müssen sie funktionieren: Werden sie beseitigt oder sind sie nicht gebrauchsfähig, kann das eine Gefahrerhöhung sein (A 23.1.4). Dasselbe gilt, wenn die Wohnung länger als im Vertrag genannt leer steht und weder beaufsichtigt noch geeignet gesichert ist (A 23.1.3).

Für Bargeld und Schmuck macht ein anerkannter Wertschutzschrank einen Unterschied: Für Wertsachen darin gelten nicht die engeren Grenzen, die außerhalb eines verschlossenen Wertschutzschranks greifen (A 18.3.2). Freistehende Schränke müssen dafür ein Mindestgewicht haben oder fachmännisch verankert sein (A 18.2.2).

Wie sich Türen und Fenster wirksam sichern lassen, sagt Ihnen die Polizei kostenlos: Die Fachberaterinnen und Fachberater des Polizeipräsidiums Nordhessen beraten im Polizeiladen in der Wolfsschlucht in der Kasseler Innenstadt, Telefon 0561 17171 (Stand Juni 2026). Bundesweit informieren Polizei und Partner jedes Jahr zur Zeitumstellung Ende Oktober beim „Tag des Einbruchschutzes“ — 2026 am 25. Oktober.

Häufige Fragen

Einbruch und Versicherung — was Betroffene fragen

Ist Bargeld bei einem Einbruch versichert?

Ja, aber nur bis zu einer Grenze. Bargeld zählt zu den Wertsachen (VHB 2022, A 18.1.1.1). Liegt es nicht in einem anerkannten, verschlossenen Wertschutzschrank, ersetzt der Versicherer es je Versicherungsfall nur bis zu einem Prozentsatz der Versicherungssumme und höchstens bis zu einem Betrag, den Ihr Vertrag festlegt (A 18.3.2.1); die Musterbedingungen lassen beide Werte offen. Für alle Wertsachen zusammen gilt meist eine Grenze von 20 Prozent der Versicherungssumme (Verbraucherzentrale, Stand 10.11.2025). Unterwegs gestohlenes Bargeld, etwa durch Taschendiebe, ist weder Einbruch noch Raub und nach den Musterbedingungen nicht versichert.

Zahlt die Versicherung auch nach einem Einbruchsversuch?

Ja, für die Schäden an Tür, Fenster oder Schloss. Die Musterbedingungen versichern Einbruchdiebstahl ausdrücklich auch im Versuch (VHB 2022, A 1.2) und ersetzen die Reparatur von Gebäudeschäden, die ein versuchter Einbruch im Bereich der Wohnung angerichtet hat (A 13.2.7).

Muss ich zur Polizei, wenn nichts gestohlen wurde?

Ja, wenn die Versicherung den Schaden zahlen soll. Nach den Musterbedingungen sind Schäden durch strafbare Handlungen gegen das Eigentum unverzüglich der Polizei anzuzeigen (Teil B, B3.3.2.2 b) — auch ein versuchter Einbruch mit aufgehebelter Tür. Auch die Polizei rät zur Anzeige, wenn die Täter keinen Erfolg hatten. Das Aktenzeichen gehört in die Schadenmeldung an den Versicherer.

Die Polizei hat meine Sachen gefunden. Was nun?

Sagen Sie es dem Versicherer unverzüglich in Textform, etwa per E-Mail (VHB 2022, A 24.1). Hat er noch nicht abschließend gezahlt, behalten Sie den Anspruch, wenn Sie ihm die Sache binnen zwei Wochen zur Verfügung stellen; sonst ist eine schon gezahlte Entschädigung dafür zurückzuzahlen. Hat er bereits gezahlt, können Sie binnen zwei Wochen nach seiner Aufforderung die Entschädigung zurückzahlen und die Sache behalten (A 24.2). Ist sie beschädigt zurückgekommen, bleiben die Reparaturkosten ersetzt (A 24.3).

Wie schnell zahlt die Hausratversicherung nach einem Einbruch?

Fällig wird die Entschädigung, wenn der Versicherer Grund und Höhe abschließend festgestellt hat. Dauert das länger als einen Monat nach der Meldung, können Sie eine Abschlagszahlung in Höhe dessen verlangen, was voraussichtlich mindestens zu zahlen ist (§ 14 VVG; VHB 2022, A 20.1). Die Frist ruht, solange die Feststellung durch Ihr Verschulden nicht vorankommt — etwa weil die Stehlgutliste fehlt (A 20.3).

Was gilt, wenn während des Urlaubs eingebrochen wird?

Der Schutz gilt auch, wenn niemand zu Hause ist. Bleibt die Wohnung aber länger als im Vertrag genannt unbewohnt und ist weder beaufsichtigt noch geeignet gesichert, kann das eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung sein (VHB 2022, A 23.1.3); beaufsichtigt ist sie etwa, wenn nachts eine berechtigte volljährige Person darin ist. Brechen Sie den Urlaub wegen des Einbruchs ab, sehen die Musterbedingungen den Ersatz zusätzlicher Rückreisekosten bis zu einer Grenze vor, wenn der Schaden voraussichtlich einen vereinbarten Betrag übersteigt und Ihre Anwesenheit nötig ist (A 13.1.11).

Zahlt die Hausratversicherung, wenn ins Auto eingebrochen wird?

Für Ihre Sachen im Auto unter Umständen ja. Die aktuellen Musterbedingungen versichern Sachen, die nach dem Aufbrechen eines verschlossenen Autos gestohlen werden, bis zu einem Betrag je Versicherungsfall; wann der Schutz gilt und wie hoch die Grenze ist, legt der Tarif fest (VHB 2022, A 4.2.1). Ob Ihr Vertrag das enthält, steht in Ihren Bedingungen. Schäden am Auto selbst zahlt die Hausrat nicht, das ist eine Frage der Kfz-Versicherung. Zur Polizei gehört der Aufbruch ebenso.

Ich hatte keine Hausratversicherung. Hilft ein Abschluss jetzt noch?

Für diesen Einbruch nicht. Eine Versicherung deckt nur Schäden, die nach Beginn des Versicherungsschutzes eintreten — für einen Einbruch, der schon passiert ist, kommt sie zu spät. Für den nächsten schützt sie ab Vertragsbeginn. Fragt der Antrag nach Vorschäden, gehört der Einbruch hinein (§ 19 VVG).

Darf mir der Versicherer nach dem Einbruch kündigen?

Ja — und Sie ihm ebenso. Nach einem Versicherungsfall darf jede Seite kündigen, bis einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung; der Versicherer muss dabei eine Frist von einem Monat einhalten (§ 92 VVG). Wer danach einen neuen Vertrag sucht, muss den Einbruch angeben, wenn der neue Versicherer in Textform danach fragt (§ 19 VVG).

Quellen

  1. Allgemeine Hausrat Versicherungsbedingungen (VHB 2022 – Quadratmetermodell), A 1, A 4, A 10, A 13, A 14, A 17, A 18 und A 20 bis A 24 (öffnet in neuem Tab) Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) · Stand Juni 2026
  2. Gemeinsamer Allgemeiner Teil (Teil B) für die Haftpflicht-, Sach- und Technischen Versicherungen, B3.3 Obliegenheiten und B4.12 Leistungsfreiheit (öffnet in neuem Tab) Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) · Stand Juni 2026
  3. Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen (VGB 2022 – Wohnflächenmodell), A 1 versicherbare Gefahren (öffnet in neuem Tab) Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) · Stand Juni 2026
  4. Versicherungsvertragsgesetz (VVG), §§ 14, 19, 28, 30, 31, 81, 82 und 92 — Fälligkeit, Anzeige, Obliegenheiten, grobe Fahrlässigkeit, Kündigung nach dem Schaden (öffnet in neuem Tab) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · abgerufen am 25.09.2026
  5. Bürgerliches Gesetzbuch §§ 121, 535 und 536c (unverzüglich; Pflichten des Vermieters; Mängelanzeige des Mieters) und Zivilprozessordnung § 287 (Schadensermittlung) (öffnet in neuem Tab) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · abgerufen am 25.09.2026
  6. Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.04.2024, IV ZR 91/23 — äußeres Bild eines Einbruchdiebstahls (öffnet in neuem Tab) Bundesgerichtshof · Stand: verkündet am 17.04.2024
  7. Polizeiliche Kriminalstatistik 2025 — Zentrale Kennzahlen, Wohnungseinbruchdiebstahl (öffnet in neuem Tab) Bundeskriminalamt · Stand: PKS 2025, abgerufen am 25.09.2026
  8. Polizeiliche Kriminalstatistik 2025 für Nordhessen (Presseinformation und Gesamtstatistik) (öffnet in neuem Tab) Polizeipräsidium Nordhessen · Stand: 09.03.2026
  9. POL-NH: Einbruch in Habichtswald-Ehlen — Hinweis auf das kostenlose Beratungsangebot und Tipps der Polizei (öffnet in neuem Tab) Polizeipräsidium Nordhessen, Presseportal · Stand: 08.06.2026
  10. Wohnungseinbrüche: Schäden steigen auf 380 Millionen Euro (öffnet in neuem Tab) Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Medieninformation · Stand: 21.04.2026
  11. Einbruch — Infos für Betroffene, Sperr-Notruf 116 116, Wertgegenstandsliste; Meldung „Am 25. Oktober 2026 ist Tag des Einbruchschutzes“ mit Versuchsanteil 2025 (öffnet in neuem Tab) Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (polizei-beratung.de) · abgerufen am 25.09.2026; Aktionstag-Meldung 14.09.2026
  12. Hausratversicherung: Auf den Wert der Einrichtung kommt’s an (öffnet in neuem Tab) Verbraucherzentralen (verbraucherzentrale.de) · Stand 10.11.2025

Verzichtet Ihr Tarif auf den Einwand grober Fahrlässigkeit?

Ich sehe mir Ihre Hausratversicherung an: Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit, Grenzen für Bargeld und Schmuck, Schlüssel und Schließanlage, die Versicherungssumme. Kostenlos — vergütet werde ich über die Courtage im Beitrag des Versicherers.